Vorzeitiger Auktionsabbruch, Schadenersatz-Forderung per Mail - Ebayname: thide.uit1gli1

    • Vorzeitiger Auktionsabbruch, Schadenersatz-Forderung per Mail - Ebayname: thide.uit1gli1

      Hallo, bin ebenfalls in die Falle getappt, musste einen S5 einen Tag vor Ablauf der Auktion vorzeitig beenden unter Angabe des Grundes das es zwischenzeitig beschädigt ist. Bekam eine Mail von einer Person die zur Zeit des Abbruchs Höchstbietender sein sollte und jetzt Geld (225€) oder Gerät für höchstgebot + Versandkosten ca.(185€) will.
      Vorher kam er vorsichtig mit den Fragen um die Ecke 1. warum abgebrochen ( kaputt gegangen) und 2. was ich jetzt zu machen gedenke (ich sagte eventuell reparieren lassen) und dann erst in seiner 3. Mail offenbarte er seine eigentliche Absicht !
      thide.uit1glil1 Ist der ebähname .
      Ist er bekannt? Oder vermutlich ein Trittbrett Fahrer ?
      Was wäre sinnvoll zu tun? Macht es Sinn bei so einer Summe einen Anwalt reicher zu machen?
      Unter ebay kann ich jetzt keinen Bieter mehr sehen!
      Danke schonmal für eure Antworten
    • pandarul schrieb:

      satlink schrieb:

      unter Angabe des Grundes das es zwischenzeitig beschädigt ist


      Kannst du die unverschuldete Beschädigung belegen?

      Mit welchem Wortlaut wurdest du angeschrieben?
      1.mail: hi, ich habe gerade die Mail bekommen, dass Sie die Auktion mit dem S5 beendet haben. Warum, haben Sie das Gerät schon verkauft, verschenkt, entschlossen zu behalten, draufgetreten, oder warum haben Sie die Auktion beendet ?
      Meine Antwort :

      Hallo thide.uit1glil1,

      Hallo, ich habe es fallen lassen und direkt Glas kaputt. So ein Mist.
      Gruß
      2. Mail: ok, das ist schlecht, wie ist es denn genau zu diesem „Unfall“ gekommen, was für Schäden weist das Gerät jetzt auf und was werden Sie mit dem Gerät jetzt tun ?
      mfg


      - thide.uit1glil1Meine Antwort: habe es in Reparatur gegebenund seine Offenbarung : danke für diese Info, ich muss Sie jedoch darüber informieren das gemäß § 6 Nr. 6 eBay-AGB, auch bei vorzeitigem Abbruch einer eBay-Auktion ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden, in diesem Falle mir, zustande kommt, gemäß dessen Sie dazu verpflichtet sind, mir den Artikel zum damaligen Höchstgebot 178,77€ zzgl. 5,9€ Versand zu übereignen.
      Dies geht so eindeutig aus den eBay-AGB hervor:
      "Stellt ein Verkäufer mittels der eBay-Dienste einen Artikel im Auktions- oder Festpreisformat ein, so gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab.(...)"
      "Bei Auktionen nimmt der Käufer das Angebot durch Abgabe eines Gebots an.(...)"
      "Bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Verkäufer kommt zwischen diesem und dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande(...)."

      Auch die Hilfeseiten bestätigen dies:

      Angebote bei eBay sind verbindlich. Bei vorzeitigem Beenden des Angebots durch Sie als Verkäufer kommt zwischen Ihnen und dem Höchstbietenden grundsätzlich ein Vertrag zustande.

      Ich fordere Sie daher höflichst auf, mir unverzüglich bzw. bis spätestens 30.07.14, Ihre Kontodaten mitzuteilen um das Geschäft Zug um Zug abzuwickeln.

      Sollte sich das Gerät nach der Reparatur nicht mehr im neuwertigen Zustand befinden, müssen Sie ein Ersatzgerät beschaffen. Daher biete ich Ihnen für diesen Fall und im Interesse einer schnellen und gütlichen Einigung ebenfalls an, durch unverzügliche Zahlung von 225€, den Kaufvertrag einvernehmlich zu lösen. Sollten Sie diesen Vergleich annehmen, werde ich ihnen meine Kontodaten mitteilen und mit der Zahlung wären sämtliche aktuellen und zukünftigen Forderungen bezüglich der streitigen Auktion abgegolten.

      Vorsorglich weise ich noch darauf hin, dass ich den Kaufvertrag notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen werde und möchte Ihnen daher Raten sich gründlich zu Informieren bzw. rechtlich beraten zu lassen, sofern Sie die geschilderte Rechtslage anzweifeln nicht begreifen.

      mfg


      - thide.uit1glil1
    • SAT bitte beantworte Pandarul's Frage!

      Pandarul:

      Kannst du die unverschuldete Beschädigung belegen?



      Mit welchem Wortlaut wurdest du angeschrieben?


      Das ist wichtig.
      "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
      Rich Edmonds UK Editor wpcentral

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oyvey ()

    • pandarul schrieb:

      satlink schrieb:

      unter Angabe des Grundes das es zwischenzeitig beschädigt ist


      Kannst du die unverschuldete Beschädigung belegen?

      Mit welchem Wortlaut wurdest du angeschrieben?
      Wie könnte eine unverschuldete Beschädigung z.b. belegt werden?
      Tut es zur Sache das ich in der Beschreibung unter Merkmale versehentlich Neu,ungeöffnet... angegeben habe? Ist ja eigentlich geöffnet und schon eingeschaltete gewesen , ich meine wegen irrtümlicher falschangabe...
      Übrigens vielen Dank an so viel und so schnelle Beteiligung !
    • satlink schrieb:

      Wie könnte eine unverschuldete Beschädigung z.b. belegt werden?


      Naja, erstmal mußt du die Beschädigung belegen. Eine Rechnung von der Reparatur ist da ein guter Einstieg, vielleicht etwas ausführlicher, so mit konkreten Arbeitsschritten aufgeführt.

      Das ist nach deinen Angaben ja problemlos.

      Um zu belegen, daß kein Verschulden vorlag, ist erstmal wichtig, was das überhaupt ist. Verschulden meint Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Ich nehme an du hast dein Telefon nicht absichtlich runtergeworfen, also scheidet Vorsatz aus. Um zu beurteilen, ob du die im Verkehr notwendige Sorgfalt außer Acht gelassen hast (Fahrlässigkeit), müßtest du den genauen Hergang schildern. Beweisen tut man das z.B. mit einem Zeugen.

      Falls du dir sicher bist, daß du das kannst, schreib dem Spekulanten, daß du berechtigt warst, die Auktion wegen unverschuldeter Beschädigung der Ware vorzeitig zu beenden, seinen Forderungen entgültig widersprichst und keine weitere außergerichtliche Kommunikation wünschst. Und sonst nix.

      Ich frage mich jetzt bloß, warum du auf einmal einem Irrtum erlegen sein und versehentlich ein gebrauchtes Gerät als neu eingestellt haben willst? Welche Version stimmt denn nun? Du solltest dir darüber im Klaren sein, daß Flunkern nichts bringt. Wenn dein Bieter es ernst meint, willst du dich mit Sicherheit nicht strafbar machen und vor Gericht lügen. Nicht wegen ~200 Euro.
    • pandarul schrieb:

      Ich frage mich jetzt bloß, warum du auf einmal einem Irrtum erlegen sein und versehentlich ein gebrauchtes Gerät als neu eingestellt haben willst? Welche Version stimmt denn nun? Du solltest dir darüber im Klaren sein, daß Flunkern nichts bringt. Wenn dein Bieter es ernst meint, willst du dich mit Sicherheit nicht strafbar machen und vor Gericht lügen. Nicht wegen ~200 Euro.

      Es tut mir leid aber ich bekomme das Gefühl der TE merkt gerade das er mit der Beschädigung nicht weiterkommt.
      "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
      Rich Edmonds UK Editor wpcentral
    • oyvey schrieb:

      pandarul schrieb:

      Ich frage mich jetzt bloß, warum du auf einmal einem Irrtum erlegen sein und versehentlich ein gebrauchtes Gerät als neu eingestellt haben willst? Welche Version stimmt denn nun? Du solltest dir darüber im Klaren sein, daß Flunkern nichts bringt. Wenn dein Bieter es ernst meint, willst du dich mit Sicherheit nicht strafbar machen und vor Gericht lügen. Nicht wegen ~200 Euro.

      Es tut mir leid aber ich bekomme das Gefühl der TE merkt gerade das er mit der Beschädigung nicht weiterkommt.
      Ne ne, es wäre nur einfacher gewesen. Ich weiß nicht mal ob sich die Reparatur lohnt und ob ich es reparieren lasse. Reicht in dem Fall auch ein Kostenvoranschlag aus?
    • Eben habe ich eine Auktion wegen der schnelleren Findbarkeit rausgesucht. Mir waren da zuviele Sternschnuppen dabei, deswegen habe ich nochmals genauer nachgesehen.
      Bewertungsrücklauf jeweils wenige Minuten nach Kauf. Da betreibt einer Bewertungsaufbau.


      Satlink, das hilft dir unmittelbar nicht weiter.

      Lass dir unbedingt die hinterlegten Daten von eBay geben :!:
    • satlink schrieb:

      Reicht in dem Fall auch ein Kostenvoranschlag aus?


      Es reicht auch aus, wenn du das kaputte Teil auf Lager legst und im E-Fall vorzeigen kannst.

      Wenn du berechtigt abgebrochen hast, kannst du hinterher mit deinem Eigentum machen, was du willst. Nur deinen einzigen Beweis aus der Hand geben, das solltest du vorerst nicht.

      Ich stimme @eule zu, du solltest den eBay-Support (geh übers Impressum) anschreiben, schildern, daß dein Höchstbieter einen Kaufvertrag behauptet und sie auffordern, dir dessen Daten zu benennen. Du mußt ja wissen, mit wem (Accountinhaber) du da eigentlich einen Vertrag haben sollst. Weise auch auf eine gegen dich laufende Frist hin. Kann sein, daß du ein paar Versuche brauchst, eBay hat sich manchmal bockig.

      Wenn du die Anmeldedaten hast, kannst du erstmal nachschauen, ob es die Person eigentlich gibt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • *alte_eule* schrieb:

      pandarul schrieb:

      eBay hat sich manchmal bockig.


      Die haben sich umso bockiger, je weniger die den Verlauf auf einen Blick erkennen können.

      Wenn du über die Mail im Impressumg gehst, nimmst du die bei deinem Account hinterlegte Mailaddy, nennst auch deinen dazu passenden Account, die Artikelnummer und den Account deines Höchstbietenden.
      Kannst du mir das nochmal langsam erklären, habe zB. Mailaddy nicht verstanden :D
    • Du sollst die Mail von der Mailadresse aus verfassen, die du für deinen eBay-Account benutzt, damit der Zusammenhang klar ist. Wenn eBay nicht sehen kann, daß die Adresse zu dem Account gehört, der Account die Auktion abgebrochen hat und die Auktion diesen Höchstbieter hatte, werden sie keine Daten des Höchstbieters rausgeben.
    • Soweit ich Panda verstanden habe, sollst du die hier hinterlegte Addy nutzen, um dein Anliegen vorzutragen:
      pages.ebay.de/aboutebay/contact.html?ssPageName=home:f:f:DE


      Das kannst du nur mit deiner Mailaddy als Absender. Es gibt Leute, die haben mehr als eine Mailaddy. Du sollst die nehmen, die du auch bei eBay in deinem Account hinterlegt hast.

      In der Mail nennst du deinen Account. Damit hat eBay gleich auf einen Blick, dass du derjenige bist, der du vorgibst zu sein. Wenn du dann auch noch Artikelnummer und Account deines Käufers nennst, wissen sie auch gleich, bei welcher deiner Auktionen sie nachsehen müssen. Niemand muss suchen sondern hat alles mit wenigen Klicks vor Augen und kann nachvollziehen, was passiert ist.

      Je leichter du es deinem Gegenüber machst, desto eher bekommst du schnell die gewünschte Antwort.
    • Ich würde auch noch mal Foto's der Beschädigung machen obwohl eh später alle wieder diskutieren das die wahrscheinlich fake sind.

      Besser man hat, als man hätte.
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      Rich Edmonds UK Editor wpcentral

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    • eule - wenn Du Deinen LInk anklickst und auf der Seite auf das blau-geschriebene Wort Kontaktformular klickst bist Du direkt im "richtigen" Formular
      (Screenshot)
      Bilder
      • Schirmfoto_2014-07-24_030759.jpg Ebay Kontaktformular.jpg

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