oyvey schrieb:
Ich folge dem Gedankengang von Löschbert mit dem gekauftz wie gesehen.
Na, dann kannst du mir vielleicht sagen, wo genau das vereinbart wurde.
Unstrittig konnten ja Leute mitbieten, die nicht "besehen" haben.
oyvey schrieb:
Ich folge dem Gedankengang von Löschbert mit dem gekauftz wie gesehen.
grafiksammler schrieb:
Die AGB sind vor der Gebotsabgabe nicht mitgeteilt worden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()
Es gelten die Versteigerungsbedingungen des Auktionshauses.
grafiksammler schrieb:
Vielen Dank für Euren Input.
Ich habe den Eindruck, dass das Allgäuer Auktionshaus darauf spekuliert, dass sich ein fremdsprachiger Ausländer bei dem Streitwert nicht vor ein Deutsches Gericht trauen wird. Leider.