In manchen Regionen braucht man für eine Dachgaube bis zu einer gewissen Größe keine Baugenehmigung, sollte sich das aber ggf. bestätigen lassen.
Ob diese bauliche Veränderung auch in die Teilungserklärung aufzunehmen ist, wenn es keiner Baugenehmigung bedarf, das weiß ich nicht.
Ganz wichtig finde ich den Hinweis von werv, dass u.U. die Gebäudeversicherung über den Umbau informiert werden muss.
Könnte sein, dass das zwar nötig ist, gerade bei einem Dachausbau, aber versäumt wurde.
Ich kam bei fehlenden Unterlagen bisher noch nie über den Makler weiter, sondern musste mir alles selbst besorgen.
Ist für diese Fragen nicht auch die Hausverwaltung ein Ansprechpartner? Wobei ich da auch auf etwaige Auskünfte nicht blind vertrauen würde.
Ob diese bauliche Veränderung auch in die Teilungserklärung aufzunehmen ist, wenn es keiner Baugenehmigung bedarf, das weiß ich nicht.
Ganz wichtig finde ich den Hinweis von werv, dass u.U. die Gebäudeversicherung über den Umbau informiert werden muss.
Könnte sein, dass das zwar nötig ist, gerade bei einem Dachausbau, aber versäumt wurde.
Ich kam bei fehlenden Unterlagen bisher noch nie über den Makler weiter, sondern musste mir alles selbst besorgen.
Ist für diese Fragen nicht auch die Hausverwaltung ein Ansprechpartner? Wobei ich da auch auf etwaige Auskünfte nicht blind vertrauen würde.