Wohnungskauf - ist das bereits ein "Vertrag" oder nicht?

    • ihBähh......so wie ich dich bisher gelesen habe, finde ich schon, dass du alles richtig gemacht hast. Du hast gut recherchiert, hast dich informiert und weißt mit Sicherheit mehr als 80% aller Wohnungskäufer.
      Aber jetzt machst du mich neugierig. Du hast irgendwo geschrieben, dass es keine finanzierende Bank gibt. Du bist demnach Barzahler. Bei einer eigengenutzten Wohnung ist das nachvollziehbar.
      Aber welchen Grund gibt es, eine vermietete Wohnung bar zu bezahlen? Und wie ich dich kenne, hast du die steuerlichen Aspekte durchaus bedacht. Die Frage ist vielleicht etwas indiskret und du musst sie auch nicht beantworten....aber neugierig wäre ich schon. ;)
    • rapina schrieb:

      ihBähh......so wie ich dich bisher gelesen habe, finde ich schon, dass du alles richtig gemacht hast. Du hast gut recherchiert, hast dich informiert und weißt mit Sicherheit mehr als 80% aller Wohnungskäufer.
      Ich kann nicht beurteilen ob ich mehr weiß, als 80% der Wohnungskäufer aber ich fühle mich zumindest meiner/unserer Sache sehr sicher, da wir eben schon eine ganze Weile (in ganz bestimmten Gegenden) suchen und auch schon so einiges gesehen u. erlebt haben. Nicht nur was die Wohnungen selber betrifft, sondern auch das ganze Drumrum, mit Gesprächen mit Makler, Mietern, Unterlagen (Protokolle, Abrechnungen) studieren etc.
      Mit der Zeit bekommt man doch ein ganz gutes Bild, was so angeboten wird, was was, wo, warum kostet u. ganz allgemein, wie der Hase so läuft.

      rapina schrieb:

      Aber welchen Grund gibt es, eine vermietete Wohnung bar zu bezahlen? Und wie ich dich kenne, hast du die steuerlichen Aspekte durchaus bedacht. Die Frage ist vielleicht etwas indiskret und du musst sie auch nicht beantworten....aber neugierig wäre ich schon. ;)
      Es gibt in der Tat nicht nur keine zu finanzierende Bank, es gibt auch keine steuerlichen Aspekte zu beachten, aus dem einfachen Grund da wir keine Steuern zahlen (müssen). :) Daran wird sich auch nachdem die Wohnung gekauft u. vermietet sein sollte, nichts ändern, da wir dann immer noch unter dem steuerlichen Grundfreibetrag bleiben werden.
      Der Grund hierfür wiederum ist nicht so einfach zu erklären. Dazu müsste ich Dir meine/unsere Lebensgeschichte erzählen. Die ist zwar auch nicht uninteressant aber wiederum auch nicht so dermaßen, dass jemand, die hierzu erforderlichen, zwangsläufig etwas längliche Geschichte(n), so besonders fesselnd finden würde, dass er sich das antun wollte. ;)
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    • rapina schrieb:

      Ich kann dir jetzt nur sagen, was meine Haltung dazu ist. Wenn es meine Traumwohnung wäre, würde mich das nicht vom Kauf abhalten. Ich würde allerdings in den Kaufvertrag den status quo der Wohnung aufnehmen lassen.
      Ich will nur nochmal kurz auf diesen Punkt zurückkommen.
      Bin nämlich gerade am Überlegen, welchen Vorteil es haben könnte, den "status quo", also die Abweichung der Pläne von den tatsächl. Gegebenheiten, im Kaufvertrag aufnehmen zu lassen. Mir fällt nur keiner ein, vielleicht stehe ich aber auch nur gerade auf dem Schlauch.
      Was meinst Du, was für einen konkreten Vorteil hätte das Deiner Meinung nach bzw. welchen könnte das womögl. haben?
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    • Ich weiss, dass ich schon mal davon geschrieben habe. Aber die Länder haben verschiede Brandschutzverordnungen.
      Die werden von Versicherungen in Schadensfall gerne als Grund genommen, nicht zu zahlen.

      Als Beispiel (für dich Punkt 5.2 interessant):

      landesrecht-hessen.de/gesetze/…BO/paragraphen/para29.htm

      Du musst dich dann durch dein Bundesland selbst durchklicken...


      Nachbarn von meinen Eltern hatten Probleme, dass sie schwarz Fester und Zusatzausgang gebaut hatten, ohne Brandschutz zu beachten.

      Meinen Eltern wurde unter der Hand gesagt, dass man zwar Versicherung fleissig zahlen kann, aber wenn was sein sollte, dann wird sie
      auf die Nachbarn und ihr Brandschutzverstoss verweisen und dann sagen, dass man sie verklagen muss.

      Letztedlich Gericht und Anordnung das Fenster zuzumauern und den Ausgang wieder zu entfernen.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • Hallo werv,

      danke für den Hinweis mit den Brandschutzbestimmungen aber ob die Gauben (im ganzen Gebäude sind es 8 Stck. auf dieser Hausseite, 4 davon die nicht im Plan sind) den Richtlinien den Brandschutz betreffend korrekt errichtet wurden, das lässt sich für uns wohl auf gar keinen Fall mehr nachvollziehen. Da muss man einfach davon ausgehen, dass dies der Fall ist.
      Dass die 4 betreffenden Gauben vom Bauträger "schwarz" errichtet wurden, dazu besteht glaube ich auch wenig Veranlassung. Die Wohnung(en) wurden offensichtl. bereits direkt ab Bauträger so verkauft wie sie jetzt sind, d.h. die Eigentümer selbst, haben weder die Gauben errichtet noch die Aufteilung der Wohnungen geändert.

      Was die Versicherung anbetrifft, weiß ich nicht, ob ein Gebäude nach Plan oder Istzustand versichert wird (u. wenn nach Plan, ob das ein Problem darstellt oder nicht, wenn ohnehin bereits andere Gauben vorhanden sind).
      Kennt sich damit jemand aus?
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    • iiiihhBääähh schrieb:

      Der Grund hierfür wiederum ist nicht so einfach zu erklären. Dazu müsste ich Dir meine/unsere Lebensgeschichte erzählen. Die ist zwar auch nicht uninteressant aber wiederum auch nicht so dermaßen, dass jemand, die hierzu erforderlichen, zwangsläufig etwas längliche Geschichte(n), so besonders fesselnd finden würde, dass er sich das antun wollte. ;)
      Dochdoch, ich würde mir das gerne "antun", aber da wir in einem öffentlichen Forum sind, bin ich mir nicht sicher, ob das besonders klug wäre ;)
    • iiiihhBääähh schrieb:

      rapina schrieb:

      Ich kann dir jetzt nur sagen, was meine Haltung dazu ist. Wenn es meine Traumwohnung wäre, würde mich das nicht vom Kauf abhalten. Ich würde allerdings in den Kaufvertrag den status quo der Wohnung aufnehmen lassen.
      Ich will nur nochmal kurz auf diesen Punkt zurückkommen.
      Bin nämlich gerade am Überlegen, welchen Vorteil es haben könnte, den "status quo", also die Abweichung der Pläne von den tatsächl. Gegebenheiten, im Kaufvertrag aufnehmen zu lassen. Mir fällt nur keiner ein, vielleicht stehe ich aber auch nur gerade auf dem Schlauch.
      Was meinst Du, was für einen konkreten Vorteil hätte das Deiner Meinung nach bzw. welchen könnte das womögl. haben?

      Ich würde es nur kurz mit dem Satz erwähnen: Die im Plan eingezeichneten Dachfenster wurden bauseits durch Gauben ersetzt.
      Besprich das doch einfach mal mit dem Notar. Zumindest hat es den Vorteil, dass es der Wahrheit entspricht. Und unterschreiben sollte man nur das, was man wirklich kauft ;)
    • rapina schrieb:


      Und unterschreiben sollte man nur das, was man wirklich kauft ;)
      Da schliesse ich mich an. Vor allem da ansonsten auch der Notarvertrag ungültig werden könnte.

      iiiihhBääähh schrieb:


      Die Wohnung(en) wurden offensichtl. bereits direkt ab Bauträger so verkauft wie sie jetzt sind, d.h. die Eigentümer selbst, haben weder die Gauben errichtet noch die Aufteilung der Wohnungen geändert.

      Das weiss ich auch noch aus den Erfahrungen meiner Eltern:

      Schuld ist erstmal der aktuelle Besitzer!
      Nicht der Architekt, Planer, Vorbesitzer, Bauträger...

      Gleichzeitig sehe ich es als Problematisch, dass es wohl allen bewußt ist, das dort etwas nicht stimmt - also kannst du später nicht
      mal sagen daß es dir unklar gewesen war. Regression also problematisch.

      Es ist eigentlich für alle das Beste, die Gauben einzutragen - deswegen verstehe ich es nicht, dass die WEG es nicht will. Außer es
      besteht die Befürchtung, dass in Zweifelsfall die Gauben wieder abgebaut werden müssten
      ___________________________________________________________________________________
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    • rapina schrieb:

      Dochdoch, ich würde mir das gerne "antun", aber da wir in einem öffentlichen Forum sind, bin ich mir nicht sicher, ob das besonders klug wäre
      Ich schick Dir ne nachher ne PM. ;)

      rapina schrieb:

      Ich würde es nur kurz mit dem Satz erwähnen: Die im Plan eingezeichneten Dachfenster wurden bauseits durch Gauben ersetzt.
      Hast Recht. Auch wenn mir im Moment nicht einfällt, für was es gut sein könnte, schaden kann es nicht.

      werv schrieb:

      Gleichzeitig sehe ich es als Problematisch, dass es wohl allen bewußt ist, das dort etwas nicht stimmt - also kannst du später nicht mal sagen daß es dir unklar gewesen war. Regression also problematisch.
      Das ist nicht gesagt, dass das den betreffenden Eigentümern überhaupt bewusst ist. "Unser" Eigentümer war sich jedenfalls gar nichts bewusst. Der hatte noch nichtmal Pläne, hat sich anscheinend auch nie drum gekümmert oder sich dafür interessiert.

      werv schrieb:

      Es ist eigentlich für alle das Beste, die Gauben einzutragen - deswegen verstehe ich es nicht, dass die WEG es nicht will.
      Bis jetzt steht noch gar nicht fest ob evtl. beim Bauamt ein aktueller Plan vorliegt oder nicht. Möglicherweise ist das, aus den zuvor genannten Gründen auch nicht ratsam dort anzufragen. Es ist also noch gar nicht bekannt ob die WEG das ggf. wollte oder nicht. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass nach all den Jahren, wo das entweder niemand aufgefallen ist oder sich niemand dafür intereressiert hat, die von dieser Idee u. dem damit verbundenen Aufwand/Kosten, besonders angetan sein würden und das vielleicht nur um der Bürokratie genüge zu tun. Einen echten Nachteil (ausser dass der Plan nicht so aktuell ist, wie er sein sollte) hat keiner der Eigentümer von der Situation mit den Gauben, jedenfalls kann ich keinen erkennen.


      Das mit den Gauben ist aber noch nicht endgültig geklärt. So schnell schmeiß ich die Flinte nicht ins Korn. Erst wenn alle (sinnvollen) Möglichkeiten ausgeschöpft sind u. das nix gebracht hat, fange ich an zu überlegen, ob und wie ich mich am Besten damit abfinde.

      Gestern ist mir noch was eingefallen. Wenn die Eigentümer die Wohnungen schon so gekauft haben wie sie sind, kommt nur der Bauträger in Frage, der einen aktuellen Plan haben müsste, der ja dann auch, wenn das alles seine Ordnung hat(te), irgendwann mal beim Bauamt ein- bzw. nachgereicht u. genehmigt worden sein muss. Der Bauträger müsste wissen, was da damals genau warum u. wie abgelaufen ist. Ob bei denen aber noch Unterlagen vorhanden sind oder ob die das heute noch alles wissen, steht in den Sternen aber einen Versuch ist es wert.
      Ich habe deshalb nochmal die Eigentümer kontaktiert und darum gebeten (schriftlich) beim Bauträger anzufragen (u. habe meine Hilfe angeboten, so eine Anfrage zu formulieren).
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    • Das mit den Gauben ist aber noch nicht endgültig geklärt. So schnell schmeiß ich die Flinte nicht ins Korn. Erst wenn alle (sinnvollen) Möglichkeiten ausgeschöpft sind u. das nix gebracht hat, fange ich an zu überlegen, ob und wie ich mich am Besten damit abfinde.


      Gibt es den Bauträger von damals noch ? Falls Ja, einfach mal da nachfragen. Kann gut sein, dass die Gauben erst während des Bauens entstanden sind. Änderungen kommen während der Bauphase immer vor. Der Bauträger sollte Pläne haben, insofern dieser das Buch noch nicht zugemacht hat.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • iiiihhBääähh schrieb:

      Einen echten Nachteil (ausser dass der Plan nicht so aktuell ist, wie er sein sollte) hat keiner der Eigentümer von der Situation mit den Gauben, jedenfalls kann ich keinen erkennen.



      naja, im Fall der Fälle, Feuer oder Sturmschaden und die Versicherung, die sich dann bei Schadenserstattungen querstellt, wurden ja schon erwähnt.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • auktions-manni schrieb:

      Gibt es den Bauträger von damals noch ? Falls Ja, einfach mal da nachfragen....
      Bauträger gibt`s anscheinend noch (nachdem was der Makler erzählte, hatten die Eigentümer sogar privat eine Beziehung zu dem Bauträger, genaueres darüber, z.B. ob diese Beziehung damals zu den Inhabern der Firma oder evtl. zu Angestellten bestand oder heute noch besteht, weiß ich allerdings nicht).
      Anfrage ist in der Mache (siehe meinen Beitrag über Deinem), besser gesagt, habe ich die Eigentümer bereits gebeten, dort bitte (schriftlich) anzufragen. Bis jetzt habe ich aber noch keine Rückmeldung der Eigentümer auf diese Bitte.

      Stubentiger schrieb:

      naja, im Fall der Fälle, Feuer oder Sturmschaden und die Versicherung, die sich dann bei Schadenserstattungen querstellt, wurden ja schon erwähnt.
      Wobei die Frage ist, wonach ein Gebäude versichert wird. Nach Plan oder nach tatsächl. Zustand? Bei Letzterem wäre das also gar kein Problem.
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    • So, die Katze ist raus aus`m Sack. Grade eben hab ich`s erfahren:

      Der Eigentümer hat sich mit dem ehemaligen Bauträger kurzgeschlossen:
      für die 4 (von acht) Gauben am Haus, darunter eine in der Wohnung um die`s hier geht, existiert kein Plan (mehr) u. auch keine Genehmigung.
      Der ursprüngl. Plan wurde also vom Bauträger einfach während der Bauphase geändert. Bei einigen der Wohnungen wurde also die Aufteilung etwas abgeändert und die in 4 Wohnungen offenbar geplanten Dachfenster (im Plan ist was eingezeichnet, was durchaus darauf hindeutet, ganz sicher bin ich da nicht) in eine Gaube geändert (in genau solche, wie sie auch bei anderen Wohnungen im Dachgeschoss geplant, genehmigt u. gebaut wurden).


      Tja, jetzt gilt es für uns gut zu überlegen u. abzuschätzen, was für ein Risiko dies für uns künftig bedeuten könnte.....

      Ich werd jetzt anfangen u. eine Liste anlegen bzw. gedanklich möglichst alle potentiellen Murphy`s Law Szenarien durchpielen.

      Wenn Ihr Ideen habt, was alles schieflaufen könnte, bitte nur zu, es darf hemmungslos drauflos spekuliert werden, Feuer frei..... :D
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    • Wenn Ihr Ideen habt, was alles schieflaufen könnte, bitte nur zu, es darf hemmungslos drauflos spekuliert werden, Feuer frei..... :D


      Hui, da ist in der Theorie vieles möglich, einschl. Abriss der Gauben bzw. Nutzungsuntersagung der Wohnungen.

      Schlecht für den Verkäufer. Die Wohnung in einem solchen " Schwarzbau " ist eigentlich fast schon unverkäuflich. Kann aber auch gut für dich sein, denn nun kannst du den Preis der Wohnung massiv in den Keller drücken, insofern du mit dem Risiko dass es Probleme geben könnte leben kannst. Probleme muss es nicht unbedingt geben, wenn es mal brennt oder so. Da braucht nur einer in der Straße zu wohnen oder hinziehen, dem die Änderung irgendwann mal ins Auge fällt oder der sich über irgend jemanden in eurem Haus ärgert und nachforscht, dann kann der Zirkus losgehen.

      Ich kann dir keinen Rat geben was du machen sollst, ich kann dir nur sagen, was ich persönlich machen würde. Ich persönlich würde von der Immobile Abstand nehmen. Für dieses Risiko, wäre mir persönlich mein Geld zu schade.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Jetzt liegen die Fakten auf dem Tisch. Wahnsinn. Da schaut man sich unzählige Wohnungen an und ausgerechnet die Wohnung, die man gerne hätte, hat diesen Pferdenfuß.
      Was tun, sprach Zeus........ Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die sauberste Lösung wäre wohl die, erstmal zu prüfen, ob diese Gauben überhaupt genehmigungsfähig sind. Hängt von verschiedenen Faktoren ab wie Größe der Gauben, Örtsüblichkeit usw usw......
      Was mich stutzig macht ist, dass von 8 Gauben wohl 4 genehmigt sind und 4 nicht. Der erste Schritt, den ich tun würde, wäre tatsächlich zu prüfen, ob diese Gauben genehmigungsfähig sind. Wenn ja, dann würde der Weg durch die Instanzen folgen: nachträgliche Baugenehmigung einholen lassen, was bedeutet, dass die ganze Sache finanziell und zeitlich ziemlich aufwändig werden könnte. Außerdem sind die Bußgelder, die in diesem Bereich verhängt werden nicht gerade ein Pappenstil.
      Sollten die Gauben aus irgendwelchen Gründen nicht genehmigungsfähig sein, würde ich, wie manni schon sagte, die Finger davon lassen. Denn dann droht tatsächlich Rückbau.
      Die zweite Möglichkeit ist die: Augen zu und durch. Die Situation kann mit Glück in hundert Jahren noch die gleiche sein wie heute und man lebt glücklich und froh mit seinen ungenehmigten Gauben. Allerdings mus dir klar sein, dass du wissentlich eine Wohnung kaufst, in der es einen Anteil an schwarz erbauten Teilen gibt, für die du in Zukunft haftest.
      Du kannst, und solltest auch, die ganze Sache mal von einem Anwalt prüfen lassen.
    • #85

      Was die Versicherung anbetrifft, weiß ich nicht, ob ein Gebäude nach Plan oder Istzustand versichert wird

      Dazu müsste man natürlich die Police sehen.
      Es gibt bei Gebäudeversicherungen zwei Berechnungsmöglichkeiten.
      Einmal geht es nach den tatsächlich entstandenen Kosten um das Gebäude zu erstellen (was immer seltener vorkommt) oder eben nach qm Wohnfläche.
      Ach ja........ und ganz selten gibt es noch die Möglichkeit, dass der Gebäudeversicherungswert via Gebäudewertgutachten festgelegt wir (dafür gibt es spezielle Programme, die auch die einzelnen Ausstattungen der Gebäudebestandteile bewerten, also Stuckdecken oder besonders hochwertige Bodenbeläge usw.).

      Du hättest ein Problem, wenn die Gebäudeversicherung nach qm berechnet wäre, weil die vier Gauben in der Wohnflächenberechnung anders bewertet werden (also nicht nur die eine Wohnung, sondern alle Wohnungen, die mit Gauben versehen wurden, obwohl dort nur Dachfenster geplant und genehmigt waren), als die Dachfenster.
      Hier wäre dann eine Unterversicherung vorhanden, weil die Gauben nicht in die Wohnflächenberechnung eingeflossen sind (und zwar alle vier).

      Im Schadenfall ist das Risiko, dass dies von der Versicherung entdeckt wird recht gering, aber eben nicht auszuschließen. Wobei hier recht einfach abzuhelfen wäre und die berichtigte Wohnfläche ohne weiteres durch eine neue Wohnflächenberechnung nachzumelden wäre (vor Schadeneintritt). Kostet halt einiges, das richtig zu stellen, also nicht die Gebäudeversicherung (da sprechen wir jährlich vielleicht über 30 €), sondern die neue Wohnflächenberechnung.
    • auktions-manni schrieb:

      Hui, da ist in der Theorie vieles möglich,......
      In der Tat. Diese Seite hier beschreibt ganz gut was passieren kann:
      nrw-baurecht.de/viewtopic.php?f=13&t=140

      Das ist aber noch nicht alles. Es gibt natürlich noch andere Gründe wie das auffliegen kann. Man denke nur an Nachbarstreits innerhalb Eigentümer der WEG oder angenommen einer der anderen 3, eine Gaube betreffenden Eigentümer will seine Wohnung verkaufen, so eben wie dieser Eigentümer jetzt oder es sind mal umfangreiche Reparaturen am Dach (oder Neudeckung) erforderlich.......
      Die Möglichkeiten, was alles passieren könnte, sind vielfältig u. kaum absehbar.

      rapina schrieb:

      Die sauberste Lösung wäre wohl die, erstmal zu prüfen, ob diese Gauben überhaupt genehmigungsfähig sind. Hängt von verschiedenen Faktoren ab wie Größe der Gauben, Örtsüblichkeit usw usw......
      Jepp, das ist richtig, zu dieser Erkenntnis bin ich mittlerweile auch gelangt.
      Eine nachträgl. Genehmigung ist zwar im Prinzip möglich, das geht aber natürlich nur wenn die Gaube(n) grundsätzl. genehmigungsfähig ist/sind und ich fürchte daran wird es hapern. Nach meinen Recherchen sind aus Brandschutzgründen Mindestabstände einzuhalten, sowohl zu bestimmten anderen Gebäudeteilen, wie auch von Gauben untereinander und ich glaube DAS ist der Halken an der Sache. So wie`s scheint, wurden die in diesem Fall nicht eingehalten (u. wie ich vermute, ist das auch der Grund, warum die nicht genehmigt sind u. einfach trotzdem so gebaut wurden).
      Zwei der hinzugebauten Gauben stehen jeweils sehr nahe an einer anderen (genehmigten) Gaube (ca. <1m Abstand), wie auch in unmittelbarer Nähe zum Treppenhaus (ca. 0,5m Abstand oder weniger), welches ebenfalls gaubenförmig im Dach endet . Die zwei anderen Gauben (darunter die eine dieser Wohnung) wiederum, sind ebenfalls direkt neben (ca. 0,5m Abstand oder weniger) diesem gaubenförmigen Treppenhaus.

      Ich sehe da im wahrsten Sinne schwarz.....

      rapina schrieb:

      Sollten die Gauben aus irgendwelchen Gründen nicht genehmigungsfähig sein, würde ich, wie manni schon sagte, die Finger davon lassen. Denn dann droht tatsächlich Rückbau.
      Das Problem vor dem der VK jetzt steht ist:
      Versucht er das zu lassen wie es ist, läuft er Gefahr, dass er die Wohnung so nicht verkaufen kann oder nur mit abartiger Preisreduzierung, die für ihn unakzeptabel sein wird.
      Versucht er es jetzt zu legalisieren, läuft er Gefahr, dass sich heraustellt, dass die Gauben nicht genehmigungsfähig sind.
      Die Hunde sind dann geweckt, da gibt es dann kein zurück mehr. Es besteht Gefahr, dass die Gaube(n) entfernt werden müssen (die anderen Eigentümer die das betrifft ebenso).
      Selbst wenn die Gauben wider Erwarten doch genehmigungsfähig sein sollten, wird das voraussichtl. eine langwierige u. aufwändige Geschichte (für alle Eigentümer der WEG).

      Der VK hat also die Wahl zwischen Pest und Cholera. In seiner Haut möchte ich jetzt nicht stecken.

      rapina schrieb:

      Außerdem sind die Bußgelder, die in diesem Bereich verhängt werden nicht gerade ein Pappenstil.
      So weit ich rausgefunden habe, ist das voraussichtl. gar nicht das Problem. Schwarzbauten verjähren zwar nicht aber u.U. die Bussgelder dafür. Nach der langen Zeit (18 Jahre), wäre es möglich das gar kein Bussgeld anfällt oder dieses nur relativ gering ausfällt.

      rapina schrieb:

      Die zweite Möglichkeit ist die: Augen zu und durch. Die Situation kann mit Glück in hundert Jahren noch die gleiche sein wie heute und man lebt glücklich und froh mit seinen ungenehmigten Gauben.
      Ja, das ist durchaus möglich aber spätestens dann, wenn wir die Wohnung verkauften wollten, stehen wir vor dem gleichen Problem wie der VK jetzt.



      Ich werde heute versuchen, nochmal mit dem Eigentümer direkt zu sprechen (die Info mit den Gauben, habe ich lediglich via Makler).
      Wenn das wirklich so ist (u. nicht evtl. ein Verständigungsproblem bzw. Missverständnis vorliegt) habe ich geistig mit dem Kauf der Wohnung, so unendlich leid es mir tut :( , praktisch schon fast abgeschlossen. Das Risiko werden wir nicht eingehen (gaaaaanz vielleicht, allenfalls mit entsprechendem saftigem Preisabschlag aber das halte ich für unrealistisch).
      Sollte der Eigentümer bereit sein, zu versuchen eine nachträgliche Genehmigung einzuholen, wären wir bereit unser Angebot so lange aufrechtzuerhalten, bis eine Entscheidung vorliegt, ob die Gaube genehmigungsfähig ist ober nicht (gekauft würde in jedem Fall erst dann werden, wenn die Angelegenheit komplett abgeschlossen ist).
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    • @Kaiolito

      danke für Deine Ausführungen bezügl. Versicherung. Das ist ebenfalls sehr hilfreich.

      Überrraschenderweise hat sich die Wohnfläche durch die Gaube nicht nennenswert geändert bzw. vergrössert, wenn dann, was die Räume mit den Schrägen + Gaube betrifft, wider Erwarten eher das Gegenteil.
      Das haben wir bereits überprüft. Der Makler hat die beiden Räume mit den Dachschrägen/Gaube auf meine Bitte nämlich ausgemessen.
      Der Grund, warum die Wohnfläche bei den beiden Räumen mit Schrägen insgesamt eher kleiner ist (durch die Gaube in dem einen der beiden Räume würde man erwarten, dass die WF eher grösser wird), dass offensichtl. auch die Schrägen modifiziert wurden.
      Jedenfalls, die Gesamtwohnfläche der Wohnung, hat sich durch die Gaube nicht oder nur so unwesentlich verändert, dass das unter zulässiger "Toleranz" fallen dürfte.
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    • #98

      OK, dann ist das kein Problem, denn im Bereich unter einem/zwei qm oder so, spielt das bei der Gesamtwohnfläche des Gebäudes auch keine Rolle und fällt tatsächlich unter die "Toleranz".

      Persönlich halte ich es nicht für ein Problem, die nachträgliche Baugenehmigung zu erhalten. Das wäre höchstwahrscheinlich möglich, das Problem besteht tatsächlich darin, "schlafende Hunde" zu wecken, weil das ja dann auch Nachbarn betrifft, die nicht glücklich sein werden, sollte die Genehmigung tatsächlich verweigert werden. Das Bußgeld ist zu vernachlässigen, das bekommst du über den Kaufpreis geregelt, sollte dies tatsächlich nennenswert sein.

      Was Geld kostet, ist der Architekt, der den nachträglichen Antrag stellen soll, da geht es ja auch um statische Berechnungen, die zwar widerrum zu vernachlässigen sind, weil es von der Statik her keine Probleme geben wird, aber eben dennoch eingereicht werden müssen. Der Antrag selbst, sollte er denn vollständig sein, dürfte (bei einem guten Architekt mit Vitamin B) nicht allzu lange dauern. Denke, das wird alles möglich sein. Auch die Brandschutzgeschichte sollte von einem Architekten geregelt werden können.

      Aber in jedem Bundesland ist das anders, hier in BW wäre es zu regeln, da bin ich mir sicher.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()