Auktionsfalle - vorzeitiger Auktionsabbbruch bei einem iPhone

    • Auktionsfalle - vorzeitiger Auktionsabbbruch bei einem iPhone

      Ich wollte ein neues iPhone versteigern, habe die Auktion nach einem Tag abgebrochen (meine Frau wollte es behalten), nun verlangt der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende von mir Schadensersatz.

      Es stellt sich heraus, daß das eine bekannte Masche ist:

      sat1.de/tv/akte/video/ebay-auktionsfallen-clip

      Dabei bietet der Käuder einen mittleren Preis auf neue iPhones, sollte der Verkäufer die Auktion abbrechen schickt er eine harmlose Mail hinterher, warum man abgebrochen hat. Leider gibt es nur wenige, sehr spezifische Gründe, wann man das tun darf, das steht aber leider nicht auf dem "Aktion-Löschen-Knopf".
      Antwortet man falsch kommt die Aufforderung die Kontodaten zu nennen um das iPhone zu bezahlen, denn es ist ein Vertrag zustande gekommen.
      Wahlweise besteht der Käufer auf Schadensersatz.

      Das ist perfide, denn ihn schützt das eigentlich sinnvolle Käuferrecht.

      Wem erging es mit dem Herrn auch so?

      Der Käufer nennt sich hier "gehangen" (wie passend!) (seine Gebotsübersicht), sein (angeblich) richtiger Name ist mir bekannt.
      Es gab nur zwei Bieter. Möglicherweise arbeitet er mit einem zweiten Account, der heißt "bardak2015", angeblich in Italien, der ist ein typischer Auktionsfallenbieter (Link), er hat dann passend darüber geboten.

      Mir ist bewußt, daß ich wahrscheinlich im Unrecht bin, aber das will ich so einfach nicht durchgehen lassen.

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    • Das stand in seiner Mail:

      "Da ich zum Zeitpunkt der Gebotsstreichung und Angebotsbeendigung des Handies "iPhone 5c weiß, neu, 16 GB, originalverpackt und eingeschweißt / ebay-Art.Nr. 281392802497" mit dem account "gehangen" der Höchstbieter war und Sie keinen zur Streichung des Gebotes bzw. Beendigung des Angebotes gesetzlich berechtigenden Grund hatten, sind Sie mit mir einen rechtsgültigen Kaufvertrag über das Handy eingegangen.
      Zum Zeitpunkt der Gebotsstreichung hatte ein anderer Bieter 121 EURO geboten, so dass mein Höchstgebot einen Gebotsschritt höher, bei 122 EURO (inkl. kostenlosem DHL-Paketversand) für das Handy lag. Ich mache Sie vorsorglich darauf aufmerksam, dass Sie nicht mehr anderweitig über das mir zu verschaffende Eigentum verfügen sollten.

      Hier die Gebotsübersicht, jeweils als Link und im Dateianhang, als auch der späteren gerichtlichen Beweisbarkeit wegen, als Screenshot:
      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…nc&_trksid=p2047675.l2565
      "

      Interessant ist die Uhrzeit, zu der er geboten hat: es gab nur zwei Gebote, erst von besagtem "bardak2015", dann in der selben Sekunde (!) sein Gebot.

      Ich habe ihm geschrieben, daß das iPhone nicht mehr verfügbar ist, dann kam das:

      "da das Gerät ja nun laut Ihrer Eigenauskunft nicht mehr lieferbar ist,
      entfällt selbstverständlich die Bitte um Bekanntgabe Ihrer Bankverbindung.
      Allerdings sind Sie mir gem. §§ 280 Abs.1, 3, - 281 Abs.1 BGB wegen
      Nichterfüllung des Kaufvertrages schadensersatzpflichtig, der sich wie folgt
      berechnet:
      Das Gerät hatte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, nach Ihren eigenen
      Angaben (siehe Sofortkauf-Preis) einen Marktwert i.H.v. 430 EUR gehabt.
      Dieser Wert steht mir aus dem Kaufvertrag abzgl. der von mir zu zahlenden
      122 Euro zu. Im Ergebnis also 308 EURO, die ich zu Ihren Gunsten auf 300
      abrunde.

      Bitte überweisen sie diesen Betrag (300 EURO) bis zum Donnerstag, den 07.
      August 2014 / 24:00Uhr (Datum des Zahlungseingangs) auf mein Konto:

      S.
      Commerzbank
      Konto-Nr.: xxx
      BLZ: 362 400 45

      Sollte ich innerhalb dieser Frist keinen Zahlungseingang verbuchen, werde
      ich meinen Schadensersatzanspruch anwaltlich durchsetzen lassen und Ihnen
      weitere Kosten (Anwalt und evtl. auch Verfahrens-/Gerichtskosten) nicht
      ersparen können.


      Mit freundlichen Grüßen

      Peter S.


      Redaktion: Daten editiert

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    • Wieso reden eigentlich immer alle von einer Falle, der Begriff Falle ist in dem Zusammenhang doch genau so Falsch wie der Raub beim ach so gemeinen Raubmordkopierer...

      Bevor ich hier noch groß etwas sage, warte ich aber auch erstmal auf die genauen Nachrichten bzw die Bestätigung das es sich dabei nicht um einen der gesperrten Spezialisten handelt.

      EDIT: Du verwechselst den Zeitpunkt des Gebotes und den der Streichung dieses, gestrichen wurden sie in der selben Sekunde, geboten haben sie aber nicht gleichzeitig. Und ich darf mich täuschen, aber dir sollte selbstverständlich die Möglichkeit zustehen, ein entsprechendes Ersatzgerät zu beschaffen und dieses zu liefern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • schumiline schrieb:

      Der Höchstbietende hatte selber eine seltsame Auktion ebay.de/itm/NICHTS-/1413467972…cktes&hash=item20e8ecf6e7


      Ich schließe auch noch die Gewährleistung für NICHTS aus.


      Das heißt laut doppelter Verneinung, er gibt auf ALLES Gewährleistung :lach: höhö reingefallen ;)

      Jedenfalls ist derjenige trotz der "mageren" 59 Bewertungen ein "alter Hase" feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…gen&ftab=FeedbackAsSeller

      auch wenn ich vermute, dass das nur einer von mehreren Accounts sein könnte.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • @lucem
      So also du hast nun erstmal einen Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden, das deine Frau das Phone noch wollte ist kein berechtiger Abbruchgrund. Bevor du aber den Kaufvertrag erfüllst mit Lieferung bzw. Schadensersatz solltest du dennoch die Daten bei ebay anfordern um ihn zu verifizieren.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • @Schumiline

      Danke erstmal - ich sehe das auch so, daß ich da einen Fehler gemacht habe, aber ich vermute einfach aufgrund seiner Mails, daß er das nicht zum ersten Mal macht. Und DANN kann ich ihm in die Parade fahren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von lucem ()

    • Pandora schrieb:


      EDIT: Du verwechselst den Zeitpunkt des Gebotes und den der Streichung dieses, gestrichen wurden sie in der selben Sekunde, geboten haben sie aber nicht gleichzeitig. Und ich darf mich täuschen, aber dir sollte selbstverständlich die Möglichkeit zustehen, ein entsprechendes Ersatzgerät zu beschaffen und dieses zu liefern.


      Stimmt. das habe ich falsch gelesen. Trotzdem sieht die Gebotsübersicht des "bardak2015" aus, wie ein Betrüger.
    • Das wird nur einer von mehreren Accounts sein. Andere verkaufen ein Blatt Papier für einen Testlauf - dieses Mitglied eben "Nichts". Wo ist das Problem?

      Genauso gehe ich davon aus, dass es sich hier um ein Mitglied handelt, das noch nicht vom Handel ausgeschlossen ist. Trotzdem würde ich hier frech weg fragen, wohin ich denn liefern darf. Da deine Frau das Handy behalten wollte, steht es ja noch für die Lieferung zur Verfügung.
      Nach Ankunft der Daten wäre es nett, du reichst sie mal an Schumiline oder mich zur Prüfung weiter.
    • Sehr interessant: der Herr sandte mir gerade eine Mail mit folgendem Inhalt:

      Betreff:
      Auktionsfalle

      Hiermit untersage ich Ihnen die Weitergabe oder Veröffentlichung meiner personenbezogenen Daten, ebay-Accountnamen an Dritte.
      Erteilen Sie mir bis Montag, 28. Juli 2014 / 24:00Uhr Auskunft, an wen Sie meine personenbezogenen Daten, ebay-Accountnamen auch per Email oder auf anderem Wege, weitergeleitet haben.
      Nächste Woche wird sich dann ein Anwalt damit beschäftigen und u.U. Strafantrag wegen Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte stellen.

      gez.
      S.
      "

      und dazu jede Menge Links, warum das so rechtens sei.

      Damit ist klar: er kennt sich aus. Und er liest hier mit.
    • *alte_eule* schrieb:

      Bis zu dieser PN, die du gerade weiter geleitet hast, sah dein Höchstbieter auch anhand der Daten, die ich von Schumiline bekommen habe, noch aus wie ein ganz normaler gewerblicher Aufkäufer.
      Jetzt scheint es spannend zu werden.


      Welche Daten? Ich habe Dir doch gar keine Daten gegeben? Und sonst auch niemanden… Nur die BLZ. Aber die ist ja nichts Geheimes….
    • lucem schrieb:

      Das iPhone ist kaputt gegangen (Spülwasser - when it rains, it pours)


      Soll das jetzt eine Schutzbehauptung werden? Du bist dir hoffentlich bewußt, daß du das im Ernstfall beweisen mußt.

      Ansonsten: Laß den schrägen Vogel mal labern, natürlich kannst du dich nicht-öffentlich mit jedem über ihn unterhalten und dabei fröhlich alle Informationen austauschen, die du von ihm und über ihn hast.