Auktionsfalle - vorzeitiger Auktionsabbbruch bei einem iPhone

    • lucem schrieb:

      ..und dann frage ich mal so in die Runde: wie geht Ihr damit um daß die Abzocker(*) hier im Forum mitlesen?

      Es geht hier zunächst einmal um eine zivilrechtliche Angelegenheit. Da darf sich jeder die Informationen einholen, die ihm für seinen Rechtsstreit dienlich sein könnten. Moralisch mag man sich persönlich einer Seite verbundener fühlen, aber das Forum an sich ist keine moralische Instanz, insofern darf sich hier jeder nach Informationen umschauen, wie er möchte.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Es geht hier zunächst einmal um eine zivilrechtliche Angelegenheit. Da darf sich jeder die Informationen einholen, die ihm für seinen Rechtsstreit dienlich sein könnten. Moralisch mag man sich persönlich einer Seite verbundener fühlen, aber das Forum an sich ist keine moralische Instanz, insofern darf sich hier jeder nach Informationen umschauen, wie er möchte.


      ja, das verstehe ich. Ich weiß auch, daß sich das nicht verhindern läßt, bin nur irritiert, da setzt eine innere Zensur ein. (Wohl glücklicherweise - sonst könnte man sich um Kopf und Kragen schreiben)
    • Schreib einfach folgendes an Ebay:

      Sehr geehrte/r Herr/ Frau.......

      Ich habe die Auktion (Nummer) am: (Datum) vorzeitig abgebrochen.
      Jetzt hat sich jemand Namens..... bei mir gemeldet und behauptet, in dieser Auktion Höchstbieter gewesen zu sein.

      Gemäß §9 Abs. 2 der für mich gültigen Ebay alten AGB ist Ebay verpflichtet, nach Beendigung des Angebotes die Adressdaten wechselseitig zu übermitteln.

      Aus dem Ebay Nutzungsvertrag und den sich daraus ergebenden Schutzpflichten ( $ 241 BGB) sind sie verpflichtet, diese Daten zu liefern.

      Dieser Anspruch ergibt sich nicht nur aus §241 Abs. 2 BGB (auch Bürgerliches Gesetzbuch genannt, das hier in Deutschland gültige Recht)
      sondern auch aus i.V.m. §28 Abs. 2 BDSG gegen eBay auf Auskunft dieser Daten.

      Sollte Ihnen die Ebay AGB sowie das BGB nicht geläufig sein, bitte ich um Weitergabe an Ihre Rechtsabteilung.
      Ich erwarte eine Auskunft innerhalb von 5 Arbeitstagen.

      Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich jegliche mir durch diese unrechtmäßige Verweigerung der Herausgabe der Adressdaten entstehenden Kosten an Sie weitergeben werde.

      Dies beinhaltet selbstverständlich auch die Hinzuziehung eines Anwaltes

      Mit freundlichem Gruß
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • lucem schrieb:

      So, ich bin nach nur 20 Minuten Warteschleife an einen Berater geraten.

      Ebay gibt die hinterlegten Personendaten nur an Rechtsanwälte heraus. Sagt der Berater. Ist das so?

      Woher weiß ich, daß er ist, wer er vorgibt zu sein?
      Das der Telefonjoker bei ebay für die Datenabfrage nicht zielführend ist wurde schon geklärt.

      Peanuts-Fan schrieb:

      Okay. Aber habe ich mich dann schon strafbar gemacht? Bin ich dann ein Betrüger?
      Nein, nicht strafbar und kein Betrug. Jeder hätte das Recht die Ware aus der Auktion zu verlangen bei dem er Höchstbietender war und der Abbruch nicht berechtigt stattgefunden hat. Ist für den Verkäufer ein unfaires Empfinden aber so ist nunmal die Gesetzeslage. Man kennt ja den Spruch und passt weitgehenst auch hier (soll aber bitte nicht persönlich aufgefasst werden): Unwissenheit schütz vor Strafe nicht...

      @lucem
      Deine PN habe ich erhalten, ich antworte dir zu dem Ratschlag deines rechtsgelehrten Freundes: Das Risiko trägst du alleine egal welchen Weg du nun wählst, es kann sein das es soweit kommt oder auch nicht, dass können wir hier auch nicht abwägen ob es bis vor Gericht geht, aber wenn die "Gegenseite" den Weg bestreiten will stehen die Chancen für ihn relativ gut und du hättest unter Umständen weitere Kosten aus dem Verfahren zu tragen.

      Auch wenn du die ganze Angelegenheit als großen Ungerechtigkeit empfindest, wäre es denn nicht sinnvoller diesen Fehler als Lehrgeld zu verbuchen, den Kaufvertrag (zähneknirschend) erfüllen und als Erfahrung abzuhaken?

      Wie gesagt es ist deine alleinige Entscheidung welchen Weg du gehst, aber auch das Risiko daraus hast du alleine zu tragen.
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    • lucem schrieb:

      ja, das verstehe ich. Ich weiß auch, daß sich das nicht verhindern läßt, bin nur irritiert, da setzt eine innere Zensur ein. (Wohl glücklicherweise - sonst könnte man sich um Kopf und Kragen schreiben)
      Ja genau, nicht das man sich noch öffentlich die Lüge, mit der man dann vor Gericht aufläuft, zurechtspinnt und der pöse Abbruchspekulant dann hier Wind davon bekommt.

      Sofern dein Abbruch berechtigt war kannst du dich hier eigentlich nicht wirklich verplappern, im Gegenteil, denn wenn der Abbruchjäger hier mitliest und sieht das der Abbruch zweifelsfrei berechtigt war, dann wird er es wohl kaum noch auf eine Klage ankommen lassen.
    • Um das nochmal klarzustellen, bei nochmaligem Lesen kam es auch bei mir seltsam an:
      Mein Beitrag Nr. 40, dass ich den Artikel liefern würde, bezog sich darauf, dass es sich nicht um einen Abbruchspekulanten handelt.

      Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es doch einem Abbruchspekulanten gerade darum, den Artikel nicht zu bekommen, sondern einen entsprechenden Geldbetrag. Und wenn man nachweisen kann, dass keine Kaufabsicht vorlag, hat man bei berechtigtem Abbruch gute Chancen vor Gericht. Falls es überhaupt soweit kommt.
      Aber ein gewerblicher Aufkäufer, der hier vermutet wurde, hat doch Interesse an dem Artikel, bzw. daran, den Artikel so billig wie möglich zu bekommen. Das wäre doch dann kein Abbruchspekulant?

      Dann wäre doch in diesem Fall die Lieferung das Handys der einfachste Weg. Klar wäre es ein finanzieller Verlust. Andererseits wurde das Handy ja auch nicht bezahlt sondern stammt aus einer Vertragsverlängerung. Insofern wäre der entstandene Schaden doch auch eher ein entgangener Gewinn.

      Was ich auch nicht verstehe: der Bieter hat doch seinen Namen und die Bankdaten genannt. Wozu dann noch die Frage an ebay nach den Daten? Oder habe ich das falsch verstanden?
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten
    • Peanuts-Fan schrieb:

      der Bieter hat doch seinen Namen und die Bankdaten genannt. Wozu dann noch die Frage an ebay nach den Daten? Oder habe ich das falsch verstanden?



      Es gibt gewerbsmäßige Abbruchspekulanten, die deshalb und wegen anderer Vergehen (gegen die Ebay AGB) vom Handel auf Ebay ausgeschlossen wurden und auch mit neuen, falschen Accounts dort nicht handeln dürfen, es aber tun. Und da man mit einem Account der auf "Fake-Daten" beruht keinen Vertrag schließen kann, wäre das in dem Fall der Ausweg für den TE

      Anhand der Daten die Ebay dann herausgibt, kann man prüfen, ob es sich

      - um eine "echte Person" oder eine Phantasiegestalt handelt,
      - tatsächlich um diese genannte Person handelt, oder die vorgeschoben wurde
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • @Schumiline:
      Lehrgeld ist es auf jeden Fall, ich habe im Laufe von 24 Stunden mehr gelernt, als in den letzten drei Jahren.

      @Abbruchgründe:
      wenn der Grund "meine Frau wollte es behalten, danach war es kaputt" so oft genannt wird, dann könnte es ja auch daran liegen, daß es tatsächlich einer der häufigeren Gründe ist.
      So wie in der Schule "meine Oma ist gestorben" eine schlechtere (weil unwahrscheinlichere) Entschuldigung ist, als "ich hab' den Bus verpasst"...

      @Mitleser:
      was ich vorhin nicht erwähnte waren die passenden Mails, die ich immer dann bekam, wenn ich hier einen Beitrag schrieb.

      @Peanuts-Fan, apropos "Abbruchspekulant - ja oder nein?"
      Der gemeine Abbruchspekulant (homo abbruchienses) lebt ja bevorzugt in den Höhlen der Elektronikabteilung von Ebay, wurde aber auch schon an anderen Stellen gesichtet. Es ist anzunehmen, daß er eine Mischkost zu sich nimmt: gelingt es ein Gerät weit unter Marktpreis wegen Doofheit des Verkäufers zu ergattern, dann verscherbelt er es dann wieder gewinnbringend, denn die Regeln kennt er ja. Wahlweise nimmt er auch direkt Bargeld entgegen, das ist ihm auch recht, dann muß er nicht zur Post rennen.
      Die Gründe dieser Lebensweise mögen mannigfaltig sein, homines abbruchienses werden nicht geboren, doch eine erbliche Vorbelastung mag mitspielen. Eine gewisse sadistische Ader gemischt mit den erbsenzählerischen Eigenschaftes des gemeinen Spitzfints (homo korinthuskakus) , mit dem er auch sonst verwandt sein dürfte, führt bei existenzieller Unterbeschäftigung zu dem beobachteten Verhalten.

      Dem interessierten Forscher werden übrigens auch schon die Ähnlichkeit zum gefleckten Abmahnanwalt (homo manus abusus) aufgefallen sein. Außerdem könnte man ihn unter Umständen mit dem Homo querulantoridis verwechseln, doch genetische Untersuchungen legen diesen Schluß nicht nahe.

      Der gemeine Homo sapiens wird den homo abbruchienses bis auf weiteres unter sich dulden müssen, man könnte soweit gehen zu behaupten, daß der homo abbruchienses als eine Art Immunabwehr fungiert, indem er den homo sapiens aufweckt, wenn der allzu sorglos und gutgläubig zu werden droht. :wallbash

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von lucem () aus folgendem Grund: erweiterung

    • schumiline schrieb:

      Deine PN habe ich erhalten, ich antworte dir zu dem Ratschlag deines rechtsgelehrten Freundes: Das Risiko trägst du alleine egal welchen Weg du nun wählst, es kann sein das es soweit kommt oder auch nicht, dass können wir hier auch nicht abwägen ob es bis vor Gericht geht, aber wenn die "Gegenseite" den Weg bestreiten will stehen die Chancen für ihn relativ gut und du hättest unter Umständen weitere Kosten aus dem Verfahren zu tragen.


      Das ist klar. Was das Lehrgeld angeht auch. Inklusive Zähneknirschen. Trotzdem: habt Ihr Erfahrungen, ob es diese Aufkäufer/Abzocker häufig auf einen Gerichtstermin ankommen lassen, oder irgendwann aufgeben? Immerhin müßten sie darauf wetten, daß der Beklagte nicht andere Leidtragende findet, womit sein Verhalten als Masche entlarvt würde? Denn es soll Richter gegeben haben, die da wenig Spaß verstehen, wenn ihr geliebtes BGB von Trittbrettfahrerern missbraucht wird.
    • lucem schrieb:

      @Mitleser:
      was ich vorhin nicht erwähnte waren die passenden Mails, die ich immer dann bekam, wenn ich hier einen Beitrag schrieb.

      Es ist erstaunlich das er den Thread sehr schnell fand, evtl. ist auch auch ein längerer Mitleser (vor deiner Ankunftszeit) wer weiss das schon.

      Jetzt warten wir mal die Daten von ebay ab, ob es sich um die selbige Person handelt wie die dir genannte. Er liest schließlich hier mit und müsste dann auch nachvollziehen können dass seine Verifizierung nunmal eine wichtige Grundlage der Angelegenheit ist.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
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    • schumiline schrieb:

      lucem schrieb:

      @Mitleser:
      was ich vorhin nicht erwähnte waren die passenden Mails, die ich immer dann bekam, wenn ich hier einen Beitrag schrieb.

      Es ist erstaunlich das er den Thread sehr schnell fand, evtl. ist auch auch ein längerer Mitleser (vor deiner Ankunftszeit) wer weiss das schon.

      Jetzt warten wir mal die Daten von ebay ab, ob es sich um die selbige Person handelt wie die dir genannte. Er liest schließlich hier mit und müsste dann auch nachvollziehen können dass seine Verifizierung nunmal eine wichtige Grundlage der Angelegenheit ist.


      Er schreibt, daß ich ihn selber darauf aufmerksam machte, denn er schickte mir einen Juristen-Link, der seine rechtmäßigen Ansprüche unterstreichen sollte. Dort fand ich dann einen Link hierher. Eine Stunde später oder so habe ich dann diesen Thread eröffnet. Kann sein, daß er es erst jetzt fand.
      Halte ich aber für unwahrscheinlich. Bevor ich mich hier einloggte bekam ich bereits eine ausführliche Mail, die mir anhand von Screenhots erklärte, daß er kein Abbruchabzocker sei, denn seine Gebotsübersicht sähe ganz anders aus, als die eines Abzockers.

      Das stimmt sogar, aber aufällig ist, wie schnell er alle Beweise beieinander hatte, bevor ich auch nur nach Details fragte. Vor Gericht sähe das schon merkwürdig aus.
    • lucem schrieb:

      Aber ein gewerblicher Aufkäufer, der hier vermutet wurde, hat doch Interesse an dem Artikel, bzw. daran, den Artikel so billig wie möglich zu bekommen. Das wäre doch dann kein Abbruchspekulant?


      Und das auch wieder nur zu dem Zweck um mit dem Weiterverkauf Geld zu verdienen. Es geht grundsätzlich immer immer immer und nur ums Geld. Auch ein Spekulant dürfte daher genau so an der Ware zum Schnäppchenpreis interessiert sein, kann er diese ja einfach wieder mit Gewinn verkaufen, etwas mehr Aufwand, aber mit gleichem Ergebnis, Gewinn für den Bieter.

      lucem schrieb:

      Immerhin müßten sie darauf wetten, daß der Beklagte nicht andere Leidtragende findet, womit sein Verhalten als Masche entlarvt würde? Denn es soll Richter gegeben haben, die da wenig Spaß verstehen, wenn ihr geliebtes BGB von Trittbrettfahrerern missbraucht wird.

      Siehe oben, der mangelnde Rechtsbindungswille kommt nicht vom massenhaften Bieten auf Artikel, selbst wenn man dabei auf Abbrüche spekuliert ist das so mMn noch kein fehlender Rechtsbindungswille. Der ist es erst, wenn es dem Bieter nur um Schadensersatz geht und das ist schwer bis unmöglich zu beweisen, solange der Bieter da nicht gut mithilft. Das ist auch der Grund warum es da bis jetzt nur ein entsprechendes Urteil zu gibt und das kommt A: von einem AG und ist B: mehr als umstritten.
    • Pandora schrieb:

      Siehe oben, der mangelnde Rechtsbindungswille kommt nicht vom massenhaften Bieten auf Artikel, selbst wenn man dabei auf Abbrüche spekuliert ist das so mMn noch kein fehlender Rechtsbindungswille. Der ist es erst, wenn es dem Bieter nur um Schadensersatz geht und das ist schwer bis unmöglich zu beweisen, solange der Bieter da nicht gut mithilft. Das ist auch der Grund warum es da bis jetzt nur ein entsprechendes Urteil zu gibt und das kommt A: von einem AG und ist B: mehr als umstritten.


      Meines Wissen gibt es aber eine Reihe von Urteilen, die mit Vergleichen geendet sind, die für den Abgezockten ärgerlich sind, aber noch ärgerlicher für den Klagenden, denn dem entstehen in dem Moment tatsächlich Kosten, die er vorher nicht hatte.
    • Peanuts-Fan schrieb:

      Und wenn man nachweisen kann, dass keine Kaufabsicht vorlag, hat man bei berechtigtem Abbruch gute Chancen vor Gericht.


      Bei einem berechtigten Abbruch hat man immer allerbeste Chancen, völlig egal, ob es sich um einen legitimen Bieter oder einen ohne Kaufabsicht handelt.

      lucem schrieb:

      Trotzdem: habt Ihr Erfahrungen, ob es diese Aufkäufer/Abzocker häufig auf einen Gerichtstermin ankommen lassen, oder irgendwann aufgeben?


      Diejenigen, die ihrerseits nichts zu verbergen haben, klagen und gewinnen regelmäßig. Ob das auf deinen zutrifft, ist schwer zu sagen, aber wie ich bereits sagte hat hier schon mal ein Spekulant mitgepostet und mehrere Urteile angehängt, in denen er Recht zugesprochen bekam.

      lucem schrieb:

      Denn es soll Richter gegeben haben, die da wenig Spaß verstehen, wenn ihr geliebtes BGB von Trittbrettfahrerern missbraucht wird.


      Kannst du einen (Rechts-)mißbrauch beweisen?

      lucem schrieb:

      Meines Wissen gibt es aber eine Reihe von Urteilen, die mit Vergleichen geendet sind


      Ein Vergleich wird niemals in einem Urteil besiegelt. Es ist allerdings in der Tat richtig, daß ein Richter so gut wie immer fragt, ob die Parteien einen schließen wollen. Dann muß er nämlich kein Urteil schreiben.
    • lucem schrieb:


      . Bevor ich mich hier einloggte bekam ich bereits eine ausführliche Mail, die mir anhand von Screenhots erklärte, daß er kein Abbruchabzocker sei, denn seine Gebotsübersicht sähe ganz anders aus, als die eines Abzockers.

      Das stimmt sogar, aber aufällig ist, wie schnell er alle Beweise beieinander hatte, bevor ich auch nur nach Details fragte. Vor Gericht sähe das schon merkwürdig aus.
      Wenn wir hier einen alten Mitleser haben, dann ist er bestens in diesem Thema bewandert. Er weiss welche Punkte
      für ihn und welche gegen ihn sprechen würden. So hat er auch sofort die Beweise parat, da er den Vorgang bestens kennt.

      Wenn diese Person es nur sporadisch macht - oder auch nur sehr sauer über den nächsten Vertragsbrecher ist, dann wird
      sie auch (sehr wahrscheinlich) bis zu Ende gehen.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • pandarul schrieb:

      Peanuts-Fan schrieb:

      Und wenn man nachweisen kann, dass keine Kaufabsicht vorlag, hat man bei berechtigtem Abbruch gute Chancen vor Gericht.
      Bei einem berechtigten Abbruch hat man immer allerbeste Chancen, völlig egal, ob es sich um einen legitimen Bieter oder einen ohne Kaufabsicht handelt.


      Und wie stehen die Chancen bei einem unberechtigten Abbruch, wenn es sich um jemanden ohne Kaufabsicht handelt und man das auch beweisen kann? Ich dachte, es macht einen Unterschied, ob man regelmäßig Auktionsabbrüche einklagt.




      Lieber lucem, kann es sein, dass du dich ein bißchen in mich verbissen hast? Wenn ich wenig Verständnis für dein Verhalten aufbringe, heißt das nicht, dass ich das deines Käufers billige.
      Ich war schon zwei/dreimal Höchstbieter bei abgebrochenen Auktionen. Ich habe mich geärgert, aber außer einer bösen mail nichts unternommen. Wenn die VK mich darauhin gesperrt haben sollten, soll es mir recht sein, denn bei solchen Leuten biete ich eh kein zweites Mal.
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten