Auktionsfalle - vorzeitiger Auktionsabbbruch bei einem iPhone

    • lucem schrieb:

      Ich wollte ein neues iPhone versteigern, habe die Auktion nach einem Tag abgebrochen (meine Frau wollte es behalten), nun verlangt der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende von mir Schadensersatz.

      Das ist schon einmal eine Einlassung, die der Käufer für sich verwenden kann.

      lucem schrieb:

      ...
      Das ist perfide, denn ihn schützt das eigentlich sinnvolle Käuferrecht.

      Es ist also perfide, wenn man auf sein gesetzlich verbrieftes Recht besteht?

      lucem schrieb:

      Das iPhone ist kaputt gegangen (Spülwasser - when it rains, it pours) - davon abgesehen müßte ich es ihm dann für 122,- überlassen.

      Bei so einem vorgeschobenem Grund kommt leicht selbst in den Verdacht, den man über andere hegt.

      schumiline schrieb:

      Eule gehört wie ich zum Redaktionsteam. Und welche Daten du uns übergeben hast musst du niemanden gegenüber rechtfertigen, es ist dein gutes Recht dir einen Ratschlag einzuholen.

      Wo ist der Unterschied bei einer evtl. unberechtigten Angabe von Informationen in einem Thread zu der Preisgabe an das Redaktionsteam? Bei beiden handelt es sich im Zweifelsfall um einen unberechtigten Personenkreis.

      lucem schrieb:

      ...
      Aber: selbst wenn es noch ganz wäre: ich würd's nur deswegen wieder in der Spüle versenken, damit er's nicht bekommt.
      es war auch klar, daß es ihm so noch viel lieber ist, denn dann kann er 300 von mir verlangen.

      Das nennt man einen klassischen Vorsatz.

      lucem schrieb:

      ...
      Dann vergißt Du noch einen wichtigen Punkt (ich weiß, das der juristisch irrelevant ist): mir entsteht tatsächlich ein Schaden. Dem Bieter ist kein tatsächlicher finanzieller Schaden entstanden.

      Dem Käufer ist der Schaden entstanden, der aus dem nichterfüllten Kaufvertrag entsteht.

      lucem schrieb:


      Mir ist bewußt, daß Juristen das anderes sehen, ich habe selber einige Rechtsanwälte und Staatsanwälte in meinem Freundeskreis, aber die haben auch sonst merkwürdige Ansichten über menschlich-moralische Dinge. Aber das ist ein ganz anderes Thema.

      Nein, das ist genau das Thema. Wenn Dir die Gesetze nicht passen, dann ist es mehr als menschlich sich politisch zu betätigen, um Änderungen herbeizuführen.

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    • Peanuts-Fan schrieb:

      Und wie stehen die Chancen bei einem unberechtigten Abbruch, wenn es sich um jemanden ohne Kaufabsicht handelt und man das auch beweisen kann? Ich dachte, es macht einen Unterschied, ob man regelmäßig Auktionsabbrüche einklagt.


      Wenn man Rechtsmißbrauch tatsächlich nachweisen kann, ist es irrelevant, ob man unberechtigt abgebrochen hat. Im dem Falle existierte zwar ein Kaufvertrag, dessen Durchsetzung aber eben das rechtsmißbräuchliche Verhalten des einen Vertragspartners entgegensteht. Das ergibt sich im Wesentlichen aus §242 BGB (Treu und Glauben). So wörtlich steht das da (wie üblich) nicht, die Herleitung geht in etwa so, daß, genau wie Leistungen nach Treu und Glauben zu erbringen sind, diese auch nicht entgegen dem Grundsatz von Treu und Glauben eingefordert werden können.

      Wenn man einen Schritt vorher gar beweisen kann, daß es dem Bieter nicht um die Ware ging, wird ggf. bereits deshalb der Vertragsschluß verneint; er hat dann nämlich gar keine Willenserklärung, die Ware zu erwerben, abgegeben (vereinfacht ausgedrückt). Das ist das mit dem "Rechtsbindungswillen", von dem man immer mal liest. In der Praxis aber fast unmöglich nachzuweisen.
    • lucem schrieb:

      ...
      Ich habe noch nie eine Auktion abgebrochen, sonst wüßte ich ja, wie das geht und worauf ich achten müßte. ...{/quote]
      Wieviele Kaufveträge hast Du schin geschlossen? Und weißt Du hier, wie das geht?

      lucem schrieb:

      ...
      Ich lebe aber nach dem Motto (und das erwarte ich auch von anderen), daß ich mich nicht an jemanden bereichere oder ihm schade, nur weil a.) der andere zu doof ist und ich b.) weiß, daß meine Handlungen legal sind.

      D.h. also Du versuchst im Vorfeld zu einem Vertrag die Kenntnis Deines Gegenüber in der Sache festzustellen, damit Du nicht den anderen über den Tisch ziehst? Wie läuft das ab? Fragst Du vorher, wie viel/wie wenig der andere weiß?

      lucem schrieb:

      ...
      *) Abzocker: die sich an der Doofheit von anderen auf unmoralische, aber legale Weise bereichern.

      Doofheit ist kein unabänderbarer Zustand. Und man sollte Grundsätze, daß Verträge einzuhalten sind, auch kennen, wenn man sich auf wirtschaftliches Gebiet begibt.

      lucem schrieb:

      ...
      sonst könnte man sich um Kopf und Kragen schreiben)

      Was Du mMn schon gemacht hast.

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    • pandarul schrieb:

      ...
      Hier möchte ich aber doch nochmal nachhaken, nach welcher Rechtsgrundlage deiner Meinung nach eine Privatperson einer anderen Privatperson nicht alles erzählen darf, was ihr so einfällt.

      Ich bezog das nicht auf die selbst getätigten Äußerungen des TEs, sondern auf die Weitergabe der e-Mails des Käufers. Ein ähnlich gelagerter Fall: LG Köln Az.: 28 O 178/06 (openjur.de/u/116150.html)
    • Ich habe bis "öffentlich zugänglich machen" gelesen. Das hat mit der Frage, ob der TE der Redaktion nicht-öffentlich alles mögliche mitteilen kann, nichts zu tun.

      Nimm mir außerdem nicht übel, daß ich eine EV des berüchtigten LG Köln nicht für ernstzunehmende Rechtsprechung halte. Soweit jemand E-Mails in einem Forum veröffentlicht, muß man erstmal festhalten, daß das weder explizit verboten ist noch grundsätzlich erlaubt. Thomas Stadler hat dazu einen ausgewogenen Beitrag verfaßt.
    • pandarul schrieb:

      Ich habe bis "öffentlich zugänglich machen" gelesen. Das hat mit der Frage, ob der TE der Redaktion nicht-öffentlich alles mögliche mitteilen kann, nichts zu tun.

      Nun kann man sich trefflich darüber streiten, ob sich der Begriff "Öffentlichmachen" auf die Zahl der möglichen (unberechtigten/unerwünschten) Leser bezieht oder aber nur eben auf die Tatsache, daß andere Personen, außer denen, die an der Kommunikation beteiligt sind, hier Einsicht erhalten können. MMn wiegt letzeres wesentlich schwerer.

      pandarul schrieb:


      Nimm mir außerdem nicht übel, daß ich eine EV des berüchtigten LG Köln nicht für ernstzunehmende Rechtsprechung halte. Soweit jemand E-Mails in einem Forum veröffentlicht, muß man erstmal festhalten, daß das weder explizit verboten ist noch grundsätzlich erlaubt. Thomas Stadler hat dazu einen ausgewogenen Beitrag verfaßt.

      Nehme ich nicht übel. Das LG Köln hatte schon in früheren Zeiten häufiger einen gewissen "Ruf" weg.

      Letztlich kommt aber auch Thomas Stadler zu dem üblichen Ergebnis, der Notwendigkeit der Einzelfallbetrachtung.
      Spätestens aber, nachdem einer der Kommunikationspartner die Veröffentlichung seines Anteils an der geführten Kommunikation untersagt, ist sein Wille deutlich erkennbar.

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    • Heiner.Hemken schrieb:

      oder aber nur eben auf die Tatsache, daß andere Personen, außer denen, die an der Kommunikation beteiligt sind, hier Einsicht erhalten können


      Ach, darf man Schriftverkehr nicht zu z.B. seinem Anwalt tragen, weil der eine andere Person ist?

      Ich denke, "öffentlich" ist sehr genau definiert. Es bedeutet, daß ich mir diese Informationen beschaffen kann. Vielleicht muß ich dazu durch die halbe Republik turnen, weil irgendwo ein Zettel angeschlagen ist. Aber ich könnte. Wenn jemand etwas an schumiline schickt, kann ich nicht.

      Heiner.Hemken schrieb:

      ist sein Wille deutlich erkennbar.


      Ja, nur handelt es sich um Mailverkehr, der seiner Sozialsphäre zuzuordnen ist. TE hat ein berechtigtes Interesse, diesen hier auszubreiten, damit wir z.B. abklären können, ob der Bieter als Spekulant bekannt ist, zur Beurteilung, ob er mit seiner Argumentation richtig liegt, ob Rechtsmißbrauch vorliegt usw. Dazu ist die wörtliche Kenntnis erforderlich. Weiterhin handelt es sich bei dem, was hier tatsächlich offengelegt wurde, um Tatsachenbehauptungen, die schlichtweg hinzunehmen sind. Und es gibt ein (gar nicht erforderliches) öffentliches Interesse; ein großes sogar. Herr S. befindet sich mit seinem eBay-Account mittlerweile auf etlichen Sperrlisten.

      Ich möchte nicht den Hauch eines Zweifels daran lassen, daß der Versuch des Bieters, den Verkäufer wegen der Veröffentlichung einzuschüchtern, ein dreister Bluff ist, um ihm unliebsame Fakten aus diesem Forum zu verbannen. Dieser Versuch wird scheitern. Er ist vielleicht mit seinem Gebot im Recht und wird sein Schnäppchen machen, aber halt auf Kosten seines Rufes.

      -

      Ich nehme auch an, daß es langfristig nicht bei ein paar Mails und einem eBay-Pseudonym bleiben wird. Immerhin hat S. etliche echte Transaktionen über eBay abgewickelt. Sobald ich seine Daten recherchiert habe, werde ich das Netz bemühen, um herauszufinden, ob es sich nicht vielleicht um jemanden mit einem Gewerbe handelt. Daß er dann bei google ganz oben als moralisch fragwürdiger Mensch aufscheinen wird, liegt in seiner Verantwortung.

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    • pandarul schrieb:

      Herr S. befindet sich mit seinem eBay-Account mittlerweile auf etlichen Sperrlisten.


      Ah! Das ist interessant zu lesen. Ich bin gespannt auf die Ebay-Auskunft.

      Ich möchte nicht den Hauch eines Zweifels daran lassen, daß der Versuch des Bieters, den Verkäufer wegen der Veröffentlichung einzuschüchtern, ein dreister Bluff ist, um ihm unliebsame Fakten aus diesem Forum zu verbannen. Dieser Versuch wird scheitern. Er ist vielleicht mit seinem Gebot im Recht und wird sein Schnäppchen machen, aber halt auf Kosten seines Rufes.


      Danke!

      Soweit ich das erkenne, stehen hier keine privaten Daten des besagten Käufers.

      slightly OFF TOPIC: der DNS-Ausfall heute vormittag, ist das ein Angriff von Menschen, denen dieses Forum in die Suppe ihrer Machenschaften spukt?
    • pandarul schrieb:


      Nicht daß du das falsch verstehst; aufgrund der Nennung des eBay-Namens haben viele Forenteilnehmer und HG-Leser den Namen auf ihre Listen gesetzt.


      Ah, ok.

      Aber bei einem Ebay-Phantasienamen-Namen handelt es sich ja noch nicht um einen zu schützenden Namen, oder doch? Den kann doch bei Ebay jeder mit wenig Mühe einsehen?
    • Hallo Zusammen.

      Ich habe das selbe Problem mit dem selben Ebay Mitglied wie lucem.

      Ich hatte ein gebrauchtes Iphone 5 32GB in weiss eingestellt und die Auktion nach ein paar Tagen beendet.
      Grund:
      Ich hatte mir ein Iphone 5S aus eine Vertragsverlängerung gekauft und hätte das alte Gerät also nicht mehr gebraucht.
      Allerdings ist mir nach ein paar Tagen das neue Iphone 5S runtergefallen (die Wertgarantie war noch nicht umgeschrieben) und das Gerät war so defekt, dass es laut Techniker wohl auch innen etwas abbekommen hat. Nun ja, so war ich gezwungen das Iphone (auch aus finanziellen Gründen) weiterzunutzen. Also brach ich die Auktion ab.
      Das E Bay Mitglied schrieb mir unmittelbar nach Abbruch 2x wieso ich die Auktion abgebrochen habe. Beim zweiten mal war ich so ehrlich u hab ihm die Situation erklärt.
      Gut, nach ca. 12 Tagen kam dann eine wunderbar lange E Mail, sehr professionell geschrieben mit Screenshots und Paragraphen und Urteilen, etc dass er einen Anspruch auf das Ding hat, weil er zu diesem Zeitpunkt der Höchstbietende mit 1 Euro war.
      Nachträglich stellte ich auch fest, dass ich ein Fehler im Angebot gemacht hatte.
      Ich hatte geschrieben dass das Iphone 5 einen Simlock von T Mobile hatte, was aber nicht so war.
      Ich versuchte dem Mitglied in einer E Mail vom 28.7.14 nochmal meine Situation zu schildern, vergeblich.
      Heute habe ich dann erfahren dass nicht nur ich Probleme mit diesem Mitglied habe.
      Und schwupp bekomme ich gerade eine E Mail von diesem Mitglied dass mir ausdrücklich untersagt seine Daten an Dritte weiterzugeben.

      So, wie würdet ihr hier reagieren?
    • revenge schrieb:

      Und schwupp bekomme ich gerade eine E Mail von diesem Mitglied dass mir ausdrücklich untersagt seine Daten an Dritte weiterzugeben.

      Dazu kann ich dir versichern, das ist so ein Quark was der verzapft, lass dich nicht einschüchtern.

      Hast du bereits die Daten über den Höchstbietenden bei ebay angefordert? Wenn nicht dann tu das bitte, damit du weisst mit wem du es zutun hast. Er kann dir noch so viele Daten von sich geben, aber ob die wirklich stimmen kannst du nur durch die Daten von ebay wissen.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • schumiline schrieb:

      revenge schrieb:

      Und schwupp bekomme ich gerade eine E Mail von diesem Mitglied dass mir ausdrücklich untersagt seine Daten an Dritte weiterzugeben.
      Dazu kann ich dir versichern, das ist so ein Quark was der verzapft, lass dich nicht einschüchtern.

      Hast du bereits die Daten über den Höchstbietenden bei ebay angefordert? Wenn nicht dann tu das bitte, damit du weisst mit wem du es zutun hast. Er kann dir noch so viele Daten von sich geben, aber ob die wirklich stimmen kannst du nur durch die Daten von ebay wissen.


      Ja, ich habe die Daten bereits angefordert u bekommen. Naja, was ist wenn er nur eine Fakeadresse angegeben hat?
    • revenge schrieb:

      Ja, ich habe die Daten bereits angefordert u bekommen.

      Ich vermute du hast nur von ihm die Daten bekommen? Das reicht nicht, du kannst nicht wissen ob diese Daten wirklich bei dem Account hinterlegt sind. Daher ist es wichtig dass du ebay anschreibst und die Daten deines Höchstbietenden anforderst.
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