Auktionsfalle - vorzeitiger Auktionsabbbruch bei einem iPhone

    • revenge schrieb:

      Ich habe das selbe Problem mit dem selben Ebay Mitglied wie lucem.


      Grundsätzlich ist auch dein Abbruchgrund nicht berechtigt, dein Gegenüber also "formal" im Recht.

      Kriegen wir die Artikelnummer? Was fordert er, Geld oder Telefon?

      revenge schrieb:

      Und schwupp bekomme ich gerade eine E Mail von diesem Mitglied dass mir ausdrücklich untersagt seine Daten an Dritte weiterzugeben.


      Und ich untersage Herrn S. hiermit, ein dummer Idiot zu sein. Leider kriegen wir nicht immer, was wir wollen. :D
    • schumiline schrieb:

      revenge schrieb:

      Ja, ich habe die Daten bereits angefordert u bekommen.
      Ich vermute du hast nur von ihm die Daten bekommen? Das reicht nicht, du kannst nicht wissen ob diese Daten wirklich bei dem Account hinterlegt sind. Daher ist es wichtig dass du ebay anschreibst und die Daten deines Höchstbietenden anforderst.

      Ja, werd ich machen. mal sehen was kommt.


      pandarul schrieb:

      Grundsätzlich ist auch dein Abbruchgrund nicht berechtigt, dein Gegenüber also "formal" im Recht.

      Dessen bin ich mir durchaus bewusst.

      pandarul schrieb:

      Kriegen wir die Artikelnummer? Was fordert er, Geld oder Telefon?

      Er fordert meine Kontodaten bis Donnerstag, damit er die 5,90 Euro
      überweisen kann.. Wenn ich dies nicht tue bis DO, dann fordert er
      Schadensersatz..


      pandarul schrieb:

      Und ich untersage Herrn S. hiermit, ein dummer Idiot zu sein. Leider kriegen wir nicht immer, was wir wollen.

      Danke


      Redaktion: Zitate entwirrt
    • Liebe Forenteilnehmer,

      ich habe jetzt schon drei mal an folgenden Link (Ebay-Impressumsauskunft ) geschrieben um die Impressumsdaten des Käufers anzufordern.

      Keine Antwort bisher.

      Ist die richtig? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten die hinterlegten Daten des K zu erlangen?

      Danke schonmal!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von lucem ()

    • pandarul schrieb:

      Wann war das...?

      Generell reicht eine Anfrage, die i.d.R. nach 24-48 Stunden (minus Wochenenden) beantwortet wird.
      Am Samstag und dann nochmal am Montag, weil ich nicht sicher war, ob ich's richtig gemacht habe. Sonst kann man ja immer eine Kopie der Nachricht an sich selber schicken lassen, aber nicht dort…

      Stimmt der Link denn?
    • funzt nicht...
      Zugriff auf Kontaktdaten nicht möglich

      Leider ist der Zugriff auf die von Ihnen angeforderten Kontaktdaten nicht möglich. Dies kann verschiedene Gründe haben:

      1. Um den Schutz der persönlichen Daten von eBay-Mitgliedern zu gewährleisten, können Sie nur die Kontaktdaten der eBay-Mitglieder anfordern, mit denen Sie derzeit Transaktionen abwickeln bzw. in letzter Zeit Transaktionen durchgeführt haben. Beispiele:
      • Verkäufer können nach Abschluss der Transaktion die Kontaktinformationen der Höchstbietenden anfordern.
      • Käufer können nach Abschluss der Transaktion die Kontaktinformationen der Verkäufer anfordern.

      2. Die eingegebene Artikelnummer ist nicht mit dem eingegebenen Nutzernamen verknüpft. Überprüfen Sie die Angaben zum eingegebenen Artikel und vergewissern Sie sich, dass Sie die Artikelnummer und den Nutzernamen korrekt eingegeben haben.

      3. Die eingegebene Artikelnummer ist nicht mehr vorhanden. Die Kontaktdaten sind nur verfügbar, solange der Artikel bei eBay aufgerufen werden kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von lucem ()

    • Nope, die Kontaktdatenabfrage funktioniert nur, wenn eine Auktion mit Gebot beendet wurde. Beim Abbruch werden die Gebote vor dem Beenden gestrichen, das eBay-System kann nicht wissen, ob berechtigt oder unberechtigt abgebrochen wurde und geht deshalb davon aus, daß ihr in keiner Verbindung zum vormaligen Höchstbieter steht. Aus demselben Grund habt ihr keine E-Mail mit den Kontaktdaten bekommen, wie es beim regulären Auktionsende der Fall ist.

      Ausschließlich ein eBay-Mitarbeiter kann euch weiterhelfen.
    • So, heute habe ich Mail vom Ebay-Kundendienst bekommen. Die können mir die hinterlegten Daten nicht herausgeben:

      Hallo Herr Lucem,

      vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie teilen uns mit, dass Sie zu Unrecht zu dem Artikel " 281392802497" den Transaktion abgebrochen haben. Nun möchten Sie die Kontodaten von dem Nutzer, damit Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen können. Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie keinen negativen Eindruck hinterlassen möchten. Gerne helfe ich Ihnen weiter.

      Ich habe die von Ihnen genannte Artikelnummer "281392802497" geprüft. Dabei habe ich festgestellt, dass Sie den Artikel entfernt haben.

      Aus diesem Grund können wir Ihnen die Kontaktdaten Ihres Käufers nicht erneut übermitteln. Bitte sehen Sie auch einmal in Ihrem privaten Postfach nach, Sie erhalten die Kontaktdaten immer in unserer E-Mail zum Angebotsende.

      Falls Sie diese Nachricht gelöscht haben, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Käufer in Verbindung zu setzen.

      So senden Sie eine E-Mail über das eBay E-Mail-System:

      1.Klicken Sie auf den Mitgliedsnamen Ihres Käufers, um seine Seite "Meine eBay Welt" zu öffnen.
      2.Klicken Sie dann auf den Link "Mit Mitglied Kontakt aufnehmen" am linken Bildschirmrand.

      Ihr Verkäufer erhält dann eine E-Mail mit Ihrer Frage und Ihrer E-Mail-Adresse. Wenn Ihnen das Mitglied antwortet, wird diese Mail in Mein eBay direkt unter "Meine Nachrichten" abgelegt.

      Ich wünsche Ihnen eine rasche Klärung in dieser Sache und zukünftig wieder reibungslose Transaktionen auf eBay.

      Mit freundlichen Grüßen

      Sina Kaufmann
      eBay-Kundenservice


      Das heißt ja aber, daß ich nicht verifizieren kann, daß der User "gehangen" der ist, der er behauptet zu sein. Damit kommt die ganze Sache doch zum Stillstand, oder?
    • Peanuts-Fan schrieb:

      Und wie stehen die Chancen bei einem unberechtigten Abbruch, wenn es sich um jemanden ohne Kaufabsicht handelt und man das auch beweisen kann? Ich dachte, es macht einen Unterschied, ob man regelmäßig Auktionsabbrüche einklagt.

      Die Chancen gehen gegen Null!
      Fehlende Kaufabsicht zu beweisen ist das Ding des verhinderten Verkäufers. Querbeetbieten ist allenfalls ein Indiz aber noch lange kein Beweis.
      Evt. folgt ein Amtsrichter der "besseren" Argumentation, ich würde mich nicht darauf verlassen!
      Anders sieht es natürlich aus wenn der potentielle K ein Handelsverbot auf EBay hat.

      Ansoneten kann man der Argumentation von @pandarul folgen, der die Problematik ja treffend ausgearbeitet hat!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • lucem schrieb:

      Das heißt ja aber, daß ich nicht verifizieren kann, daß der User "gehangen" der ist, der er behauptet zu sein. Damit kommt die ganze Sache doch zum Stillstand, oder?


      Das heißt, daß du auf die Nachricht antworten mußt, um eBay klarzumachen, daß der User behauptet, einen Kaufvertrag zu haben, und du deshalb zur Überprüfung seiner Ansprüche seine Anmeldedaten benötigst. Du wärst außerdem durch Rechtsmittel bedroht. Beides könne eBay leicht über den Nachrichtenverkehr zwischen deinem Bieter und dir nachvollziehen. Damit stünde außer Frage, daß eBay dir zur Herausgabe der Daten rechtlich verpflichtet sei, und sie sollen halt in der Rechtsabteilung nachfragen wenn sies nicht besser wissen, wo man ihnen das dann bestätigen würde.

      Bissl Nachdruck muß da schon sein, denk dran, das sind 1st-Level-Supporter, die haben nicht den Hauch einer Ahnung.
    • pandarul schrieb:

      Der Rekord liegt m.E. immer noch bei 7 Mails, bis eBay die Daten rausgerückt hat. Laß dich nicht kirre machen.


      Aber das kann ich ja auch so sehen: ich habe versucht die Daten des Users zu verifizieren, Ebay rückt die nicht raus, damit kann für mich die Sache doch erledigt sein? Und was der User mir schreibt, das kann wahr stimmen oder auch nicht.

      Der Nachrichtenverkehr fand dann nicht mehr über Ebay statt, sondern direkt per E-Mail. Den müßte ich erst an Ebay weiterleiten.

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