Auktionsfalle - vorzeitiger Auktionsabbbruch bei einem iPhone

    • lucem schrieb:

      Der Nachrichtenverkehr fand dann nicht mehr über Ebay statt, sondern direkt per E-Mail.


      Na um so besser. Deine E-Mail-Adresse ist ja nicht vom Himmel gefallen. Die hat eBay dem "Käufer" herausgegeben, zusammen mit deinen restlichen Daten. Das kannst du in deiner Antwort gleich mit ansprechen.

      lucem schrieb:

      Aber das kann ich ja auch so sehen: ich habe versucht die Daten des Users zu verifizieren, Ebay rückt die nicht raus, damit kann für mich die Sache doch erledigt sein? Und was der User mir schreibt, das kann wahr stimmen oder auch nicht.


      Naja, du mußt aber bedenken, daß auch der Käufer den Beweis antreten kann, daß er dein Vertragspartner ist. Z.B. indem er sich von eBay schriftlich geben läßt, daß das sein Account auf dieunddie Daten ist. In einem etwaigen Prozeß sagst du dann "aber eBay hat mich nicht unterstützt"? Nee, so einfach kommst du nicht vom Haken.
    • pandarul schrieb:

      Naja, du mußt aber bedenken, daß auch der Käufer den Beweis antreten kann, daß er dein Vertragspartner ist. Z.B. indem er sich von eBay schriftlich geben läßt, daß das sein Account auf dieunddie Daten ist. In einem etwaigen Prozeß sagst du dann "aber eBay hat mich nicht unterstützt"? Nee, so einfach kommst du nicht vom Haken.


      Verstehe. Es wäre ja auch zu einfach gewesen...
    • lucem schrieb:

      pandarul schrieb:

      Der Rekord liegt m.E. immer noch bei 7 Mails, bis eBay die Daten rausgerückt hat. Laß dich nicht kirre machen.


      Aber das kann ich ja auch so sehen: ich habe versucht die Daten des Users zu verifizieren, Ebay rückt die nicht raus, damit kann für mich die Sache doch erledigt sein? Und was der User mir schreibt, das kann wahr stimmen oder auch nicht.

      Der Nachrichtenverkehr fand dann nicht mehr über Ebay statt, sondern direkt per E-Mail. Den müßte ich erst an Ebay weiterleiten.

      So einfach ist das nicht!
      Der mögliche Kaufvertrag besteht zwischen dir und deinem Käufer.
      EBay ist verpflichtet dir die Daten des K zu übermitteln.

      In jedem Fall stellst du bitte jeglichen EMail-Verkehr mit deinem Höchstbietenden ein!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • lucem schrieb:

      Hab' ich schon lange gemacht. ;)
      ideal
      -
      "lediglich" den Schriftverkehr mit Ebay/Kundendienst solange durchführen (und beharrlich bleiben!) bis Du die entsprechenden Daten erhalten hast
      (siehe o.g. Hinweis: "bis zu 7 Emails......"
      >>> bis der Ebay-Mitarbeiter positiv reagiert - die Denkfunktion aktiviert und Dir die Daten zur Verfügung gestellt hat")
    • Gibt es eigentlich noch andere Foren wie dieses?

      Ich finde es etwas rätselhaft, daß sich innerhalb einer Woche vier Opfer dieser Masche- des selben K - finden, aber eben erst jetzt.

      Bei der Menge an Geboten und der (Semi-)Professionalität mit der die Drohkulisse aufgebaut wird, liegt doch die Vermutung nahe, daß er das schon eine ganze Weile so macht.
      Dann müßte es doch weit mehr Opfer geben? Viele werden bezahlen, oder zähneknirschend die Ware herausrücken, so sie es denn können, aber trotzdem sollte es Spuren des Widerstands im Netz geben.

      Oder hat er erst vor kurzem damit angefangen, war er womöglich selbst ein Opfer dieser Masche?
    • lucem schrieb:

      Bei der Menge an Geboten und der (Semi-)Professionalität mit der die Drohkulisse aufgebaut wird, liegt doch die Vermutung nahe, daß er das schon eine ganze Weile so macht.
      Dann müßte es doch weit mehr Opfer geben? Viele werden bezahlen, oder zähneknirschend die Ware herausrücken, so sie es denn können, aber trotzdem sollte es Spuren des Widerstands im Netz geben.


      Gefühlt macht der das schon eine ganze Weile. Für die bisher im Raum stehenden beiden weiteren Fälle haben wir keinen Beleg. Die beiden weiteren Opfer mögen sich doch bitte hier anmelden und kurz laut geben. Die Artikelnummern können sie auch per PN an mich geben.

      Der Grund, dass sich hier noch keine weiteren Leute gemeldet haben, liegt sicher auch an der Google-Suche. Es gibt zum Schlagwort zuviele Einträge.
      Bei offensichtlich gewerblichem Handel sähe das anders aus. Dann könnten wir die gesamten hinterlegten Daten veröffentlichen, weil euer Höchstbieter dann auch selbst die Verpflichtung hätte, das zu tun.
    • lucem schrieb:

      Interessant - habe ich gerade gefunden:

      internet-law.de/2012/01/schade…ent-page-1#comment-130986

      Mir hat er den Link auch geschickt, so bin ich ja erst auf euch gestoßen.

      Es fragt sich, was diese Käufer mit all der Ware machen. Entweder sind sie gar nicht auf die Ware aus, dann fehlt der Rechtsbindungswille, oder aber es ist Handel im gewerblichen Umfang, dann müßten sie das auf ihren Ebay-Seiten erkenntlich machen.


      Unterstrichenes von mir halt ich u. a. aber vorläufig mal für ein Gerücht. Es geht ja hier um Käufer, müssen die kenntlich machen, dass sie "gewerblich" kaufen?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Stubentiger schrieb:


      Zitat
      Es fragt sich, was diese Käufer mit all der Ware machen. Entweder sind sie gar nicht auf die Ware aus, dann fehlt der Rechtsbindungswille, oder aber es ist Handel im gewerblichen Umfang, dann müßten sie das auf ihren Ebay-Seiten erkenntlich machen.



      Unterstrichenes von mir halt ich aber vorläufig mal für ein Gerücht. Es geht ja hier um Käufer, müssen die kenntlich machen, dass sie "gewerblich" kaufen?


      Ich dachte schon, oder irre ich da? Müssen sie das nur, wenn sie *verkaufen"? Auf jeden Fall dürfte sich das Finanzamt dafür interessieren, wenn sie die Ware wieder veräußern (egal wo sie das machen), denn der Gewinn dürfte schon über den Bemessungsgrenzen liegen.
    • Was anderes: ich habe spaßeshalber mal angefangen zu schauen, wo er so mitbietet. Manchmal warne ich die Verkäufer.

      Bei der Gelegenheit ist mir aufgefallen, daß - jedenfalls bei iPhones - die ersten € 100,- ausschließlich von Bietern stammen, die nur 1 mal bieten. Die haben trotzdem oft nur 200 oder mal 500 Gebote in den letzten 30 Tagen auf der Übersicht. Wenige Bewertungen.

      Ich werde daraus nicht schlau: sind das Roboter/PCs, die automatisch bieten, in der Hoffnung, daß jedes 1.000te Mal ein iPhone ganz normal bei 50,- weg geht? Oder sind das alles Bieter, die auf einen Auktionsabbruch spekulieren? Oder sind das Macs von Apple, die verhindern, daß die iPhones zu billig werden?

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    • Du kannst davon ausgehen das 90% der Gebote die vor den letzten 24 Stunden abgegeben werden, einzig auf einen vorzeitigen Abbruch ausgerichtet sind. Ein par Spezialisten sind dabei die dann wirklich auf 2000 oder mehr Gebote kommen, das ist aber eher die Ausnahme. Da spielen nämlich auch dutzende mit, die das eben nur nebenbei machen um auf diese Weise eben ein Gerät zum Schnäppchenpreis zu schießen und dementsprechend auch nur ein par hundert Gebote haben.
    • Pandora schrieb:

      Du kannst davon ausgehen das 90% der Gebote die vor den letzten 24 Stunden abgegeben werden, einzig auf einen vorzeitigen Abbruch ausgerichtet sind. Ein par Spezialisten sind dabei die dann wirklich auf 2000 oder mehr Gebote kommen, das ist aber eher die Ausnahme. Da spielen nämlich auch dutzende mit, die das eben nur nebenbei machen um auf diese Weise eben ein Gerät zum Schnäppchenpreis zu schießen und dementsprechend auch nur ein par hundert Gebote haben.


      Aber ist das denn wirklich der Sinn des Gesetzes? Könnte man das nicht anfechten mit "Treu und Glauben" und "Rechtsmissbrauch"? Das war doch anders gemeint?
    • Der VK hat doch verbindlich erklärt, einen Artikel ab Startpreis zu verkaufen. Wenn er da nur einen Euro eingibt, war das genauso seine Entscheidung. Der Bieter kann genauso darauf vertrauen, dass der VK den Vertrag einhält, sofern es keine weiteren Bieter gäbe.
      Die Hoffnung auf ein Schnäppchen verstößt keinesfalls gegen Treu und Glauben.
    • lucem schrieb:

      Pandora schrieb:

      Du kannst davon ausgehen das 90% der Gebote die vor den letzten 24 Stunden abgegeben werden, einzig auf einen vorzeitigen Abbruch ausgerichtet sind. Ein par Spezialisten sind dabei die dann wirklich auf 2000 oder mehr Gebote kommen, das ist aber eher die Ausnahme. Da spielen nämlich auch dutzende mit, die das eben nur nebenbei machen um auf diese Weise eben ein Gerät zum Schnäppchenpreis zu schießen und dementsprechend auch nur ein par hundert Gebote haben.


      Aber ist das denn wirklich der Sinn des Gesetzes? Könnte man das nicht anfechten mit "Treu und Glauben" und "Rechtsmissbrauch"? Das war doch anders gemeint?

      Könntest du, du mußt das dem Gericht aber auch überzeugend darlegen und daran scheitert es fast immer.
      Mein Bietverhalten ist z.b., daß ich auf mehrere Angebote biete und immer meinen Hächstpreis via Bietautomat eingebe.
      In jedem einzelnen Fall habe ich einen Rechtbindungswillen, bekomme ich das Produkt zum Schnäppchenpreis kaufe ich das jedem einzelnen ab.
      Sollte jemandem einfallen die Auktion einfach aus einer Laune heraus (oder weil der angedachte Preis nicht stimmt) abzubrechen wird er auch von mir Post bekommen!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Danke für Eure Antworten!

      So habe ich noch nicht darüber nachgedacht, ich verstehe den Standpunkt. Trotzdem, ich frage nach: Hoffnung auf ein Schnäppchen ist eine Sache, die Forderung per Gericht durchsetzen zu können ist doch was anderes - ich habe auch jede Menge Hoffnungen, aber ich wäre bass erstaunt, wenn es das jeweils passende Gesetze dafür gäbe.

      Konkreter gefragt: welchen Sinn hatte das Gesetz/die Rechtsprechung ursprünglich? Ich stelle mir das eher als Schutz des Konsumenten vor Händlern vor, die ja sonst Super-Preise bewerben könnten und wenn man dann im Laden steht ist davon dann nicht mehr die Rede. Dann wurde diese Rechtsprechung sinngemäß auf Auktionen ausgedehnt? Oder ist das ein "Lex Ebay"?

      Der Zorn der Schnäppchenjäger trifft uns naive Hasen ja auch nur einmal, denn dann haben wir endlich das Kleingedruckte genau gelesen und wissen dann, welchen (unwahren, aber justiziablen) Grund wir angeben müssen, wenn wir eine Auktion abbrechen wollen.
      Und damit komme ich wieder auf den Rechtsmißbrauch, denn dieses Vorgehen zielt doch ausschließlich auf die naiven Hasen?

      Mich erinnert das an einen Fall aus meiner Branche: Projektentwickler (eine GmbH) lassen drei junge Architekturbüros ein Jahr an einer Mall planen, für die sie gerade mal eine Kaufoption für das innerstädtische Grundstück zeichneten.
      Jedes Büro freute sich über die tollen Aussichten, denn die wußten nichts voneinander.
      Mit der Planung, die die Entwickler am besten fanden, stellten sie eine Bauvoranfrage (d.h. eine SEHR vager Antrag an die Baubehörde). Wie gesagt, das Grundstück hatten sie nicht.
      Mit der positiv beschiedenen Bauvoranfrage (dh. die Behörde sagt "ja, das könnte vielleicht genehmigt werden") schnüren sie ein Projektpaket und verschachern das an einen anderen Entwickler.
      Die Architekten trauen sich endlich mal ne Rechnung zu stellen.
      Die Projektentwickler-Gmbh gibt es zu diesen Zeitpunkt schon gar nicht mehr. Es war auch nie geplant die Architekten zu bezahlen.
      Und so gingen acht junge, hoffnungsfrohe Architekten in Privatinsolvenz, denn sie hatten keine GmbH gegründet (in der Branche hätte auch keiner mit ihnen gearbeitet, wenn es so gewesen wäre). Sie waren nämlich so dumm und haben ihre Mitarbeiter bezahlt, ebenso die Miete des Büros und die Lizenzen der CAD-Arbeitsplätze.
      Vor Gericht hatten sie zwar teilweise recht bekommen, aber die Gmbh gab's ja nicht mehr.
      Die Projektentwickler hatten inzwischen längst woanders eine neue Gmbh gegründet und spielten das Spiel von Neuem. Das dürfen sie auch, denn die Regeln wurden zu ihren Gunsten von ihresgleichen geschrieben.

      PS: ich kenne die Geschichte nicht aus Sicht der Architekten, sondern aus der Erzählung eines der Projektentwickler. Ich wurde von ihm beauftragt und ich war einer der wenigen, die ihr Geld gesehen haben, schlicht weil ich nicht so leicht zu ersetzen war und gleichzeitig mein Honorar vergleichsweise gering war.
      Der saß stundenlang neben mir, trank Wein und rauchte und erzählte mir selbstzufrieden, was für ein gerissener Hund er war. Eines der Architekturbüros kannte ich auch.

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