Auktionsfalle - vorzeitiger Auktionsabbbruch bei einem iPhone

    • Die Gesetze haben damit eigentlich nichts mehr zu tun, ergibt sich aktuell alles so aus den eBay-AGB und das dort nicht sowas steht wie "Auktionen können jederzeit aus irgendwelchen Gründen beendet werden" sondern eben nur bei den auf den Hilfeseiten genannten Gründen ist schon gut so. Stell dir vor es wäre nicht so, davon ab das es eBay wohl nicht mehr lange geben würde, weil kaum einer noch Gebühren zahlt, würde eBay auch keinen Spaß mehr machen, wenn die Hälfte un mehr der Auktionen vorzeitig beendet würden.


      Und ob jetzt die Abbrecher oder Abbruchjäger schlimmer sind, ~80% der unberechtigten Abbrüche erfolgen doch wegen Zwischenverkauf, da prellt der Verkäufer eBay um die Gebühren und andere Bieter, die sich darauf verlassen das Auktionen eben verbindlich sind... darüber will ich gar nicht urteilen.
    • lucem schrieb:

      Konkreter gefragt: welchen Sinn hatte das Gesetz/die Rechtsprechung ursprünglich?


      "Das Gesetz" heißt, daß Verträge einzuhalten sind. Daß es sich bei einem Angebot um eine verbindliche Willenserklärung handelt, und bei einem Gebot um die andere, ergibt sich aus eBays AGB. Es ist deren Entscheidung, und rückblickend betrachtet dürfte die Verbindlichkeit von Angeboten ein großer Faktor am Erfolg eBays sein. Bei Hood ist das z.B. anders, es ist als keinesfalls zwingend, eine Auktionsplattform so zu konstruieren. Aber eBay hat es eben gemacht.
    • Die Gesetze haben damit eigentlich nichts mehr zu tun, ergibt sich aktuell alles so aus den eBay-AGB [snip]


      Ah!! Dann habe ich das mißverstanden. Ich meine mich nämlich zu erinnern, daß es ein Gesetz gibt, wonach z.B. falsch ausgezeichnete Ware zu dem Preis verkauft werden muß. Und sinngemäß könnte man das so interpretieren.

      Und ob jetzt die Abbrecher oder Abbruchjäger schlimmer sind, ~80% der unberechtigten Abbrüche erfolgen doch wegen Zwischenverkauf, da prellt der Verkäufer eBay um die Gebühren und andere Bieter, die sich darauf verlassen das Auktionen eben verbindlich sind... darüber will ich gar nicht urteilen.


      Blöde Frage: was ist Zwischenverkauf?

      "Das Gesetz" heißt, daß Verträge einzuhalten sind. Daß es sich bei einem Angebot um eine verbindliche Willenserklärung handelt, und bei einem Gebot um die andere, ergibt sich aus eBays AGB. Es ist deren Entscheidung, und rückblickend betrachtet dürfte die Verbindlichkeit von Angeboten ein großer Faktor am Erfolg eBays sein. Bei Hood ist das z.B. anders, es ist als keinesfalls zwingend, eine Auktionsplattform so zu konstruieren. Aber eBay hat es eben gemacht.


      Schon wieder was dazu gelernt. Danke! (das meine ich völlig ohne Ironie!)

      Wie gesagt: so gesehen sind diese Typen ja sowas wie die Immunabwehr des Internets (Sascha Lobo hat zu dem Thema mal einen schönen Vortrag bei re:publica gehalten), die bringen uns naiven Hasen bei, wie man fürderhin richtig lügt. :]

      [sarkasmus]
      Ich glaub' ich mach das jetzt so: ich werde dem Herrn S. das Geld überweisen, von dem er glaubt, daß es ihm zustünde und betrachte das als Kursgebühr zum Thema "wie nehme ich unbedarften Ebayern ihre iPhones für 5 Euro ab und verscherble sie dann für 530,-"
      Wenn mir das nur einmal gelingt, hab ich schon mehr verdient, als mich die Nummer hier gekostet hat. Eine Sache muß ich aber noch lernen, Herr S. vielleicht können Sie mir da mit Ihrem Know-How aushelfen: was muß ich machen, damit die Hasen richtig Angst bekommen und mir möglichst zügig ihr iPhone rüber wachsen lassen?
      [/sarkasmus]

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    • Na, das ist doch außerordentlich interessant: Ich habe mal das selbe Vorgehen verfolgt wie unser Herr S. um zu wissen, ob die Methode einträglich wäre und wie häufig das vorkommt, daß einer unberechtigt seine Auktion abbricht.

      Habe auf iPhones geboten und mal geschaut wer die Auktion abbricht. Da gab es mehrere, das kommt gefühlt bei 5% aller Auktionen vor, also auch nicht wahnsinnig häufig. Der Aufwand ist relativ hoch: erstmal muß man den VK anschreiben, warum er die Auktion abgebrochen hat. Etwa die Hälfte hat die AGBs gelesen und der Grund ist gerechtfertigt, einige antworten nicht (ca. 20%), der Rest hat keinen ausreichenden Grund. (Wie gesagt, das sind "gefühlte" Werte, ich habe noch keine Statistik darüber).
      Bei denen ohne Grund muß man dann eine Impressumsauskunft verlangen. Das dauert und man bekommt nur beim dritten oder vierten Versuch eine Antwort. Oder auch nicht.


      Bei dieser Auktion lautete die Antwort:

      "Da meiner Freundin ihr eigenes Handy gerade im Treppenhaus komplett runter gefallen ist und ein Totalschaden ist, benutzen wir es nun selbst."
      Ich habe bei Ebay eine Impressumsauskunft beantragt, die wurde mehrmals mit 0815-Antworten abgelehnt, nun kommt diese Antwort von Ebay:
      Hallo Herr XXX,
      vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie möchten die Adresse Vom Verkäufer "o****". Ich verstehe, dass Ihnen dieses Anliegen wichtig ist und gebe Ihnen gerne Informationen dazu.

      Aus Datenschutzrechtlichen gründen darf ich Ihnen leider keine Informationen vom Verkäufer senden. Sie können den Verkäufer wie in meiner Vorherigen E-Mail beschrieben kontaktieren.

      Ich möchte Sie auch darauf aufmerksam machen, dass der verkäufer die abgegebenen Gebote gestrichen hat. So mit sind die abgegebenen Gebote nicht geltend und der Kaufvertrag Nichtig.
      Herr XXX, bitte haben Sie Verständnis für unsere Vorgehensweise. Ich wünsche Ihnen für die Zukunft reibungslose Transaktionen auf eBay.
      Mit freundlichen Grüßen
      E*** C******
      eBay-Kundenservice
      Was denn nun? Ich war Höchstbietender, der Grund, den die pösen Auktionsabbrecher nannten war nicht den Ebay-AGBs entsprechend und trotzdem bekomme ich keine Auskunft?


      Habe ich da etwas übersehen oder haben Aufkäufer wie "gehangen" andere Informationskanäle oder ist das völlig zufällig, ob man Auskunft bekommt oder nicht? Oder haben sich die AGBs geändert?

      Insofern bin ich erstaunt über Herrn S. Erfolgsquote. An einem Wochenende hat er gleich vier Opfer angeschrieben, d.h. seine Impressumsauskünfte waren erfolgreich. Wow!

      Herr S., Sie lesen hier doch mit, erleuchten Sie uns!

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    • *alte_eule* schrieb:

      Lucem,

      du wirst fündig, wenn du deinen eigenen Thread durchliest.
      Ansonsten bist du nicht besser als dein Höchstbieter, wenn du so in dessen Stapfen trittst.
      Volle Zustimmung!

      @Lucem
      Ich kann deine jetzige Vorgehensweise überhaupt nicht nachvollziehen, was machst du?

      Und ja auch bei einem Höchstbietenden eines Auktionsabbruches können mehrere Datenabfragen bei ebay nötig sein, aber früher oder später erhält er sie auch weil er rechtlichen Anspruch auf die Datenherausgabe hat wie du in deinem damaligen Fall auch.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • No worries, ich ziehe das auch nicht weiter durch, der Aufwand ist enorm und ich frage mich erneut, was diese Menschen antreibt, das durchzuziehen?

      Der Gewinn scheint mir klein, und Rache an den pösen Auktionsabbrechern kann es doch auch nicht sein?Ich versteh's nicht, ehrlich.

      Wenn ich ihm jetzt ohne weitere Gegenwehr die geforderten € 300,- überwiese, dann hat er mit mir mehrere Stunden Arbeit gehabt, ganz zu schweigen vom Internet-Stalken. Ok, das geht ja noch, ist aber nicht üppig.

      Wenn er vor Gericht geht kommen bei ihm auch nicht mehr als die € 300,- raus, sein Aufwand steigt aber enorm nur für mich wird's doppelt so teurer.

      I don't get it.
    • lucem schrieb:

      Wenn er vor Gericht geht kommen bei ihm auch nicht mehr als die € 300,- raus, sein Aufwand steigt aber enorm nur für mich wird's doppelt so teurer.


      Wenn er auf ganzer Linie gewinnen würde, wonach es derzeit aussieht, weil weitere Belege fehlen, wird es nicht für ihn sondern für dich teurer, weil du die Zeche zahlst.
    • *alte_eule* schrieb:

      lucem schrieb:

      Wenn er vor Gericht geht kommen bei ihm auch nicht mehr als die € 300,- raus, sein Aufwand steigt aber enorm nur für mich wird's doppelt so teurer.


      Wenn er auf ganzer Linie gewinnen würde, wonach es derzeit aussieht, weil weitere Belege fehlen, wird es nicht für ihn sondern für dich teurer, weil du die Zeche zahlst.
      Klar wird's für mich teurer, aber sein Gewinn wird nicht höher, sondern er bekommt trotzdem nicht mehr als die € 300,- Euro. Sein Zeitaufwand steigt aber auch.
    • Ich ergänze nochmal.
      Selbst wenn wir ihm nachweisen, dass er das gewerblich betreibt, ist eine unberechtigt abgebrochene Auktion rechtlich bindend!
      Zum Zeitpunkt eures Auktionsabbruchs war er augenscheinlich auch noch nicht vom Handel auf der Plattform ausgeschlossen. Er darf Verträge schließen.
    • *alte_eule* schrieb:

      Ich ergänze nochmal.
      Selbst wenn wir ihm nachweisen, dass er das gewerblich betreibt, ist eine unberechtigt abgebrochene Auktion rechtlich bindend!
      Zum Zeitpunkt eures Auktionsabbruchs war er augenscheinlich auch noch nicht vom Handel auf der Plattform ausgeschlossen. Er darf Verträge schließen.
      Soweit verstehen wir uns ja. Nur warum bekommt er von ebay Auskunft und ich nicht? Ist das Zufall? Habe ich das falsch formuliert?

      Eins habe ich gemerkt bei der Sache: wenn man das machen möchte wie "gehangen", dann ist das ein Vollzeitjob und selbst dann kann ich mir nicht vorstellen, daß sich das tatsächlich rentiert.

      Ahja: und Schnäppchen gibt es NICHT. Jedenfalls nicht bei iPhones. NIE!

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    • Gebot streichen vs Auktion beenden??

      Habt Ihr davon schon gehört?
      Der Verkäufer kann den Angebot nur aus bestimmten Gründen beenden.
      Bei vorzeitigem Beenden des Angebots mithilfe des Formulars für das vorzeitige Beenden von Angeboten durch Verkäufer kommt zwischen Er und dem Höchstbietenden grundsätzlich ein Vertrag zustande.
      Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn ein berechtigter Grund dafür vorliegt, das Angebot zu beenden und die vorliegenden Gebote zu streichen.

      Alle Gründe haben wir hier aufgelistet:
      pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

      Wenn der Verkäufer ein Angebot dennoch vorzeitig beenden will, muß er eventuell bereits abgegebene Gebote streichen. Denn wenn er das Angebot beendet, ohne die Gebote vorher zu streichen, verkaufet er den Artikel an den aktuell Höchstbietenden.

      Falls er dies nicht wünscht, muß er alle abgegebenen Gebote streichen und anschließend das Angebot beenden.


      Besonders der (von mir) unterstrichenen Satz gibt mir zu denken. Ich kann mich nicht erinnern, daß da ein Unterschied gemacht wurde, als ich die Auktion abbrach.
    • Genau so ist es, gibt diese 2 Wahlmöglichkeiten, bei Nr: 2 kommt ein Vertrag in jedem Fall zustande, bei NR:1 eben nur, wenn man nicht berechtigt ist, die Gebote zu streichen und das Angebot zu beenden.

      Und um mal eine deiner anderen Fragen zu beantworten, Textbausteine sind dein Freund, dein Bieter hat 100% keine 15min für dich aufgewendet und das inkl Dokumentation der Auktion ;)
    • Pandora schrieb:

      Genau so ist es, gibt diese 2 Wahlmöglichkeiten, bei Nr: 2 kommt ein Vertrag in jedem Fall zustande, bei NR:1 eben nur, wenn man nicht berechtigt ist, die Gebote zu streichen und das Angebot zu beenden.

      Und um mal eine deiner anderen Fragen zu beantworten, Textbausteine sind dein Freund, dein Bieter hat 100% keine 15min für dich aufgewendet und das inkl Dokumentation der Auktion ;)
      Ja, mit den Textbausteinen hast Du wohl recht. Ich finde es aber recht verwirrend im Blick zu behalten, an wen man was geschickt hat, da frage ich mich, ob's nicht sogar Software gibt, die das unterstützt?