Defekte Ware erhalten, Verkäufer behauptet, dies stand bereits in der Anzeige

    • Folgendes möchte ich noch Hinzufügen,
      Die Kleinanzeige wurde gegen 19 Uhr Editiert, und um Wed, 23 Jul 2014 21:19:57 +0200 (CEST)
      Von dem Anschluss :
      Authentication-Results: hotmail.com; spf=pass (sender IP is 194.50.69.8) smtp.mailfrom=interessent-j04hl3qs4i8n@mail.ebay-kleinanzeigen.de


      Kontakt aufgenommen, so der Bericht/Protokoll meines Anwalts wo er von Ebay Informationen zu dem Fall bekommen hat.
      Vielleicht hilft das etwas weiter ...

    • *alte_eule* schrieb:

      Ein Anwalt kann immer nur so gut sein wie die Informationen, die sein Mandant ihm gibt.
      Wenn du ihm gesagt hast, du seist Privatverkäufer, hat er schon mal die erste Fehlinformation als falsche Grundlage, von der er ausgehen muss.
      Ein Anwalt hat mehr Möglichkeiten als wir normale Bürger ... Anträge bzw. Einsichten der Akten etc. Ein Anwalt handelt für den Clienten, das ist richtig. Aber wenn es wirklich vor Gericht geht werden Protokolle gezückt, und die haben wir uns vorher schon besorgt.
      Um Missverstädnisse meinerseits auszuschließen.

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    • Skyline schrieb:

      Und ich habe Privat Verkauft, Gewährleistung oder Rückerstattung etc. fällt daher Weg, ich bin kein Händler wo ich dementsprechend die Rechte etc. einhalten muss die man als Händler hat!
      Da täuschst du dich gewaltig bei verschwiegenen Mängeln musst du auch als Privater dafür gerade stehen. Da is dann nix mehr mit Gewährleistung ausschliessen.

      Skyline schrieb:

      Privatverkauf, er hat das bekommen was in dem Abgeschlossenem Vertrag drin war, ebenfalls die Rechnung womit er über der RMA ein Austausch machen kann.
      Du bist ein ganz schlauer - so langsam füllt sich das Puzzle.

      Skyline schrieb:

      Mein Sinn der sache ist, das es friedlich geklärt wird und der Beitrag dann entfernt wird, mein Sinn ist es nicht die Ware zurückzunehmen wozu ich Privat nicht Verpflichtet bin
      Also bist du nur hier aufgeschlagen um den Käufer mundtot zu machen ? Denn ein Angebot zur Einigung habe ich hier noch nicht von Dir gelesen.
    • Und überhaupt lese ich auch nichts davon, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wurde - die Gewährleistung und gleichfalls die Verantwortung fallen nicht einfach so weg.

      Darüber hinaus wurde nachgewiesenermaßen der Kaufvertrag schlicht nicht korrekt erfüllt - so gesehen befindet man sich noch nicht mal zwingend in der Sachmängelhaftung, sondern noch im Stadium davor. Notwendigenfalls tätigt der Käufer einen Deckungskauf und fordert die Mehrkosten vom Verkäufer.

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    • Also bist du nur hier aufgeschlagen um den Käufer mundtot zu machen ? Denn ein Angebot zur Einigung habe ich hier noch nicht von Dir gelesen.

      Warum sollte ich ihn Mundtot machen wollen ? Mir geht es darum, das es vernünftig geklärt wird, und nicht ein Beitrag über mich Existiert, wo ein Betrug vermutet wird.
      Ich könnte das ganze auch Ignorieren wenn es nicht im Interesse wäre meinerseits, mir geht es auch nicht um Mundtot machen, ich mag es einfach nicht wenn Negatives über mich irgendwo steht was nicht der Wahrheit entspricht sondern eine Vermutung darstellt, wo jeder Zugriff drauf hat, Klingt einleuchtend oder ?
    • Im letzten Zweifel liegt gar ein Einigungsmangel vor, so dass kein Vertrag besteht und darum rückabzuwickeln ist - Schadensersatz richtet sich dann nach den allgemeinen Regeln. Stützt man sich auf einen Anfechtungsgrund, ist die maßgebliche Beteiligung des Verkäufers am Irrtum gegen seinen Vertrauensschaden zu rechnen.

      In meinen Augen gibt es eine ganze Reihe von Gründen, die alle den Verkäufer dazu bewegen sollten, dem Käufer entgegen zu kommen.

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    • Skyline schrieb:

      ich kann ja schlecht die Leute immer Fragen: Haben Sie den Text Vollständig durchgelesen ?


      Das solltest Du aber, wenn Du nach langer Zeit die AB änderst. Sonst könnte die (stillschweigende) Änderung als zumindest überraschend, wenn nicht arglistig angesehen werden.

      Skyline schrieb:

      Wenn ich einmal in Fahrt bin gibt es immer so Riesen Texte


      Sieh an, Du kannst also texten...

      Hudor schrieb:

      Warum sollte ein Käufer während ihr kommuniziert alle paar Minuten nachsehen ob du etwas in der Beschreibung geändert hast.


      Frag ich mich auch.

      Außerdem habe ich noch eine Frage an Skyline: Warum steht eigentlich "neu" im Kopf der Angebotsbeschreibung?
    • In meinen Augen gibt es eine ganze Reihe von Gründen, die alle den Verkäufer dazu bewegen sollten, dem Käufer entgegen zu kommen.


      Nach deiner Meinung nach, soll ich hergehen, die Ware zurücknehmen und das Geld zurückerstatten ? Warum ?
      Wo habe ich etwas verschleiert ? Ich habe hier Protokolle dargelegt, die Beweisen wann der Käufer mich Kontaktiert hat
      Wenn ich etwas Verschleiern hätte wollen, WARUM hätte ich dem Käufer NACH dem Screenshot von der Überweisung, meine Adresse rausgeben sollen, wo er mich danach gefragt hat zwecks Sicherheit für ihn.
      Warum ? Wenn ich doch im vorfehlt davon ausgehe, das ich ihm mit Absicht eine Ware Verkaufe, die Defekt ist ohne das er es weiss, das wäre doch ein Eigentor oder meinst du nicht ?
      Da ich ihm aber die Adresse gegeben habe ( Da ich nichts zu verheimlichen habe und ihm so Sicherheit geboten habe), habe ich auch nicht vorgehabt ihn Ware zu Verkaufen die Defekt ist etc. etc.
      Warum hab ich dann hinterher nach der Abwicklung des Geschäffts, und Ankunft des Paketes, ihm Geantwortet auf seine Fragen ?
      Ich habe Screenshots gegeben, die zeigen was drin stand, ich habe hinterher noch zusätzlich da ich es vergessen hatte, die Rechnung eingescannt und ihm geschickt, damit er zur RMA gehen kann und es Austauschen lassen kann.


      Also wo bitte sind Zweifel daran, bzw. Beweise / Gründe das ich das alles mit Absicht gemacht habe bzw. ihn Absichtlich Betrügen wollte wie es hier ja so rüber kommt anscheinend ?
    • Skyline schrieb:

      Ich könnte das ganze auch Ignorieren wenn es nicht im Interesse wäre meinerseits, mir geht es auch nicht um Mundtot machen, ich mag es einfach nicht wenn Negatives über mich irgendwo steht was nicht der Wahrheit entspricht sondern eine Vermutung darstellt, wo jeder Zugriff drauf hat, Klingt einleuchtend oder ?
      Willst du von mir jetzt eine Beurteilung ob deine Geschichte glaubwürdig genug ausformuliert ist ?(
    • Skyline: "Nach deiner Meinung nach, soll ich hergehen, die Ware zurücknehmen und das Geld zurückerstatten ? Warum ?"


      Warum? Hab ich doch geschrieben^^ Und für keinen der Gründe wäre ein Betrug notwendig, noch mal kurz zusammengefasst:


      - Ist überhaupt ein Vertrag zustandegekommen? (Einigungsmangel - du schließt Vertrag über defekte Sache, er über funktionierende Sache)
      - Ist der Vertrag anfechtbar? (Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft; nicht unbedingt arglistige Täuschung)
      - Wenn der Vertrag wirksam zustande kam, wurde er überhaupt erfüllt? (freilich dann angenommen, der Vertrag besteht über eine funktionierende Sache; dh, hat der Käufer die Sache überhaupt als "Erfüllung" angenommen [dass bereits defekt versandt wurde, wird nicht bestritten])
      - Wenn man annimmt, der Vertrag wurde erfüllt, haftet der Verkäufer für Sachmängel? (Gewährleistung wurde nicht ausgeschlossen)


      Wenn dir einer der Anstriche nicht gefällt: die anderen Anstriche bestehen unabhängig davon. In letzteren beiden Fällen wäre außer einer Rückabwicklung (die ist in allen Fällen möglich) noch ein Schadensersatzanspruch des Verkäufers in Höhe des Erfüllungsinteresses nicht fernliegend - er besorgt sich das Ding anderweitig und fordert von dir die Mehrkosten.

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    • Skyline schrieb:

      Leider gibt es keine möglichkeit einzusehen, was Editiert wurde, lediglich wann das letztemal es editiert wurde, sonst hätten wir das Protokoll auch angefordert.


      Tja, leider bleibt der Fakt, dass Du die Anzeige nach Verkauf geändert hast....Was weiterhin an sich schon unlogisch ist.
      Dummerweise kommt dazu dann noch, dass die einzige sichtbare Änderung zwischen den beiden bekannten Zuständen eben dieser plötzliche Defekt ist. Dass diese Editierung nun ausgerechnet nicht zu der bei Dir "üblichen Angebotserweiterung" um andere Waren geführt hat, weil Du es Dir genau diesmal anders überlegt hast....Das kannst Du dem Weihnachtsmann erzählen. Du kannst das natürlich auch versuchen einem Richter zu erzählen. Der Glaube daran, dass Richter oft dumm und weltfremd seien, das hält sich ja in manchen Kreisen beharrlich, so gefährlich das auch sein mag.
    • Da ich aber den Mängel Schriftlich in der Anzeige eingetragen habe, er die Rechnung hat von dem Gerät, um ein Umtausch zu machen zwecks Garantie, und er auch geschrieben hat, das er es nun über die RMA macht, ist der Vertrag gültig, und Widerrufsrecht ausgeschlossen.
      Und das habe ich ihm als Mail auch geschrieben gehabt, das der Vertrag nun Gültig ist und Widerrufsrecht o.ä. ausgeschlossen ist.

      Ich merke schon das ihr versucht mit irgendwelchen Texten die von Halbwissenden geschrieben wurden, einzuschüchtern, wobei das bei mir nichts bringt, da ich Fachmännisches Wissen hinter mir habe, die die Texte lesen und dementsprechend Auswerten, bzw. mir sagen was daran sache ist.

      Im Endeffekt läuft es darauf hinaus, das ich keine Rückzahlung machen werde, keine Ware zurücknehme, und auch kein Schadensersatz durch Mehraufwand bezahle, den der Threadersteller mir in Rechnung stellen will. Er hat Garantie darauf, er hat die Rechnung, es wurde belegt das der defekt vor dem Anschreiben des Threadersteller gefunden wurde, und dementsprechend Zeitnah ( Abends) Editiert wurde, und er mich dann angeschrieben hatte.

      Fakt ist das mir niemand nachweisen kann das ich das Mutwillig gemacht habe, oder mit Absicht ihm das verschleiert habe.
      Fakt ist das es in der Anzeige drin stand das sie Defekt ist

      Fakt ist was das Protokoll sagt.
      Fakt ist das der Vertrag laut Text der Kleinanzeige und Übergabe der Ware+Rechnung Rechtsgültig ist.


      Dass diese Editierung nun ausgerechnet nicht zu der bei Dir "üblichen Angebotserweiterung" um andere Waren geführt hat, weil Du es Dir genau diesmal anders überlegt hast....Das kannst Du dem Weihnachtsmann erzählen. Du kannst das natürlich auch versuchen einem Richter zu erzählen.



      Ich habe es mir nicht anders überlegt, sondern habe über Facebook in Gewissen Gruppen mein PC Verkauft, woraufhin der Interessent mir zusagte, und ich dann den Beitrag nicht mehr Editieren musste.
      Einem Richter erzählen bzw. versuchen brauch ich nicht, da es kein "Versuch" ist sondern Wahrheit mit Fakten die ich belege durch Protokolle Screenshots etc. die meine Unschuld beweisen, und davon werde ich bis dahin "Wenn" es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte dementsprechend natürlich auflisten werde.

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    • Skyline schrieb:

      und ich dann den Beitrag nicht mehr Editieren musste.


      stimmt, es gab keine Grund mehr zum Editieren. Du hast aber, das zumindest beweist das Protokoll.
      Dein eigener screenshot sowie der screenshot aus dem Archiv, recht kurz vor dem Kauf, spricht gegen Dich.
      Und andere kann es nicht geben, aus technischen Gründen bei ebay Kleinanzeigen.
    • Ich würd ja lieber das Teil zurücknehmen und erstatten bevor der Verkäufer auf die Idee kommt beim zuständigen Finanzamt....

      Denn Fakt ist hier liegt gewerblicher Handel vor. Dem Fiskus entgehen Steuern. Das mag der gar nicht.
      "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
      Rich Edmonds UK Editor wpcentral