Artikelbeschreibung ungenau - Rücksendung auf meine Kosten?

  • *alte_eule* schrieb:

    geiz_ist_ungeil schrieb:

    Dem potentiellen K sollte das eigentlich klar sein, immerhin ist ja auch die EA-Nr. im Angebot verlinkt.


    Ja, aber es ist nicht von einem Käufer gefordert, sich auch noch einmal auf der Herstellerseite zu tummeln und Pferdefüße zu suchen, sofern der Anbieter nicht darauf hinweist, dass der Interesset doch bitte da die nähere AB entnehmen möchte.

    Da mißverstehen wir uns!
    Natürlich muß ein K nicht sämtliche Eventualitäten erfragen, wenn man aber derart spezielle Sachen sucht setze ich gewisses Wissen voraus.
    Und der Hinweis bezüglich "scharfe Messer" stand bei mir immer darauf!
    Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

    *selbstzensiert*!
  • giu,
    was bei dir immer draufsteht, interessiert mich als Erstkäuferin so eines Teils nicht. Ich will drauf schneiden können. Ähnlich wie bei einem Frühstücksbrett, wo ich nicht davon ausgehe, dass es im Laufe der Jahre kratzerlos bleibt, wenn ich Gurke und Tomate darauf zerkleinere.
    Die zerteile ich nämlich auch nicht mit Pizzaroller.
  • Mir geht es sicher nicht um 2€. Ich finde nur die Situation unverschämt, dass ich für was aufkommen muss wofür ich nichts kann. Wegen mir behalte ich das Ding und benutze es als Klebeunterlage, Mauspad oder wirf es in die Tonne.
    Lieber geiz_ist_ungeil, Dir kann ich es leider nicht recht machen, weil es einfach nur um den Versand geht. Egal wie teuer auch das Produkt wäre würdest Du mich anfahren. Ich finde es nicht fair, dass man bei einem solchen Fall die Rücksendekosten selbst bezahlen muss.
    Wie gesagt, mir gehts nicht um die 12€ auch nicht um die 2€, sondern fühle ich mich so als hätte ich den Fehler gemacht. Wenn ich das Produkt aus nichtgefallen nicht wollen würde, würde ich den Rückversand selbst bezahlen. Da versteh ich z.B. auch nicht, warum ein VK für Produkte mit Wert über 40€ für den Rückversand aufkommen müssen obwohl der K sich das Produkt nur angesehen hat. Besser noch ausgepackt, ausprobiert und dann wieder zurück senden "lassen".

    geiz_ist_ungeil schrieb:

    Da mißverstehen wir uns!
    Natürlich muß ein K nicht sämtliche Eventualitäten erfragen, wenn man aber derart spezielle Sachen sucht setze ich gewisses Wissen voraus.
    Und der Hinweis bezüglich "scharfe Messer" stand bei mir immer darauf!

    Also ich wusste leider noch nicht, ob es da Unterschiede gibt. Beim nächsten Mal frag ich jetzt sicher nach genau diesem Kritierium.
  • *alte_eule* schrieb:

    giu,
    was bei dir immer draufsteht, interessiert mich als Erstkäuferin so eines Teils nicht. Ich will drauf schneiden können. Ähnlich wie bei einem Frühstücksbrett, wo ich nicht davon ausgehe, dass es im Laufe der Jahre kratzerlos bleibt, wenn ich Gurke und Tomate darauf zerkleinere.
    Die zerteile ich nämlich auch nicht mit Pizzaroller.
    Das kommt bei einer Schneidematte auch vor, dass "Kratzer" entstehen und man mal ein neues braucht. Aber es macht ein unterschied ob ich "dein Frühstückbrett" beim ersten Schnitt komplett durchschneide... (übertriebener Weise)
  • karakorum666 schrieb:

    Ich reihe mich dann mal bei denen ein, die den Anspruch des TE unterstützen - und sich nicht anmaßen zu beurteilen, welche Schlüsse seine Verärgerung über seinen Charakter zulässt.


    Ja, das war auch unter aller Kanone.

    Ich finde solche Fragen völlig berechtigt, und zwar schon, weil es immer wieder dieselbe Leier ist: einige VK scheinen nicht zu begreifen, daß es nicht am Käufer ist, nachfragen zu müssen, sondern daß er einen ganzen Strauß voller Eigenschaften einer Ware voraussetzen darf, ganz ohne daß darüber ein Wort verloren wurde.

    Der TE wird mit Sicherheit nicht wegen 2 Euro vor Gericht ziehen. Aber er kennt jetzt seine Rechte und die Rechtslage, wenn es mal um 200 Euro gehen sollte! Er hat damit so ziemlich alles richtig gemacht, u.a. genau das, was immer von den Leuten verlangt wird; nicht unreflektiert losklicken, sondern sich informieren.

    Ihn dafür anzugehen ist nicht in Ordnung. Zumal dieser Thread zeigt, daß sich ja auch unter denen, die sich seit Jahren mit der Materie beschäftigen, noch nicht endgültig rumgesprochen zu haben scheint, daß es eine über "weicht von der Beschreibung an" hinausgehende Bedeutung des Sachmangels gibt, die vom Gesetzgeber explizit vorgesehen wurde, um Kunden vor maulfaulen Verkäufern zu schützen.
  • *alte_eule* schrieb:

    giu,
    was bei dir immer draufsteht, interessiert mich als Erstkäuferin so eines Teils nicht. Ich will drauf schneiden können. Ähnlich wie bei einem Frühstücksbrett, wo ich nicht davon ausgehe, dass es im Laufe der Jahre kratzerlos bleibt, wenn ich Gurke und Tomate darauf zerkleinere.
    Die zerteile ich nämlich auch nicht mit Pizzaroller.

    Als Erstkäufer?
    Die Dinger sind eindeutig gekennzeichnet!
    Jetzt kannst du mir einen Punkt geben :wallbash
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  • ovular schrieb:

    Lieber geiz_ist_ungeil, Dir kann ich es leider nicht recht machen, weil es einfach nur um den Versand geht. Egal wie teuer auch das Produkt wäre würdest Du mich anfahren.

    Du verstehst mich falsch!
    Vermutlich richtig ist, dass der VK den Verwendungszweck hätte näher hätte ausführen müssen!
    Ich gehe damit nicht konform!

    Sollte es sich um einen Sachmangel halten muß dein VK auch die Rücksendekosten tragen!
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    *selbstzensiert*!
  • Es ist doch ganz einfach.

    Eine Schneidunterlage muß dazu geeignet sein, darauf zu schneiden. Wenn man statt mit üblichen Messern, mit denen derartige handwerkliche oder künstlerische Tätigkeiten ausgeführt werden, wozu beispielsweise, aber keinesfalls abschließend Allzweck- und Bastelmesser, Cutter, Skalpelle usw. gehören, lediglich mit einem einzigen Spezialwerkzeug, einem Rollmesser, darauf arbeiten kann, muß das erwähnt werden, sonst ist es ein Sachmangel, da die Ware (Schneidunterlage) sich nicht zur üblichen Verwendung (schneiden) eignet. Und zwar unabhängig davon, was auf irgendeiner Packung steht. Es ist auch nicht die Pflicht des Herstellers, sondern des Verkäufers, denn dieser haftet für Sachmangelfreiheit.

    Es bedarf keiner vor-die-Wand-schlagenden Smileys und auch nicht der Aufforderung, sich (wofür!?) verwarnen zu lassen. Was soll das denn jetzt schon wieder mit der Sache zu tun haben?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

  • ovular schrieb:

    Das kommt bei einer Schneidematte auch vor, dass "Kratzer" entstehen und man mal ein neues braucht. Aber es macht ein unterschied ob ich "dein Frühstückbrett" beim ersten Schnitt komplett durchschneide... (übertriebener Weise)


    Das steht im Angebot:
    FISKARS Schneidematte, DIN A3, (B)450 x (T)300 x (H)2 mm


    Das fett& rot ist von mir nachgearbeitet worden.

    Es ist m.M. nach mutig eine Schneidematte für einen Cutter/Teppichmesser/etc. mit dieser Stärke verwenden zu wollen!
    Ich will meinen Junior-Status wieder :(
  • karakorum666 schrieb:

    Warum sollte er das wissen? Es stand ja nicht in der AB.</iframe>



    Es steht auch nicht auf der Mikrowelle drauf, dass man diese nicht als "Wärmeschrank" fü rdie kranke Katze nehmen kann!
    Ist da der Mikrowellenhersteller für die Folgen verantwortlich, wenn einer auf diese bemerkenswerte Idee kommt?
    Ich will meinen Junior-Status wieder :(
  • Aus dem HG kommt gerade noch eine Bemerkung, die ich ggf. auch nicht unwichtig finde:

    "Wenn die Geschichte als Widerruf gewertet wird, dann trägt der gewerbl. VK zwar das Rücksenderisiko, aber mittlerweile muss der K wohl einen Nachweis für den Versand erbringen, wenn der VK behauptet, dass die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Widerruf nicht eingetrudelt sei.
    Dann wäre es mit 2 Euro nicht getan, sondern per Einschreiben angesagt."
  • Damas schrieb:

    Es steht auch nicht auf der Mikrowelle drauf, dass man diese nicht als "Wärmeschrank" fü rdie kranke Katze nehmen kann!


    Nun, das ist ja auch keine übliche Verwendung, weshalb das nicht draufstehen muß.

    Auf einer Schneidematte zu schneiden, ist hingegen sehr wohl die übliche Verwendung, für die diese sich - völlig unabhängig von ihren Abmaßen - eignen muß.

    Zur HG-Bemerkung: Den Versand kann man auch anders belegen als mit einem Einschreibebeleg. Ein Zeuge und die Quittung von Postens dürften glaubhaft genug sein. Allerdings ist das aufgrund der Abmaße wohl ohnehin nicht unter Paket zu versenden, wenn ich @TE richtig verstanden habe.
  • @pandarul
    Danke für die Verteidigung! Spüre ich nicht oft in dem Maß.

    geiz_ist_ungeil schrieb:

    ich bin wohl irrtümlicherweise davon ausgegangen, daß TE weß was er kauft!
    Das ist ja gerade das Problem Dr. Geiz. Hätte ich es gewusst, würden wir uns nicht streiten. Siehe Mikrowelle...

    Damas schrieb:

    Das steht im Angebot:
    FISKARS Schneidematte, DIN A3, (B)450 x (T)300 x (H)2 mm


    Das fett& rot ist von mir nachgearbeitet worden.

    Es ist m.M. nach mutig eine Schneidematte für einen Cutter/Teppichmesser/etc. mit dieser Stärke verwenden zu wollen!
    Ich habe nun eine Schneidematte die jedenfalls nicht darauf hinweist, dass man nur mit Rollmessern schneiden soll. Es werden sogar zu der Matte vom Hersteller "spitze" Messer angeboten. Und die Matte ist 1m dick. Halt quatsch, ich meine natürlich 3mm.
    ecobra.de/katalog/index.php?cPath=3_28

    Damas schrieb:

    Es steht auch nicht auf der Mikrowelle drauf, dass man diese nicht als "Wärmeschrank" fü rdie kranke Katze nehmen kann!
    Ist da der Mikrowellenhersteller für die Folgen verantwortlich, wenn einer auf diese bemerkenswerte Idee kommt?
    Ja die kauft man auch um Essen zu wärmen. Und eine Schneidematte kaufe ich zum Schneiden.
    Ich weis nicht, irgendwie glaubst Du immernoch, dass es keine Schneidematten gibt, die für "spitze" Messer optimiert wurden. (harter Kern usw.)
    Jedenfalls wird nicht ausdrücklich auf der Matte darauf hingewießen nur Rollmesser zu verwenden. Der Hersteller wird schon sein Grund haben, warum er es da drauf schreibt.
    Geh mal in Dich und versuche mal zu verstehen und zu akzeptieren. Dann kannst Du immernoch deinen Senf dazu geben.
  • O.K. ich kaufe mir eine Bohrmaschine mit 450 Watt weil nicht da steht, dass sie für den Einsatz bei Betonwänden ungeeignet ist.
    .
    Wenn ich etwas will und weiß für was, dann muss ich schon noch "hinterfragen" warum z.B. in diesem Fall, die Preisunterschiede so hoch sind.
    Eigentlich reicht für 'ne Betonwand auch ein 30 EUR Akkubohrer - bohrt ja Löcher oder wie?
    .
    Ehrlich, ist mir auch schon passiert, dass ich etwas ohne weiter nachzudenken eingekauft habe, was sich aber für meinen Einsatz als ungeeignet herausgestellt hat.
    Da kann ich dann nur Schadensminimierung auf meine Kosten betreiben!
    Ich will meinen Junior-Status wieder :(