Artikelbeschreibung ungenau - Rücksendung auf meine Kosten?

  • ovular schrieb:

    Zitat von »Damas«



    Das steht im Angebot:
    FISKARS Schneidematte, DIN A3, (B)450 x (T)300 x (H)2 mm

    ovular schrieb:

    Das fett& rot ist von mir nachgearbeitet worden.

    ovular schrieb:

    Es ist m.M. nach mutig eine Schneidematte für einen Cutter/Teppichmesser/etc. mit dieser Stärke verwenden zu wollen!
    Ich habe nun eine Schneidematte die jedenfalls nicht darauf hinweist, dass man nur mit Rollmessern schneiden soll. Es werden sogar zu der Matte vom Hersteller "spitze" Messer angeboten. Und die Matte ist 1m dick. Halt quatsch, ich meine natürlich 3mm.
    ecobra.de/katalog/index.php?cPath=3_28

    [
    und wenn Du alles liest, steht auch noch bei der 3mm

    5-lagige, schwere Ausführung (außer transparent)
    – selbstheilende Oberfläche, Schnittlinie schließt sich wieder und wird unsichtbar

    – sehr solide Struktur der einzelnen Schichten
    harter Kern, kein Durchschneiden der Oberfläche möglich


    Bei Deiner Schneidematte stand von all dem nichts - und die hier aufgeführte wirst Du kaum zu dem Preis kaufen können wie Deine 2mm ohne jeglichen Kern/Schichtenzusammensetzung etc.
    Ich will meinen Junior-Status wieder :(
  • Damas schrieb:

    O.K. ich kaufe mir eine Bohrmaschine mit 450 Watt weil nicht da steht, dass sie für den Einsatz bei Betonwänden ungeeignet ist.
    :O Okaay ich wüsste das nicht. Bohrmachine is für mich als Laien Bohrmachine. Ich suche immer jemanden der Bohren kann und sich auskennt und das ding auch hat.
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    Rich Edmonds UK Editor wpcentral
  • ovular schrieb:

    Danke für die Verteidigung! Spüre ich nicht oft in dem Maß.


    Ich mache das nicht dir zuliebe, sondern weil es einfach so ist. Dein Empfinden und die Rechtslage fallen in diesem Fall zusammen.

    Damas schrieb:

    O.K. ich kaufe mir eine Bohrmaschine mit 450 Watt weil nicht da steht, dass sie für den Einsatz bei Betonwänden ungeeignet ist.


    Nimmt diese Bohrmaschine keine Widia-Bohrer auf? Geht sie vom Versuch, Beton zu bohren, kaputt? Das müßte schon beistehen, klar, sonst wäre das ein Sachmangel. Warum soll man mit einem Akkubohrer (nicht -schrauber) nicht Beton bohren können? Fragen über Fragen.

    .

    Irgendwie kommen bei solchen Fragestellungen immer wieder hinkende Vergleiche auf. Der Text, den der Gesetzgeber formuliert hat, ist doch eindeutig. Vielleicht willst du statt über Bohrmaschinen lieber was dazu schreiben, warum die übliche Verwendung einer Schneidmatte nicht mit üblichen Schneidwerkzeugen sein sollte. Die Begründung dafür interessiert mich sehr.
  • @ovey

    Da sind wir bei dem Punkt angekommen... der Laie kauft "Spezialmaterial" ein, aber setzt sich damit nicht oder ungenügend auseinander.
    Und wenn das ganze nicht so ist, wie er sich das "vorgestellt/zusammengreimt" hat, dann kann er widerrufen bei einem GVK.

    Wo gilt das Widerrufsrecht denn -
    a.) Haustüre - man wird überfahren und wollte eigentlich garnicht
    b.) Fernabsatz - man hat sich was anderes vorgestellt, als man bekommen hat bzw. konnte sich das vorher nicht angucken und war doch nicht brauchbar für was man es haben wollte = bereuen!
    c.) lass ich weg, weil es irrelevant ist.

    Wenn ich die 400-Watt Bohrmaschine auspacke mich übers schöne Design freue, einschalte und mein Loch in die Betonwand bohren will.... habe ich diese benutz und trotzdem habe ich das Recht, diese zurückzugeben - per Widerruf. Mir hat man als Laie diese Möglichkeit gegeben, weil ich es nicht besser wissen konnte - bis ich es ausprobiert habe!
    Ein gewerblicher Maurer hat Pech, denn der muss es wissen - für den gilt der Widerruf ja auch nicht!
    Ich will meinen Junior-Status wieder :(

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  • und Du solltest lesen & verstehen ... "kaum zu dem Preis"

    Lass bitte Deine provokanten Sticheleien von der Seitem, wenn Du bemerkst, dass es für Deine Empfehlungen nicht so sonderlich gut läuft. Die führen u.a. zu den desaströsen Auswüchsen!


    Sorry @TE

    Der Gesetzgeber sagt grundsätzlich: Verträge sind einzuhalten (pacta sunt servanda)

    Da heute aber jeder alles kaufen kann.... und der Endverbraucher aber auf den meisten Gebieten der Totallaie ist... hat der Gesetzgeber ein Einsehen gehabt und das Widerrufsrecht geschaffen, wenn man z.B. Ware nicht in die Hand nehmen kann und sich ein Bild von der Gebrauchstüchtigkeit machen kann.

    In einem Realladen hast Du z.B. kein Widerrufsrecht!
    Ich will meinen Junior-Status wieder :(

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  • Damas schrieb:

    und Du solltest lesen & verstehen ... "kaum zu dem Preis"


    Genau, kaum zu dem Preis, dafür aber für die Hälfte. Schon klar, du bist der Schneidmattenexperte. Nur mal bei eBay suchen, das war vor dem behaupten nicht drin.

    Damas schrieb:

    Lass bitte Deine provokanten Sticheleien von der Seitem, wenn Du bemerkst, dass es für Deine Empfehlungen nicht so sonderlich gut läuft. Die führen u.a. zu den desaströsen Auswüchsen!


    Ich bin mir nicht ganz sicher, wovon du sprichst. Ich habe überhaupt nichts empfohlen, außer - zwischen den Zeilen - daß man da nix wird machen können, wenn der Händler sich stur stellt. Ich würde mich der roten Bewertung anschließen, dazu sind die da.

    Ansonsten geht es mir wie üblich um die korrekte Darstellung der Rechtslage, und die ist eben, daß ein Sachmangel vorliegt, wenn sich eine Ware nicht für die übliche Verwendung eignet.

    Ich hatte dich gefragt, was denn deiner Meinung nach die übliche Verwendung für eine Schneidmatte sei. Ich meinte es vollkommen ernst, daß mich diesbezügliche Argumente sehr interessieren. Ich bin der Meinung, daß die übliche Verwendung einer Schneidmatte die ist, darauf übliche Schneidwerkzeuge zu verwenden. Du bist der Meinung, daß sei nicht der Fall, weil...?
  • Alle vorgebrachten Punkte fand ich gut.
    Auch Damas punkte.

    Widerrufen und gut ist oder behalten und was anderes machen.
    Ich würde grün geben mit Texthinweis und Sterneabzug bei Artikelbeschreibung.
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    Rich Edmonds UK Editor wpcentral

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oyvey ()

  • @ovular

    Es ist schön, wenn Dir ein Poster hier so nett zur Seite steht.
    Aber das hilft Dir in der Situation nicht wirklich weiter.

    Es geht beim Widerrufsrecht nicht alleine um "es gefällt mir nicht" sondern auch um "ich habe mich getäuscht" und die FolgeKosten (=Rückversand) dafür sind m.M. nicht die des Vk - so sieht es der Gesetzgeber aktuell beim Widerrufsrecht ja auch nicht vor.
    Ich will meinen Junior-Status wieder :(
  • pandarul schrieb:

    @ovular hat doch überhaupt nicht widerrufen.

    Warum möchtest du meine Frage nicht beantworten @Damas?

    pandarul schrieb:

    @ovular hat doch überhaupt nicht widerrufen.

    Warum möchtest du meine Frage nicht beantworten @Damas?



    Weil ich keine Auswüchse produzieren möchte und mich alleine auf den TE konzentriere oder auf wertvolle Beiträge zur Sache!
    Ich bin auch gerne bereit sachliche Gegenargumente/Fragen zu dem vorliegenden speziellen Fall zu beantworten. Das was Du gerade machst, gehört für mich nicht dazu .
    Danke und Ende @pandarul!
    Ich will meinen Junior-Status wieder :(

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Damas ()

  • Naja, die "Sache" ist ja genau die Frage nach der üblichen Verwendung einer Schneidmatte. Hatte ich die nicht sachlich vorgebracht? Tut mir leid, falls du das so empfunden hast, das war nicht meine Absicht.

    Du bist stattdessen bei Mikrowellen, Katzen, Bohrmaschinen, einem Widerruf, der gar nicht erklärt wurde und soweit ich das verstanden habe auch nicht erklärt werden soll, Schneidmatten, die "kaum" zu dem Preis von 11,50 zu haben sind, bei Auswüchsen und provokanten Sticheleien.

    Also irgendwie bei allem möglichen, was nicht das geringste mir dem TE und seinem Problem zu tun hat.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

  • @ovular

    Wäre ich in Deiner Situation, würde ich wahrscheinlich schon die Einschreibegebühr - vor allem in Hinblick auf das Bewertungprofil des Vk - investieren, um möglichst wenig Geld in den Sand zu setzten.
    Ich will meinen Junior-Status wieder :(
  • In dubio pro reo.

    Danke an alle, ich habe was gelernt und lass den VK laufen und werde mich entschuldigen, als auch Ihn darauf hinweisen, dass es schön wäre, wenn er den Hinweis in seine Artikelbeschreibung aufnimmt. Wenns schon auf der Matte steht...

    Das nächste Mal versuche ich mich vorab zu informieren ob es Unterschiede gibt, wenn ich ein mir noch nicht ganz geläufiges Produkt anschaffen möchte.
    Ich denke wir haben alle zu nem gewissen Teil recht.

    Ganz vergleichen mit anderen Produkten kann man dieses Problem jedoch nicht. Vielleicht fällt mir ja noch was nettes ein.

    Gruß
    Steven