Artikelbeschreibung ungenau - Rücksendung auf meine Kosten?

  • pandarul schrieb:

    Alles, was nicht gesagt wird, darf der Käufer völlig ohne nachzufragen als grundsätzlich für die angedachte Aufgabe geeignet ansehen.

    Das scheint mir zu einfach. Was der Käufer sich denkt zur Verwendbarkeit, wenn er etwas kauft, muss nicht das allgemein übliche des Durchschnittskäufers sein. Der Durchschnittskäufer ist weder der informierteste anzunehmende Käufer, aber bestimmt auch nicht der DAU.

    werv schrieb:

    Dann wird auf die gewöhnliche Verwendung abgestellt, also das,
    was ein durchschnittlicher Mensch erwarten würde.


    Ich glaube, hier kommt gut heraus, was ich für eines der Probleme halte, wenn wir total verschiedener Meinung sind. Da steht "Mensch". Aber "Mensch" ist nicht das gleiche, wie "Durchschnittskäufer".
    Und die anzunehmenden Durchschnittskäufer sind eine Gruppe, nicht die Gesamtbevölkerung (meistens) und auch nicht alle Menschen. Die wohl wichtigste Unterscheideung, die auch das Gesetz kennt in diesem Zusammenhang, ist die Unterscheidung nach Unternehmer und Nicht-Unternehmer (Verbraucher). Was dort üblicherweise zu wissen ist, ohne dass es erwähnt wird, ist recht unterschiedlich.
    Aber es gibt noch weitere Gruppen. .....

    ovular schrieb:

    Aber wenn es unter den Schneidemattenbenutzer wohlbekannt ist, dass man auf einem 2mm Brett nur mit Rollmessern schneidet, dann werden wir Kritiker keinen Richter finden, der uns zustimmt.
    ......

    ob ein Gericht allerdings anerkennen würde, dass es eine "Gruppe" von Schneidemattenbenutzern gibt, an die sich das Angebot richtete und die ein bestimmtes allgemeines Wissen hat bzw. solches vorausgesetzt werden darf?
    Ich persönlich glaube es nicht.

    biguhu schrieb:

    Entscheidungen treffen Richter, wir können mit unseren Erfahrungen aber ein ganz ordentliche Prognose abgeben, was als Allgemeingut anzunehmen ist und was nicht. Dass einzelne Gerichte da eine andere, manchmal schwer nachvollziehbare Sichtweise des Üblichen an den Tag legen, das gehört zum allgemeinen Risiko, einem Fehlurteil zu erliegen.

    Hmmm ja, mit "unseren Erfahrungen", welche das genau sind und wie erprobt sie sind, kann der TE (und auch die anderen Mitdiskutanten) nicht so genau wissen.
    Was nun genau für den (auch noch einzugruppierenden) Durchschnittskäufer übliche Beschaffenheit und übliche Verwendung bedeutet, das ist in keinem Gesetz definiert, sondern wird immer eine Einzelfallentscheidung bleiben.
    Da gibt es die skurrilsten Fälle (ich vermute, auch den Rechtschutzversicherungen mit zu niedrigem Eigenanteil sei dank)
    Hier mal ein Beispiel, ein wenig "heiter" darf Diskussion und Meinungsabwägung ja auch mal sein :P :

    jurablogs.com/2014/07/14/wasch…-den-penis-ein-sachmangel

    In der Sache ist es aber "todernst" und seriös, hat es doch vor einem deutschen Gericht stattgefunden.

    Hudor schrieb:

    In diesem Fall hier ist es doch ganz eindeutig, daß der Verkäufer den Käufern Informationen vorenthält die er selbst schwarz auf weiß hat. Verpackung

    In diesem Fall, schließe ich mich an, basierend aber auch nur auf meiner eigenen Baucheinschätzung.
  • Der Bauch ist hier weder gefragt noch vonnöten.
    Nach meinem Dafürhalten wird hier viel zu sehr aus der (hypothetischen, phantasierten) Sicht eines Käufers argumentiert, spekuliert.
    Es geht aber um die Abfassung der ARTIKELBESCHREIBUNG, und die liegt einzig und allein im Verantwortungsbereich des Anbieters. Er hat hier alle für den Artikel und seine Verwendung wesentlichen Merkmale (auch Einschränkungen) aufzuführen. Gänzlich unabhängig von Motivation, IQ, Googlefähigkeit und Erfahrung eines Lesers, also Bietinteressenten.
    Und wenn der Hersteller ein Merkmal für so wesentlich hält, dass er die Information auf jede einzelne Verpackung druckt, dann hat der Händler diese selbstverständlich weiter zu reichen. Kommt er diesen Pflichten nach, ist er fein raus *, sollte ein Käufer unter Missachtung dieser Info etwas kaufen, was er nicht brauchen kann.
    Tut er das nicht, so trägt er die Konsequenzen.

    *abgesehen natürlich von irgendwelchen eBay-Mängelquengeln

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    Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
  • Da es nach über 100 Beiträgen noch niemand gefragt hat: Steht da "für Rollschneider geeignet" oder "nur für Rollschneider geeignet"?
    Fiskars stellt durchaus Schneidematten in 2mm her, auf denen die Bastler auch mit Cutter arbeiten.
    amazon.de/dp/B000FPWLQG/?smid=…ag=NEAmNE_BFFnbuS340JV0Iw
    Der Mittelkern, der dafür sorgt, dass das Ding nicht durchschnitten wird, dürfte der gleiche sein wie bei der 3mm-Version.
    Unterschiedlich sind die Deckschichten. Dabei geht es darum, die Klingenschärfe des Werkzeugs und die "Selbstheilungskraft" der Matte möglichst lange zu erhalten.
    Reine Rollschneider-Benutzer sollten bei der Auswahl ihrer Schneidematte sorgfältiger sein als reine Cutter-Benutzer.
    Sollte eine Schneidematte beidseitig zum Schneiden nutzbar sein, dann sollte man eine Seite nur für Arbeiten mit dem Rollschneider benutzen, die andere für anderes Werkzeug.
    Das hat etwas mit den unterschiedlich breiten Schnittflächen der Klingen zu tun.
    Möchte TE seine Matte nur für Bastelarbeiten und Arbeiten mit dem Cutter nutzen, dann tut es auch eine preisgünstige sogenannte "Bastelmatte".
    Diese Schneidematten sind also für bestimmte Ansprüche konzipiert und daher gibt es auch unterschiedliche Ausführungen.
    Es gibt welche auf denen kann man beidseitig schneiden, andere haben eine neutrale Rückseite z.B. für Klebearbeiten.
    Je nach verwendetem Werkzeug gibt es verschiedene Deckschichten.
    Bei der Auswahl sollte sich der Verbraucher also fragen für welche Arbeiten er das Produkt verwenden möchte, um eine richtige Wahl treffen zu können.
    Ich gehe davon aus, dass TE diese Matte auch mit dem Cutter verwenden kann. Evtl. würde aber eine andere Matte seine Klinge länger schonen.
    Wenn er allerdings auf dieser Matte viel mit dem Cutter arbeitet, dürfte sie für den Rollschneider immer ungeeigneter werden.

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  • Zu dem Nachweis der Rücksendung bei einem Widerruf:
    Wurde das auch schon früher in der Widerrufsregelung explizit erwähnt?
    Hat sich das evtl. inzwischen geändert?
    Ich halte das nicht für unerheblich.
    Findet ein Nachweis in den Regeln gar keine Erwähnung, dann dürfte eine reine Glaubhaftmachung zweifelsohne ausreichen.
    Es könnte sich aber anders verhalten, wenn ein Nachweis (inzwischen) ausdrücklich gefordert wird.
    Panda, hattest du die neuen Regelungen danach durchforstet?
    Ich kenne nur diesen link und die Hinweise ab "Versandmodalitäten können dem Verbraucher nicht zugemutet werden"
    Ansonsten habe ich mich nicht näher damit befasst.
    it-recht-kanzlei.de/hinsendeko…rufsbelehrung%202014.html
    2. Überschrift von unten
  • Mirabella Neumann schrieb:

    Findet ein Nachweis in den Regeln gar keine Erwähnung, dann dürfte eine reine Glaubhaftmachung zweifelsohne ausreichen.


    Das Versandrisiko liegt unverändert beim Händler. Man kann auch ohne Einlieferungsbeleg den Versand glaubhaft machen, aber auch beweisen (ein Zeugenbeweis ist ein Beweis!). Natürlich ist und bleibt eine Versandart mit Sendungsverfolgung das wohl zweckmäßigste Mittel, um etwaigen Streitigkeiten vorzubeugen.
  • Ok, darauf willst du hinaus.

    Bislang konnte der Händler die Rückzahlung nicht verweigern. Auch nicht, wenn der Kunde nur widerrufen hat, aber niemals abgeschickt. Die Rücksendung der Waren und die Rückzahlung des Geldes waren voneinander unabhängig in 30 Tagen zu erbringen. Jetzt kann der Händler die Rückerstattung verzögern, bis klar ist, daß der Kunde seinen Teil erfüllt hat.

    Früher hätte der Händler natürlich sein Geld zurückklagen können, falls der Käufer keinen Nachweis hätte erbringen können, abgesendet zu haben. Jetzt braucht er das nicht, weil er es gar nicht erst aus der Hand gegeben hat.

    Daran, daß der Kunde für seine Leistung im Zweifel einen Nachweis beizubringen hat, hat sich nichts geändert. Eine Formerfordernis für den Nachweis gibt es nach wie vor nicht. Ebensowenig hat sich geändert, daß der Händler Pech hat, wenn die Ware zufällig untergeht oder sich verschlechtert.
  • Kommen wir auf das eigentliche Thema zurück.
    TE hat also etwas Besseres bekommen als er wollte. Das Ding ist auch und vor allem für Rollschneider konzipiert.
    Warum er sich dafür entschied, obwohl in der AB nicht hervorgehoben, aber merklich teurer, das wissen wir nicht.
    Das ganze Gedöhns hat wohl im Wesentlichen mit diesen "Selbstheilungskräften" zu tun.
    Eine andere Matte würde u.U. seine Cutter-Klinge mehr schonen und wahrscheinlich wirken dort bei einem Cutter diese "Selbstheilungskräfte" besser.
    Das kann ich aber nur vermuten.
    Das von ihm gewünschte Multidingens hat er bekommen, aber eingeschränkt. Mit einem Brotmesser gehen diese "Selbstheilungskräfte" vermutlich noch am
    ehesten kaputt.
    Hält man sich also, wie Pandarul an dem Begriff "Schneidematte" fest, dann sollte man das nur bei einer Unterlage tun, die diesen Selbstheilungseffekt nicht hat.
    Wie wäre es mit dem zuvor erwähnten Frühstücksbrett?

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  • :?:
    Aus #15: Diese Schneidematte ist für die herstellereigenen Rollmesser konzipiert und optimiert.

    Eine solche Einschränkung macht also einen Artikel zu "etwas Besserem"?

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  • SELF-HEALING CUTTING MAT
    Use only with rotary cutters and rotary blades.
    Store flat away from sunlight, heat or cold.
    Clean with warm water and mild soap.
    Das steht auf der Wunderheilematte

    Klar kann man auf der Schneidematte mit Cutter schneiden, ein Kochtopf passt auch in die Mikrowelle, aber die selbstheilednen schichten sind wesentlich dünner als bei meiner neuen Schneidematte, die für Cutter geeignet ist. Es ist einfach nur eine Frage der Lebensdauer. Und der Hersteller schreibt das bewusst auf die Matte, weil er sie für Rollmesser konzipiert hat und die Nachteile der Schneidematte kennt. Nehme ich an.

    Mirabella Neumann schrieb:

    Kommen wir auf das eigentliche Thema zurück.
    TE hat also etwas Besseres bekommen als er wollte. Das Ding ist auch und vor allem für Rollschneider konzipiert.
    Warum er sich dafür entschied, obwohl in der AB nicht hervorgehoben, aber merklich teurer, das wissen wir nicht.
    Das ganze Gedöhns hat wohl im Wesentlichen mit diesen "Selbstheilungskräften" zu tun.
    Eine andere Matte würde u.U. seine Cutter-Klinge mehr schonen und wahrscheinlich wirken dort bei einem Cutter diese "Selbstheilungskräfte" besser.
    Das kann ich aber nur vermuten.
    Das von ihm gewünschte Multidingens hat er bekommen, aber eingeschränkt. Mit einem Brotmesser gehen diese "Selbstheilungskräfte" vermutlich noch am
    ehesten kaputt.
    Hält man sich also, wie Pandarul an dem Begriff "Schneidematte" fest, dann sollte man das nur bei einer Unterlage tun, die diesen Selbstheilungseffekt nicht hat.
    Wie wäre es mit dem zuvor erwähnten Frühstücksbrett?
    Tut mir leid, aber ich versteh den Inhalt Deines Post nicht ganz. Bzw. die Gründe dafür nicht...
    Ich habe was besseres bekommen, als ich wolte? - im Gegenteil -
    Begriff "Schneidematte" ohne Selbstheilungseffekt. - warum sollte das besser sein? -

    Ich versuche mal allgemein klarzustellen (eigenes Verständis):
    Eine selbstheilende Schneidematte ist aus mehreren Schichten Kunststoff. Die Oberflächen (Vorder- und evtl. Rückseite) sind die selbstheilenden Schichten.
    Eine solche selbstheilende Schicht gehlt gemächlich wieder zu, wenn man sie mit einem Messer angeschnitten hat.
    Den effekt der Klingenschonung ist ein nebeneffekt.
    Der Sinn der inneren Schicht, des Kerns, ist nur, dass man nicht durchschneidet. (Diese ist wiederum nicht so hart, damit das Messer nicht so schnell stumpf wird)
    Wenn eine Schneidematte 5 Lagen hat, ist auf jeder selbstheilenden Lage ein Druck aus dem selbstheilenden Material. Dieser Druck verbessert die Rutschfestigkeit und dient gleichzeitig als Skala. Bei Schneidematten ohne diesen "selbstheilenden Druck" wird die Skala mittels einer Farbe auf die selbsheildenden Schichten gedruckt.
  • Mit dem Rollschneider und dem Cutter hantieren kann man auf all diesen Matten.
    TE soll mal schauen, ob es da so eine weiße Schicht gibt, das ist die Mittelschicht, die sollte schon vorhanden sein.
    Ist das Ding dann noch extra für Rollschneider konzipiert, dann erleichtert es die Arbeit damit und vor allem werden die Klingen geschont.

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  • Hier wurden anfangs sehr merkwürdige Dinge über diese Matten erzählt, das wollte ich in 103 nur ein bisschen richtigstellen.
    Widerruf oder Reklamation? Ich bin da unschlüssig.
    Bei einer Reklamation war dein neuer Kauf aber etwas voreilig, denn der VK darf/muss nachbessern.
    Rückabwicklung steht nur bei einem Widerruf sofort zur Debatte.
    Oder hatte er eine von dir gewünschte Ersatzlieferung definitiv abgelehnt, weil er es nicht als Reklamation anerkannte?

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  • da zwar schon alles gesagt wurde, aber noch nicht von jedem:
    ich als uninformierter Schneidmattenbesitzer würde bei einem Neukauf selbstverständlich davon ausgehen, daß ich mit Cutter drauf arbeiten kann und nicht nur mit Rollmessern
    bloß: der fragliche Wert der Sache bzw des Versands ist so gering, daß es keinen Sinn macht, daß zig Leute Stunden damit verbraten
    ich würde die Matte mit dem Cutter benutzen bis sie kaputt ist und bis dahin eine wirklich selbstheilende besorgen
  • Mirabella Neumann schrieb:

    Möchte TE seine Matte nur für Bastelarbeiten und Arbeiten mit dem Cutter nutzen, dann tut es auch eine preisgünstige sogenannte "Bastelmatte".
    Warum eine Bastelmatte? Ich will ja nicht basteln sondern schneiden. Ich will ja den selbstheilenden Effekt...

    Mirabella Neumann schrieb:

    Evtl. würde aber eine andere Matte seine Klinge länger schonen.
    Es geht bei Schneidematten nicht um das schonen der Klinge. Das ist nur ein Nebeneffekt. Ich habe vorher schon einiges als Unterlage versucht:
    Ob Karton, Alu, Hartholz: Man kommt in die vorhergehenden Riefen rein und schneidet nicht da wo man möchte.
    Eine glatte Glasoberfläche ist gut, nur zu rutschig. (Wenn das Glas glatt genug ist, macht das der Klinge sogar wenig aus)

    IMHO ist eine selbstheileinde Schneidematte einfach leicht, man gleitet nicht in die alten Schnitte ab. Vielleicht schont man auch die Klinge gegeüber Sandpapier, rauem Glas oder Keramik. Gegenüber Karton, Alu, Hartholz oder Glas macht das aber keinen nennswerten Unteschied im gegensatz zu anderen Unterlagen.


    karakorum666 schrieb:

    Aus #15: Diese Schneidematte ist für die herstellereigenen Rollmesser konzipiert und optimiert.



    Eine solche Einschränkung macht also einen Artikel zu "etwas Besserem"?
    Wenn man Rollmesser benutzen will schon. Die weiche, selbstheilende Schicht ist bei diesen Matten für Rollmesser dünner und man kann besser Rollen, da man ja ein gewissen Druck ausüben muss und ansonsten sich das Schneidobjekt wölben würde, bzw der Schnitt evtl. unsauber wäre und man auf der gegenüberliegenden Seite einen Grat hätte.
    Also für Rollmesser ist eine dünne, selbstheilende Schicht besser geeignet, für Cutter ist eine Dicke besser, weil man tiefer reinsticht.
    Unendlich Dick muss man das bei Cutter aber auch nicht machen, weil nach einer gewissen Eindringtiefe der Klinge (durch den Klingenwinkel) die selbstheilende Schicht der Kraft des Schneidenden ausreichend entgegenwirkt. Man braucht ja auch eine gewisse Festigkeit der Matte. Schneidet man so stark, dass man auf die Kernschicht kommt, wird die Matte nicht so lange halten, weil die Riefe in der Kernschicht die selbstheilende Schicht beeinflusst. Wölbungen entstehen und der Schnitt in der selbstheilenden Schicht heilt nicht mehr zu.
    Und man könnte jetzt meinen man Lässt den Kern weg und hat also nur eine 3mm Dicke selbstheilende Schicht. Nur ist die Matte dann zu weich, man kann schlechter schneiden, weil man einfach eine harte Unterlage braucht um zu Schneiden.
    (so reime ich mir das jedenfalls zusammen)

    Mirabella Neumann schrieb:

    Hier wurden anfangs sehr merkwürdige Dinge über diese Matten erzählt, das wollte ich in 103 nur ein bisschen richtigstellen.
    Widerruf oder Reklamation? Ich bin da unschlüssig.
    Bei einer Reklamation war dein neuer Kauf aber etwas voreilig, denn der VK darf/muss nachbessern.
    Rückabwicklung steht nur bei einem Widerruf sofort zur Debatte.
    Oder hatte er eine von dir gewünschte Ersatzlieferung definitiv abgelehnt, weil er es nicht als Reklamation anerkannte?
    Der Verkäufer hat mir andauernt seine Widerrufsbelehrung geschickt. Von Nachbessern keine Rede.
  • aurum schrieb:

    bloß: der fragliche Wert der Sache bzw des Versands ist so gering, daß es keinen Sinn macht, daß zig Leute Stunden damit verbraten
    ich würde die Matte mit dem Cutter benutzen bis sie kaputt ist und bis dahin eine wirklich selbstheilende besorgen
    :) Du hast Recht. Aber andererseits kann man hier ein paar Sachen lernen.

    Hier gibts:
    - Infos zu Schneidematten
    - soziale Werte zu lernen
    - Gedult üben
    - das Gestz interpretieren
    - Spaß, Frust, und Aggression :)
    und vielleicht noch ein paar Interessante Dinge.
  • Ob der K widerrufen möchte oder reklamiert, erkennt man eigentlich daran, ob er nach einer Ersatzlieferung oder einer Rückabwicklung fragt.
    Was hast du denn gemacht?
    Der VK hat ja wirklich sehr dürftige Angaben gemacht, aber dass die Matte mit 2mm dünner ist als die gängigeren, preiswerteren 3mm-Versionen das hätte dir eigentlich auffallen müssen.
  • Mirabella Neumann schrieb:

    Ob der K widerrufen möchte oder reklamiert, erkennt man eigentlich daran, ob er nach einer Ersatzlieferung oder einer Rückabwicklung fragt.
    Was hast du denn gemacht?
    Der VK hat ja wirklich sehr dürftige Angaben gemacht, aber dass die Matte mit 2mm dünner ist als die gängigeren, preiswerteren 3mm-Versionen das hätte dir eigentlich auffallen müssen.
    Also erstmal wusste ich damals noch nicht, dass es überhaupt 2 oder 3mm Schneidematten gibt. Ich nahm sozusagen an, dass es nur eine Sorte gibt.

    Und, da ich nicht wusste wie ich meine Reklamation ausdrücken soll hab ich das hier geschrieben:
    erst nach dem Auspacken der Matte fiel mir auf, dass sie ausschließlich für Rollmesser empfohlen wird.

    Gerne
    würde ich die Matte zurückschicken, da ich nicht mit Rollmessern
    arbeite und eine langlebige Matte für meine Zwecke kaufen wollte.

    Bitte geben Sie mir bescheid.

    Viele Grüße
    Darauf der Verkäufer:
    Hallo,

    vielen Dank für Ihre Mail.

    Schade dass sie mit
    der gelieferten Ware nicht zufrieden sind und es Anlass für eine
    Rücksendung gibt.

    ( falls Sie einen Umtausch wünschen bitte den
    Ersatzartikel neu bestellen, für die retournierte Ware erhalten Sie direkt
    eine Erstattung)
    Dann wusste ich immenoch nicht welche "Fachausdrücke" ich verwenden soll. Vielleicht hätte ich gleich was mit "Reklamation" oder "Sachmangel" schreiben sollen.
    Aufgrund
    der fehlenden Angaben in Ihrer Artikelbeschreibung, bitte ich Sie mir
    zusätzlich entweder die Portokosten zu erstatten, oder mit ein
    Retourenaufkleber zu senden.

    "12"x18", hochwertige langlebige Oberfläche, klare graphische
    Aufteilung, Rasterlinien auf beiden Seiten in cm und Zoll,
    mit 30, 45 und 60 Grad Winkel-Angaben zum Gestalten von
    Dreiecks und Sternenformen, Farbe: grün / gelb
    (8370)"

    Bitte geben Sie mir bescheid.

    Viele Grüße
    usw...