Ebay Kleinanzeigen - Betrug - Zahlungsrückforderung

    • Diese ganze kommunikation hier kann ich leider nur noch schwer nachverfolgen..da ich echt nicht so bewandert bin in den Experten dingen. Darum bin ich hier. Auch um evtl. jemanden zu finden der mir konkret sagen kann was ich zu tun habe... . vielleicht erklärt sich einer der Experten bereit sich mit mir persöhnlich in Kontakt zu setzten..über Privat Nachricht... oder so.. um ne lösung zu finden.

      ich habe mir nu aufgrund der Sachlage gedacht , dass ich der Pestbank ein schreiben per Einschreiben senden werde. was so aussieht und dann mal abwarten werde.
      "

      Sehr
      geehrte Damen und Herren,
      wie ihnen bekannt, wurde von mir über
      Ebay ein Artikel nach den Ebay-Richtlinien verkauft. Diese sind vom
      Käufer und Verkäufer anerkannt.

      Die Ware wurde vom Käufer
      bezahlt und von mir an die von ihm gewunschene Anschrift per
      Sendeverfolgung versandt.

      Damit ist die Angelegenheit für
      mich erledigt.

      Unter Hinweis auf § 28a BDSG untersage ich die
      Weitergabe meiner Daten an Schuldnerauskunftsdatenbanken.
      Bei
      Zuwiderhandlung kündige ich Beschwerde beim Datenschutzbeauftragen
      sowie bei der zuständigen Anwaltskammer an
      Ferner die
      Geltendmachung von Schadenersatzforderungen aus § 824 BGB
      Einer
      gerichtlichen Auseinandersetzung sehe ich gelassen entgegen.

      mfg"

      was meint ihr dazu..?
      ist das so okay?
      danke im vorraus
    • oldschmatterhand schrieb:

      soulrider schrieb:

      Dann nach einiger Zeit hat mir meine Bank unerwartet mein Konto gekündigt, ohne Grund.

      soulrider schrieb:

      Das Einzige was mir dann gesagt wurde, dass ich wohl eine Zahlung
      erhalten haette die mir nich Zustand.
      Also hatte die "Hausbank" des TE wohl einen Geldwäscheverdacht, falls der von TE geschilderte Sachverhalt tatsächlich der Anlass für die Kontenschließung war. Woher die Hausbank die Info hatte? (ich gehe davon aus, von der Postbank, nicht von AH)


      Das wird uns der TE erst mitteilen können, wenn er die Post von der "inneren Abteilung" kriegt. Verdacht und sofort gekündigt?
      Dann müssten noch andere Gründe vorgelegen haben - ansonsten kann es für die Hausbank wenn der Verdacht sich als falsch herrausstellt
      ganz schnell auch böse enden.

      Edit: hatte deine Hausbank deine aktuelle Adresse?
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • werv schrieb:

      oldschmatterhand schrieb:

      soulrider schrieb:

      Dann nach einiger Zeit hat mir meine Bank unerwartet mein Konto gekündigt, ohne Grund.

      soulrider schrieb:

      Das Einzige was mir dann gesagt wurde, dass ich wohl eine Zahlung
      erhalten haette die mir nich Zustand.
      Also hatte die "Hausbank" des TE wohl einen Geldwäscheverdacht, falls der von TE geschilderte Sachverhalt tatsächlich der Anlass für die Kontenschließung war. Woher die Hausbank die Info hatte? (ich gehe davon aus, von der Postbank, nicht von AH)


      Das wird uns der TE erst mitteilen können, wenn er die Post von der "inneren Abteilung" kriegt. Verdacht und sofort gekündigt?
      Dann müssten noch andere Gründe vorgelegen haben - ansonsten kann es für die Hausbank wenn der Verdacht sich als falsch herrausstellt
      ganz schnell auch böse enden.

      Edit: hatte deine Hausbank deine aktuelle Adresse?

      also die Bank oder besser die Mitarbeiterin hat mir nur gesagt das es die innere Ateilung veranlasst habe. Das einzige was sie mir nur im moment sagen koenne ist..das ich wohl eine Zahlung erhalten haette die mir nicht zustand.

      Ansonsten habe ich mir nie etwas bei meiner Bank zu Schulden kommen lassen.

      Aber egal. Das Intressiert mich nicht das die gekuendigt haben. Ich habe noch ein anderes Konto.

      Ich will grade nur in erfahrung bringen, wie ich aus der kacke rauskomme..zudem ich mich wirklich absolut unschuldig sehe!. Haette ich das Gesetzt gebrochen oder jemanden betrogen..okay..die haben mich dann gepackt und ich müsste dafür gerade stehen.
      Ich habe aber einfach nur was verkauft... ware übergeben.. Geld erhalten...
      Die Fehler liegen bei der Bank od dem Kunden. das Ist doch völlig klar.
      Deswegen.. was sagt ihr zu meinem Abwehrschreiben?

      vielen Dank
    • Hier wird die ganze Zeit über iTans und mTans und online-Überweisungen diskutiert.
      Ich glaube allerdings nicht, daß die fragliche Überweisung überhaupt online erfolgte, viel wahrscheinlicher geht es um einen Überweisungsträger-Betrug. Dh, jemand hat einen richtigen echten Überweisungsträger auf Papier ausgefüllt, die eine Unterschrift des Kontoinhabers gefälscht und das in den Briefkasten einer Postbank-Filiale eingeworfen.

      Das würde gleich 2 Dinge schlüssig erklären:
      Erstens, warum die Gutschrift beim Goldmünzenverkäufer so lange gedauert hat.
      Und zweitens, warum die Postbank die Haftung für den Schaden übernommen hat ( bei einem kompromittierten PC hätte sie das garantiert nicht getan ).

      Daß die Postbank dem Kontoinhaber den Schaden ersetzt hat, ändert aber nichts am Problem des Goldmünzenverkäufers.
      Der Verkäufer der Goldmünze bekam Geld von einem Kontoinhaber, mit dem er nie irgendeine Geschäftsbeziehung hatte.
      Auch wenn er das nicht wusste, das Geld hätte er nicht behalten dürfen, es steht ihm schlicht nicht zu, denn die Münze hat er ja nicht an den Kontoinhaber versendet ( mit dem er nie Kontakt hatte ), sondern an einen unbekannten Dritten mit einer vollig anonymen Lieferanschrift in einer Packstation.

      Btw:
      Wie soll die Postbank denn dem Goldmünzenverkäufer ein Schreiben zustellen, von dem haben sie ja nur den Namen und die Kontonummer.
      Um an dessen Anschrift zu kommen, müsste entweder dessen ehemalige Hausbank oder die Polizei gegen Datenschutz-Richtlinien verstoßen und seine Daten an die Postbank weitergeben, das kann wohl kaum im Interesse des Goldmünzenverkäufers sein !
    • PS:
      Falls es tatsächlich um Überweisungsträgerbetrug geht, wäre interessant zu erfahren, ob die betreffende Überweisung in derselben Stadt eingeworfen wurde, in der dann auch das Paket aus der Packstation entnommen wurde.

      Ach ja, und die Polizei könnte den betrogenen Kontoinhaber bei der Postbank mal fragen, ob er in letzter Zeit irgendwelche online-Geschäfte getätigt hat, bei denen seine Bankverbindung jemand Unbekanntem genannt wurde. Also zB eine eBay-Auktion mit in der Kaufabwicklung hinterlegtem Bankkonto, die dann nie bezahlt wurde. Oder ob er selbst etwas bei den Kleinanzeigen verkauft hat und einem Interessenten sein Konto nannte, der dann nie bezahlt hat. Die Überweisungsträger-Betrüger beschaffen sich in der Regel auf diese Weise die Kontodaten der späteren Opfer.
      Falls die Daten über eBay beschafft wurden, hat vermutlich ein Nuller bei dem betreffenden Kontoinhaber gekauft und nicht bezahlt. Und wenn die Polizei dann im Nachgang mal bei eBay abfragt, bei wem dieser Nuller noch alles gekauft hat, wird sie unter dessen Verkäufern möglicherweise noch diverse weitere Kontoinhaber finden, bei denen auf dieselbe Art unrechtmäßig Geld abgehoben wurde.


      Im übrigen gilt für Verkäufer dasselbe wie für die Heerscharen von betrogenen Käufer bei den Kleinanzeigen:
      Die Kleinanzeigen sind nicht dafür gedacht, online-Geschäfte abzuwickeln, sondern ausschließlich für Transaktionen mit persönlicher Abwicklung, also Barzahlung bei Abholung.
      Und das aus gutem Grund !
    • Schützin schrieb:

      Wie soll die Postbank denn dem Goldmünzenverkäufer ein Schreiben zustellen, von dem haben sie ja nur den Namen und die Kontonummer.
      Um an dessen Anschrift zu kommen, müsste entweder dessen ehemalige Hausbank oder die Polizei gegen Datenschutz-Richtlinien verstoßen und seine Daten an die Postbank weitergeben, das kann wohl kaum im Interesse des Goldmünzenverkäufers sein !
      Das leuchtet ein.

      Schützin schrieb:


      Hier wird die ganze Zeit über iTans und mTans und online-Überweisungen diskutiert.
      Ich glaube allerdings nicht, daß die fragliche Überweisung überhaupt online erfolgte, viel wahrscheinlicher geht es um einen Überweisungsträger-Betrug. Dh, jemand hat einen richtigen echten Überweisungsträger auf Papier ausgefüllt, die eine Unterschrift des Kontoinhabers gefälscht und das in den Briefkasten einer Postbank-Filiale eingeworfen.

      Das würde gleich 2 Dinge schlüssig erklären:
      Erstens, warum die Gutschrift beim Goldmünzenverkäufer so lange gedauert hat.
      Und zweitens, warum die Postbank die Haftung für den Schaden übernommen hat ( bei einem kompromittierten PC hätte sie das garantiert nicht getan ).




      Also hat die Pestbank die Unterschrift wieder nicht überprüft. Laut Netz hatten die schon früher damit Probleme
      (ich finde den Link nicht auf die schnelle) und mussten nach Gerichtsurteil blechen.

      Schützin schrieb:




      Daß die Postbank dem Kontoinhaber den Schaden ersetzt hat, ändert aber nichts am Problem des Goldmünzenverkäufers.
      Der Verkäufer der Goldmünze bekam Geld von einem Kontoinhaber, mit dem er nie irgendeine Geschäftsbeziehung hatte.
      Auch wenn er das nicht wusste, das Geld hätte er nicht behalten dürfen, es steht ihm schlicht nicht zu, denn die Münze hat er ja nicht an den Kontoinhaber versendet ( mit dem er nie Kontakt hatte ), sondern an einen unbekannten Dritten mit einer vollig anonymen Lieferanschrift in einer Packstation.


      TE hatte aber überhaupt keinen Vertrag mit der Postbank gehabt. Er hat in guten Glauben gehandelt. Der Kontoinhaber hätte evtl
      Geld verlangen können - er hat es aber schon ersetzt gekriegt.
      ___________________________________________________________________________________
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Schützin schrieb:

      aß die Postbank dem Kontoinhaber den Schaden ersetzt hat, ändert aber nichts am Problem des Goldmünzenverkäufers.
      Der Verkäufer der Goldmünze bekam Geld von einem Kontoinhaber, mit dem er nie irgendeine Geschäftsbeziehung hatte.
      Auch wenn er das nicht wusste, das Geld hätte er nicht behalten dürfen, es steht ihm schlicht nicht zu, denn die Münze hat er ja nicht an den Kontoinhaber versendet ( mit dem er nie Kontakt hatte ), sondern an einen unbekannten Dritten mit einer vollig anonymen Lieferanschrift in einer Packstation.

      Moin Schützin,
      der Goldmünzen-VK bekam Geld von einem Konto welches auf den Inhaber lautet.
      Das Geld steht ihm vorerst zu, die Ware hat er ja verschickt und diese ist auch angekommen.
      Daß der eigentliche Kontoinhaber behumpst wurde steht ja außer Frage, in wieweit dieser Kontenmißbrauch seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen ist kann er gerne klären!

      Und sorry,
      "Auch wenn er das nicht wusste, das Geld hätte er nicht behalten dürfen,
      es steht ihm schlicht nicht zu, denn die Münze hat er ja nicht an den
      Kontoinhaber versendet" ... du vertrittst bitte nicht die Meinung, daß ein VK die Realdaten eines K nachforschen muß?!

      Einig werden wir uns vermutlich dabei, daß die Postbank über keinerlei Sicherheit bei Transaktionen verfügt!
      Diese Forderung würd ich mittlerweile auch in die Ablage "P" verschieben.
      Die Vorlange von @pandarul würde ich aber nutzen!!

      @Stubi hat da noch was wichtiges geschrieben!
      Evt. ist es wirklich ein Phishingversuch (wenn die Kiste eh verseucht ist!).
      Erstmal sollte man die zuständige Dienststelle anrufen! Aktenzeichen wirst du ja haben!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • pandarul schrieb:

      Ansonsten ergibt mein zweiter Satz in #16 keinen Sinn @schabbesgoi; ich hatte verstanden, TE sei bei der Pestbank und die hätten an die Bank des Überweisungsbetrugsopfers gezahlt. Das ergäbe nämlich gar keinen Sinn.

      Daß die Pestbank ihren Kunden entschädigt und das Geld vom TE wiederhaben will, der bei einer ganz anderen Bank ist, ist ok.

      Nur haben sie dafür, s.o., keinerlei Rechtsgrundlage, weil die Postbank den Schaden vorsätzlich verschuldet hat.
      kann ich dir mal eine PN schreiben?..gruesse
    • pandarul schrieb:

      schabbesgoi schrieb:

      Weit auseinander sind wir da nicht, Panda :)


      Korrekt.

      schabbesgoi schrieb:

      Dem kann man doch nur zum Anwalt raten


      Ich würde dennoch darauf bestehen, der Bank zunächst schriftlich die Möglichkeit zu geben, von ihrer absurden Forderung zurückzutreten. Tun sie das nicht, zahlen sie die bestellte Rechnung (den Anwalt). Schaltet man unvermittelt den Anwalt ein, kann es jederzeit heißen "ups, versehen, sie hätten ja nur mal Bescheid sagen müssen".

      ja das möchte ich nun auch veranlassen. ich habe auch schon ein Schreiben dafür aufgesetzt, würde aber gerne nochmal jemanden draufgucken lassen..da ich nicht so der Experte bin. Ein Toller Mann hat mir das so vorgelegt. ich möchte das aber nochmal von jemanden anderen gelesen haben... jemanden der auch Ahnung hat.könntest Du dirs mal angucken?
    • soulrider schrieb:

      pandarul schrieb:

      Ansonsten ergibt mein zweiter Satz in #16 keinen Sinn @schabbesgoi; ich hatte verstanden, TE sei bei der Pestbank und die hätten an die Bank des Überweisungsbetrugsopfers gezahlt. Das ergäbe nämlich gar keinen Sinn.

      Daß die Pestbank ihren Kunden entschädigt und das Geld vom TE wiederhaben will, der bei einer ganz anderen Bank ist, ist ok.

      Nur haben sie dafür, s.o., keinerlei Rechtsgrundlage, weil die Postbank den Schaden vorsätzlich verschuldet hat.

      kann ich dir mal eine PN schreiben?..gruesse

      Ne kannst du nicht, aber ich bin sicher er wird dir antworten.
      Ansonsten schicke die angedachte Mail an die Redaktion, die werden es weiterleiten!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • petergabriel schrieb:

      dh.derjenige,der das Thema eröffnet hat,in diesem Fall du selbst.

      petergabriel

      cody7888a schrieb:

      schick` Dein Schreiben via PN an eule:

      auktionshilfe.info/index.php?user/5799-alte-eule

      und nenn` mal bitte die entsprechende Nummer der Kleinanzeige!

      soll ich dir oder alte eule die Nummer senden?
      ich habe die Nummer nun an Schumiline gesendet.. Wie alte Eule mir geraten hatte. Willst du sie auch nochmal haben?
    • soulrider schrieb:

      ich möchte das aber nochmal von jemanden anderen gelesen haben... jemanden der auch Ahnung hat.könntest Du dirs mal angucken?

      Ahnung haben einige hier, hier gibts aber keine Rechtsberatung!
      Du liest hier "Einschätzungen", einen Termin beim Fachanwalt wird nötig sein.
      Dem "vordruck" den dir netterweise @pandarul zur Verfügung gestellt hat habe ich nicht hinzuzufügen, außer daß du das wirklich mit fachlicher Hilfe auf den Weg bringen mußt!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!