werv schrieb:
Das könnte man aber auch für TE zusammenstricken: Er hat den Betrag abgehoben und schon verwendet.schabbesgoi schrieb:
.
Und die Zahlerbank hat Schaden, ist entreichert.
Und zwar in guten Glauben, dass die Zahlerbank korrekt arbeitet.
Das Geld ist nun weg: wäre es auch nicht die Einrede auf Entreicherung ?
Diese Möglichkeit sehe ich auch. Ganz real sogar. Habe dem TE auch schon vorgeschlagen, genau darüber auch mit seinem Anwalt zu sprechen.
Weil: Auch das ist nicht einfach.
Es kommt nämlich nicht darauf an, dass das Geld einfach schon "weg" ist, sondern auch wofür. Es muss "verbraucht" sein, richtig verbraucht im Sinne von Konsum.
Tödlich ist zum Beispiel, wenn man sagt, dass man damit Schulden woanders bezahlt hätte....Dann ist man nämlich nicht entreichert, sondern man hat in der Bilanz immer noch das selbe Geld. "Weg" vom Konto aber dafür woanders weniger Schulden...
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