werv schrieb:
Wenn du soweit bist, dann soll dein Anwalt zusätzlich ganz vorsichtig versuchen nachzufragen, wer an der Misere Schuld gewesen ist
Durch einen Überweisungsbetrug können enorme Schäden entstehen, die meist zu Lasten der Hausbank des Geschädigten gehen. Die Institute tragen das Risiko, sofern sie die Unterschrift nicht prüfen
Und warum die Bank sich nicht so einfach an den Zahlungsempfänger wenden kann und nicht auf ihn den Schaden abwälzen kann :
Die Prüfung der Unterschrift auf Zahlungsbelegen stellt einen Teil der Sorgfaltspflicht der Bank im Geschäftsverkehr mit ihren Kunden dar. Aus diesem Grunde trägt die Bank das Fälschungsrisiko. Sie hat den Schaden zu tragen, den der Kunde durch Ausführung der gefälschten Überweisung erleidet (BGH Az.: XI ZR 325/00).
Wenn die Bank sich an jemanden wendet dann (fett hervorgehoben):
Schäden durch Überweisungsbetrug werden in der Regel von Kreditinstituten beglichen, das Opfer ist aber im Zweifel in der Beweispflicht, nicht leichtfertig gehandelt zu haben. Die Buchung kann nicht wie beim Lastschriftverfahren einfach rückgängig gemacht werden.
bzw. gegen den sie Strafanzeige gestellt haben ----> an den Betrüger (der ja erstmal ermittelt werden muss)
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Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!
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