Ebay Kleinanzeigen - Betrug - Zahlungsrückforderung

    • sooo gute nachrichten und was fuer eine Storie wieder.
      ich habe drei mal mit DHL telefoniert und habe die Sendungsverfolgungsnummer nun. hab auch schon den Sendebericht als pdf runter gezogen.

      Das Ding ist.. ich habe 4 mal da angerufen. Drei mal meinte mein Gegenueber in der hotline "..nee das ist absolut nict moeglich die Sendungsnummer heraus zu finden. Es gibt nur eine Nummer und die haben Sie." jedes mal war eine andere person in der Leitung
      Beim 4. mal dann... konnte mir mein Gegeueber direkt weiterhelfen und mir alles klipp und klar sagen.... . Vielen Dank an den Mitarbeiter!.. Hoffe der fliegt nun nicht raus---- : /


      Redaktion: Überflüssige Zitate entfernt.
    • soulrider schrieb:

      Hoffe der fliegt nun nicht raus---- : /


      Der kleine Unterschied zwischen mündlich und schriftlich liegt nun einmal darin, dass ggf. der Nachweis fehlt. ;)
      Keine Sorge, deshalb kriegt der keine Kündigung, es sei denn, du willst dich beschweren.

      Jedenfalls ist es schön, dass du dir diesen Nachweis über den erfolgten Versand jetzt auch noch besorgen konntest.
    • soulrider schrieb:

      was

      Heiner.Hemken schrieb:

      Eine Frage, die mich interessiert, ist im Moment noch offen geblieben, es sei denn, ich habe es überlesen.

      Wenn die Absenderbank der Überweisung die Postbank ist, um welche Bank handelt es sich denn bei der Empfängerbank?
      spielt das denn fuer ne rolle.

      ich moecht mich hier nich ganz nackig machen ; )


      Wenn Du nicht der Einzige bist, der bei der Bank ein Konto hat, sollte man wohl kaum Rückschlüsse ziehen können. Es sei denn, es ist ein Bankname mit lokalem Bezug. Unterm Strich interessiert mich das nur insofern, als das man sich mal die AGB zum Girovertrag ansehen könnte. Gerade weil Deine Bank eben so empfindlich und voreilig reagiert hat.
    • Heiner.Hemken schrieb:

      soulrider schrieb:

      was

      Heiner.Hemken schrieb:

      Eine Frage, die mich interessiert, ist im Moment noch offen geblieben, es sei denn, ich habe es überlesen.

      Wenn die Absenderbank der Überweisung die Postbank ist, um welche Bank handelt es sich denn bei der Empfängerbank?
      spielt das denn fuer ne rolle.

      ich moecht mich hier nich ganz nackig machen ; )


      Wenn Du nicht der Einzige bist, der bei der Bank ein Konto hat, sollte man wohl kaum Rückschlüsse ziehen können. Es sei denn, es ist ein Bankname mit lokalem Bezug. Unterm Strich interessiert mich das nur insofern, als das man sich mal die AGB zum Girovertrag ansehen könnte. Gerade weil Deine Bank eben so empfindlich und voreilig reagiert hat.

      Wenn ich ehrlich bin ist mir egal ob die mir gekuendigt haben. War sowieso nicht zufrieden mit der Bank und hatte schon ueber eine eigene Kuendigung nachgedacht.
      Das war nur sozusagen mein Stammkonto..worueber die meisten Dinge liefen..deshalb wollte ich es wahrscheinlich zuerst behalten bzw war boes darum... ..aber nun macht es mir nichts mehr aus... . mir ist grade nur wichtig das ich hier aus dieser Geschichte so gut wie moeglich rauskomme ohne fuer einen Schaden zu haften den ich nicht begangen habe.. oder besser ..gar nichts zu tun habe.. !.
    • Heiner.Hemken schrieb:



      Wenn Du nicht der Einzige bist, der bei der Bank ein Konto hat, sollte man wohl kaum Rückschlüsse ziehen können. Es sei denn, es ist ein Bankname mit lokalem Bezug. Unterm Strich interessiert mich das nur insofern, als das man sich mal die AGB zum Girovertrag ansehen könnte. Gerade weil Deine Bank eben so empfindlich und voreilig reagiert hat.
      Mich interessiert es auch - nenne einfach nur die Gruppe ohne Lokalbezug. Ich möchte bei so einer Bank nämlich nicht sein!
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • @soulrider
      Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass deine Kleinanzeige bereits länger wie vor 50 Tagen gelöscht wurde, sie ist dadurch unwiderruflich weg, tut mir leid. Allerdings könnte ich dir die Kleinanzeige evtl. aus einer Übersicht ziehen, sie ist zwar nicht so ausführlich wie die Kleinanzeige selbst, aber besser wie nichts.

      Hierzu benötige ich aber den Link der Kleinanzeige oder die erste Nachricht/Anfrage des Käufers, schicke es bitte an: kontakt@auktionshilfe.info
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Stornoüberweisung

      Hallo!
      Hatte auch solche Probleme, nur geht es da um etwas mehr Geld und Bitcoins.
      In den AGB der Banken (von ALLEN) steht das unter dem Punkt: Stornoüberweisung, da steht drin das bei Fehlüberweisungen od. Stornoüberweisungen, die Bank das Recht hat das Geld ohne zu Fragen wieder zurück zu buchen. Bis zum jeweiligen Quartalsabschluß, danach hat man auch die Möglichkeit rechtlich vorzugehen, vorher nicht (so sehen es die Banken). Wenn du noch die Empfänger Adresse hast, dann zu DHL und die müssten dir die Sendungsnummer raus suchen können, so etwas behalten die ja auch zur eigenen Sicherheit. Damit hast du zumindest den Versand Nachweis und einen Beleg das du das Gold hattest (Kaufbeleg od. so was). Das einzige was du wegen der Überweisung machen kannst, zum Anwalt und die Bank woher die Überweisung gekommen ist Anzeigen wegen Betrug bzw. Beihilfe zum Betrug und hoffen das sie sich ausser gerichtlich einigen wollen, da die Banken gegen so etwas versichert sind.
    • ig2210 schrieb:

      In den AGB der Banken (von ALLEN) steht das unter dem Punkt: Stornoüberweisung, da steht drin das bei Fehlüberweisungen od. Stornoüberweisungen, die Bank das Recht hat das Geld ohne zu Fragen wieder zurück zu buchen.
      Da stellt sich mir die Frage, wie die Begriffe "Fehlueberweisung" und "Stornoueberweisung" definiert werden.
      Ist es bereits eine "Fehlueberweisung", wenn der Auftraggeber es sich z. B. aus einer Laune heraus wieder anders ueberlegt?
      Wohl kaum.

      Im vorliegenden Fall war es auch keine "Fehlueberweisung" - der Betrueger hat ja bewusst ueberwiesen - nur halt nicht vom eigenen, sondern einem geknackten Konto.
      Es kann ja wohl kaum sein, dass es dem Geldempfaenger obliegt, die Rechtmaessigkeit einer Ueberweisung zu ueberpruefen, sprich, ob es eine gueltige Geschaeftsverbindung zwischen ueberweisender Bank und deren Kontoinhaber gibt.

      Und wieso erhalten dann die Geschaedigten, die auf ein Fake-Konto gerade bei der fuer solche "Geschaefte" beliebten Pestbank ueberwiesen haben, von dieser ihr Geld nicht zurueck? Ist doch der gleiche Sachverhalt, bloss dass die Pestbank hier dummerweise kein reales Gegenkonto hat, von dem sie es sich dreist wieder zurueckholen koennte.
    • ig2210 schrieb:

      da steht drin das bei Fehlüberweisungen od. Stornoüberweisungen, die Bank das Recht hat das Geld ohne zu Fragen wieder zurück zu buchen


      Das ist richtig, wird dir versehentlich Geld gutgeschrieben, geht das wieder zurück. Das ist aber eine ganz andere Konstellation als hier, wo der Geschädigte für den empfangenen Betrag geleistet hat.
    • Stornoüberweisung

      Hallo!
      Da das Konto von wo das Geld gekommen ist gehackt wurde, steht dir das Geld nicht zu (ungerechtfertigte Bereicherung laut BGB).
      Auch wenn du Ware geliefert hast ist das der Bank absolut egal, da der Kontoinhaber ja der Überweisung nicht zugestimmt hat.
      Eine Fehlüberweisung ist z.B. falscher Empfängername aber richtiges Konto weil der Überweisende sich verschrieben hat.
      Bei Stornoüberweisung, teilt der Kontoinhaber seiner Bank mit er war das nicht, die einzige Möglichkeit ist dann zu Beweisen das er es doch war oder die Bank etwas falsch gemacht hat, bei mir wurden mehrere Überweisungen am Schalter abgegeben und es soll sich um Fälschungen handeln, also gehe ich davon aus das die Bank dann Fahrlässig gehandelt hat, weil sie Unterschriften nicht geprüft hat oder sich einen Ausweis hat zeigen lassen.
      Was bei Überweisungen von jeweils mehr als 1300 Euro wohl zu hoffen wäre.
    • ig2210 schrieb:

      Da das Konto von wo das Geld gekommen ist gehackt wurde, steht dir das Geld nicht zu (ungerechtfertigte Bereicherung laut BGB).


      Das ist eine bloße Behauptung. "Ungerechtfertigt" fällt schonmal raus, wenn geleistet wurde. Einen Anspruch auf Rückzahlung hätte - wenn überhaupt - der Absender. Der hat sein Geld aber schon zurück, und zwar, weil seine Bank haftet. Warum haftet die wohl? Richtig, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist. Daß dadurch sein Anspruch, so er denn bestünde, auf seine Bank übergeht und warum, muß mir erst mal jemand argumentieren.

      Selbst wenn man bejahen will, daß die Bank, die in keinerlei Geschäftsbeziehung mit dem Empfänger steht, einen Anspruch auf Rückzahlung hat (merke: es ist nicht ihr Geld, das auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde), stehen dem die aufgerechneten Schadenersatzansprüche in gleicher Höhe wegen grob fahrlässiger bzw. eventualvorsätzlicher Pflichtverletzung gegenüber.

      Ich glaube, es ist bisher nicht klargeworden: Beim Einsatz geeigneter technischer Verfahren ist Überweisungsbetrug unmöglich. Es liegt alleine im Verantwortungsbereich der Bank, diese Verfahren auch einzusetzen.
    • Überweisung

      Es handelt sich aber um eine ungerechtfertigte Bereicherung, da der Kontoinhaber A die Überweisung nicht veranlasst hat, also hast du in erster Linie kein Anrecht auf das Geld von A. Die Bank von A muss das Geld zurück an A geben. Nun macht sich die Bank von A Gedanken wenn sie an den Arsch fassen können um nicht auf dem Minusbetrag sitzen zu bleiben. Das bist erstmal du! Die Bank von A kontaktiert also deine Bank, das die Überweisung nicht gerechtfertigt war weil A sie nicht veranlasst hat. Da treten nun die AGB in Kraft: Stornoüberweisung (ungerechtfertigte Überweisung). Deine Bank muss laut geltendem Recht das Geld zurück geben, da es dir ja nicht zusteht.
      Auch wenn du eine Gegenleistung nachweisen kannst, dir steht das Geld von A nicht zu.
      Und zum Thema gefälschte Überweisungsbelege: Es gibt leider diverse Urteile wo Gerichte den Banken zugestehen das sie nur Stichprobenweise Überweisungen überprüfen müssen! Das bedeutet also wenn die Bank von 100 Überweisungen 2 prüft ist das für deutsche Gerichte Okay!!! Die Begründungen sind sehr fraglich: Aufgrund der vielzahl von Überweisungen ist es der Bank nicht zuzumuten alle Überweisungen zu prüfen!
      Du bist das schwächste Glied in der Kette und darum wird erstmal bei dir das Geld eingetrieben.
    • ig2210 schrieb:

      Da das Konto von wo das Geld gekommen ist gehackt wurde, steht dir das Geld nicht zu (ungerechtfertigte Bereicherung laut BGB).
      Auch wenn du Ware geliefert hast ist das der Bank absolut egal, da der Kontoinhaber ja der Überweisung nicht zugestimmt hat.
      Es spielt - hoffentlich - keine Rolle, was der Bank egal ist oder nicht.
      Bei einem gehackten Konto gibt es genau zwei Moeglichkeiten:
      1. Die Sicherheitsvorkehrungen der Bank waren nicht ausreichend
      2. Die Sicherheitsvorkehrungen des Kontoinhabers dieser Bank waren nicht ausreichend.
      Auf beides hat der Geldempfaenger keinerlei Einfluss.

      Das soll die Bank dann gefaelligst mit ihrem Kontoinhaber auskaspern.
      Im vorliegenden Fall vermute ich mal ganz stark, dass es der Pestbank sehr wohl bewusst ist, dass der Sicherheitsmangel auf IHRER Seite liegt - warum sonst sollte sie dem eigenen Kontoinhaber sonst das Geld rueckueberwiesen haben?
      Und jetzt sucht sie wohl einen Dummen, der dieses Spielchen nach entsprechender Drohgebaerde mitspielt :thumbdown: .

      ig2210 schrieb:

      Eine Fehlüberweisung ist z.B. falscher Empfängername aber richtiges Konto weil der Überweisende sich verschrieben hat.
      Keine Fehlueberweisung!
      Relevant ist die Kontonummer; bei "Empfaengername" darf auch gerne beispielsweise "Donald Duck" stehen ;) .
      .
      Bei Stornoüberweisung, teilt der Kontoinhaber seiner Bank mit er war das nicht, die einzige Möglichkeit ist dann zu Beweisen das er es doch war oder die Bank etwas falsch gemacht hat, bei mir wurden mehrere Überweisungen am Schalter abgegeben und es soll sich um Fälschungen handeln, also gehe ich davon aus das die Bank dann Fahrlässig gehandelt hat, weil sie Unterschriften nicht geprüft hat oder sich einen Ausweis hat zeigen lassen.

      .
      Auch hier ist es mangelnde Sorgfaltspflicht der Bank und ein Problem zwischen ihr und ihrem EIGENEN Kontoinhaber.
    • ig2210 schrieb:

      Es handelt sich aber um eine ungerechtfertigte Bereicherung, da der Kontoinhaber A die Überweisung nicht veranlasst hat, also hast du in erster Linie kein Anrecht auf das Geld von A. Die Bank von A muss das Geld zurück an A geben. Nun macht sich die Bank von A Gedanken wenn sie an den Arsch fassen können um nicht auf dem Minusbetrag sitzen zu bleiben. Das bist erstmal du! Die Bank von A kontaktiert also deine Bank, das die Überweisung nicht gerechtfertigt war weil A sie nicht veranlasst hat. Da treten nun die AGB in Kraft: Stornoüberweisung (ungerechtfertigte Überweisung). Deine Bank muss laut geltendem Recht das Geld zurück geben, da es dir ja nicht zusteht.


      Das ist falsch. Liegt kein Fehler im Überweisungsauftrag vor, ist es der Bank selbstverständlich gesetzlich untersagt, den Zahlungsauftrag rückgängig zu machen (675p BGB).

      Etwaige zivilrechtliche Forderungen kann natürlich der Absender an den Empfänger stellen.

      ig2210 schrieb:

      Auch wenn du eine Gegenleistung nachweisen kannst, dir steht das Geld von A nicht zu.


      Für "das Geld von A" haftet seine Bank, die ihm ja auch - siehe hier - anstandslos ersetzt, und nicht der Zahlungsempfänger.

      Erkläre doch mal, wie ein etwaiger Rückforderungsanspruch des Kontoinhabers gegen den Empfänger auf die Bank übergeht.

      Hast du gelesen, daß aufrechenbare Schadensersatzansprüche im Raum stehen?

      Ich weiß ja nicht was dir genau passiert ist, aber wahrscheinlich hast du es widerstandslos mit dir machen lassen. Es behauptet ja nun keiner, daß die Banken es nicht dreist versuchen würden. Aber im Recht sind sie davon ja noch lange nicht.

      ig2210 schrieb:

      Es gibt leider diverse Urteile wo Gerichte den Banken zugestehen das sie nur Stichprobenweise Überweisungen überprüfen müssen!


      Quelle? Im Übrigen muß keine Bank auch nur irgendetwas prüfen. Nur für die Konsequenzen einstehen, das müssen sie.
    • Überweisungen

      Hallo!
      Ich habe auf ebay Bitcoins angeboten. Diese wurden per Überweisung bezahlt. Was genau steht hier: http://www.auktionshilfe.info/index.php?thread/10244/&pageNo=1
      Das mit den Fehlüberweisungen, hier ein teil der Norisbank AGB (bei allen Banken gleich):
      8. Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank
      (1) Vor Rechnungsabschluss
      Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer)
      darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung
      rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht
      (Stornobuchung); der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht
      einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.


      Also ist bei fehlern im Überweisungsauftrag eine Rückbuchung jeder zeit möglich, es hat ja jeder Kontoinhaber dem zugestimmt!
      Es steht ja auch nicht umsonst drin: "zum Beispiel" das bedeutet es kann viele Gründe geben auch ein falsches Komma reicht nach der Formulierung aus!!


      Zum Thema Aufrechnung:
      Man kann hier keine Schäden gegeneinander aufrechnen, da der Kontoinhaber A ja nichts erhalten hat! Der Betrüger der die Überweisung veranlasst hat, gegen den kann man den Schaden geltend machen. Das ist ja das Problem, jeder geht davon aus eine Überweisung ist ab dem Moment sicher wenn das Geld Wertgestellt ist, aber das stimmt nicht erst nach dem Quartalabschluss der Bank kommt da keiner ohne weiteres mehr ran. Vorher, na ja einfach sich den Passus in den AGB noch mal zu gemühte führen.
    • ig2210 schrieb:

      Also ist bei fehlern im Überweisungsauftrag eine Rückbuchung jeder zeit möglich, es hat ja jeder Kontoinhaber dem zugestimmt!


      Es hat nie jemand etwas gegenteiliges behauptet. Das ist 675p Abs. 4.

      Es liegt bei einem Betrug aber kein Fehler im Überweisungsauftrag vor.

      ig2210 schrieb:

      Man kann hier keine Schäden gegeneinander aufrechnen, da der Kontoinhaber A ja nichts erhalten hat! Der Betrüger der die Überweisung veranlasst hat, gegen den kann man den Schaden geltend machen. Das ist ja das Problem, jeder geht davon aus eine Überweisung ist ab dem Moment sicher wenn das Geld Wertgestellt ist, aber das stimmt nicht erst nach dem Quartalabschluss der Bank kommt da keiner ohne weiteres mehr ran. Vorher, na ja einfach sich den Passus in den AGB noch mal zu gemühte führen.


      Entschuldige, du redest Blech. Der Kontoinhaber hat Anspruch auf Rückzahlung gegen die Bank. Das ergibt sich aus §675u, der gesetzlich vorgeschriebenen Haftung der Bank. Sofern die Bank meint, nach Erfüllung ihrer Haftungsverpflichtung das Geld beim Empfänger einzufordern, steht dem ein Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe entgegen, da die Absenderbank den Schaden des Empfängers verursacht hat.

      Wenn die Absenderbank bei der Empfängerbank wider den Tatsachen einen Überweisungsfehler behauptet, ist das schlicht und ergreifend ein Betrugsversuch der Bank. Wenn die Bank des Empfängers von diesem davon in Kenntnis gesetzt wird, daß kein Überweisungsfehler vorlag, wird sie mangels Rechtsgrundlage nicht einen Cent an die Absenderbank herausrücken.

      Man darf nur nicht alles hinnehmen, das ist der Trick. Es heißt ja nicht umsonst "Bankster". Natürlich versuchen die, daß es am Ende nicht das eigene Geld kostet. Es geht ja gerade darum, sie mit dem Versuch nicht durchkommen zu lassen.

      Hast du jemals den Beweis für einen Überweisungsfehler präsentiert bekommen?