Ebay Kleinanzeigen - Betrug - Zahlungsrückforderung

    • pandarul schrieb:

      Nüscht. Da geht es um die Rechte des "Zahlers" gegenüber seinem Zahlungsdienstleister, der haftet.


      Das ist der Entwicklung der Gesetze und der Rechtsprechung geschuldet. Vor den Gesetzesänderungen haben sich die Banken vornehmlich an ihre eigenen Kunden versucht zu halten.

      Wo dieser Weg nun wesentlich enger geworden ist, muss "neues" her für die Banken.
    • Ja, da stimme ich dir zu.

      Ich sehe den Knackpunkt aber darin, daß der Herausgabeanspruch nach 812 dem (unfreiwilligen) Zahler gegen den Empfänger zusteht, wenn überhaupt. Davon, daß die Bank jetzt gesetzlich zur Haftung gezwungen ist, geht dieser Anspruch nicht auf sie über. Wohlgemerkt, wir reden nicht davon, daß wirklich die Bank versehentlich was überwiesen hat (z.B. Doppelbuchung), in dem Fall hat sie tatsächlich den Anspruch.

      So, und dann steht dem wie gesagt noch die Einrede gegenüber, daß die Bank den Betrugsfall überhaupt erst verschuldet hat, d.h. selbst wenn man obiges konstruiert bekommt, kann ich mir nie und nimmer vorstellen, daß eine Bank damit durch die Instanzen will. Am Ende werden die noch zu sicheren Verfahren verurteilt, man stelle sich das mal vor!
    • pandarul schrieb:

      Ich sehe den Knackpunkt aber darin, daß der Herausgabeanspruch nach 812 dem (unfreiwilligen) Zahler gegen den Empfänger zusteht, wenn überhaupt

      Wenn überhaupt!
      Dürfte etwas leichter sein der Postbank ihr nicht sicheres "Bezahlsystem" um die Ohren zu hauen, was sie ja offenbar einsieht (sonst hätte sie ja dem "verhinderten" K nicht erstattet).
      Nach wie vor würde mich interessieren auf welcher Grundlage die Postbank auch nur 1ct einfordern will?
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • also.. dann gibt es im Moment ja nur folgende Optionen fuer mich.
      1. warten bis die Pestbank oder irgend jemand mich schriftlich kontaktiert und dann ggf. einen Anwalt aufsuchen.
      oder
      2. Jetzt direkt eine Anwalt aufsuchen und ma hoeren was der zu der Situation sagt und mir dazu rät. und ggf. durch diesen ein Schreiben an die Pestbank senden.

      .. das konnte ich der Diskussion entnehmen.

      ist das so?
    • soulrider schrieb:

      also.. dann gibt es im Moment ja nur folgende Optionen fuer mich.
      1. warten bis die Pestbank oder irgend jemand mich schriftlich kontaktiert und dann ggf. einen Anwalt aufsuchen.
      oder
      2. Jetzt direkt eine Anwalt aufsuchen und ma hoeren was der zu der Situation sagt und mir dazu rät. und ggf. durch diesen ein Schreiben an die Pestbank senden.

      .. das konnte ich der Diskussion entnehmen.

      ist das so?

      Ich würde das erstmal aussitzen!
      Wichtig (wie Pandarul bemerkt hat) vor dem Einschalten eines Anwaltes ein Einschreiben an die Postbank (sicher ist sicher).
      Die Vorlage hat er dir hier im Thread bereits geschrieben.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Achtung: Panda rät mittlerweile auch dazu, dass TE keinen Brief ohne anwaltliche Beratung schreiben sollte.
      Die Rechtslage ist wirklich komplex.

      siehe #131

      pandarul schrieb:

      Welche von beiden Varianten die bessere ist, mag ich nicht beurteilen. Aber die Postbank ohne anwaltliche Beratung (und zwar von einem, der echt auf Draht ist!) anzuschreiben ist wohl definitiv die schlechteste aller Alternativen.
    • Also...

      vielleicht kann man das nochmal zusammenfassen was den nun die beste Vorgehensweise waere oder was ich nun am besten tun könnte

      eine Variante. Gar nichts machen.. warten bis ein offizielles Schreiben der Pestbank einflattert und dann mit einem Anwalt reagieren...

      oder

      direkt einen Anwalt aufsuchen und sozusagen eine klare Stellungsnahme mit Erklaerung des Sachverhaltes zu den senden


      8|
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      soulrider schrieb:

      also.. dann gibt es im Moment ja nur folgende Optionen fuer mich.
      1. warten bis die Pestbank oder irgend jemand mich schriftlich kontaktiert und dann ggf. einen Anwalt aufsuchen.
      oder
      2. Jetzt direkt eine Anwalt aufsuchen und ma hoeren was der zu der Situation sagt und mir dazu rät. und ggf. durch diesen ein Schreiben an die Pestbank senden.

      .. das konnte ich der Diskussion entnehmen.

      ist das so?

      Ich würde das erstmal aussitzen!
      Wichtig (wie Pandarul bemerkt hat) vor dem Einschalten eines Anwaltes ein Einschreiben an die Postbank (sicher ist sicher).
      Die Vorlage hat er dir hier im Thread bereits geschrieben.

      wo finde ich denn die Vorlage?
    • Beitrag Nr.9

      Hallo,

      Pandaruls "Vorlage" ist der Beitrag Nr.9 in diesem Thread.

      Aber:

      DU hast OFFIZIELL von der Postbank selbst NICHTS bekommen!!

      Die Polizei hat sich als Briefträger mißbrauchen lassen;das alleine finde ich schon höchst verdächtig,denn die Polizei ist kein Inkasso-Unternehmen und nicht für die Weiterleitung (behaupteter)zivilrechtlicher Forderungen zuständig.Die Polizei bearbeitet Strafrecht.
      Zweitens hast Du den Schrieb auf dem Wege einer eMail bekommen.Das finde ich ebenfalls höchst verdächtig,denn wenn dieses Schreiben tatsächlich echt ist und eine Forderung beinhaltet,MUß es Dir POSTALISCH zugestellt werden UND diese postalische Zustellung dokumentierbar sein.

      Die Postbank hat sich der Einfachheit halber gedacht,die Polizei als "Amtshilfe" für IHRE$ Angelegenheit benutzen zu sollen,da sie(die Postbank)Dich NICHT kontaktieren kann,da Du Deinen Wohnsitz--wie Du schreibst---ins Ausland verlegt hast.

      Mein Rat:

      Bereite anhand der Pandarulschen Vorlage ein SOFORT versendbares Schreiben vor,NACHDEM die Postbank Dich selbst postalisch mit ihrem Anspruch kontaktiert hat.DANN gehtst Du zu einem Fachanwalt(Bankenrecht),legst den Entwurf vor,läßt ihn von dem Anwalt in eine endgültige Form bringen und wegschicken.

      Antworte NICHT selbst und vor allem NICHT jetzt!!

      petergabriel

      P.S.:ich halte das "Postbankschreiben" wegen einiger Formulierungsauffälligkeiten sowie aufgrund seiner Gliederung für "untypisch" für ein ECHTES Forderungsschreiben und daher für ein FAKE!! Die Bande hat so viel kriminelle Energie,daß sie sogar in der Lage war,die Polizei zu ihrem Helfer zu machen.
      P.P.S.:eine Polizei,die NUR per Mail mit mir in Kontakt tritt und mich nötigt,irgendwelche Aussagen zu machen,halte ich auch für FAKE!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      pandarul schrieb:

      Ich sehe den Knackpunkt aber darin, daß der Herausgabeanspruch nach 812 dem (unfreiwilligen) Zahler gegen den Empfänger zusteht, wenn überhaupt

      Wenn überhaupt!
      Dürfte etwas leichter sein der Postbank ihr nicht sicheres "Bezahlsystem" um die Ohren zu hauen, was sie ja offenbar einsieht (sonst hätte sie ja dem "verhinderten" K nicht erstattet).
      Nach wie vor würde mich interessieren auf welcher Grundlage die Postbank auch nur 1ct einfordern will?

      Die Postbank sagt : "Die Postbank war zum Schdensersatz verpflichtet und hat gegen Sie einen direkten Rückzahlungsanspruch."
    • Egal, sie steht hier im Thread.
      Es gibt noch gefährlicheres als nur eine gut gemeinte "Vorlage" aus einem Forum zu nehmen.

      Und das ist eine Vorlage für sich selbst zu nehmen, die man nicht versteht.

      Soulrider: niemand hier kann Dich zum Erfolg tragen. Beim besten Willen nicht.
      Wir können Dir Anregungen geben, wie Du Dich verhalten könntest.
      Die Entscheidung liegt bei Dir, nur bei Dir.
      Es ist schade, wenn Du Probleme hast zu verstehen und eigentlich jemanden brauchst, der Dich ans Händchen nimmt.
      Um solche Menschen tut es mir immer sehr leid, wenn wir hier nicht wirklich helfen können in der Art: "Tu dies und das!"

      Ich hätte jetzt nur noch einen kostengünstigen Tip, wenn Dir das Geld für einen Anwalt zu viel ist. Ruf bei einer Verbraucherzentrale an (wenn eine für Dich erreichbar ist) und mach mit denen einen Beratungstermin aus. Frag nach den Kosten für das Gespräch, viel wird es nicht sein.

    • petergabriel schrieb:

      Pandaruls "Vorlage" ist der Beitrag Nr.9 in diesem Thread.


      petergabriel schrieb:

      DU hast OFFIZIELL von der Postbank selbst NICHTS bekommen!!

      petergabriel schrieb:

      Die Polizei hat sich als Briefträger mißbrauchen lassen;das alleine finde ich schon höchst verdächtig,denn die Polizei ist kein Inkasso-Unternehmen und nicht für die Weiterleitung (behaupteter)zivilrechtlicher Forderungen zuständig.Die Polizei bearbeitet Strafrecht.
      Zweitens hast Du den Schrieb auf dem Wege einer eMail bekommen.Das finde ich ebenfalls höchst verdächtig,denn wenn dieses Schreiben tatsächlich echt ist und eine Forderung beinhaltet,MUß es Dir POSTALISCH zugestellt werden UND diese postalische Zustellung dokumentierbar sein.
      Die Bank hat mich anscheind versucht per Post zu erreiche. Allerdings nur mit simplen Brief..also dem Schreiben was ich vorgelegt habe. Es ist dann anscheins als " Empfaenger verzogen zurück gegangen.

      petergabriel schrieb:

      Die Postbank hat sich der Einfachheit halber gedacht,die Polizei als "Amtshilfe" für IHRE$ Angelegenheit benutzen zu sollen,da sie(die Postbank)Dich NICHT kontaktieren kann,da Du Deinen Wohnsitz--wie Du schreibst---ins Ausland verlegt hast.
      Ich habe mich ja nur aufgrund der Zeugenvorladung Bei der Polizei gemeldet. Über die Vorladung bin ich von Leuten informiert worden die bei meiner alten Adresse in Deutschland leben.
      Ich habe mich dann bei der Polizei gemeldet wurde dann über den Fall informiert, dass jemand eines Verbrechens zum Opfer gefallen sei, dass ich ja auch etwas an dem Käufer verkauft habe und die Polizei wollte das nur bestaetigt haben .
      Die meinten ausdruecklich zu mir, dass gegen mich kein Strafverfahren läuft. das dies hier nur eine Zeugenaussage ist und die Polizei gegen unbekannt ermittelt.
      Fuer die Polizei bin ich nur ein verkäufer der was verkauft hat und sein Geld bekommen hat.
      Die meinten das die Postbank nun ihr Geld wieder haben wolle, sei etwas Zivilrechtliches und das müsse ich nun mit denen klären.
      Der Polizist meinte dann noch das das ja ne dumme Sache sei und das mehrere geschaedigt wurden. In den anderen Faellen war es nur fuer die Bank moeglich, das überwiesene Geld zurueck zu buchen. In meinem Falle nicht mehr.
      das doofe nur fuer die anderen Geschaedigten.. die hatten ihr Gold bereits verschickt und die Kohle ist Pfutsch..


      petergabriel schrieb:

      Bereite anhand der Pandarulschen Vorlage ein SOFORT versendbares Schreiben vor,NACHDEM die Postbank Dich selbst postalisch mit ihrem Anspruch kontaktiert hat.DANN gehtst Du zu einem Fachanwalt(Bankenrecht),legst den Entwurf vor,läßt ihn von dem Anwalt in eine endgültige Form bringen und wegschicken.
      Aber die Post hat ja gar nicht meine Adresse und ich lebe ja gerade nicht in DE.

      petergabriel schrieb:

      Antworte NICHT selbst und vor allem NICHT jetzt!!

      petergabriel schrieb:

      petergabriel

      petergabriel schrieb:

      P.S.:ich halte das "Postbankschreiben" wegen einiger Formulierungsauffälligkeiten sowie aufgrund seiner Gliederung für "untypisch" für ein ECHTES Forderungsschreiben und daher für ein FAKE!! Die Bande hat so viel kriminelle Energie,daß sie sogar in der Lage war,die Polizei zu ihrem Helfer zu machen.
      P.P.S.:eine Polizei,die NUR per Mail mit mir in Kontakt tritt und mich nötigt,irgendwelche Aussagen zu machen,halte ich auch für FAKE!!
      Ob das Schreiben echt ist oder nicht weis ich nicht. Aber die Polizei war echt. Ich habe die Nummer vom vorladungsschreiben kontaktiert und die haben mich dann zur zustaendigen Stelle weitergeleitet.
      Der Polizist hatte auch nicht den offiziellen Auftrag mir das Schreiben auszuhaendigen.
      Er teilte mir nur ,mit im Telefonat, dass er mit dem Schreiben " ANDERWEITIG" zu tun hatte (sich sozusagen an meinen Namen auf dem Schreiben erinnert hat)
      und da er mich ja gerade an der Strippe hat und ihm das gerade einfiel.. mir das Schreiben per E mail zukommen lies.
    • soulrider schrieb:

      Fuer die Polizei bin ich nur ein verkäufer der was verkauft hat und sein Geld bekommen hat.
      Die meinten das die Postbank nun ihr Geld wieder haben wolle, sei etwas Zivilrechtliches und das müsse ich nun mit denen klären.
      Der Polizist meinte dann noch das das ja ne dumme Sache sei und das mehrere geschaedigt wurden. In den anderen Faellen war es nur fuer die Bank moeglich, das überwiesene Geld zurueck zu buchen. In meinem Falle nicht mehr.

      Schön, dass du das nochmal genauer erklärt hast :thumbup:

      das die Postbank nun ihr Geld wieder haben wolle, sei etwas Zivilrechtliches und das müsse ich DIE nun mit denen DIR klären.


      So rum ist es wohl richtiger

      manchmal ist Abwarten und Teetrinken schwierig auszuhalten, aber sinnbringender, Du hast das Geld, sie wollen es zwar, aber

      In den anderen Faellen war es nur fuer die Bank moeglich, das überwiesene Geld zurueck zu buchen. In meinem Falle nicht mehr.


      du wirst es wohl aussitzen können, ob da noch was kommt, und dann bist du mental schon mal gerüstet.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • petergabriel schrieb:

      der Polizei,die Dich kontaktiert hat?

      petergabriel

      schabbesgoi schrieb:

      Egal, sie steht hier im Thread.
      Es gibt noch gefährlicheres als nur eine gut gemeinte "Vorlage" aus einem Forum zu nehmen.

      Und das ist eine Vorlage für sich selbst zu nehmen, die man nicht versteht.

      schabbesgoi schrieb:

      Soulrider: niemand hier kann Dich zum Erfolg tragen. Beim besten Willen nicht.
      Wir können Dir Anregungen geben, wie Du Dich verhalten könntest.
      Die Entscheidung liegt bei Dir, nur bei Dir.
      Es ist schade, wenn Du Probleme hast zu verstehen und eigentlich jemanden brauchst, der Dich ans Händchen nimmt.
      Um solche Menschen tut es mir immer sehr leid, wenn wir hier nicht wirklich helfen können in der Art: "Tu dies und das!"
      Das ist mir schon klar das mich hier niemand zum Erfolg tragen kann und das die Entscheidung bei mir liegt.
      Ich komme nur aus einer ganz anderen Welt und habe nie mit rechtsverstrickungen und Betrug und son Zeug zu tun.
      ich versucher hier garde nur best mögliche empfehlungen und Tipps zu sammel.
      Na Klar muss ich letztendlich entscheiden

      Auf diesem Wege bedanke ich mich hier auch noch mal an alle die sich beteiligen und sich die Muehe machen und gemacht haben diesen Fall unter die Luppe zu nehmen und zu helfen!. Dankeschön!**

      schabbesgoi schrieb:

      Ich hätte jetzt nur noch einen kostengünstigen Tip, wenn Dir das Geld für einen Anwalt zu viel ist. Ruf bei einer Verbraucherzentrale an (wenn eine für Dich erreichbar ist) und mach mit denen einen Beratungstermin aus. Frag nach den Kosten für das Gespräch, viel wird es nicht sein.
      Danke das ist ein guter Tipp
    • @soulrider
      Kein Schreiben an die Postbank ohne Anwalt. Warte ab ob sie den offiziellen schriftlichen Weg zu dir finden und wenn das soweit ist dann nimm dir einen Anwalt um dagegen anzugehen.
      Außerdem wenn du denen jetzt schreibst haben sie deine aktuelle Adresse, du brauchst es denen nicht auch noch leichter machen.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Mir wurde geraten die hier auch nochmal reinzustellen.
      Hier zeige ich nochmal das, was der Polizeibeamte mir mitgeteilt hat als ich das Schreiben der Postbank via e mail von ihm zugestellt bekommen habe.
      Namen und Adressen habe ich entfernt.
      Vielleicht ist das ja hilfreich
      danke an Alle


      "

      Wie ich Ihnen gestern am
      31.07.2014 bereits telefonisch mitteilte, ermittelt die Postbank
      gegen Unbekannt, da mehrere Überweisungsträger gefälscht wurden.
      Auf diesen Überweisungsträgern wurden unberechtigterweise die
      Kontodaten des Herrn....., eingetragen, von dessen Konto dann
      Geldbeträge an mehrere Personen abgebucht wurden. U.a. wurde ja ein
      Betrag auf ihr Konto gebucht. Die anderen Geldempfänger hatten
      ebenso wie sie auf Ebay Goldbarren oder Goldmünzen verkauft.





      Mit Schreiben vom
      21.07.2014 erstattete die Postbank Köln Strafanzeige gegen
      Unbekannt. Die Postbank versucht jetzt die Geldbeträge von den
      Empfängern, u.a. von Ihnen, zurückzufordern, da sie
      unberechtigterweise von dem Konto des Hr. ........ abgebucht wurden,
      da dieser ja kein Gold kaufte.





      Da die Postbank gegenüber
      Hr. ...... zu Schadenersatz verpflichtet ist hat sie wie sie
      schreibt, einen direkten Rückzahlungsanspruch an sie.



      Ich hänge das an Sie
      gerichtete Schreiben der Postbank mal an. Darauf können sie ersehen
      an wen sie sich wenden müssen um die Sache zu regeln.





      Sollten sie den Betrag
      bezahlen müssen, so wären sie natürlich selbst Geschädigter und
      könnten dann bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Polizeibehörde
      Strafanzeige erstatten.






      Mit freundlichen Grüßen

      "
      .......
      PHK


      __________________________________________________________________________________________




      Polizeiinspektion ......







      adresse





      CNP:




      Tel:




      Fax:

      "
    • soulrider schrieb:


      .... warten bis ein offizielles Schreiben der Pestbank einflattert und dann mit einem Anwalt reagieren...

      oder

      direkt einen Anwalt aufsuchen und sozusagen eine klare Stellungsnahme mit Erklaerung des Sachverhaltes zu den senden

      Wenn du soweit bist, dann soll dein Anwalt zusätzlich ganz vorsichtig versuchen nachzufragen, wer an der Misere Schuld gewesen ist
      (Meiner Meinung nach).

      Es kann ja sein, dass du zwar erstmal gegen die Pestbank nicht ankommst, aber dass du dann entweder
      gegen die Bank oder gegen den Kontobesitzer Ansprüche prüfen kannst wegen grober Fahrlässigkeit.

      Wenn es die Bank gewesen ist, da sie z.B die Unterschrift an der Überweisung nicht überprüft hat, dann wird
      sie auch vermutlich auf einmal kein Interesse mehr haben das Ganze weiterzuverfolgen...

      Der Anwalt muss sich sehr gut auskennen und ich wüsche dir viel Glück!
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]