Käuferschutzantrag wegen Artikelverkauf bei Ebay

    • Käuferschutzantrag wegen Artikelverkauf bei Ebay

      Hallo liebe User,

      ich bräuchte von euch mal ein Hilfe, der Käufer erstellte eine Käuferschutzbeschwerde wegen einem Ebaykauf ein.

      Zum Fall an sich:

      Der Käufer erstellte eine Beschwerde wegen, Äußerlich defekt Innen defekt Gebraucht Fehlende Teile.
      Es ging um einen Reepibreeder, dieser Stand unbenutzt im Keller und wurde dann bei Ebay verkauft nach
      2 Jahren. Als der Artikel dann beim Käufer ankam schrieb er eine Email wo er aussagt,dass der Artikel benutzt
      wäre und defekt wäre (Temperatur halten funktioniert nicht), er kommt aus der Schweiz.

      Er schrieb auch noch, dass das Stromkabel angeschmoort gewesen wäre, auf den Bildern der Auktion ist dort
      aber nichts von zu sehen und wir haben vor dem Versand den Artikel fotografiert und begutachtet nochmal.
      Wir testeten das Gerät vorher, und es funktionierte bestens.

      Er meldete einen Konflikt bei Paypal und folgende Konversation folgte:

      • 08.07.2014 00:33 MESZ - PayPal: Der Käufer hat einen Antrag auf Käuferschutz gestellt.
      • 08.07.2014 00:33 MESZ - Käufer: Die
        Drohung mit dem Anwalt ist für mich Zeichen genug, dass es etwas zu
        vertuschen gibt... Gerne sende ich Bilder von den Beschädigungen und der
        Versandberpackung und eine Auflustung der fehlenden
        Beilagen/Komponenten. Falls gewünscht kann ich auch einen Film erstellen
        in dem ersichtlich sein wird, dass der Breeder trotz
        Temperatureinstellung von 25°C auf über 30°C heizt.
      • 08.07.2014 00:07 MESZ - Verkäufer: Außerdem
        behalte ich mir vor, meinen Anwalt zwecks Klärung der Angelegenheit
        einzuschalten. In Ebay steht keine Rück nähme des Artikels. Als er bei
        uns aus dem Haus ging, War kein defekt vorhanden und somit besteht der
        Verdacht des Betruges im Raum.
      • 08.07.2014 00:04 MESZ - Verkäufer: Guten Tag,der B r e e d e r ist neu und nicht gebraucht. Wir haben den verdacht, dass Sie einfach nur die Behauptung aufstellen, um das Geld zurück zu bekommen. Wenn der Artikel neu ist und nicht gebraucht ist, kann dort kein defekt vorhanden sein.
      danach eröffnetet er den Käuferschutz.
      Danach sollte er ein Gutachten einreichen was er auch tat, Paypal sprach aus, dass das Gutachten ausreichen würde
      um Ihn Recht zu geben und Ihm sein Geld wiederzugeben, wenn er den Artikel zurücksendet. Diesem widersprach ich
      natürlich. Daraufhin wurden meinen Aussagen ignoriert und dem Käufer eine Frist gesetzt, bis wann der Artikel an
      mich zurückgesendet werden müsste.
      In dem Gutachten stand, dass der Gutachter mitteilte, dass der Artikel gebraucht wurde und so nicht neu war.
      Komischweise schrieb der Käufer mir per Ebay, dass der Artikel defekt sei und auch getestet wurde, seine
      Reptieier wären ja drauf gegangen... Deshalb verstehe ich nicht, wie man ihm Recht geben kann, wie viele
      Informationen gibt dann ein solches Gutachten.

      In dem Paypal-Fall wurde die erste Frist nicht eingehalten, weil der Käufer im Urlaub gewesen wäre. Danach
      setzte er sich telefonisch einen Tag nach der abgelaufenen Frist mit Paypal in Verbindung. Laut deren AGB ist
      für eine Verlängerung einer solchen Frist ein wichtiger Grund erforderlich, dieser ist aber mit der Erklärung,
      er sei im Urlaub, nicht gegeben wir können keinen wichtigen Grund darin erkennen.

      Problematisch ist zudem auch, dass die zweite Frist nicht eingehalten wurde, in deren AGB steht, dass der
      Versandbeleg bis zur Frist (01.08.2014) eingereicht werden muss (Email-Fax-Telefon). Dabei wäre es unabhängig
      davon, wann das Paket Versand würde. Die Versanddaten wurden nicht fristgerecht eingereicht und der Käufer teilte
      telefonisch am 02.08.2014 die Sendungsnummer mit, womit er in Verzug ist und somit der Paypalfall bereits hätte
      abgelehnt werden müsste laut Ihren AGB. Bereits zum zweiten mal hätte der Paypalfall laut Ihren AGB zu meinen Gunsten
      geschlossen werden müssen.
      Nach dem erhalt der Sendungsnummer der DHL ( --- ), durch Erhalt einer Email von Paypal, prüfte ich (02.08.2014)
      den Status der Sendung und konnte keinen Absendeort feststellen. Am heutigen Tage (04.08.2014) konnte ich keine
      Veränderung des Versandstatuses feststellen. Daraufhin rief ich direkt bei DHL an und fragte nach der obengenannten
      Versendungsnummer. Unter dieser Nummer kann kein Versandort und auch keine Bestätigung gegeben werden, dass
      dieses Paket aufgegeben wurde. Ich wurde gebeten, mich an den Versender zu wenden, da von der Mitarbeiterin
      vermutet wurde, dass die Sendung nicht aufgegeben wurde. Sie sagte aus, dass der Versandstatus sich längst hätte ändern müssen.
      Heute wurde dann das Geld zurückgebucht, weil ja nach der Frist trotzdem die Sendungsnummer nachgereicht hätte.

      Was meint ihr, wie soll ich reagieren bzw. soll ich dagegen Anwaltlich vorgehen und welche Chance seht ihr?
      Viele Grüße
    • Gegen Paypal, da Sie mehrmals gegen die AGB´s verstoßen haben. Und weil Sie ja eigentlich
      mein Eigentum (rechtmäßig erworbenes Geld) mir stehlen. Ich weiss nicht wie dieLage überhaupt
      so aussieht für mich. Für mich sieht das alles aus wie Diebstahl ... Ware ist nicht mehr verkaufbar
      und Geld ist auch weg.

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    • Tobi155 schrieb:

      Was meint ihr, wie soll ich reagieren bzw. soll ich dagegen Anwaltlich vorgehen und welche Chance seht ihr?
      leg` gegen die PP-Entscheidung Widerspruch ein!

      logg` Dich in Dein Paypalkonto ein - der geschlossene Fall wird unter "Konfliktlösungen" aufgeführt
      -
      dort ist auch der entsprechende Link um Deinen Einspruch einzulegen!

      sobald Du den Einspruch eingelegt hast: warten bis Paypal über diesen Einspruch entscheidet
      -
      sobald die Entscheidung vorliegt noch einmal melden!

      wenn Dein Einspruch abgelehnt wird an die separate Paypal-Abteilung
      (unter Nennung sämtlicher Daten - Transaktionsnummer/Käufername/Artikelnummer/bisherige Handlungsweise etc.) schreiben.....

      soweit ist es noch nicht - deswegen bitte erst o.g. Schritte durchführen!
    • Hey, danke erstmal für die Info.

      Dort ist leider kein Link für den Widerspruch nur folgendes steht dort:

      Dem Widerspruch, dass der Käufer die Frist wegen Urlaubs nicht absichtlich Versämut hätte wurde stattgegeben.

      Status
      Nach sorgfältiger Prüfung der neuen Informationen, die Sie zur Verfügung gestellt haben, wurde Ihrem Widerspruch stattgegeben.
      Der Käufer konnte nicht nachweisen, dass er den Artikel an Sie zurückgesendet hat.
      So geht es weiter
      Wenden Sie sich an den Käufer, damit er Ihnen den Betrag der Rückzahlung, mit dem Ihr Konto belastet wurde, zurückerstattet.

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    • Tobi155 schrieb:

      Wenden Sie sich an den Käufer, damit er Ihnen den Betrag der Rückzahlung, mit dem Ihr Konto belastet wurde, zurückerstattet.



      das ist ja ne neue Qualität der Pappalabzocke :S ... ist das Konto denn im Minus, sprich hast du rechtzeitig abgeräumt?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • schau` mal bitte in dem geschlossenen Paypal-Fall nach welche Sendungsnummer dort seitens des Käufers hinterlegt worden ist
      (notfalls bei Paypal anrufen und nach der DHL-Sendungsnummer fragen bzw. Dir schriftlich mitteilen lassen!)
      -
      wie ist Dein aktueller PP-Kontostand?
    • Tobi155 schrieb:

      @ubentiger: Ja ich hab das Geld auf mein Konto direkt abgebucht, weiss aber nicht ob die mit Iknasso kommen ..


      das ist also nur ein Problem, wenn du weiterhin PP nutzen wolltest ;)

      da du ja lt. PP-AGB und der von dir genannten Widersprüche (so wie ich das verstanden habe) gegenüber PP im Recht bist, sollen die doch sehen, wo sie das Geld, dass sie voreilig dem Käufer erstattet haben wiederbekommen. Meine Meinung.

      PayPal: Paypal Betrug Transaktions
      Es "nimmt" dich auch kein Inkasso vor Gericht. Ein Inkassounternehmen kann genau eines tun: dir einen Brief schreiben mit einer freundlichen Bitte. Falls du jemals wegen dieser Sache verklagt werden solltest, müßte PayPal dir schon beweisen, daß [....]. Das ist immer so in Deutschland: derjenige, der etwas von dir will, muß beweisen.


      Pandaruls Statement mal zum Fall passend sinngemäß gekürzt. Einer Inkassoanfrage kann man natürlich nach bestem Wissen und Gewissen widersprechen. Dann müsste PP klagen, soll aber noch nicht oft vorgekommen sein.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • tobi - kannst Du vom dem PP-Käuferschutzfall Screenshots ALLER Seiten erstellen und an die Redaktion schicken?

      Du hast also das vorhandene PP-Guthaben auf Dein reales Bankkonto überwiesen -
      hast Du eine separate PP-Mitteilung bekommen das der Fall zugunsten des Käufers entschieden worden ist und der Käuferschutzfall geschlossen ist?

      schau` bitte genau in der PP-Übersicht nach!

      tiger - so einfach ist es nun auch wieder nicht:

      wenn sich el-TE nicht um den Vorgang kümmert wird PP den Fall an die KSP abgeben
      -
      diese wird versuchen den Betrag einzutreiben.

      Die KSP-Handhabung zur Einforderung sind nicht gerade zimperlich.....
    • Tobi155 schrieb:

      Heute wurde dann das Geld zurückgebucht, weil ja nach der Frist trotzdem die Sendungsnummer nachgereicht hätte.

      Hallo Tobi,

      aufgrund dieses Satzes in Deinem Eröffnungsstatement bin ich davon ausgegangen, dass Du das Geld noch nicht auf Dein Girokonto hast umbuchen lassen.


      Da Du das Geld hast, bist Du auf der sicheren Seite. Laß PP mal machen und Dich verklagen. ( werden die erfahrungsgemäß aber nicht machen ) Sollte ein Brief vom Inkassobüro kommen, widersprichst Du der Forderung und forderst von denen, Deine gesamten Daten zu löschen. Ich habe in ähnlichen Fällen dann noch netterweise die Adresse von meinem zuständigen Amtsgericht mitgeteilt, damit die Klage auch korrekt adressiert werden kann. Hab allerdings noch nie eine solche erhalten.

      Dein "Risiko": PP verzichtet in Zukunft auf Dich als Kunden. ( Schau Dir den Beitrag über die Vorstellung von PP für die Zahlungsart der Zukunft ohne Bargeld beim Bäcker an und freue Dich, im hygienisch besseren Europa zu leben )
    • Danke für die äußerst guten Hinweise und eure Erfahrungen.

      @cody7888a: Ich werde dir per Email alle Seiten mal zukommen lassen, kann dir auch einige Email mal zukommen lassen.
      Ich habe eine Email bekommen von Paypal, dass der Fall zugunsten des Käufers angenommen wurde.


      - - - - - - - - - -
      Montag, 4. August 2014 17:24:11Guten Tag Herr ------- !

      Der Käufer hatte zu diesem Fall Widerspruch eingereicht. Wir haben unsere
      Prüfung diesbezüglich nun abgeschlossen und den Fall zu Gunsten des Käufers
      entschieden.

      Der Käufer konnte anhand der Sendungsnummer JJD1410302858280 nachweisen,
      dass die Ware an Sie retourniert wurde. Sie können den Verlauf der Sendung
      auf dhl.de verfolgen. Ferner hat der Käufer einen Versandbeleg zur
      Verfügung gestellt, dass die Ware an die richtige Anschrift retourniert
      wurde.

      Ich weise darauf hin, dass der Käufer als Deutscher PayPal-Kunde
      ausschließlich den Versand der Ware an den richtigen Ort, nicht jedoch die
      Lieferung selbst nachweisen muss. Dieser Pflicht ist der Käufer
      nachgekommen. Damit ist er für eine Rückerstattung des vollen
      Transaktionsbetrages qualifiziert.

      Der Betrag über 130,00 EUR wird Ihrem PayPal-Konto belastet und dem
      PayPal-Konto des Käufers gutgeschrieben.

      Vielen Dank für Ihr Verständnis.

      - - - - - - - - - -

      Samstag, 2. August 2014 09:05:24

      Guten Tag, ---!

      Wir haben unsere Prüfung abgeschlossen und den Fall zu Ihren Gunsten entschieden. Alle vorübergehend einbehaltenen Beträge wurden wieder Ihrem PayPal-Konto gutgeschrieben.

      Wir haben während der Prüfung festgestellt, dass Sie die Ware ausreichend beschrieben haben.

      "Transaktionsdetails"

      Bearbeitungsnummer: -

      Name des Käufers: -

      E-Mail-Adresse des Käufers: -

      Transaktionscode des Käufers: -

      Transaktionsdatum: 27. Juni 2014

      Transaktionsbetrag: €130,00 EUR

      Ihr Transaktionscode: -

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