eBay ist temporär down: Online-Marktplatz ist nicht erreichbar

    • 31TNF schrieb:

      Mein Verständnis sagt mir, daß eine Auktion, die nicht regulär sondern durch eine technische Störung beendet wurde, für die der verkaufswillige Geschäftspartner keine Verantwortung trägt, kein rechtsverbindliches Geschäft auslösen kann.
      Und selbst, wenn ebay keine ständige Verfügbarkeit garantiert, muß ebay durch entsprechende AGB oder technische Vorkehrungen, wie eine automatische Verlängerung der Auktionen um x Stunden, dafür sorgen, daß Kunden kein Schaden entsteht.

      So sehe ick das auch, Systemausfallauktionen sind m. M. irregulär ;)
    • Habe ich gestern in der Community gefunden - wäre das so machbar ?

      community.ebay.de/t5/Verkaufen…ay-am-14-09/qaq-p/2375535

      Auszug -

      " Man kann so einen Fall in der Zukunft nur ausschließen , indem man in seiner Artikelbeschreibung aufnimmt:

      "Bei einem technischen Ausfall der Auktionsplattform kommt es zu keinerlei Vertrag zwischen Höchstbietendem und Verkäufer. In diesem Fall behalte ich es mir vor, die Auktion unter reellen Bedingungen wieder einzustellen, sog. Widerrufsvorbehalt "

      Der ist sogar gesetzlich erlaubt:

      http://schutt-waetke.de/archiv/einzelansicht/datum/2014/03/27/bindung-an-angebot-bei-ebay-auktion-ka...

      Und da sich das "Serverproblem" bei eBay häuft, ist es wohl alleman ratsam, diesen Text mit einfließen zu lassen."

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hudor ()

    • zipfelklatscher schrieb:

      Und jetzt wird´s schwierig: wie ließe sich dieser Schaden beziffern?
      Das wird das Problem sein!
      Anhand von Näherungswerten?
      Da wünsche ich viel Spaß vor Gericht.

      Hudor schrieb:

      Habe ich gestern in der Community gefunden - wäre das so machbar ? ...
      Versuch macht kluch, die Argumentation wäre interessant.
      Davon ab wird man mit so einem Passus nicht lange bei EBay verkaufen.
      Ich hatte auch einmal das Problem, daß weit über 100 Artikel in der Suche nicht auffindbar waren, eine halbwegs vernünftige Lösung den Schaden vor Gericht geltend zu machen ist mir allerdings nicht eingefallen.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Hudor schrieb:

      achso mein Post # 63 bezog sich natürlich nicht nur auf Oberlix Aussage.

      Ich finde es generell schäbig bei solchen Systemausfällen auf Schnäppchenjagd zu gehen.:)

      Mach ma langsam, der Durchschnitts-EBayer bekommt das doch nicht wirklich mit ob sich die 3 Blinden im Kabelsalat verwickelt haben.
      Es ist auch nicht richtig, daß bei EBay immer gleichzeitig und alles zusammenklappt!
      Schäbig ist vieles, dennoch rechtens. Und ich würde keinem der erfolgreichen "Schnapper" irgendwas unterstellen.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Hudor schrieb:

      platformscrewer schrieb:

      Na meine Stimme hast du, Hudor
      Na dann - bin ich ja doch nicht ganz alleine auf der Welt :]

      Nein bist du nicht.
      Und ein weiteres: Auf das Argument, VK könnten ja zum Fest- oder zu einem höheren Einstiegspreis einstellen, zitiere ich mal ausnahmsweise einen Poster aus den eBayforen, der mir sonst meist gepflegt auf den Geist geht:

      die Argumentation, die Störung !? in ebay ist egal,
      weil 1 € Auktionsbeginn, ist dermaßen völlig an der Wirklichkeit vorbei,
      daß man staunen muß.

      Mit welchem Zweck stellt man denn eine Auktion ein,
      völlig egal ob mit 1 € oder 20 € beginnend ?
      Wißt Ihr nicht ?

      Damit es mehr wird !!

      Für den 20 € Einsteller ist es AUCH bitter,
      da er sicherlich MEHR erwartet.

      Auktionen sind KEINE Festpreise.
      Und gestern wurden die Auktionen äußerlich behindert bzw. verhindert.
      Es ist unbillig,
      jetzt sozusagen über ebay einen Schutzschirm auszubreiten,
      und zu schreiben, hättest ja nur höher einstellen brauchen.

      Das ist die Umkehrung einer Schuldzuweisung.
      http://community.ebay.de/t5/Einstellen-und-Verkaufen/Es-ist-langsam-ein-Witz/td-p/2375195 #19

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Ich werfe jetzt auch mal etwas provokativ in den Raum.

      Wenn es noch Schnapper geben konnte, die noch in der Lage waren, Gebote abzugeben, war es kein Systemausfall.

      Wenn ein VK sicher gehen will, dass ein von ihm unter Preis eingestellter Artikel unter Preis weggeht, hatte er von 'Beginn an die Möglichkeit, einen entsprechenden Startpreis zu wählen, alternativ die Mindestpreisoption zu wählen. Tut er das nicht, wollte er wohl sparen?
      Wessen Intention zu sparen ist denn nun schützenswerter? Die des VK, der es schon vom Zeitpunkt der Angebotserstellung an selbst weitgehend in der Hand hat, oder die eines Bieters - der vermutlich sogar ein höheres Gebot abgegeben hat als das, was letztendlich sichtbar den Zuschlag erhält? Kann er dafür, dass ein anderer Interessent kein Gebot mehr abgeben konnte?
    • Die Argumentation "Menno, EBay hat mir den Preis versaut" mag ja oberflächlich (nicht rechtlich) noch emotional durchgehen.
      Ein Systemausfall kann es aus mehreren Gründen geben, die EBay überhaupt nicht verantworten kann oder evt. hat!
      Insofern läuft man damit ins Leere.

      Den Gegenbeweis darf der "Geschädigte" gerne antreten der aber, dummerweise, noch nicht mal den entstandenen Schaden beziffern können wird.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Die Argumentation "Menno, EBay hat mir den Preis versaut" mag ja oberflächlich (nicht rechtlich) noch emotional durchgehen.
      Ein Systemausfall kann es aus mehreren Gründen geben, die EBay überhaupt nicht verantworten kann oder evt. hat!
      Insofern läuft man damit ins Leere.

      Den Gegenbeweis darf der "Geschädigte" gerne antreten der aber, dummerweise, noch nicht mal den entstandenen Schaden beziffern können wird.

      Die "Beweislage" eBay gegenüber war allerdings zuletzt grad nicht Thema.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Werden die Auktionen verlängert?

      In den Grundsätzen zum Systemausfall ist geregelt, dass Ebay nach einem mehr als zweistündigen Systemausfall sämtliche Auktionen um 24 Stunden verlängert. Das gilt für Auktionen, die entweder im Zeitraum des Ausfalls lagen oder die eine Stunde danach abgelaufen wären. „Ersten Angaben der Nutzer zufolge ist aber genau das nicht passiert“, erklärt Anwalt Christian Solmecke. „Offenbar wurden die entsprechenden Auktionen nicht verlängert, so dass manche Waren für Schnäppchenpreise verkauft worden sind.“

      Muss Ebay für den Schaden aufkommen?

      Sollte sich dies bestätigen, muss Ebay den entstandenen Schaden ersetzen. Der genaue Schaden ist der durchschnittliche Wert, der für das Produkt erzielt werden kann. Im Zweifel wird der Wert vor Gericht durch einen Gutachter bestimmt. Deswegen sollte der Verkäufer bei teuren Artikeln entweder sofort den möglichen Preis mit Hilfe eines Spezialisten sichern - oder zumindest unter Zeugen den genauen Produktzustand protokollieren, um später den Wert ermitteln zu können. „Viel Zeit hat der Verkäufer dafür nicht, da er gegenüber dem rechtmäßigen Käufer zur Zusendung der Ware verpflichtet ist“, erklärt Solmecke.

      Betroffenen rät der Anwalt, sich unmittelbar an das Auktionshaus zu wenden. „Sie sollten sich jedoch nicht mit einer lapidaren Erstattung der Gebühren abspeisen lassen.“


      mz-web.de/recht/ebay-panne-sto…rn,21147720,28412718.html
      Auch die Ewigkeit besteht aus Augenblicken. - Even eternity is made of moments.
      Seit John Donahoe inaktiv auf eBay! - Since John Donahoe inactive on eBay!

      gb.gratis-gaestebuecher.de/cgi-bin/gb/multigb.cgi?gb=51432
    • Ob man einen Artikel zu 1 Euro einstellt oder einen Mindestpreis festlegt, ist letztlich so oft ohne Belang, daß diese Argumentation meiner Meinung nach nicht zieht. Denn ob ich bei einem Euro anfange oder bei 200 ist letztlich egal, wenn einem Käufer der Artikel 200 Euro wert ist, zahlt er die auch. Ich will ein Beispiel nennen, warum ein Mindestpreis psychologisch gesehen sogar ungünstige Wirkung entfalten kann. Ich hatte nach einem Fotorucksack eines bestimmten Herstellers gesucht. Auch ein bestimmtes Modell hatte ich ins Auge gefaßt.

      So ein Rucksack wurde in fast neuem Zustand zwei mal von verschiedenen Verkäufern eingestellt. Einmal für 1 Euro, einmal für 160 Euro. Beide Rucksäcke waren laut Beschreibung kaum genutzt, in hervorragendem Zustand.

      Für "meinen" Rucksack gab es 12 Gebote. Ich hab ihn für 167 Euro ersteigert. Der andere Rucksack (Mindestpreis 160 Euro) erhielt kein einziges Angebot.

      Für einen Bekannten hatte ich zwei identische Modellautos eingestellt. Das erste für 1 Euro. Am Ende wurden es 26 Euro. Das war ihm aber zu wenig und er bat mich, das zweite Auto für 25 Euro einzustellen. Es gab keine Gebote.

      Mit geht es auch so, daß mich ein Mindestpreis eher abhält mitzusteigern.

      Aber egal, man kann es einem Verkaufswilligen nicht zum Vorwurf machen, daß er keinen Mindestpreis festgelegt hat, wenn dann bei ebay die Lampen ausgehen.
    • *alte_eule* schrieb:

      Ich werfe jetzt auch mal etwas provokativ in den Raum.

      Wenn es noch Schnapper geben konnte, die noch in der Lage waren, Gebote abzugeben, war es kein Systemausfall.

      Wenn ein VK sicher gehen will, dass ein von ihm unter Preis eingestellter Artikel unter Preis weggeht, hatte er von 'Beginn an die Möglichkeit, einen entsprechenden Startpreis zu wählen, alternativ die Mindestpreisoption zu wählen. Tut er das nicht, wollte er wohl sparen?
      Wessen Intention zu sparen ist denn nun schützenswerter? Die des VK, der es schon vom Zeitpunkt der Angebotserstellung an selbst weitgehend in der Hand hat, oder die eines Bieters - der vermutlich sogar ein höheres Gebot abgegeben hat als das, was letztendlich sichtbar den Zuschlag erhält? Kann er dafür, dass ein anderer Interessent kein Gebot mehr abgeben konnte?


      Provokativ mache ich mit :)
      Das mit der "Moral" ist so eine Sache, die man immer mehr bei ebay nur noch nostalgisch sehen kann. Ebay hat keine "Mitglieder" mehr, sondern Kunden. Ich habe nicht mehr das Gefühl mit irgendwie Gleich-Gesinnten zu handeln.
      Ja, in den ersten Jahren bei ebay wäre ich nie auf die Idee gekommen eine technische Panne oder Fehler der Anbieter bewusst aus zu nutzen. Aber heute ist ebay (fast) nur noch knallhartes Geschäft. Nicht nur für ebay selbst, sondern auch für die VK. Teilweise VK, die mich verklagen wollen, wenn ich mich auch nur traue eine Graue BW abzugeben.
      Gegenüber wirklich privaten VK hätte ich aber immer noch Hemmungen, bei gewerblichen VK nicht mehr und schon gar nicht bei priverblichen. Vorbei die Zeiten, wo ich auch mal ein 1€-Schnäppchen aus Einstellfehlern (Festpreis statt Auktion) extra gekauft habe, um dem VK anzubieten den Handel nicht durchzuführen. Nein, ich würde ohne schlechtes Gewissen heute auch kaufen, wenn ich wüsste, dass andere gerade Probleme haben und nicht mitbieten können.
      Das war früher und ist für mich vorbei.....
      Sollen ebay und die VK dafür sorgen, dass die Preise stimmen, die Technik funktioniert oder ebay soll den Laden zu solchen Zeiten ganz abstellen, damit gar keiner mehr bieten kann.