eBay ist temporär down: Online-Marktplatz ist nicht erreichbar

    • karakorum666 schrieb:

      Ich habe noch eine extrem freundliche Interpretation für Steffis befremdliche Formulierung:
      Könnte es sein, dass das bedeutet, dass alle "Vorkommnisse" innerhalb dieses Zeitrahmens unaufgefordert von eBay bearbeitet werden? Und nur solche, die außerhalb aber möglicherweise dennoch in Zusammenhang mit dem Ausfall aufgetreten sind, auf Anforderung beurteilt werden sollen?

      Viel, viel deprimierender finde ich (in diesem wie in x anderen Threads), dass mal wieder ein Großteil der Stamm"helfer" den meisten TE überhaupt jeglichen Schaden bestreitet. Und das zu einem Zeitpunkt, wo von offizieller Seite ein Schadensverschulden (wie auch immer wolkig und unpräzise) bereits eingeräumt wird.
      Es ist wirklich mal wieder zum Rückwärtsessen!

      Kara, niemand will dich deprimieren, an deine Gesundheit wird stets gedacht!
      Solltest du wirklich denken, dass eine Stehvieh auf der Rampe steht und irgendetwas im Sinne des Unternehmens äußern darf kann ich dir auch nicht helfen.
      Einen evt. Schaden bestreitet auch keiner (mir ging es selbst schon so, man muß die Postings auch lesen) aber wie der festgenagelt werden soll erschließt sich mir nicht.
      Der Stromausfall is dann übrigens "höhere Gewalt" also auch keine Rechtsgrundlage!
      RA Solmecke hat einen Ansatz, dem zu folgen wird keiner machen, warum?
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Annefrid schrieb:

      karakorum666 schrieb:

      Viel, viel deprimierender finde ich (in diesem wie in x anderen Threads), dass mal wieder ein Großteil der Stamm"helfer" den meisten TE überhaupt jeglichen Schaden bestreitet.
      Vollkommen richtig,

      der entstandenen Schaden wird vehemmt geleugnet, aber Insider wissen (sowieso) was dort gespielt wird :lach:

      Dann beziffere mal den Schaden, wäre ein Anfang!
      Sollte dieser entstanden und belegbar sein wird es keine Probleme geben dies auch gerichtlich durchzusetzen.
      Ansonsten ist deine Empöhrigung genau eines, dumpfe Plauderei ;)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Hudor schrieb:

      wenn nicht immer 20 Mann gleich im Namen des angesprochenen Antworten würden oder solche Aussagen für Ihre eigenen Fehden mit der Redaktion zweckentfremden würden wäre manches leichter. :)

      Wie meinen?
      Du hast doch hier rumgeschossen!
      20 Mann? Wer denn?
      Für Oberlix lege ich auch meine Hand ins Feuer, dumpfe Angriffe gehen bei mir ins Leere.
      Achja das gilt auch für den "Rest" der Redaktion!
      Ruderst du eigentlich gerade zurück @hudor? Ich empfehle: Lesen, verstehen und danach reden!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Annefrid schrieb:

      karakorum666 schrieb:

      Viel, viel deprimierender finde ich (in diesem wie in x anderen Threads), dass mal wieder ein Großteil der Stamm"helfer" den meisten TE überhaupt jeglichen Schaden bestreitet.
      Vollkommen richtig,

      der entstandenen Schaden wird vehemmt geleugnet, aber Insider wissen (sowieso) was dort gespielt wird :lach:

      Dann beziffere mal den Schaden, wäre ein Anfang!
      Sollte dieser entstanden und belegbar sein wird es keine Probleme geben dies auch gerichtlich durchzusetzen.
      Ansonsten ist deine Empöhrigung genau eines, dumpfe Plauderei ;)

      Natürlich läßt sich der Schaden beziffern und auch belegen,

      wenn dazu Referenzverkäufe herangezogen werden und der Zeitpunkt des Systemausfalls zeitlich definierbar ist ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Annefrid ()

    • Das Thema?
      Oberlix du bist hier zwar "angeschossen" worden aber du bist nicht das Thema hier!
      Das kann man leicht dem EP entnehmen und darauf gestatte ich mir zu antworten.
      Sollte es nicht erwünscht sein auf das moralinsaure Rumgeheule ehrlich und faktenentsprechend zu antworten bin ich froher Erwartung des nächsten Punktes!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

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    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Ruderst du eigentlich gerade zurück @hudor? Ich empfehle: Lesen, verstehen und danach reden!
      Ich habe keinen Grund " zurück zu rudern ".Was für ein Problem hast du eigentlich - ausser unbedingt Streit mit mir anzetteln zu wollen ? Erst hast du es hier versucht.- Hat nicht geklappt - kurz drauf ging es dann im Auktionsabbruch Thread weiter. Mit gepleepten Beleidigungen.- Hat auch nicht geklappt.- Sendepause- Und jetzt fängst du schon wieder an ?
      Ps. Das fett markierte solltest du Dir auf deinen Spiegel schreiben :D
    • *alte_eule* schrieb:

      @ Giu und Hudor

      bitte tragt doch eure privaten Differenzen an anderer Stelle aus. Die tragen nicht zum Thema bei und erschweren das Verfolgen des Themas.

      Ich habe keine privaten Differenzen mit besagtem Mitglied, man muß allerdings auch nicht jeden *bleep unkommentiert stehen lassen.
      Vor allem nicht wenn dieser *bleep für geneigte Leser ein *bleep ist.
      Gerne erwarte ich eine Argumentation die mich widerlegt!
      Aber ein Kindergarten mit einer Verfolgung??????
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

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    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Annefrid schrieb:

      karakorum666 schrieb:

      Viel, viel deprimierender finde ich (in diesem wie in x anderen Threads), dass mal wieder ein Großteil der Stamm"helfer" den meisten TE überhaupt jeglichen Schaden bestreitet.
      Vollkommen richtig,

      der entstandenen Schaden wird vehemmt geleugnet, aber Insider wissen (sowieso) was dort gespielt wird :lach:

      Dann beziffere mal den Schaden, wäre ein Anfang!
      Sollte dieser entstanden und belegbar sein wird es keine Probleme geben dies auch gerichtlich durchzusetzen.
      Ansonsten ist deine Empöhrigung genau eines, dumpfe Plauderei ;)



      GUI

      Einfach einmal alle verkauften Artikel aufrufen und schauen wie die am Sonntag zwischen der Störung und dem Ende ausgelaufen sind.

      Es gibt einige Rubriken wo man weiß wie hoch die Endsumme ungefähr sein muss (Haushalt, Apple etc) und das Ganze weltweit suchen. Von wegen nur wenige User - das hätten sie gerne.

      nur der hier hat alleine einen Schaden von ca. 650€

      ebay.de/itm/111461091059?clk_rvr_id=696528300307
    • soeben erreichte mich diese "Lösung" von ebay:

      [Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif][Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif]Liebes eBay-Mitglied xyz,[Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif]diese Mitteilung bezieht sich auf die technischen Probleme, die vor Kurzem bei eBay auftraten, und beschreibt, wie wir dafür sorgen, dass Sie als einer unser geschätzten Verkäufer auch in bedauerlichen Fällen dieser Art geschützt bleiben.[Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif]Am Sonntag, den 14. September behinderten vorübergehende Probleme die Verfügbarkeit verschiedener eBay-Websites und Kundenservice-Plattformen weltweit. Die ersten Probleme wurden um 12:15 Uhr festgestellt und das eBay-Technologie-Team begann sofort, an einer Lösung zu arbeiten. Wenige Stunden später um 19:45 Uhr war die Funktionalität der Websites größtenteils wiederhergestellt.[Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif]Die persönlichen Daten unserer Kunden waren während dieses Vorfalls zu keinem Zeitpunkt gefährdet.[Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif]Wir sind uns im Klaren darüber, wie wichtig die einwandfreie Verfügbarkeit von eBay für Ihre Geschäfte ist, und bedauern, dass unsere Leistungen in jüngster Zeit Ihren Erwartungen nicht gerecht wurden. Wir entschuldigen uns für diese Probleme und unternehmen gezielte Schritte, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.[Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif]Die folgenden Maßnahmen gewährleisten, dass Ihnen für Ihre Transaktionen als Verkäufer, die durch diese Probleme behindert wurden, keine Nachteile entstehen:[Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif]eBay erstattet automatisch alle Gebühren für bestimmte Angebote, die am Sonntag, den 14. September 2014 zwischen 12:15 Uhr und 21:45 Uhr endeten. Mit dem um zwei Stunden verlängerten Zeitraum möchten wir sicherstellen, dass tatsächlich alle möglicherweise betroffenen Kunden diese Rückerstattung erhalten.[Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif][Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif]
      oDie Gebühren werden für alle beendeten Auktionsangebote (mit Ausnahme von Verkäufen zu einem Sofort-Kaufen-Preis) sowie für alle Festpreisangebote gutgeschrieben, die ohne Verkauf endeten (mit Ausnahme von Angeboten, die für 30 Tage oder mit der Option "Gültig bis auf Widerruf" eingestellt wurden).
      [Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif][Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif]
      oKostenlos eingestellte Angebote, die von den Problemen betroffen waren, können innerhalb von 7 Tagen erneut kostenlos eingestellt werden. Dies gilt auch für Verkäufer, die alle ihnen zustehenden kostenlosene Angebote bereits genutzt haben.
      [Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif][Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif]Alle Transaktionsmängel, die sich auf die Probleme zurückführen lassen, werden entfernt und wirken sich nicht auf den Servicestatus des Verkäufers aus.
      [Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif]Die Gutschriften werden Ihrem Konto bis spätestens 23. September 2014 zugewiesen und in der im Oktober ausgestellten Rechnung aufgeführt.[Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif]Die Zufriedenheit unserer Kunden ist für uns von größter Wichtigkeit und Ihr Vertrauen in den Service von eBay ist das Fundament unseres Erfolgs.[Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif]Vielen Dank, dass Sie bei eBay verkaufen.[Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif]Mit freundlichen Grüßen[Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif]Steve Boehm
      Global Customer Experience



      Von der Auswirkung her ist das: Höhere Gewalt, dadurch keine Rechtsgrundlage für die Auktionen und Festpreisangebote.

      Damit dürfte es keine Grundlage mehr geben, die "Schnäppchen"-Geschäfte als wirksame Kaufverträge anzusehen
    • Von der Auswirkung her ist das: Höhere Gewalt, dadurch keine Rechtsgrundlage für die Auktionen und Festpreisangebote.



      Damit dürfte es keine Grundlage mehr geben, die "Schnäppchen"-Geschäfte als wirksame Kaufverträge anzusehen


      :?: Das folgerst du aus dem eBayText :?:

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Die internationale Presse sieht unisono eine langanhaltende und umfassende Störung der Plattform, nur eBay selbst nicht, um nicht zugeben zu müssen, daß die Plattform nicht in der Lage war, AGB entsprechend eine Verlängerung der Auktionen technisch umzusetzen :thumbdown:
      Auch die Ewigkeit besteht aus Augenblicken. - Even eternity is made of moments.
      Seit John Donahoe inaktiv auf eBay! - Since John Donahoe inactive on eBay!

      gb.gratis-gaestebuecher.de/cgi-bin/gb/multigb.cgi?gb=51432

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von platformscrewer ()

    • "Die Gebühren werden für alle beendeten Auktionsangebote (mit Ausnahme von Verkäufen zu einem Sofort-Kaufen-Preis) sowie für alle Festpreisangebote gutgeschrieben, die ohne Verkauf endeten (mit Ausnahme von Angeboten, die für 30 Tage oder mit der Option "Gültig bis auf Widerruf" eingestellt wurden)."

      Wie ist das auszulegen?
      Werden lediglich (Angebots-/Zusatz-)Gebühren gutgeschrieben für Auktionen, die ohne Gebote endeten
      oder auch die (Verkaufs-)Provision für mit Geboten beendete Auktionen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • Vor allem äussert eBay sich in seinen Mitteilungen bisher in keinster Weise konkret zu der Frage der Rechtsgültigkeit der im fraglichen Zeitraum zustandegekommenen Kaufverträge.
      Private Verkäufer zahlen sowieso keine Einstellgebühren ( sofern sie nicht grade ein Top-Angebot auf der Startseite eingestellt haben ), diese zu "erstatten" ist also überflüssig. Und die Verkaufsprovision zu erstatten bedeutet ja noch nicht automatisch, daß deswegen kein Kaufvertrag zustande kam.
      Mit dem Angebot, sämtliche im fraglichen Zeitraum geendeten Angebote einfach kostenlos neu einzustellen, wird ahnungslosen Privatverkäufern lediglich suggeriert, daß sie das Recht haben, die bereits verkauften Artikel nicht herauszugeben und an jemand anderes zu verkaufen. Sollte der erste Käufer dann seinen Vertrag zivilrechtlich durchsetzen wollen, wird eBay mit Sicherheit dem beklagten Verkäufer in keinster Weise helfen oder gar dessen Kosten übernehmen. Das gesamte bisherige Geschwätz von eBay zu dem Thema ist für unerfahrene Verkäufer wieder mal bestenfalls nutzlos und in vermutlich sehr vielen Fällen sogar eine Steilvorlage zum Harakiri des Verkäufers :wallbash

      Solange der Plattformbetreiber selbst weiterhin lediglich von "einigen Nutzern" spricht, die Probleme hatten, und einen generellen Ausfall bestreitet, wird vermutlich auch ein Richter Schwierigkeiten haben, den Kaufvertrag für ungültig zu erklären :S
    • Habe gerade das von Ra Solmeke gefunden:

      express.de/recht/ebay-stoerung…agb,4620958,28412482.html
      „Offenbar
      wurden die entsprechenden Auktionen nicht verlängert, so dass manche
      Waren für Schnäppchenpreise verkauft worden sind.“
      Muss Ebay für den Schaden aufkommen?
      Sollte
      sich dies bestätigen, muss Ebay den entstandenen Schaden ersetzen. Der
      genaue Schaden ist der durchschnittliche Wert, der für das Produkt
      erzielt werden kann. Im Zweifel wird der Wert vor Gericht durch einen
      Gutachter bestimmt. Deswegen sollte der Verkäufer bei teuren Artikeln
      also entweder sofort den möglichen Preis mit Hilfe eines Spezialisten
      sichern - oder zumindest unter Zeugen den genauen Produktzustand
      protokollieren, um später den Wert ermitteln zu können. „Viel Zeit hat
      der Verkäufer dafür nicht, da er gegenüber dem rechtmäßigen Käufer zur
      Zusendung der Ware verpflichtet ist“, erklärt Solmecke.
      Betroffenen
      rät der Anwalt, sich unmittelbar an das Auktionshaus zu wenden. „Sie
      sollten sich jedoch nicht mit einer lapidaren Erstattung der Gebühren
      abspeisen lassen.“

      Dann mal viel Spass. :]
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Schützin schrieb:

      Vor allem äussert eBay sich in seinen Mitteilungen bisher in keinster Weise konkret zu der Frage der Rechtsgültigkeit der im fraglichen Zeitraum zustandegekommenen Kaufverträge.
      Private Verkäufer zahlen sowieso keine Einstellgebühren ( sofern sie nicht grade ein Top-Angebot auf der Startseite eingestellt haben ), diese zu "erstatten" ist also überflüssig. Und die Verkaufsprovision zu erstatten bedeutet ja noch nicht automatisch, daß deswegen kein Kaufvertrag zustande kam.
      Genau darauf zielte letztlich meine Frage ab.
      Wenn eBay auch die Verkaufsprovision erstatten würde, könnte das aus zwei Gründen erfolgen:
      a) aus Kulanz, da eBay selbst davon ausgeht, dass den Verkäufern ein Schaden entstanden ist und dieser durch die Erstattung "minimiert" werden soll (eher, um Klagen gegen eBay vorzubeugen)
      b) weil eBay davon ausgeht, dass kein Kaufvertrag zustande gekommen ist und deshalb ein Verlangen der Verkaufsprovision unrechtmäßig wäre
    • Vovon eBay "ausgeht" und was sie offiziell tatsächlich aussagen und was dann letztendlich tatsächlich rechtliche Relevanz hat, sind hier nicht nur zwei, sondern sogar drei Paar Schuhe...

      Entweder die hatten einen weltweiten Ausfall, der so gravierend war, daß die in dem Zeitraum auslaufenden Transaktionen keinen rechtsgültigen Abschluss gefunden haben.
      Dann hätten die Auktionen verlängert werden müssen laut AGB. Wenn ihnen das technisch nicht möglich war ( was ich für sehr wahrscheinlich halte, vor 14 Tagen konnte die eBay-Sicherheitsabteilung bei Betrugsmeldungen diejenigen Accounts, die die Datenbank während des stundenlangen Ausfalls temporär vollständig "verloren" hatte, offensichtlich auch weder sehen noch bearbeiten ), dann muss eBay die im fraglichen Zeitraum abgeschlossenen Transaktionen offiziell für ungültig erklären. Und zwar eindeutig und unumstößlich und das in einer Mitteilung per Mail an sämtliche Mitglieder weltweit auch mitteilen. Anschließend müsste seitens des Plattformbetreibers eine ERklärung erfolgen, für sämtliche rechtlichen und finanziellen Folgen der betreffenden Verkäufer aufzukommen, sofern ein Käufer sich mit der Annullierung des Vertrages durch den Plattformbetreiber nicht abfinden will.
      Denn ob so eine offizielle "Annullierung" durch den Plattformbetreiber dann auch tatsächlich rechtliche Relevanz im realen Leben hätte, ist schon wieder die nächste Frage...

      Oder sie sagen, es waren nur "einige" Nutzer, die Probleme hatten, dann müssen sie aber in ebenso eindeutigen und klaren Worten per Systemmail an alle Mitglieder mitteilen, daß die zustande gekommenen Verträge aus ihrer Sicht Gültigkeit haben und Verkäufer, die sich weigern, die Ware auszuliefern, dies ohne Rückhalt bzw Bestätigung des Plattformbetreibers tun.

      Die aktuellen Statements des Plattformbetreibers sind jedenfalls brandgefährlich, weil sie lediglich den ANSCHEIN erwecken sollen, als wären die Verträge nicht gültig. eBay stellt die Verkäufer gebührenmäßig so als seien die Verträge annulliert, annulliert sie aber nicht wirklich.
      In Wirklichkeit ist das Ganze aktuell lediglich eine "Kulanzzahlung" von 10% des erzielten Verkaufspreises, nicht mehr.
      Mit dieser Frechheit hat eBay die pöbelnden Verkäufer von der Backe. Und bis diejenigen Verkäufer, die deshalb jetzt glauben, eine Berechtigung zu haben, den Kaufvertrag zu ignorieren, irgendwann merken, daß sie ein real existierendes zivilrechtliches Problem in Form einer Schadensersatzklage am Hals haben, sind Wochen vergangen und der Shitstorm gegen eBay längst verebbt...

      Wenn die VK sich, wie von dem Anwalt so idealistisch vorgeschlagen, mit irgendwelchen Forderungen "an eBay wenden" ( im Normalfall also an den Kundenservice ), werden die umgehend mit dem Gebührenerstattungsgeschwätz abgebügelt. Da wird anschließend nicht einer tatsächlich eBay auf Schadensersatz verklagen.
      Und vor allem wird der Durchschnitts-VK ja auch garnicht weiter googlen oder nachlesen. Der hat von eBay die Bestätigung, daß er seine Ware kostenlos neu einstellen kann und das war's für ihn. Der Plattformbetreiber hat (mE vorsätzlich ) allerdings in keinster Weise darauf hingewiesen, daß er die erst dann wieder neu einstellen kann, wenn der Käufer zugestimmt hat, den Kaufvertrag einvernehmlich als nichtig zu erklären...
      Das ist genau dasselbe wie die unendliche Geschichte mit den vorzeitig beendeten Auktionen. eBay erlaubt mir das, also darf ich das... :wallbash