karakorum666 schrieb:
Ich habe noch eine extrem freundliche Interpretation für Steffis befremdliche Formulierung:
Könnte es sein, dass das bedeutet, dass alle "Vorkommnisse" innerhalb dieses Zeitrahmens unaufgefordert von eBay bearbeitet werden? Und nur solche, die außerhalb aber möglicherweise dennoch in Zusammenhang mit dem Ausfall aufgetreten sind, auf Anforderung beurteilt werden sollen?
Viel, viel deprimierender finde ich (in diesem wie in x anderen Threads), dass mal wieder ein Großteil der Stamm"helfer" den meisten TE überhaupt jeglichen Schaden bestreitet. Und das zu einem Zeitpunkt, wo von offizieller Seite ein Schadensverschulden (wie auch immer wolkig und unpräzise) bereits eingeräumt wird.
Es ist wirklich mal wieder zum Rückwärtsessen!
Kara, niemand will dich deprimieren, an deine Gesundheit wird stets gedacht!
Solltest du wirklich denken, dass eine Stehvieh auf der Rampe steht und irgendetwas im Sinne des Unternehmens äußern darf kann ich dir auch nicht helfen.
Einen evt. Schaden bestreitet auch keiner (mir ging es selbst schon so, man muß die Postings auch lesen) aber wie der festgenagelt werden soll erschließt sich mir nicht.
Der Stromausfall is dann übrigens "höhere Gewalt" also auch keine Rechtsgrundlage!
RA Solmecke hat einen Ansatz, dem zu folgen wird keiner machen, warum?