SEPA-Basislastschrift zurückbuchen

    • SEPA-Basislastschrift zurückbuchen

      Guten Abend,

      ich habe eine Frage zur SEPA-Basislastschrift. Am 27.5.14 wurden von meinem Konto 699€ mittels SEPA-Basislastschrift abgebucht. Leider habe ich diese Abbuchung erst ein Monat später gesehen, so dass ich sie im Online Banking nicht mehr widerrufen konnte. War lange Zeit beruflich im Ausland, deshalb konnte ich keine Auszüge oder sowas holen. Jetzt hat meine Bank vor 14 Tagen ein Antrag an die Fremde Bank gestellt, ob eine Genehmigung für diese Lastschrift erteilt wurde. So, von mir wurde nichts erteilt, und diese Abbuchung ist nicht von mir erteilt worden. So, jetzt hat sich die Bank innerhalb der 14 Tage nicht einmal gerührt, mein Bankberater sagt, man muss jetzt noch ein Monat warten, bis er die Lastschrift zurück holen kann, bin sehr empört darüber, deshalb wollte ich gerne wissen, ob das wirklich so ist, denn es ist ja auch eine menge Geld die mal so weg sind.

      Danke für eure Antworten.
    • Wielange so eine "Rückholung " dauern kann weiss ich leider nicht, aber...

      wrxsti schrieb:

      So, von mir wurde nichts erteilt, und diese Abbuchung ist nicht von mir erteilt worden.
      2012 gab es Änderungen bei den Widerrufsfristen der Lastschriften (siehe fett hervorgehoben):
      Abbuchung. Bank­kunden haben zukünftig acht Wochen Zeit, die neuen Sepa-Last­schriften zu widerrufen. Wenn sie kein „Mandat“, wie die bisherige Einzugs­ermächtigung bei Sepa-Last­schriften heißt, erteilt haben, ist sogar 13 Monate Zeit, das Geld zurück­zuholen. Allerdings: Sobald Betroffene eine unzu­lässige Abbuchung bemerken, müssen sie unver­züglich die Bank informieren. Die Widerrufs­frist bei herkömm­lichen Last­schrift­buchungen beträgt ab Montag, 9. Juli, ebenfalls nur noch acht Wochen ab Buchung. Diese Frist ist europarecht­lich verbindlich vorgegeben. Bisher galt eine sechs-wöchige Frist, die aber in der Regel erst am Quartals­ende mit dem Rechnungs­schluss begann.

      Quelle: test.de/Ueberweisung-und-Lasts…ahlungsverkehr-4375239-0/

      Daher bist du eigentlich auf der sicheren Seite dein Geld wiederzubekommen.
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    • Diese 6 Wochen Frist habe ich leider verschlafen wie schon geschrieben. Die Fremde Bank hat schon eine Frist von 14 Tagen bekommen, hat sich aber nicht gemeldet. Jetzt ist eine weitere frist von einem Monat gesetzt worden. Ich finde das kann doch nicht sein oder???. Muss ich jetzt echt noch einen Monat warten, um mein Geld zu bekommen??
    • Es gibt KEINE 6 -Wochen-Frist!!

      Lies bitte das,was wir Dir geschrieben haben:

      Die Zeiten der 6 Wochen Frist sind vorbei!

      Banken erzählen gerne Märchen,weil die Mitarbeiter noch an die alten Regeln gewöhnt sind!!

      INFORMIER Dich oder laß Dich übers Ohr hauen!!

      Stichwort:nicht autorisierte SEPA Lastschrift
      petergabriel
    • Hm okay, das verwirrt mich grade etwas. Denn mein Berater hat gesagt, er muss erst bei der Fremden Bank anfragen, ob eine ermächtigung vorliegt, dass das Geld eingezogen werden darf über die SEPA-Lastschrift. Die Fremde Bank hat sich aber nicht gemeldet in den 14 Tagen, so dass jetzt nochmal eine Frist von einem Monat gesetzt wurde.

      Zudem sagt er, hätte ich es 6 Wochen nach Abbuchung gemacht, hätte ich das Geld sofort wieder gehabt, jetzt müsse man eben diesen Langen weg gehen meint er.

      Mein Berater hat mir dieses geschrieben:

      nochmals zu ihrem Wunsch, die Lastschrift zurückzuholen.





      Folgende, geänderte Vorgenhensweise ist jetzt nach der Einführung des


      SEPA-Lastschriftverfahrens möglich:





      Die 8-Wochen-Frist seit der Einlösung ist abgelaufen (innerhalb dieser


      Frist ist es kein Aufwand, eine Lastschrift zurückzufordern)





      Das bedeutet, wir müssen jetzt die andere Bank anschrieben, ob ein gültiges


      Mandat vorliegt. Das heißt, wir müssen erfragen, ob die Abbuchung


      berechtigt ist und sie einen entsprechenden Auftrag erteilt haben.





      Diese Anfrage verursacht ihnen Kosten von ca. 20 bis 30 Euro.





      Nach erhalt der Antwort durch die fremde Bank, ob ein Mandat besteht, d. h.


      ob einer Abbuchung von ihrer Seite zugestimmt wurde, werden folgened


      Schritte folgen:





      - wenn das Mandat besteht (sie haben einer Abbuchung zugestimmt): keine


      Rückgabe möglich





      - wenn kein Mandat besteht: Rückgabe kann erfolgen.





      Da Ihnen die Kosten aber auf alle Fälle entstehen, bitte ich sie nochmal,


      nachzuprüfen, ob nicht doch ein entsprechender Auftrag von Ihnen erteilt


      wurde.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wrxsti ()

    • wrxsti schrieb:

      ... so dass ich sie im Online Banking nicht mehr widerrufen konnte. War lange Zeit beruflich im Ausland, deshalb konnte ich keine Auszüge oder sowas holen.

      Hatte das Ausland kein Internet? Also einen wöchentlichen Kontrollblick aufs eigene Konto sollte man schonmal riskieren. Eben deshalb. Ansonsten so wie petergabriel dir geschrieben hat. Die Wartezeit mußt du dabei wohl in Kauf nehmen.

      Edit: Hat sich mit deinem letzten Post überschnitten. Ich weiß jetzt nicht, ob die Bearbeitungsgebühr 20-30 Euro gerechtfertigt ist. Die mußt du wohl auch erstmal vorstrecken. Danach würde ich, wenn die Abbuchung ohne SEPA-Lastschriftmandat erfolgt ist, ebenfalls versuchen, diese auch wieder erstattet zu bekommen. Die Details kennst nur du und an einen Posten von 699 Euro sollte man sich schon mit allen dazugehörigen Umständen erinnern können.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Hier dazu die Veröffentlichung der Bafin, der Bundesaufsicht für das Finanzwesen.
      bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/Ve…abbuchung.html?nn=2695788

      13 Monate, wenn Vollmacht fehlt. Allerdings umgehende Reklamation notwendig, sobald man es bemerkt hat.

      Man muss dann allerdings auch noch berücksichtigen, dass die Fristen und besonders die Laufzeiten....wenig Rücksichten auf die Nöte eines Normal-Menschen nehmen.
      Da kann man sich manchmal nen Ast ärgern, wenn es dauert und dauert....Gesetze sehen "Engpässe" beim Kunden eher wenig vor...und eilen eher mit Weilen....

      In so fern sind die 8 Wochen bei einer Einzugsermächtigungslastschrif schon wichtig und sinnvoll. Innerhalb dieser Frist geht es nämlich wirklich ohne großartige Prüfung und "sofort", ähhh "umgehend"....also...ohne Diskussion ....schneller.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Die Überprüfung

      Deiner Autorisierung der Lastschrift bei der Fremdbank geht ja auch in Ordnung(danke für den Text Deines Bankmitarbeiters).

      Wenn Deine Autorisierung(Erlaubnis)NICHT vorgelegt werden kann:Rückbuchung des Betrags zu Deinen Gunsten;wenn doch:ist die Kohle weg!

      Da mußt Du tatsächlich warten.

      Demnächst:regelmäßige(alle paar Tage)Kontokontrolle.

      petergabriel