Okay ich gebe es an meine Mutter weiter.
Vielen dank, ich meld mich wenn ich was Neues hab
Vielen dank, ich meld mich wenn ich was Neues hab
Noch unerfahren, unschuldig und unwissend
werv schrieb:
...
- Unterzeichnete Bevollmächtigung des Mandanten
werv schrieb:
- Eindeutigen Nachweis über den Eingang des Schriftverkehrs bei euch.
werv schrieb:
Danach weiteren telefonischen Kontakt untersagen.
werv schrieb:
Sollte von denen zwischenzeitlich etwas schriflich kommen, dann melde dich hier wieder
Heiner.Hemken schrieb:
werv schrieb:
...
- Unterzeichnete Bevollmächtigung des Mandanten
1.Was das Inkassounternehmen senden muß, sollen die selbst herausfinden. Sonst kann man ja gleich deren Arbeit machen und einen Schriftsatz formulieren. Mit so etwas macht man es dem Inkasso viel zu einfachn.
werv schrieb:
- Eindeutigen Nachweis über den Eingang des Schriftverkehrs bei euch.
2.Welchen Einfluß soll das auf einen möglichen Anspruch haben?
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werv schrieb:
im dem man dem Inkasso klar macht, dass man sich auskennt
Stubentiger schrieb:
lass es lieber, es hat keinen Zweck und keine Eile, bevor du nicht sicher bist es dadurch nicht schlimmer zu machen!
Nicht du musst handeln, sondern Inkasso muss beweisen schriftlich dass die Forderung rechtens wäre.
um mal ein 'Wort von Pandarul zu zitieren: Das ist immer so in Deutschland: derjenige, der etwas von dir will, muß beweisen.
Wenn die nochmals anrufen:
Ich habe mit Ihnen nichts zu bereden, wenn Sie was von mir wollen, machen Sie das bitte schriftlich.
Ich habe mit Ihnen nichts zu bereden, wenn Sie was von mir wollen, machen Sie das bitte schriftlich.
Ich habe mit Ihnen nichts zu bereden, wenn Sie was von mir wollen, machen Sie das bitte schriftlich.
Ich habe mit Ihnen nichts zu bereden, wenn Sie was von mir wollen, machen Sie das bitte schriftlich.
Ich habe mit Ihnen nichts zu bereden, wenn Sie was von mir wollen, machen Sie das bitte schriftlich. ...
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Stubentiger schrieb:
da man sich aber nicht auskennt und dazu über den Inhalt hinaus auch noch Schwierigkeiten mit der Sprache hat , kann die Vorgehensweise nur nach hinten losgehen!
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petergabriel schrieb:
Allerdings:sollte(!!)BFS eine Forderung postalisch zugestellt haben und diese innerhalb der in diesem Schreiben gesetzten Frist nicht einschließlich(!!)der Gebühren ausgeglichen worden sein(sondern im Papierkorb oder sonstwo gelandet sein),läuft die TE samt ihrer Mutter Gefahr,daß sich die Höhe der zu begleichenden Gebühren immer weiter nach oben schraubt und sie/ihre Mutter in arge Bedrängnis geraten.
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petergabriel schrieb:
im Konjunktiv:sollte.........
Du mußtest VOR Deine Ausführungen setzen:laut TE.........
Jetzt nimm einfach mal an,daß meine Eventualität(!!) den Tatsachen entspricht.......nur mal so gedacht..........
Wir(weder Du noch ich) WISSEN es nämlich nicht:wir haben eine 16jährige junge Dame und eine der deutschen Sprache nicht mächtige Mutter,die dazu mit PP und PC überfordert ist.
Wie beurteilst Du dann die Situation,welchen Rat gibst Du dann??
petergabriel
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petergabriel schrieb:
...
Daraus schließe ich,daß bei Anerkenntnis der Hauptforderung durch Zahlung die Gebühren auch fällig sind.
petergabriel schrieb:
...
Wenn das tatsächlich der Fall sein sollte,ist es klüger,sofort und umgehend die noch offene Zahlung vorzunehmen.
...
Heiner.Hemken schrieb:
Bisher ist auch noch kein Urteil bekannt, bei dem ein Inkassounternehmen erfolgreich die von ihm verlangten Gebühren einfordern konnte, wenn die Forderung direkt an den Gläubiger gezahlt wurde.