Paypal droht mit Inkasso - Inkasso droht mit gerichtlichen Maßnahmen

    • werv schrieb:

      ...
      - Unterzeichnete Bevollmächtigung des Mandanten

      Was das Inkassounternehmen senden muß, sollen die selbst herausfinden. Sonst kann man ja gleich deren Arbeit machen und einen Schriftsatz formulieren. Mit so etwas macht man es dem Inkasso viel zu einfachn.

      werv schrieb:


      - Eindeutigen Nachweis über den Eingang des Schriftverkehrs bei euch.

      Welchen Einfluß soll das auf einen möglichen Anspruch haben?

      werv schrieb:


      Danach weiteren telefonischen Kontakt untersagen.

      Das ist der erste und einzige Punkt, den man am Telefon besprechen sollte.

      werv schrieb:


      Sollte von denen zwischenzeitlich etwas schriflich kommen, dann melde dich hier wieder ;)

      Und einmal etwas grundsätzliches.

      Es ist immer gut helfen zu wollen, aber man sollte dabei nicht über das Ziel hinausschießen und dem Gegner mehr Infos geben als nötig.

      Ziel muß in erster Linie sein, dem TE bzw. seiner Mutter zu helfen, in der Sache nicht nachzugeben und nicht dem Gegner zu zeigen, daß auch etwas weiß.
    • Heiner.Hemken schrieb:

      werv schrieb:

      ...
      - Unterzeichnete Bevollmächtigung des Mandanten

      1.Was das Inkassounternehmen senden muß, sollen die selbst herausfinden. Sonst kann man ja gleich deren Arbeit machen und einen Schriftsatz formulieren. Mit so etwas macht man es dem Inkasso viel zu einfachn.

      werv schrieb:


      - Eindeutigen Nachweis über den Eingang des Schriftverkehrs bei euch.

      2.Welchen Einfluß soll das auf einen möglichen Anspruch haben?




      @Heiner: Ich gebe dir teilweise recht. Wenn es um dich oder um mich gehen würde, dann könnten wir
      einfach aus Spaß mit dem Inkasso rumspielen, bis es evtl sogar so Blöd ist eine gerichtliche Mahnung
      abzuschicken, das man dann (um in dem Urlaub keine Langeweile zu haben) in eine negative Feststellungsklage
      umwandeln würde!


      TE hat aber ihren Ziel klar formuliert: Sie und ihre Mutter möchten einfach wieder Ruhe haben!

      Diesen Ziel erreicht man am besten, im dem man dem Inkasso klar macht, dass man sich auskennt (deswegen 1.) und
      dass man nicht gewillt ist den Terror mitzumachen.

      Es besteht dabei eine Chance, wenn die nur per Email fungiert haben, dass die dann einfach Ruhe geben (deswegen 2.), da sie
      nicht nachweisen können, dass sie einen Anspruch haben.
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • werv schrieb:

      im dem man dem Inkasso klar macht, dass man sich auskennt


      da man sich aber nicht auskennt und dazu über den Inhalt hinaus auch noch Schwierigkeiten mit der Sprache hat :!: , kann die Vorgehensweise nur nach hinten losgehen!

      Darum empfehle ich nochmals:

      Stubentiger schrieb:





      lass es lieber, es hat keinen Zweck und keine Eile, bevor du nicht sicher bist es dadurch nicht schlimmer zu machen!

      Nicht du musst handeln, sondern Inkasso muss beweisen :!: schriftlich :!: dass die Forderung rechtens wäre.

      um mal ein 'Wort von Pandarul zu zitieren: Das ist immer so in Deutschland: derjenige, der etwas von dir will, muß beweisen.

      Wenn die nochmals anrufen:




      Ich habe mit Ihnen nichts zu bereden, wenn Sie was von mir wollen, machen Sie das bitte schriftlich.
      Ich habe mit Ihnen nichts zu bereden, wenn Sie was von mir wollen, machen Sie das bitte schriftlich.
      Ich habe mit Ihnen nichts zu bereden, wenn Sie was von mir wollen, machen Sie das bitte schriftlich.
      Ich habe mit Ihnen nichts zu bereden, wenn Sie was von mir wollen, machen Sie das bitte schriftlich.
      Ich habe mit Ihnen nichts zu bereden, wenn Sie was von mir wollen, machen Sie das bitte schriftlich. ...

      ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Stubentiger schrieb:



      da man sich aber nicht auskennt und dazu über den Inhalt hinaus auch noch Schwierigkeiten mit der Sprache hat :!: , kann die Vorgehensweise nur nach hinten losgehen!

      Deswegen keine Briefe und nichts anderes bereden als hier besprochen. Dann glaubt das Inkasso, daß man weiß was man tut.
      Man muss sich ja nicht auskennen - das Inkasso muss es nur glauben!
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    • Da habe ich eine andere Sicht der Dinge

      Unser TE schreibt in ihrem Posting Nr.3,daß sie das bezahlt hätten,was sie bezahlen mußten.Es seien jetzt noch €40.- an "Zinsen" offen.

      Daraus schließe ich,daß die HAUPTFORDERUNG beglichen worden ist;ich gehe davon aus,daß dies nachweisbar ist.Interessant wäre zu wissen,wie lange VOR der Inkassomitteilung diese Zahlung erfolgt ist.Ich gehe mal vorsichtig davon aus,daß sich die beiden Vorgänge gekreuzt haben.

      Das bedeutet aber auch,daß diese HAUPTFORDERUNG nicht bestritten worden ist.

      Die "Zinsen" sind keine Zinsen,sondern die üblichen hohen inkassotypischen GEBÜHREN.

      Daraus schließe ich,daß bei Anerkenntnis der Hauptforderung durch Zahlung die Gebühren auch fällig sind.

      Strittig ist m.E."nur"noch die FORM der Zustellung.Daß diese schriftlich zu erfolgen hat(und nicht per Mail),ist m.E.zu beanstanden.

      Allerdings:sollte(!!)BFS eine Forderung postalisch zugestellt haben und diese innerhalb der in diesem Schreiben gesetzten Frist nicht einschließlich(!!)der Gebühren ausgeglichen worden sein(sondern im Papierkorb oder sonstwo gelandet sein),läuft die TE samt ihrer Mutter Gefahr,daß sich die Höhe der zu begleichenden Gebühren immer weiter nach oben schraubt und sie/ihre Mutter in arge Bedrängnis geraten.

      Ich werde einfach den Eindruck nicht los,daß hier bei den Beteiligten(Mutter und Tochter)die Buchführung und die dazu gehörigen Nachweise in Unordnung sind.

      Wenn das tatsächlich der Fall sein sollte,ist es klüger,sofort und umgehend die noch offene Zahlung vorzunehmen.

      petergabriel
    • petergabriel schrieb:


      Allerdings:sollte(!!)BFS eine Forderung postalisch zugestellt haben und diese innerhalb der in diesem Schreiben gesetzten Frist nicht einschließlich(!!)der Gebühren ausgeglichen worden sein(sondern im Papierkorb oder sonstwo gelandet sein),läuft die TE samt ihrer Mutter Gefahr,daß sich die Höhe der zu begleichenden Gebühren immer weiter nach oben schraubt und sie/ihre Mutter in arge Bedrängnis geraten.

      NEIN! Laut TE hat sich Inkasso nur (angeblich) per Email gemeldet. Inkasso besteht darauf, dass sie Email geschickt hatten.
      Damit ist Inkasso in Beweispflicht, dass email auch angekommen ist (lies bitte den Thread durch - es ist nicht viel)

      Inkasso wird nicht beweisen können, dass email angekommen ist, damit risikiert Inkasso in Fall der Fälle ins Minus bei Gericht zu
      gehen. Das würde Inkasso nur risikieren, wenn es merkt, dass es mit jemanden zu tun hat, der keine Ahnung hat und den
      man schon vor Gericht einschüchtern kann!

      Anders gesagt: Wenn man so tut als würde man sicher auftreten, ist es wahrscheinlich, dass Inkasso Ruhe gibt.
      Wenn man unsicher ist, dann würden die Hyänen nur Blut riechen und erst bei Gericht weglaufen.

      TE und Ihre Mutter wollen nun Ruhe. Sicheres Auftreten ist da sehr wichtig. Auch sollte man so tun als würde man
      seine Rechte genau kennen und auch bis zum Ende wahrnehmen wollen.
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    • im Konjunktiv:sollte.........

      Du mußtest VOR Deine Ausführungen setzen:laut TE.........

      Jetzt nimm einfach mal an,daß meine Eventualität(!!) den Tatsachen entspricht.......nur mal so gedacht..........

      Wir(weder Du noch ich) WISSEN es nämlich nicht:wir haben eine 16jährige junge Dame und eine der deutschen Sprache nicht mächtige Mutter,die dazu mit PP und PC überfordert ist.

      Wie beurteilst Du dann die Situation,welchen Rat gibst Du dann??

      petergabriel
    • petergabriel schrieb:

      im Konjunktiv:sollte.........

      Du mußtest VOR Deine Ausführungen setzen:laut TE.........

      Jetzt nimm einfach mal an,daß meine Eventualität(!!) den Tatsachen entspricht.......nur mal so gedacht..........

      Wir(weder Du noch ich) WISSEN es nämlich nicht:wir haben eine 16jährige junge Dame und eine der deutschen Sprache nicht mächtige Mutter,die dazu mit PP und PC überfordert ist.

      Wie beurteilst Du dann die Situation,welchen Rat gibst Du dann??

      petergabriel
      Wir können nur den Leuten richtig helfen, die uns schonungslos Wahrheit sagen. Einem Lügner oder Wahrheitsvertuscher
      ist hier nicht zu helfen. Solchen Personen werde ich nicht eine Träne nachweinen... in meinen Beiträgen gehe
      ich deswegen immer davon aus, daß Wahrheit gesagt wird. Wenn nicht, dann sind die Leute die hier schreiben selbst schuld
      und eigentlich meiner Zeit nicht wert!

      Deswegen gebe ich meine Meinung nach der Beschreibung der TEs kund!
      ___________________________________________________________________________________
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    • petergabriel schrieb:

      ...
      Daraus schließe ich,daß bei Anerkenntnis der Hauptforderung durch Zahlung die Gebühren auch fällig sind.

      Dieser Schluss wäre dann richtig, wenn denn nicht so, wie es sich liest, die Hauptforderung an den Gläubiger direkt erfolgt wäre.

      petergabriel schrieb:

      ...
      Wenn das tatsächlich der Fall sein sollte,ist es klüger,sofort und umgehend die noch offene Zahlung vorzunehmen.
      ...

      Das wäre isofern nicht klüger, da bisher keine Legitimation des Inkassounternehmens erfolgt ist und man es tunlichst unterlassen sollte, Geld an Leute zu zahlen, bei denen nicht mal klar ist, ob da überhaupt ein Anspruch besteht.
      Ferner ist es das Privatvergüngen von Paypal, ein Inkassounternehmen einzuschalten. Die Grundlage, auf der Inkassounternehmen arbeiten ist sowieo aufgrund der Schadenminimierungspflicht dünn bis gar nicht vorhanden, denn es dürfen nur Kosten produziert werden, wenn das inkassobeauftragende Unternehmen nicht selbst in der Lage ist den Vorgang zu bearbeiten. Wer aber Mahnungen schreiben kann, muß kein Inkasso einschalten. Bisher ist auch noch kein Urteil bekannt, bei dem ein Inkassounternehmen erfolgreich die von ihm verlangten Gebühren einfordern konnte, wenn die Forderung direkt an den Gläubiger gezahlt wurde.
    • Heiner.Hemken schrieb:

      Bisher ist auch noch kein Urteil bekannt, bei dem ein Inkassounternehmen erfolgreich die von ihm verlangten Gebühren einfordern konnte, wenn die Forderung direkt an den Gläubiger gezahlt wurde.

      Genau das ist der knackige Punkt! Ganz abgesehen von der fehlenden Vollmacht, die das Inkasso in den meisten Fällen ohnehin nicht vorbringen kann.
      Diese darf auch nicht "pauschal" , sprich eine Generalvollmacht sein.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!