Käuferschutz: Paypal hat entschieden: Verkäufer hat Ware und Geld

    • Käuferschutz: Paypal hat entschieden: Verkäufer hat Ware und Geld

      Hallo Zusammen,

      ich brauche auch mal etwas Hilfe von euch. Ich habe Ende Juni einen Artikel (Grillplatte) bestellt und per Paypal bezahlt. Artikel kam auch, war aber deutlich anders als beschrieben (nicht sehr hoch erhitzbar) und somit für mich nicht brauchbar. Dies teilte ich dem Verkäufer mit und schickte das Paket zurück. Das Paket ist am 08.07. beim Verkäufer eingetroffen.

      Seit dem hatte ich vom Verkäufer nichts mehr gehört. Letzte Woche habe ich bei Paypal einen Konflikt eröffnet. Der Verkäufer hat die Rückzahlung abgelehnt mit der Begründung, benutzte Ware könne man nicht zurückgeben. Außerdem hat er einen Käuferschutzantrag gestellt. Paypal hat zu seinen Gunsten entschieden, weil ich angeblich an eine falsche Adresse zurückgesendet habe. Dabei habe ich die Ware an die angegebene Adresse gesendet und der Verkäufer sagt auch ggü. Paypal, dass er die Ware von mir zurückerhalten hat. Dies wurde mir auch von einem Paypal-Mitarbeiter telefonisch bestätigt. Der Verkäufer hat jetzt also Ware und Geld.

      Als Lösung wurde mir dann von Paypal angeboten, mir doppelte Versandkosten und 20 Euro gutzuschreiben. Da es sich jedoch um einen dreistelligen Betrag handelt, möchte ich das nicht so hinnehmen.

      Welche Möglichkeiten seht ihr hier? Evtl. Anzeige wegen Unterschlagung?

      Viele Grüße.
    • Paypal ist weder der Liebe Gott persönlich, noch sein Stellvertreter. Leider viel zu oft ein unseriöser Zahlungsdienstleister mit noch unseriöserem Geschäftsgebaren.

      Hak das ab und erinnere Dich:

      Du hast einen Vertrag mit dem Verkäufer, Du hast die gesamten Möglichkeiten der Deutschen zivilen Gerichtsbarkeit. Das ist der Weg. Nutzen mußt Du ihn.

      Ob das eine Unterschlagung ist? M.Mn. nach nicht, denn der Verkäufer begründet ja seine Weigerung.
      M.Mn. zieht diese Begründung allerdings nicht, da Du ja keine Rückgabe, sondern eine Reklamation wg. eines entscheidenden Mangels gelten machst.
    • Davon mal ganz abgesehen steht in den AGB des Verkäufers ohnehin:
      "Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. "

      Selbst wenn ich die Platte gebraucht hätte, was ich nicht habe, da sie überhaupt nicht geeignet ist, wird sich der Wert ja nicht gleich von dreistellig auf 0 Euro reduzieren.

      Also, dann wird mir wohl nur der Rechtsweg übrig bleiben.
    • nennst Du bitte mal die Ebay-Artikelnummer?

      um nachvollziehen zu können wie der Vorgang seitens Paypal gehändelt worden ist wäre es hilfreich wenn Du Screenshots des kompletten Käuferschutzfalls / Schriftverkehrs an die Redaktion schickst:

      kontakt@auktionshilfe.info


      hast Du die Sendungsnummer (der Rücksendung) im Käuferschutzfall hinterlegt?
      Paypal hat zu seinen Gunsten entschieden, weil ich angeblich an eine falsche Adresse zurückgesendet habe. Dabei habe ich die Ware an die angegebene Adresse gesendet und der Verkäufer sagt auch ggü. Paypal, dass er die Ware von mir zurückerhalten hat. Dies wurde mir auch von einem Paypal-Mitarbeiter telefonisch bestätigt. Der Verkäufer hat jetzt also Ware und Geld.
      hast Du an die bei Paypal hinterlegte Anschrift des Verkäufers verschickt?

      Du solltest nicht auf telefonische Aussagen eines PP-Mitarbeiters verlassen
      -
      nur Informationen/Daten die im Käuferschutzfall hinterlegt sind helfen Dir weiter.....

      hast Du gegen die PP-Entscheidung Widerspruch eingelegt?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cody7888a ()

    • richtig: wenn das Teil als hoch erhitzbar angepriesen wurde, es aber nicht ist....so machst Du eine Mängelrüge, Du reklamierst. Das ist etwas vollkommen anderes als Widerruf wegen "nicht gefallen" oder "anders überlegt".

      Bei einer Mängelrüge wäre es noch nicht mal abträglich, wenn das Ding "gebraucht" zurück kommt. Der VK hat den Mangel ab zu stellen. Wobei es natürlich noch besser ist, wenn Du den Mangel schon entdeckt hast, bevor Du das Teil in Gebrauch genommen hast.
    • Zuiop schrieb:

      Ich kann bei Paypal keinen Widerspruch gegen die Entscheidung einreichen. Jedenfalls gibt es keinen Button dafür.


      Lies, was DIr geschrieben wurde: Vergiss Paypal und mache Deine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend. Der ist Dein Vertragspartner und hat für die Ware bzw. die Abweichung zwischen Beschreibung und Ware, gerade zu stehen.

      Paypal ist Glücksspiel und versucht gelegentlich nach eigenen "Gesetzen" zu entscheiden. Obwohl sie einen eher "käuferfreundlichen" Ruf haben, kann es im Einzelfall auch zu Unrecht anders ausfallen, was die so jeweils am Schreibtisch entscheiden..... Das heißt für Dich aber nur: Der "einfache" Weg über PP fällt flach, Du musst jetzt den Weg einschreiten, den die deutschen Gesetze so vorsehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Der Mangel war ja bereits aus der Bedienungsanleitung zu entnehmen, in der stand, dass man die Platte möglichst nicht über 180°C und auf keinen Fall über 250°C erhitzen soll. Von den angepriesenen 400°C ist das weit entfernt.
      Ich habe jetzt erstmal den Schriftverkehr an auktionshilfe gesendet. Ansonsten muss ich mich wohl wirklich an einen kompetenten Anwalt wenden.
    • Was Du hier darfst ist die Artikelnummer posten. Dann können sich alle einen Eindruck verschaffen, was man so erwarten darf nach der Beschreibung.

      Das hilft dann eventuell auch anderen Leuten, die mit vollmundigen Anpreisungen hinters Licht geführt werden.
      Manchmal ist es ja auch so wie das Lesen von Reisekatalogen und Hotelbeschreibungen.....im Detail steckt dann die (Heim-)tücke....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • www.grosskuechenprofi.de

      Es handelt sich nicht um eine ebay-Auktion, sondern um folgenden Shop: grosskuechenprofi.de/

      @Zuiop

      Könntest du bitte das Gerät verlinken, das du gekauft hast, denn PayPal stellt ja in Abrede, dass ein Sachmangel vorliegt. Da würden wir uns doch gerne selbst ein Bild davon machen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Könntest du bitte das Gerät verlinken, dass du gekauft hast, denn PayPal stellt ja in Abrede, dass ein Sachmangel vorliegt. Da würden wir uns doch gerne selbst ein Bild davon machen.
      und zwar schnell, bevor das geändert worden sein wird!
      Oder hast du schon Screenshots vom Angebot gemacht? :huh:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Glaskeramik - Griddleplatte "SpidoCook"

      Fabrikat: Unox

      Modell: XP 200

      Abmessungen: LxBxH 398x610x127 mm

      Kontaktfläche: 280x440 mm

      Betriebstemperatur: 400°C

      Gewicht: 10 kg

      Anschlusswerte: 2,5 kW / 230V.

      grosskuechenprofi.de/griddleplatte-xp-200.html ?( oder Modell XP 300, XP 020 ET?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • cody7888a schrieb:

      schabbesgoi schrieb:

      Der "einfache" Weg über PP fällt flach....
      das ist falsch!

      PP hat (wieder) einmal in einen bestehenden Kaufvertrag eingegriffen
      -
      der Fall fällt nicht flach - ganz im Gegenteil!

      sich vorab um einen kompetenten Fachanwalt zu kümmern kann definitiv nicht schaden.......


      ...deshalb ja, der "einfache" Weg...der wohl flach fällt. Als Käufer wäre es mir jetzt erst mal um mein Geld schade und nur in zweiter Linie wichtig PP eine reinzuwürgen ...

      Als nicht gerade PP-Fanatikerin würde ich erst mal da ansetzen, wo ich gekauft habe, nicht bei der "Pseudo-Versicherung nach Gutdünken"....
      Wir sagen immer gern mal wieder: PP hebelt keine Gesetze aus. Und manchmal muss man das eben auch ernst nehmen und den fragilen "Paypal-Schutz" in den Wind schießen und sich sein Recht auf "normalem" Weg holen.
    • schabbesgoi, das ist sicher richtig.

      es gibt aber 2 Überlegungen dazu, die der TE anstellen sollte:

      1. ) PP hat eine Scheu, sich in Deutschland vor ein Gericht verantworten zu müssen. Da könnte das gesamte Geschäftsmodell in die Luft fliegen. Daher hat man in der Vergangenheit Vergleiche geschlossen, die den Gegenüber zu 100% incl. Gerichts und RA-Kosten entlastet haben
      2.) PP ist zahlungsfähig
    • schabbesgoi schrieb:

      Als nicht gerade PP-Fanatikerin
      ist in Deinem Fan-Club noch ein Platz frei :D :?:

      der Weg über einen Rechtsanwalt kann langwierig und teuer werden -
      es gibt noch eine Möglichkeit die Angelegenheit über eine separate PP-Abteilung "laufen" zu lassen....

      wobei auch dies mit einiger Zeit/Nerven verbunden ist......
      allerdings fallen hier keine Kosten (bis auf den Faktor "Zeit") an.....