Käuferschutz: Paypal hat entschieden: Verkäufer hat Ware und Geld

    • aurum schrieb:

      wobei hier ja klar ein mangel vorliegt bzw ein falsche Beschreibung

      Das wäre ja noch zu klären, wenn wir die Links von Zuiop bekommen.

      aurum schrieb:

      schade, daß panda nicht mehr aktiv ist und mal eben den passenden § nennt

      §434 BGB
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • aurum schrieb:

      ist zuiop eigentlich gewerblicher Käufer?
      da gibts ja bezüglich widerruf andere Regelungen
      wobei hier ja klar ein mangel vorliegt bzw ein falsche Beschreibung
      schade, daß panda nicht mehr aktiv ist und mal eben den passenden § nennt

      Es handelt sich aber nicht um einen Widerruf sondern um eine Reklamation.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • die vom Stubentiger verlinkte Platte kanns kaum sein, denn die wird ja auch auf der Herstellerseite mit 400 Grad beworben
      kann mir schwer vorstellen, daß die einen so großen Widerspruch in der Bedienungsanleitung haben
      kann man mit 200 Grad grillen?
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      aurum schrieb:

      ist zuiop eigentlich gewerblicher Käufer?
      da gibts ja bezüglich widerruf andere Regelungen
      wobei hier ja klar ein mangel vorliegt bzw ein falsche Beschreibung
      schade, daß panda nicht mehr aktiv ist und mal eben den passenden § nennt

      Es handelt sich aber nicht um einen Widerruf sondern um eine Reklamation.


      Sicher?
      Sachmangel = Reklamation = Nacherfüllung
      Sofortige Rückabwicklung spricht für Widerruf
    • Nun, ich gehe, wie eigentlich immer, zuerst mal von dem aus, was uns der Threadersteller geschrieben hat.

      Angepriesen und damit verkauft wurde etwas, was bis 400° taugt. Die der Leiferung beiliegende Gebrauchsanweisung spricht aber von ganz anderen Temperaturen. Möglichst nicht über 180 und absolut nicht über 250. Da liegen Welten dazwischen.

      Also: Reklamation. Dem Verkäufer stände es frei zu erklären, dass die Bedienungsanleitung nicht gilt....
      Ich kann es natürlich auch provozieren und das Dings versuchen durch zu heizen um auf die 400 zu kommen...
      Eigentlich kann der Vk doch glücklich und zufrieden sein, wenn er nur komplett zurück erstatten muss.

      Wenn das so ist, so braucht man vorerst keinen Fachanwalt. Allein das Insolvenzrisiko auf VK-Seite, sehe ich da als echtes Risiko.

      Mira: Rückabwicklung ist doch der richtige Weg, weil der VK nicht "nachbessern" können wird, wenn das Gerät die angebotenen Kriterien nicht erfüllen kann. Es steht ihm frei, das Gegenteil zu beweisen und damit die Reklamation abzulehnen. Dass das Gerät die 400° nicht dauerhaft bringen kann, scheint aber offensichtlich, wenn die Anleitung des Herstellers es so aussagt.
      Der VK, wenn er da sich quer stellt, der muss nen Halb-Schatten haben oder auf dem letzten Loch pfeifen ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Ich habe aufgrund der mangelnden Kommunikationsfreude des TE nur Stichproben gemacht und vielleicht muss ich auch zum Augenarzt.
      Welches Gerät wurde denn gekauft und soll die Anforderungen lt. AB nicht erfüllen?
      Die Grillplatten weisen offenbar lt. AB eine Thermostatregelung bis 320 Grad aus.
      Die Griddleplatte xp 200 wiederum ist mit einem Regler bestückt, der bis 400 Grad beschriftet ist, man das Gerät also anscheinend auf diese Temperatur einstellen kann.
      Wurde evtl. versehentlich ein anderes Gerät geschickt? Lag eine Bedienungsanleitung für ein anderes Gerät bei?
      Wieso beanstandet PayPal die Lieferadresse?
      Und weshalb bietet PayPal eine Gutschrift der doppelten Versandkosten und 20 Euro an?
      Ist der VK evtl. bereit das Gerät auf Kosten des K wieder zurückzuschicken, erkennt aber (berechtigt oder unberechtigt) weder Reklamation noch Widerruf an?
      Egal ob Reklamation oder (evtl. unberechtigter) Widerruf, der Händler darf natürlich nicht Geld und Ware behalten, aber eine genauere Schilderung seitens TE wäre durchaus sinnvoll.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Eine mögliche Erklärung steht in # 26.
      Nämlich dann, wenn PayPal einen Anspruch auf Rückzahlung nicht anerkennt, wohl aber die Zurücksendung der Ware an den K.
      Zunächst müsste TE mitteilen:
      Welcher Artikel? Wurde ordnungsgemäß reklamiert (Konsequenz zunächst Nacherfüllung) oder direkt widerrufen (ist auch bei Mangel möglich).
      Sollte es sich um einen Widerruf handeln, ist er dazu berechtigt?
      Nicht, dass ich davon ausgehe, dass PayPal diese gesetzl. Regelungen berücksichtigt, aber für die Beurteilung der rechtl. Ansprüche des TE wären diese Infos schon notwendig, sonst bleibt alles Spekulation.
      Zumal ich bei meinen Stichproben, wie stubentiger, nur drei Artikel fand, die 400 Grad versprechen, aber zumindest einer auch gleichzeitig einen entsprechend beschrifteten Regler besitzt.
      Bei den anderen beiden Griddleplatten habe ich mir nicht die Mühe gemacht, das Foto zu vergrößern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Hallo,

      erstmal vielen Dank für eure Antworten.

      Zunächst mal der Link zum Produkt:
      rieber.de/produkte/product/the…r/Frontend/action/detail/

      Die Platte wurde direkt von Rieber geliefert. Es lag also nicht die Bedienungsanleitung für ein anderes Gerät bei. Es handelt sich auch nicht um ein eigenständiges Gerät, sondern lediglich um eine Platte, die auf verschiedenen Hitzequellen benutzt werden kann.
      Auf der Seite seht ihr, dass dort steht :"Er ist optimal einsetzbar für die Temperaturbereiche von -20 °C bis +400 °C." Die Bedienungsanleitung kann man sich auch gleich runterladen. Da stehen dann die niedrigeren Temperaturen drin.


      Ich bin rein privater Käufer, betreibe kein Gewerbe. Ich habe die mangelnde Temperaturbeständigkeit reklamiert. Daraufhin wurde mir vom Verkäufer gesagt, dass es keine Platten gäbe, die 400°C aushalten. Daher könne ich die Platte zurückschicken und würde dann mein Geld zurückerhalten.
    • na ist ja Klasse
      was meint der Hersteller mit der "Empfehlung"in der Anleitung?
      ist das nun die oberste Grenze oder gehts doch bis 400?
      steht ja keine Erklärung für die Empfehlung und den dringenden rat, Öle mit 180Grad Rauchtemp. zu verwenden
      und was passiert bei 400: nach 3 x in der Temp. die Beschichtung hin? aber ging ja 3x, also wars nicht ganz unmöglich
    • Also "optimal einsetzbar für die Temperaturbereiche von -20 °C bis +400 °C." bedeutet für mich, dass die Platte problemlos häufig und auch über längere Zeit stark erhitzbar ist. Das widerspricht definitiv der Empfehlung aus der Bedienungsanleitung.

      Als Begründung für Öle mit niedrigem Rauchpunkt steht da ja "Überhitzung verhindern" noch mit Ausrufezeichen-Symbol versehen. Das interpretiere ich so, dass die Platte bei Benutzung von z.B. Rapsöl überhitzen würde, bevor das Öl anfngt zu rauchen. Mi wurde auch in einer Mail bestätigt, dass die Platte eben nicht bis 400°C erhitzbar ist, sondern nur so bis max. 250°C.
    • klar, aber es wird nicht geschrieben, warum die Überhitzung vermieden werden soll
      sind es (vermutlich) technsiche Gründe

      oder: für mich als Kochlaien, schmecken die Speisen nicht, wenn sie mit dem heißeren Öl gebraten werden

      wie auch immer: es ist ein heftiger Widerspruch
      du hast zurecht 400 erwartet und die Bed. anleitung rät dringendst davon ab
      also Rekla
    • Und wo steht auf der Seite deines VK bei den Thermoplates von Rieber etwas von 400 Grad :?:
      Kannst du bitte auf das von dir dort gekaufte Produkt verlinken?
      Grundsätzl. ist es egal, ob ihr das Ding Rekla oder Widerruf nennt, sofern du Endverbraucher bist und keiner auf Nacherfüllung besteht, sondern ihr euch auf Rückabwicklung geeinigt habt.
      Selbst bezügl. der Versandkosten dürfte es keine Probleme geben, denn der VK rühmt sich noch der alten Widerrufsbelehrung.
      Der VK behauptet aber nun die Platte sei benutzt? Hat er das denn nachgewiesen?
      Reklamieren darfst du selbstverständlich auch nach normalem Gebrauch, aber du hast das Teil gar nicht benutzt :?:
      Und PayPal wiederum beanstandet nicht diesen Sachverhalt, sondern eine falsche Lieferadresse ?(
    • @ Mirabella Neumann
      Ja, alles richtig, was du schreibst. Genau der Artikel ist es.
      - VK behauptet Platte sei benutzt. Dies behauptet er allerdings erst, seit ich bei Paypal den Konflikt eröffnet habe. Nachgewiesen hat er das nicht.
      - Paypal beanstandet die Lieferadresse
    • Ich kann die von dir erwarteten 400 Grad in dem Angebot des VK auch mit der Lupe nicht finden und werte es daher als ungerechtfertigte Reklamation bzw. als Widerruf.
      Du hast das Teil ganz sicher kein bisschen benutzt?
      Falls doch, wird es spannend, denn 1. gibt es deswegen sowieso meistens Streit und 2. haben sich die Bestimmungen diesbezügl. seit Juni geändert, der VK hat aber noch die alte WRB.
      Hast du den Artikel an die Adresse laut Widerrufsbelehrung = Impressum geschickt oder wohin bzw. wohin sollte sie denn lt. PayPal gehen?
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ich kann die von dir erwarteten 400 Grad in dem Angebot des VK auch mit der Lupe nicht finden und werte es daher als ungerechtfertigte Reklamation bzw. als Widerruf.


      Das muss da auch nicht stehen, dafür steht die Artikelnummer des Herstellers dort. Der VK muss sich anrechnen lassen, was er dort verkauft nach Herstellerangaben. Ich gehe auch davon aus, dass er sie kennen muss. Er hätte die 400 Grad ausschließen müssen.

      Zitat:
      Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.


      dejure.org/gesetze/BGB/434.html
    • :?:
      Mal steht hier im Forum zu lesen, der VK dürfe nicht damit rechnen, dass der K die Herstellerangaben kennt.
      Nun steht hier zu lesen, dass er damit rechnen muss.
      Der Hersteller wiederum wird sich bedanken, wenn jeder VK auf die Idee kommt die Herstellerangaben zu zensieren.
      Vielleicht mal Rieber anrufen oder anschreiben und sich danach erkundigen, inwiefern die Emfehlung nur eine Empfehlung ist und die 400 Grad Gültigkeit haben?
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Vielleicht mal Rieber anrufen oder anschreiben und sich danach erkundigen, inwiefern die Emfehlung nur eine Empfehlung ist und die 400 Grad Gültigkeit haben?
      Aber vorher einen Screenshot der Produktseite machen ;)

      ist ja alles schon über 4 Wochen her - der VK hat vieleicht seine Artikelbeschreibung auch schon geändert ....
      und seine Versandadresse in PayPal ... Te hat verschickt bevor der Fall geöffnet wurde nehme ich an ......