Käuferschutz: Paypal hat entschieden: Verkäufer hat Ware und Geld

    • Bei dem Link von Zuiop steht eindeutig 400 Grad

      Den Teppanyaki thermoplate® mit Nano-Oberflächenbehandlung gibt es
      in den Größen: GN 1/1, GN 2/3, GN ½
      ohne Griffe oder mit Stehgriffen
      Er ist optimal einsetzbar für die Temperaturbereiche von -20 °C bis +400 °C. Die Materialstärke des SWISS-PLY® Mehrschichtmaterials liegt bei 4 mm.

      Ich hätte schon längst bei der Frma angerufen um das mit denen zu klären.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Der Artikel wurde mir von Rieber direkt geliefert und auch an diese zurückgesendet.
      Wie schon geschrieben, wurde mir auch schriftlich per Mail bestätigt, dass die Platte eben keine 400°C aushält. Ich denke also nicht, dass es Sinn macht, da nochmal anzurufen und nachzufragen.
      Ich werde jetzt einfach mal einen kompetenten Fachanwalt um eine Einschätzung bitten und mich dann hier nochmal melden. Das scheint ja alles doch etwas komplizierter zu sein, als ich zunächst angenommen hatte. Vielen Dank an alle für eure Kommentare.
    • So kompliziert ist es nun auch wieder nicht. Es gestaltete sich hier nur etwas langwierig, weil wichtige Angaben deinerseits fehlten.
      Der Händler interpretiert es als Widerruf, da diese -20 bis 400 Grad seinem Angebot nicht zu entnehmen sind.
      Eine etwaige, evtl. über die gesetzl. Bestimmungen hinausgehende Nutzung berechtigt ihn jedoch nicht, einen Widerruf abzulehnen.
      Die Aussage, benutzte Artikel dürfe man nicht zurückgeben, ist falsch.
      U.U. ist er zu einem Wertabzug berechtigt, den er aber begründen und beziffern muss.
      Die (etwas diffuse) aktuelle Rechtslage kannst du diesem link entnehmen, seine Widerrufsbelehrung ist veraltet.

      shopbetreiber-blog.de/2014/06/25/vrrl-wertersatz/

      Es kommt jetzt zunächst eigentlich nur darauf an, ob du bei deiner Aussage bleibst, diesen Artikel nicht in Gebrauch genommen zu haben, dann wäre es in diesem Fall gar nicht nötig zw. Rekla und Widerruf zu differenzieren (VSK lasse ich jetzt aussen vor), oder es doch getan hast, durch Nutzung und/oder Reinigung.

      Interessant wäre auch, ob es Rieber war, die nach Eingang der Ware eine Nutzung feststellten.

      Mir ist insgesamt jedoch nicht ganz verständlich, weshalb dir der Unterschied zw. Herstellerseite und Händlerangebot/Bedienungsanleitung nicht vorher aufgefallen ist und dies vorab durch einen Anruf oder eine Email an den Händler abgeklärt hast.
      Die 400 Grad konntest du ja nur aufgrund der Herstellerseite erwarten, nicht aufgrund des Händlerangebots.
      Auch andere Händlerangebote orientieren sich nicht an den 400 Grad, sondern an der Empfehlung laut Bedienungsanleitung.

      Liegt es daran, dass ein Verbraucher ja grundsätzl. erst einmal kaufen und im Fernabsatz widerrufen kann und PayPal ja laut Werbung ohnehin sichererer ist?

      Ich habe es jedenfalls so verstanden, dass die schriftl. Aussage, diese Platten seien generell für 400 Grad nicht geeignet, vom VK kam.
      Aufgrund seiner dir mitgeteilten Auffassung ist es also verständlich, dass er für eine Verwendung über die Angaben in seinem Angebot hinaus, keine Gewähr übernehmen möchte.
      Weshalb jedoch sträubst du dich, dich bei Rieber über den Grund der Differenz zw. Herstellerseite und Bedienungsanleitung zu erkundigen?
      Du suchst doch eine Platte, die bis 400 Grad verwendbar ist oder nicht?

      Fazit: Wenn die Ware von dir in keinster Weise benutzt wurde, müsste es eigentlich auch ohne Fach-RA zunächst ausreichen, darauf hinzuweisen und für die Rückzahlung per Einschreiben eine angemessene Frist zu setzen. Ob es sich um eine Rekla oder einen Widerruf handelt, würde ich in diesem Fall völlig unerwähnt lassen.

      Sollte dir doch plötzlich eine Nutzung einfallen, empfiehlt es sich, dass du dich über die diesbezügl. Rechtsprechung näher informierst.
      Das würde dann nicht nur die Zulässigkeit eines Wertabzugs bei Widerruf betreffen, sondern auch, ob es nicht (s. schabbes) als Reklamation anzusehen ist.
      Vorsorglich verweise ich allerdings noch einmal auf eine mögliche Anfrage bei Rieber, mit der sich eine mögl. Nutzbarkeit bis 400 Grad evtl. aufklärt.
      Irgendwelche Platten, die diese Temperaturen aushalten muss es ja geben oder was sonst liegt auf diesen Griddleplatten, die man bis 400 Grad aufheizen kann?

      Hast du diese Gutschrift (VSK und 20 Euro) von PayPal erhalten?
    • Ja, ja, ich weiß, was in 15 steht und hatte das von Anfang an fest im Blick.
      Allerdings finde ich nicht, dass sich PayPal widerrechtl. eingemischt hat, sondern TE hat sie ja höchstselbst mit der Problemlösung beauftragt.
      Dass das dann nun nicht in seinem Sinne verlief, könnte an der Unkenntnis der AGB liegen.
      Vielleicht wäre es sinnvoller gewesen, den Händler zur Lösung des Problems einfach erst einmal anzurufen?

      Edit/Korrektur: Der VK hat den Fall an PayPal übergeben, TE hatte ihn jedenfalls eröffnet.
      Wegen sichererer oder so. Normale Kommunikation scheint ja altmodisch zu sein oder so ähnlich.....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Mir ist insgesamt jedoch nicht ganz verständlich, weshalb dir der Unterschied zw. Herstellerseite und Händlerangebot/Bedienungsanleitung nicht vorher aufgefallen ist und dies vorab durch einen Anruf oder eine Email an den Händler abgeklärt hast.
      Die 400 Grad konntest du ja nur aufgrund der Herstellerseite erwarten, nicht aufgrund des Händlerangebots.
      Auch andere Händlerangebote orientieren sich nicht an den 400 Grad, sondern an der Empfehlung laut Bedienungsanleitung.



      Das kann ich durchaus verstehen, Mira. Wenn ich aus Sicht der Händler denke. ....

      Es mag sein, dass wir hier auch einen Fall von "Kaufreue" haben, ja, es könnte sein...Von der Art, wie ich sie seit Monaten wegen der Änderung des Widerrufsrechts befürchtet habe. Der gesetzliche Widerruf wird teurer (VSK) für den Kunden so braucht es einen Fehler an der Ware.
      Aber, selbst wenn es so sein sollte, in diesem Fall haben wir mindestens auf der anderen Seite einen "Profi"-VK, der sehr rumzimpert. 100% Wertverlust....fürs das Auspacken und Bedienungsanleitung lesen? (ich gehe mal weiter davon aus, dass die Threaderstellerin das Ding nicht in Nutzung genommen hat). Ich glaub mein Schwein pfeift....

      Der Händler möge sich lieber mit seinem Vorlieferanten (Rieber) einigen und die sollen mal ganz schnell den Fehler auf ihrer Seite bereinigen.
      Menno, so ein Fall ist doch regelrecht "preisgünstig" für VK und Hersteller zu erledigen....Nebenkosten von Fehlern im Online-Handel.....Warenwert klein (Für Hersteller und VK, nicht für einen Privatmenschen)...

      Man möge auch als Händler doch endlich mal akzeptieren, dass es ohne diese manchmal "lästigen" Gesetze kaum Onlinehandel in diesem Maße geben könnte, weil kein Privat-Mensch "die Katze im Sack" kaufen würde.
      Das auch zu Deiner vorigen Anmerkung, Mira: Ja, Auf der einen Seite muss ein privater Käufer nicht alles wissen, was nicht in der AB des VK steht, auf der anderen Seite jedoch darf er es wissen und sich darauf berufen, was in Bedienungsanleitungen und auf Herstellerseiten so geschrieben steht. Beides ist so.

      Das und überhaupt Verbraucherschutz-Gesetze sind
      a) lästig für Händler
      b) gesetzlich so vorgegeben
      c) vom seriösen Online-Händler in seiner Preis-Kalkulation mit einer gewissen Quote zu berücksichtigen
      d) notwendig, damit Verbraucher überhaupt Online kaufen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Normale Kommunikation scheint ja altmodisch zu sein oder so ähnlich.....


      Ich glaube nicht, dass das altmodisch ist. Nur...: von diesen Fällen bekommen wir nichts mit. Außer mal im Falle, dass ein K mit seinem VK "ganz normal" reden möchte und dem Vk dafür dann ein "Fall" von ebay reingehauen wird. Da merkt man dann doch, dass viele Käufer es eigentlich im Guten versuchen wollen, aber nicht wissen, was sie den VK damit antun ;)
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ja, ja, ich weiß, was in 15 steht und hatte das von Anfang an fest im Blick.
      Allerdings finde ich nicht, dass sich PayPal widerrechtl. eingemischt hat, sondern TE hat sie ja höchstselbst mit der Problemlösung beauftragt.
      Dass das dann nun nicht in seinem Sinne verlief, könnte an der Unkenntnis der AGB liegen.
      Vielleicht wäre es sinnvoller gewesen, den Händler zur Lösung des Problems einfach erst einmal anzurufen?

      Edit/Korrektur: Der VK hat den Fall an PayPal übergeben, TE hatte ihn jedenfalls eröffnet.
      Wegen sichererer oder so. Normale Kommunikation scheint ja altmodisch zu sein oder so ähnlich.....
      Dem Kontext nach scheinst du das dem TE anzulasten.
      Warum?
      Im EP lese ich:
      Dies teilte ich dem Verkäufer mit und schickte das Paket zurück.
      .....
      Seit dem hatte ich vom Verkäufer nichts mehr gehört. Letzte Woche habe ich bei Paypal einen Konflikt eröffnet.

      Demnach scheint sich der VK nach Rücksendung etwa einen Monat in Schweigen gehüllt zu haben.

      </iframe>

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • OT/ Schade, dass Pandarul hier nicht mehr schreibt :(
      Immer, wenn ich hier doch noch schreibe, hoffe ich insgeheim, dass er die Finger irgendwann doch nicht stillhalten kann.....
      Insbesondere hätte mich interessiert, schabbes, was er zu deinem Einwand in 38 vorzubringen hätte /OT

      Nö, kara, ich meinte das völlig neutral. Diesbezügl.Fragen kann ich allerdings nur an TE stellen, denn der VK liest hier ja vermutlich nicht mit.
    • Die 20 Euro plus 2xVSK sind ein Angebot von Paypal.

      Wie schon richtig erkannt, hat der VK nichts mehr von sich hören lassen seit Rücksendung der Ware. Das war auch der Grund, weshalb ich bei Paypal dann den Konflikt eröffnet habe. Daraufhin hat der VK aber sofort einen Käuferschutzfall eröffnet.

      Es geht mir im Übrigen auch überhaupt nicht um die Versandkosten, das sind ja wirklich nur wenige Euro, die ich auch problemlos selber tragen kann. Insofern habe ich gar keinen Grund einen vermeintlichen Fehler an der Ware zu finden. Der Warenwert selber ist aber num,al nicht ganz unerheblich. Sonst ich hätte ich das auch schon längst abgeschrieben.
    • PayPal hat gegen dich entschieden, weil die Rücksendung nicht an den VK, sondern an Rieber erfolgte.
      Das ist in deren AGB so geregelt.
      Der VK wiederum verweigert die Erstattung wegen einer von ihm oder Rieber festgestellten Nutzung deinerseits.
      Wer hatte diese denn festgestellt (Rieber oder der VK?)und hast du den Artikel nun in Gebrauch genommen bzw.gereinigt oder nicht?
      Auf die Regelungen bezügl. Wertabzug habe ich in # 43 verwiesen.
      Schabbes verwies in # 38 auf eine mögliche Reklamation, das haben wir aber nicht weiter ausdiskutiert.
      Um Versandkosten ging es bei diesen Beiträgen nicht oder nur unwesentlich, sondern um Nutzung, Reklamation oder Widerruf bzw, Wertabzug.
      Damit solltest du dich auseinandersetzen und dann entsprechend verfahren.
    • Weshalb Paypal gegen mich entschieden hat, weiß ich mittlerweile. Haben sie mir ja auch nochmal mitgeteilt.
      Ich habe den Artikel nicht benutzt und auch nicht gereinigt (hatte ich doch schon geschrieben). Da der VK nicht mit mir kommuniziert hat, weiß ich nicht, wer die Nutzung festgestellt hat.

      Es ging durchaus darum, ob ich hier wegen der Änderung des Widerrufsrechts einen Fehler finden möchte, um die VSK nicht bezahlen zu müssen, obwohl es sich um "Kaufreue" handelt.
    • Es liegt doch ganz eindeutig vom Hersteller Rieber ein Fehler in der Artikelbeschreibung vor.
      Die schreiben bis zu 400 Grad erhitzbar, diese angegebene Temperatur hält der Artikel aber nicht aus.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel