Ebay Käuferschutz, geschlossener Fall - Verkauf nach England und ein angeblich leeres Paket

    • Was mir noch ein wenig "spanisch" vorkommt:

      Michel99 schrieb:

      Ich habe Paypal über Facebook angeschrieben und um Hilfe gebeten. Nach Schilderung des Falls versprach man schnelle Hilfe und hat das Paypal Konto ausgeglichen

      Michel99 schrieb:

      Später kam dann die Mitteilung, man werde den Betrag nun dem Ebay Konto hinzufügen und einziehen
      Zunächst wurde offenbar das PayPal-Konto mit dem Betrag ins Minus gesetzt, dann nach Intervention von Michel99 wieder (von wem :?: ) ausgeglichen?

      Offenbar hat den Käuferschutzfall ebay.co.uk bearbeitet und anscheinend hat ebay.co.uk das Geld an die Käuferin ausgezahlt( :?: )

      Nachdem Michel99 seinen eBay-Account aber bei ebay.de hat, soll jetzt ebay.de den Betrag im Auftrag von ebay.co.uk über das de.eBay-Konto einziehen( :?: )

      Betreibt hier die eBay Europe S.à.r.l. Inkasso für PayPal?

      Michel99, ist Dein eBay-GEBÜHREN-Konto inzwischen mit den rund 2.300 Euro? belastet?
    • NUR mit anwaltlicher Hilfe

      wird sich diese Sache zur Zufriedenheit des TE regeln lassen.

      @TE:
      Verschwende KEINEN Gedanken mehr daran,daß Du in der Lage bist,diese Sache mittels umfangreicher Darstellungen gegenüber Ebay,Paypal,DHLund der Aufsichtsbehörde in Luxemburg zu Deiner Zufriedenheit klären zu können.Du wirst immer wieder "weitergereicht",wobei der jeweilige Adressat sich für nicht zuständig erklären wird.

      Mein Rat:
      Deckungszusage Deiner Rechtsschutzversicherung einholen,Anwalt von denen empfehlen lassen,Fall dem (Fach)Anwalt vortragen,Deine Dokumentation überreichen und machen lassen.Wahrscheinlich wird er/sie eine Aussetzung Deiner PP-Konto-Belastung auf Kulanzbasis durchsetzen.

      Problem:die Rechtslage als solche ist zwischen Deutschland(ebay.de/paypal.de)und dem UK (.com)unterschiedlich.Meine Anwältin hat in einem vergleichbaren Fall unter Androhung eines Gerichtsverfahrens hier in D durchgesetzt,daß deutsches Recht angewendet wird(Verbraucherschutz wird in D relativ groß-,im UK relativ kleingeschrieben).Da Du der Geschädigte bist,ist deutsches Recht anzuwenden.

      Laß Dich auch von der hiesigen Polizei bezüglich einer Strafanzeige gegen Deine "Handelspartnerin",PayPal und Ebay beraten.

      petergabriel
    • Der Käufer hat einen Fall bei Ebay geöffnet. Der Käufer entscheidet somit nach welchen Richtlinien das ganze abläuft. Das Land in dem der Fall eröffnet wird ist zuständig. Die Kommunikation erfolgt nur in der Landessprache. Beweise für einen Verlust seitens des K wurden nicht erbracht.Wenn der Fall gegen den VK entschieden wird hat dieser 30 Tage Zeit dem zu widersprechen der Ebay Fall wird dann erneut geöffnet und sollte eigentlich nochmals geprüft werden. Dies hat der TE auch über Umwege ( Facebook ect. hinbekommen ). Der Fall wurde dann aber seitens Ebay wieder geschlossen mit der Sinnfreien Begründung daß mit dem Sendungsnachweis des Käufers ( den es aber nicht gibt ) alles in Ordnung sei. Dann wurde der ebay Account mit dem Betrag belastet - das ist auch normale Vorgehensweise - steht auch irgendwo in dem link den ich gepostet habe.

      Das ganze macht mir fast den Eindruck als habe man in der Beurteilung Käufer und VK verwechselt 8|


      Wenn man in der Community UK nachsieht hat es bei leeren Paketen innerhalb UK schon die Runde gemacht daß es intelligenter ist über ebay einen Fall zu eröffnen - das wird wohl auch seinen Grund haben. Hoffentlich nicht den, daß die Mitarbeiter bei ebay noch " kompetenter " sind und im Zweifel - überfordert mit diesem Sonderfall - getreu nach dem Motto gutes Kauferlebnis handeln ;)


      Hier ist etwas ganz gewaltig schief gelaufen !!

      @Michel99

      Könntest du den Schriftverkehr im Ebay Fall mal hier wiedergeben ?
      Mit welcher Begründung wurde der Fall das erste mal seitens PayPal geschlossen ?
      Welchen Fall genau hat dein Käufer geöffnet ? Nicht erhalten oder abweichender Artikel ?




      Wenn man PayPal / Ebay den Fehler detailliert in Landessprache auf dem Silbertablett präsentieren könnte sehe ich da schon eine kleine Chance.

      Man kann neuerdings? auch Käufer wegen Missbrauchs des Käuferschutzes melden. Dies würde ich auch noch machen (für die Akten)
    • Auf jeden Fall würde ich einen Anwalt deswegen konsultieren, aber es muss einer aus diesem Fachbereich sein.

      Hudor schrieb:

      Man kann neuerdings? auch Käufer wegen Missbrauchs des Käuferschutzes melden.


      Da klingelt mir auch was hinter den Ohren, habe aber keine Quelle zur Hand.
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