Mirabella Neumann schrieb:
HB hält nicht mehr am KV fest, sondern fordert das Geld zurück, wovon GR aber nicht zwangsläufig Kenntnis haben muss.
Wir hatten schon festgestellt, daß der HB keinen Kaufvertrag mit dem TE haben kann, da die eBay-AGB das ausschließen.
Also wenn man hier schon richtigerweise rät, eben nicht an die Paypaladresse zu zahlen, dann wundert es umso mehr, daß man aber nicht die Forderung des HB selbst anzweifelt und sich fragt, woher dessen Anspruch auf Rückgabe des Kaufpreises herrührt, den ein anderer gezahlt hat.
Mirabella Neumann schrieb:
TE muss sich nun überlegen, ob er zunächst die Angelegenheit mit HB abschließt und dann überlegt, ob und wie er weitervorgeht oder ob er aus dem gezahlten Betrag eine Anzahlung konstruiert, was er GR aber dann vielleicht mal mitteilen sollte und die Wirkung haben dürfte, dass er sich dann mit beiden Kandidaten vergnügen darf.
Ohne RV ein Abenteuer, was man vielleicht nicht leichtfertig empfehlen sollte.
Welche Tatsachen (keine Behauptungen, Annahmen, Wünsche o.ä.) liegen denn hier vor, für eine vorliegende Zahlung des
HB:
- Kein Kaufvertrag mit dem HB
- keine Zahlung des HB
GR:
- Kaufvertrag mit dem TE.
- Zahlung eines Betrages von 371,- EUR (zzgl Versand) vom Konto des GR
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Annahme:
Wie sähe es den rechtlich aus, wenn der TE das Geld an den GR auf dessen Konto zurücküberweisen würde, was ja angeblich von dem HB stammen soll und der GR es dem HB nicht weiterreicht? Hätte dann der TE die Rückgabe des Geldes vollzogen oder eher den GR bereichert?
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Schade, ich hatte gehofft, daß Du mehr Zeit hast, meine Fragen im Post #172 zu beantworten. Scheint aber nicht en vogue zu sein.
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