Stubentiger schrieb:
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ohne Verzug könnte er ja immer noch anfechten, wenn ihm(ihr?) bewusst wird, dass du die Gebotsrückziehung nicht anerkennst und auf dem Vertrag bestehst.
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Nein! Zu einer wirksamen Gebotsrücknahme gehört nach den AGB von eBay immer eine Anfechtung. Und für diese Anfechtung gilt folgendes:
rechtslexikon-online.de/Anfech…_Willenserklaerungen.html
Ganz besonders interessant Punkt 3 der angegebenen möglichen Irrtümer.