Gebotsabschirmung mit Zahlung per Überweisung

    • biguhu schrieb:

      ...
      In diesem Fall setzt man eine Frist zur Zahlung des Restbetrages und tritt dann vom Vertrag zurück. Geld wird rücküberwiesen und die Ware kann erneut eingestellt werden....

      Da der TE einen Schadensersatzanspruch gegen die "GR" hat, kann er sogar die bisher gleistete Zahlung einbehalten, die Kaufpreisdifferenz nach erneutem Verkauf gegenrechnen und spart sich das Mahnverfahren, soweit der Betrag deckend ist.

      forenuser schrieb:

      @ Uhu
      Jetzt kommt es! ;)

      Wie willst Du die Provision, die durch HBs System-Zuschlag (EOA) entstanden ist, GR aufs Auge drücken?
      ...

      Gar nicht, wie Du richtig bemerkt hast. Eben, weil das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.

      Rumpel schrieb:


      Rumpel schrieb:


      ...
      Hier müsste also erstmal Gebotsrückzieher vom Kauf zurücktreten, bevor ich etwas erstatten und weiterverkaufen darf.

      Ich erbitte zu diesem Gedankenspiel noch mal Ideen, für mich ist das ein äußerst wichtiger Punkt.

      Das haben wir schon durch. Um einen eindeutigen Status zu erreichen, setzt man dem Käufer eine Frist zur Zahlung und kann dann nach fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Dann hat der Käufer keinen Anspruch mehr auf Vertragserfüllung, der Verkäufer aber sehr wohl einen auf Schadensersatz.

      Stubentiger schrieb:

      ...
      eben, aber dort einen Klick weiter: rechtslexikon-online.de/Unverzueglich.html

      Entscheidend für die Unverzüglichkeit ist nicht die objektive, sondern die subjektive Zumutbarkeit des alsbaldigen Handelns.
      Nicht erforderlich ist, dass die Handlung sofort vorgenommen wird.
      Dem Handelnden steht eine angemessene Überlegungsfrist zu. Soweit erforderlich, darf er auch den Rat eines Rechtskundigen einholen.

      ...

      Was nützt denn die Einhaltung der Anfechtungsfrist, wenn das Argument nachher keinen Anfechtungsgrund darstellt. Und wenn man, auch wenn es unerheblich ist, den vom "HB" genannten Grund betrachtet, stellt eben genau das keinen Anfechtungsgrund dar.

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    • Stubentiger schrieb:


      eben, aber dort einen Klick weiter: rechtslexikon-online.de/Unverzueglich.html

      Entscheidend für die Unverzüglichkeit ist nicht die objektive, sondern die subjektive Zumutbarkeit des alsbaldigen Handelns.
      Nicht erforderlich ist, dass die Handlung sofort vorgenommen wird.
      Dem Handelnden steht eine angemessene Überlegungsfrist zu. Soweit erforderlich, darf er auch den Rat eines Rechtskundigen einholen.


      vielleicht hat er noch keinen Termin beim Rechtskundigen? ;)

      Dann les auch selber weiter:
      Als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln wird von den Gerichten in der Regel ein Zeitraum von zwei Wochen angesehen. Dies gilt vor allem - in Anlehnung an § 626 Absatz 2 BGB - bei der Anfechtung von Arbeitsverträgen.

      biguhu schrieb:

      schabbesgoi schrieb:

      Wenn GR "irgendwann" auf die Idee käme und TE den Rechner dann nicht mehr hat....Was macht TE dann? Einen gleichwertigen Rechner (Art und Güte) am Markt kaufen und den an GR liefern, sobald GR 1010 € gezahlt hat. Dieses Risiko schätze ich als nicht relevant ein. Oder besser: Es gibt auch "positive Risiken". :)

      Die Wahrscheinlichkeit, dass der GR eines Tages auf den Vertrag besteht, geht gegen Null. Ansonsten teilst du ihm mit, dass du gerne den Schadensersatz begleichst, der sich ja durch die Differenz zu einer Ersatzbeschaffung ergibt. Der Schadensersatz lege in diesem Fall dann deutlich im negativen Bereich.
      Ich schätze dieses Risiko garnicht also so klein ein. Er könnte ja als Sammler eben genau jenes Gerät wollen, also z.B. hat es eine amerikanische Tastatur, die entsprechende Beschaffung aus Amerika könnte dann durchaus teuer werden. Dazu der ganze Aufwand. Vielleicht ist es ja nicht sinnvoll, aber er könnte ja versuchen mir aus Rache das Leben schwer zu machen. Wahrscheinlich ist es natürlich nicht, aber denkbar. Das er überhaupt zum Anwalt geht ist ebenfalls unwahrscheinlich.

      Bevor mir jedenfalls Gebotsrückzieher nicht sagt, dass er sein Geld zurück will und vom Kauf zurück tritt, sehe ich es als Risiko an auf Anforderung von Auktionsgewinner zu zahlen.
    • Rumpel schrieb:

      ...
      Ich schätze dieses Risiko garnicht also so klein ein. Er könnte ja als Sammler eben genau jenes Gerät wollen, also z.B. hat es eine amerikanische Tastatur, die entsprechende Beschaffung aus Amerika könnte dann durchaus teuer werden. Dazu der ganze Aufwand. Vielleicht ist es ja nicht sinnvoll, aber er könnte ja versuchen mir aus Rache das Leben schwer zu machen. Wahrscheinlich ist es natürlich nicht, aber denkbar. Das er überhaupt zum Anwalt geht ist ebenfalls unwahrscheinlich.
      ...

      Der Grund warum er was kauft, ist unerheblich. Es zählt alleine die Tatsache, daß sie aufgrund eines bestehenden Vertrages die Erfüllung desselben einfordern kann. Und das über die Verjährungsfrist von drei Jahren.

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    • Heiner.Hemken schrieb:


      Der Grund warum er was kauft, ist unerheblich. Es zählt alleine die Tatsache, daß sie aufgrund eines bestehenden Vertrages die Erfüllung desselben einfordern kann. Und das über die Verjährungsfrist von drei Jahren.
      Das ist noch schlimmer, nach 3 Jahren finde ich das Laptop mit der Ausstattung sowieso nicht mehr. Eine Neubeschaffung ist dann quasi nicht möglich oder sehr teuer. Also müsste das Gerät hier 3 Jahre rumliegen bevor ich es verkaufen kann.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Rache wofür? Dieses "Risiko" tritt doch nur für den Fall ein, dass er irgendwann Forderungen stellt, nicht du.
      Rache dafür das ich ihm so viel Schwierigkeiten gemacht habe und das Gerät nicht zum Spottpreis verkauft habe.
    • Rumpel schrieb:

      Bevor mir jedenfalls Gebotsrückzieher nicht sagt, dass er sein Geld zurück will und vom Kauf zurück tritt, sehe ich es als Risiko an auf Anforderung von Auktionsgewinner zu zahlen.
      Dann fordere den GR doch zur Erfüllung des Kaufvertrages auf. Zahlung des Restbetrags Fristsetzung ect. Warum scheust auch du den Kontakt mit dem GR wie der Teufel das Weihwasser ?

      Da habe ich dann noch eine Frage @all - Wie lange würde es dauern bis der Betrag auf dem Konto,wenn der GR Ihn nicht zurückfordert oder den Restbetrag zahlt - ohne jegliche Gegenleistung in den Besitz des TE übergehen würde.

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    • Hudor schrieb:

      ...
      Da habe ich dann noch eine Frage @all - Wie lange würde es dauern bis der Betrag auf dem Konto,wenn der GR Ihn nicht zurückfordert oder den Restbetrag zahlt - ohne jegliche Gegenleistung in den Besitz des TE übergehen würde.

      Der Betrag ist schon in den Besitz des TEs übergegangen. Behalten darf er ihn nach der Verjährungsfrist, denn dann kann der "GR" seinen Anspruch nicht mehr durchsetzen, soweit sich der TE auf die Einrede der Verjährung (§ 214 BGB) beruft.

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    • Hudor schrieb:

      Für mich ist einfach nicht nachvollziehbar was Rumpel überhaupt nun will. Aber das muss es ja auch nicht sein ;)


      Das kannst du in 222 nachlesen:

      Für die Durchsetzung des Kaufvertrags stimme ich dir da zu, eine Einigung kann jedoch auch ohne RA erfolgen. Da hierzu ja noch Gespräche laufen, sehe ich derzeit noch (mit Hinblick auf die dadurch entstehenden Kosten) davon ab.
      Wie ich nun letztendlich Verfahre hängt sicherlich noch von den derzeit laufenden Gesprächen ab und kann sich demnach auch noch etwas hinziehen.


      Einerseits teilt Rumpel mit er wolle mit HB keine Verhandlungen führen, weil er mit ihm keinen Vertrag habe, andererseits scheint sich Rumpel aber derzeit genau darauf zu beschränken.
      Rumpel, kann es sein, dass du mindestens 1200 Euro aushandeln möchtest?
    • @Mira
      Komm, was soll diese Unterstellung?

      Rumpel hat hier nicht den Eindruck hinterlassen, als wäre er der Abzocker. Er hat richtig erkannt, dass die ihn abzocken wollten. Und das würde ich auch nicht auf mir sitzen lassen.

      Mit wem er jetzt verhandelt, wissen wir nicht. So wie ich ihn aber einschätze, wird er mittlerweile genau wissen, mit wem er was zu kommunizieren hat.
    • Als Unterstellung war das nicht gedacht, sondern als ganz normale Frage.
      Ich scheine ja nicht die Einzige zu sein, die sich fragt, was genau er eigentlich will.
      Von drohenden Rachegelüsten seitens GR ist die Rede, von Verhandlungen, die er mit den mutmaßlichen Gebotsabschirmern (weiterhin) zu führen gedenkt......

      Rumpel, was genau können wir nun noch als Forum für dich tun?
      Nähere Infos über eine mögl. Provisionserstattung seitens Ebays scheinen ja jedenfalls nicht mehr gefragt zu sein.
    • Auf die 1200 Euro kam ich auch nur deshalb, weil das das Höchstgebot von GR war, der also bis zu diesem Betrag abschirmte.
      Rumpel stellte diesen Betrag anfangs deswegen selbst in den Raum, weil es ihm offenbar nicht klar war, dass das sichtbare Höchstgebot gilt.
      Ich war nur nicht sicher, ob das inzwischen definitiv bei ihm angekommen ist.
      Mit irgendwelchen Abzockvorwürfen wollte ich ihn also nicht konfrontieren.

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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Auf die 1200 Euro kam ich auch nur deshalb, weil das das Höchstgebot von GR war, der also bis zu diesem Betrag abschirmte.
      Rumpel stellte diesen Betrag anfangs deswegen selbst in den Raum, weil es ihm offenbar nicht klar war, dass das sichtbare Höchstgebot gilt.
      Ich war nur nicht sicher, ob das inzwischen definitiv bei ihm angekommen ist.
      Ist angekommen, sieht man daran, dass ich in den letzten Posts von mir auch nurnoch von 1010 Euro schreibe.

      Mirabella Neumann schrieb:


      Rumpel, was genau können wir nun noch als Forum für dich tun?
      Nähere Infos über eine mögl. Provisionserstattung seitens Ebays scheinen ja jedenfalls nicht mehr gefragt zu sein.
      Ich war der Meinung das ich den Fall hier durchweg festhalte, um auch künftigen Fällen eine Unterstützung zu sein. Dies war m.E. nach immer der Sinn eines Forums. Für mich tun müsst ihr nichts. Ich schaue mir alle eure Beiträge an (für die ich auch sehr dankbar bin), wäge dann ab was am sinnvollsten erscheint und agiere entsprechend. Bitte beachtet, dass ich, da ja hier durchaus unterschiedliche Meinungen bestehen, nicht jedem Gerecht werden kann. Leider kann ich aus datenschutzrechtlichen und taktischen Gründen auch nicht immer alle Details nennen.


      Unterdessen haben sich beide bei mir gemeldet:
      1. Ich habe Auktionsgewinner aufgefordert den Ebay Fall zu schließen, da nur Gebotsrückzieher Vertragspartner ist. Auktionsgewinner gibt an, dass Gebotsrückzieher den Fall an Polizei und Anwalt gemeldet hat. Ich solle sofort das Geld überweisen, dann würde die Anzeige und alles weitere fallen gelassen. Die Polizei wird alles weitere klären. Außerdem sagt er innerhalb des Falles noch einmal, dass der Fall erst geschlossen wird, wenn das Geld überwiesen wurde.
      2. Gebotsrückzieher wurde von mir zur Zahlung des Restbetrags aufgefordert. Sie gibt an, dass ich kein weiteres Geld erhalte, da ich ein Betrüger bin. Sie hat den Fall an Polizei und Anwalt übergeben. Ich soll das Geld überweisen und "gut ist". Die Anwältin wird sich als nächstes bei mir melden.



      Mal sehen ob sich wirklich jemand bei mir meldet, in diesem Fall werde ich wohl auch einen Anwalt aufsuchen müssen. Auffällig ist allerdings, dass nun alles über Gebotsrückzieherin laufen soll, da ja nach vorherigen Aussagen des Duos nur ein Vertrag mit Auktionsgewinner bestünde. Die Gebotsrückzieherin kann ja nur Leistungen aus dem Vertrag über 1010 Euro fordern, da sie bisher keinerlei Kontakt zu mir hatte. Vielleicht handelt es sich bei Auktionsgewinner doch um einen Fake Namen? Was hätte das für Konsequenzen? Eine Lieferung an einen Fake Namen hätte nie erfolgen können.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rumpel ()