Gebotsabschirmung mit Zahlung per Überweisung

    • Um richtig antworten zu können müssen wir doch erst einmal wissen, was genau dem Richter vorgetragen wurde. Man kann im Prinzip ja auch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

      Allgemein sehe ich das aber immer noch so, dass es laut Ebay-AGB nie zu einem Kaufvertrag gekommen ist. Nur auf die Erfüllung dessen wird ja nicht geklagt. Man wird ja Geld von dir. Und das ist eben die Frage. Aus welchen Gründen?
    • Das sehe ich auch so. Es geht zuerst mal "nur" darum, dass der Gegner befragt wird, was er von der beabsichtigten Klage bezüglich Gewinnaussicht hält.
      Hört sich zuerst irgendwie erst mal "blöd" an ausgerechnet den Gegner zu fragen, was er von der Sache hält ;) Ist aber so gewollt. Ziel ist dabei -auch-, eine Einigung außerhalb eines Hauptverfahrens zu erreichen. Was ich nicht sicher weiß: Ergibt sich aus dem "Prozeßkostenbeihilfeprüfungsverfahren" schon ein Kostenrisiko für den Gegner? Ich kann nur lesen, dass die Kosten des Gegners im Prüfungsverfahren nicht erstattet werden. Eigene Erfahrungen habe ich nicht, weiß nur, dass da (erst) 2013 einiges "reformiert" wurde.

      Grundlage für das, was Rumpel jetzt zugestellt bekommen hat, dürfte das hier sein:

      dejure.org/gesetze/ZPO/118.html

      PS: Welcome back, Rumpel :)
    • Rumpel schrieb:

      Im Grunde reicht ja der Hinweis schon aus, dass die falsche Partei klagen möchte oder das um den falschen Betrag geklagt wird....


      Hierfür solltest Du uns auch noch "Futter" geben, Rumpel :)

      Wer hatte den Mahnbescheid erstellen lassen?

      Wer will denn nun klagen? HB oder GR? ...Neu ist zumindest ja, dass es sich in Richtung "Personeneinheit" bewegt....

      Wichtig kann jetzt auch das Schreiben werden, welches Du damals dem gegnerischen Anwalt geschickt hast und dann keine Antwort mehr bekommen hast. Wenn sich an den von Dir darin geschilderten Sachverhalten nichts geändert hat, so kannst Du dieses Schreiben dem Richter als Anlage senden und Dich im übrigen knapp halten.
    • Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird doch im Normalfall von einem Rechtspfleger nur bei Aussicht auf Erfolg ausgestellt?
      Das heisst vielleicht, dass derjenige den Fall nicht ganz durchschaut hat ?
      Daher mein Gedanke, den Antrag mit gleichen Mitteln ins Leere laufen zu lassen.
    • Ok danke weiterhin für eure Unterstützung. Um die Diskussion weiter anzukurbeln dachte ich, tippe ich mal den Brief ab. Da Schreiben umfasste mehrere Teile, aber der hier ist wohl der interessanteste, der Rest war eher Formalitäten.

      Der Brief wurde von Gebotsrückzieher an Richter geschickt. Von Auktionsgewinner höre ich nichts mehr, obwohl ja eigentlich eher (aus seiner Sicht) dieser Klagen sollte. Geschrieben wurde der Brief Anfang Februar mir aber erst vor wenige tagen (Poststempel) zugestellt. Ich hoffe die vertun sich jetzt nicht intern beim Gericht mit ihrer zwei Wochen Frist, weil der bei denen so lange im Ausgang geblieben ist....

      Alle großgeschriebenen Wörter habe ich zum entpersonalisieren mal ersetzt (außer MEINEM KONTO) und die Summen gerundet. Der Rest ist ziemlich orginalgetreu, habe versucht möglichst alle Fehler mit zu übernehmen, kann sein das ich mich dabei mal vertippt/autokorrigiert habe.


      "Sehr geehrte Frau RICHTERHELFERIN,

      Ich beantrage den Herrn RUMPEL zur Zahlung von 300,00 Euro zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinsssatz seit dem 1. September 2014 zu verurteilen.

      Stellungsnahme zum Sachverhalt:
      Meine Mitbewohnerin AUKTIONSGEWINNER, hat ein Macbook Air ersteigern wollen. Zudem Zeitpunkt lebten wir noch in ADRESSE. Sie hat nach Macbooks gesucht und das Angebot von Herrn RUMPEL gefunden und darauf ihr Maximalgebot abgegeben. Da wir zudem Zeitpunkt nur einen Rechner hatten und wir diesen gemeinsam nutzten, loggte ich mich ebenfalls nach geraumer Zeit bei Ebay ein, um meine Artikel, die ich beobachte, nicht zu verpassen. Nachdem ich fertig war, vergaß ich mich auszuloggen. Das Browserfenster von dem Macbook Air (RUMPEL) war weiterhin geöffnet. Als dann meine Mitbewohnerin wieder schauen wollte ob sie die Höchstbietende ist, hat sie bemerkt, dass ihr gebot nicht abgegeben worden ist (da sie ja noch über mich eingeloggt war). Sie hat dann wieder ein Gebot abgegeben, dann erst bemerkt, dass Sie in meinem Account eingeloggt war. Somit hat sie ausversehen doppelt geboten und musste das Gebot von meinem Account stornieren. Dies ist möglich bei Ebay und ist rechtskräftig, da man ja versehentlich auf Artikel bieten kann. Nach der Transaktion und der Ersteigerung des Macbooks, kam es ums bezahlen. Dem Käufer war die Summe für ein 2011 Gerät zu wenig, er wollte die Transaktion abbrechen. Da ich meine Mitbewohnerin monatlich Geld überweisen muss, wegen der Monatsmiete, bezahlte ich den Artikel für sie von MEINEM KONTO aus, as ein rießen Fehler war. Er schickt weder den Macbook Air zu noch überweist er das Geld zurück. Er schuldet mich sozusagen 300,00 Euro. Aber Herr RUMPEL, möchte sogar noch mehr Geld von mir ! Ca. 640,00 Euro extra, dann würde er den Macbook verschicken. Ich habe Ebay daraufhin Kontaktiert, mir wurde geraten Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Ich wollte jedoch erstmal diesen Weg gehen. Falls es auch nichts bring, werde ich eine Anzeige bei der Polizei machen müssen.

      Mit freundlichen Grüßen
      GEBOTSRÜCKZIEHER"

      Handschriftlich steht dann noch drunter:
      "Anhänge schicke ich Ihnen per Email, da die Drucker nicht funktionieren"
    • Hallo Rumpel,

      den von der Gegenseite beschriebenen Bietvorgang würde ich zunächst mal mit Nichtwissen bestreiten.
      Hilfsweise bemerken, dass die vorgetragenen Gründe unerheblich sind, da sie nicht gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden können. Das BGB und die ebay-AGB sehen zudem deswegen keinen Grund für eine Gebotsrücknahme vor.

      Aus und Amen.
    • Rumpel schrieb:

      Ich beantrage den Herrn RUMPEL zur Zahlung von 300,00 Euro zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinsssatz seit dem 1. September 2014 zu verurteilen.

      Nun ja, da sie nicht Höchstbietender ist, muss das Geld doch endlich zurück, ich hab grad nur den halben Verlauf hier gelesen, hast du die 300 immer noch?

      *alte_eule* schrieb:

      Zitat von »schabbesgoi«


      Immerhin hätte ich große Zweifel über die Herkunft des Geldes und die Rechtmäßigkeit einer Überweisung an ein PP-Konto.

      Das ist zwar richtig, aber kein Grund, das Geld nicht dahin zurückzuführen, wo es hergekommen ist.


      *alte_eule* schrieb:

      Rumpel schrieb:

      Das mit dem Geld zurück geht ja nicht, da ich kein Geld von dem Auktionsgewinner, sondern von dem Gebotszurückzieher erhalten habe.


      Da befindest du dich auf dem falschen Pfad. Du hast das Geld von einem Bankkonto bekommen. Der Inhaber spielt dabei keine Rolle. Auf genau dieses Konto geht es zurück.
      Das ist ein Anruf bei deiner Bank, du hättest einen Zahlungseingang bemerkt, der offensichtlich nicht für dich bestimmt war. Sie möchten das bereinigen.

      *alte_eule* schrieb:

      Rumpel schrieb:

      1. Ich will auf keinerlei Kosten sitzen bleiben. Dazu zählt auch, dass ich für die Ebay Gebühren ja bei Rückzahlung des Geldes in Vorleistung treten würde.

      Das ist eine Sache, die du zunächst einmal mit eBay klären musst. Du kannst im Anschluss versuchen, deinen Zweitbieter in Regress zu nehmen, sollte keine Gutschrift erfolgen.

      Auf jeden Fall ist dieser Vorgang absolut getrennt zu sehen von der Zahlnung, die du schon erhalten hast. Die muss genau auf dem Weg zurück, auf dem sie gekommen ist.


      Rumpel schrieb:

      Normalerweise sollte mir hier ein Schaden zustehen, da ich den Artikel nun günstiger weiterverkaufen muss

      Du meinst Schadenersatz
      Dafür wäre ggf. der Höchstbieter zuständig. Der Rechtsweg steht dir offen - das Risiko gleich mit.

      Rumpel schrieb:

      3. Die Aktion die der/die Bieter hier abgezogen habe finde ich unter aller Sau.

      Moralisch und auch rechtlich sind sich hier wohl alle einig.

      Rumpel schrieb:

      4. Ich will mich nicht am Geld bereichern. Die 370 Euro oder was sind mir egal, kann die auch gerne zurückzahlen oder spenden.

      Und nochmal: Ruf deine Bank an und veranlasse ein Storno!

      Kaiolito schrieb:

      #116
      Das Geld wird von dir keinesfalls auf irgendein PP-Kto. überwiesen. Geh zu deiner Bank, storniere und lege den Beleg des Stornos umgehend eBay vor!
      Außerdem fügst du einen Beleg über den Geldeingang bei. Eventuell ist dein Bankmitarbeiter so freundlich dir das nochmal schriftlich zu bestätigen, mit Stempel und so.

      *alte_eule* schrieb:

      Bei allen anderen Ungereimtheiten. Dein Möchtegernkäufer hat doch recht. Du hast sein Geld und weigerst dich zu liefern - und du verweigerst bisher auch die Rücküberweisung.

      forenuser schrieb:

      Ich würde das ganze als Erfahrung abhaken und eine Rücküberweisung an GR veranlassen. Eine Zahlung an PP würde ich auf keinen Fall leisten. Worüber man evtl nachdenken könnte wäre, ob man sich nicht mit dem "Sprecher" der zwei bzw. drei Früchtchen darauf einigen könnte, dass TE die eBay-Provision einbehält und nur den Restbetrag überweist, wenn das nicht anders (über das Ebay-System) erledigt werden kann.

      Mirabella Neumann schrieb:

      TE bestreitet diesen Vertrag, also Geld zurück, wovon es kam. Ob von mir, dir, den Papst, GR oder Angela Merkel ist doch egal.
      Wenn HB nun behauptet das sei sein Geld, was aber wiederum PP zustünde, dann ist das doch alles deren Bier und sie hätten das ggf. intern zu klären.
      Bei TE ging eine ungerechtfertigte Zahlung ein, nämlich für einen nicht existenten Vertrag über 3XX Euro, die geht per Rückbuchung zurück. Fertig!

      Mirabella Neumann schrieb:

      Was genau hindert dich daran, eine Zahlung zurückzubuchen, die du mangels Vertrag nicht zuordnen kannst?

      Kaiolito schrieb:

      Vor allen Dingen, weil du ja nachweislich von dem eingegangenen Geld weißt @Rumpel.........

      forenuser schrieb:

      @Rumpel
      Hier brauch nichts entfernt werden. Es ist alles im grünen Bereich. Nichts von hier dürfte deinen Verhandlungen schaden. Im Gegenteil. Sollte der Trupp sich uneinsichtig zeigen, kannst du denen sogar getrost den Link zu diesem Thread schicken.

      Denn hier steht unüberlesbar für jeden, was für einen Bockmist die gebaut haben. Es wäre wesentlich besser für den Trupp, wenn sie wesentlich kleinere Brötchen backen würden.


      aber wenn du entgegen aller guten Ratschläge hier immer noch nicht das Geld an den "unbeteiligten" Mitbieter/evtl. Hausgenosse zurückzahlt hast, wäre das deine Art von Selbstjustiz und dann würdest du mit dieser unrechtmäßigen Bereicherung nicht durchkommen, und evtl. Schadenersatz-Ansprüche müsstest du nun mal zivilrechtlich selber stellen. Zumal die beiden hier ja den hilfreichen Tipp bekommen haben, das Pushing/Shillbidding zu "erklären":

      hasjana schrieb:

      Zitat von »*alte_eule*«


      Tja, und dann gab es zwei Rechner, wobei beide Inhaber mit ihrem Account eingeloggt waren, durch die Anonymisierung hat man in dem Moment nicht einmal gewusst, dass es der Partner war.

      ist Männe und mir tatsächlich so ähnlich passiert - ich hatte meinen Maximalgebot eingegeben und war Höchstbietende, Männe wollte mir einen Gefallen tun, hat nicht auf die Bieter geachtet (zu der Zeit gab's noch keine Anonymisierung) und ordentlich nachgelegt ... gewonnen hat dann doch ein anderer, der Verkäufer hat sich gefreut
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Du könntest ja zur Erklärung einen Link hierher in deine Antwort schreiben ...

      aber damit würdest du zugeben, dass du einen Betrag von jemandem erhalten hast, mit dem du keinen Vertrag hast, und für den du keine Gegenleistung erbracht hast. Das du Forderungen an jemand anderen hast (der vielleicht mit der Person zu tun hat) ist dafür unerheblich, und wenn du deshalb weder Betrugsanzeige noch zivilrechtliche Forderungen in die Wege geleitet hast, wird klar, dass du hier Selbstjustiz betreibst.

      Betrug: Gebotsabschirmung mit Zahlung per Überweisung

      Du hast vom Moment der Kenntnis an, wo dir bekannt ist, dass eine unberechtigte Zahlung bei dir eingegangen ist, unverzüglich zu erstatten.
      Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern.

      Jetzt ist Wochenende, deine Filiale ist wahrscheinlich geschlossen und auch telefonisch nicht zu erreichen. Entsprechend ist Montag ab jetzt dein erster Stichtag. Du kannst erst Mittwoch in die Stadt, du musst persönlich bei der Bank aufschlagen, um das zu veranlassen. Dann machst du es eben am Mittwoch.
      Keinesfalls bleibt dir aber ein "wenn ich mal Lust oder Zeit habe" freigestellt. Du hast dir die Zeit zu nehmen!
      Alles andere ist Unterschlagung - und dann deinerseits eine Straftat!

      Bei dir scheint nicht angekommen zu sein, dass die Sicherheitsabteilung von eBay absolut nichts damit zu tun hat, dass du hier erstattten musst. Du könntest genauso gut angeben "ich warte auf den Mann im Mond". Die sind nicht in euren (nicht existenten) Vertrag involviert. Die klären lediglich hausintern, wie sie mit den von dir gemeldeten Accounts verfahren. Sie sind auch kein Gericht oder Richter!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Stubentiger schrieb:

      aber damit würdest du zugeben, dass du einen Betrag von jemandem erhalten hast, mit dem du keinen Vertrag hast, und für den du keine Gegenleistung erbracht hast.

      Stubentiger: Wenn Du das einkopierte Schreiben an das Gericht der potentiellen Klägerin siehst, dann hat sie im Auftrage gezahlt.

      Ist hier m.Mn.n. unerheblich, da der Höchstbieter keinen legalen Grund hatte, sein Gebot zurückzuziehen und Rumpel Schadenersatz fordert.
    • Interessantes Schreiben :)
      Nehmen wir für einen Moment an, dass der Kläger in Spe...absolut offen und ehrlich seinen Antrag begründet hat ....
      Wir haben dann also einen Kläger, der Zahler war von seinem Konto. Zahler/Überweiser im Auftrag der HB, die in gleicher Person auch GR ist, wegen eines bedauerlichen Irrtums.
      Der Zahler selbst ist überhaupt in gar keiner Weise an der Auktion selbst beteiligt. Der Zahler selbst hat auch keinerlei "Schaden", er hat mit der Zahlung schlicht seine Miete bei HB beglichen.

      Was will der Überweiser dann von Herrn Rumpel?

      Das nur mal so zu der "Begründung" der Klageabsicht. Liege ich daneben oder warum fällt dem Richter das nicht ganz von alleine auf? Wobei es echt nicht Aufgabe von Herrn Rumpel ist, zur "Wahrheitsfindung" in der Beziehung der beiden Personen zu schreiten.

      Was an der "Begründung" falsch sein kann und warum, das steht noch mal auf einem anderen Blatt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Münchhausen ist nichts dagegen ???

      Zitat
      ' Nachdem ich fertig war, vergaß ich mich auszuloggen. Das Browserfenster von dem Macbook Air (RUMPEL) war weiterhin geöffnet. Als dann meine Mitbewohnerin wieder schauen wollte ob sie die Höchstbietende ist, hat sie bemerkt, dass ihr gebot nicht abgegeben worden ist (da sie ja noch über mich eingeloggt war). Sie hat dann wieder ein Gebot abgegeben, dann erst bemerkt, dass Sie in meinem Account eingeloggt war. '

      Wieso ist das Browserfenster vom Mac geöffnet? Wieso bieten beide darauf ? Muß ja zwangsläufig dann so sein, sonst wäre mit dem einen acc das Fenster zum Mac nicht geöffnet.
      Ob mit dem acc oder nem anderen, sieht man doch, wer am höchsten geboten hat. Andere sehen es auch.
      Zumal es doch ganz groß oben angezeigt steht, wer da eingeloggt ist.


      Wieso ist man umgezogen, so plötzlich?
      Womöglich ist es nur Einer , der mit 3 accs arbeitet ? Womöglich ist es ne ganze Bande, die damit ihren Unterhalt bestreitet?


      Die Jungs blöffen doch nur, da die die Hosen voll haben. Und wie, das wissen die genau. Diese kleinen Kaggerchen haben Schiss bis zum geht nicht mehr.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pfeffersagg008 ()

    • @schabbesgoi: Ich denke das der Richter wenig Lust hat sich einen 300 Euro Fall und dann noch auf so schlechte Art dargestellt, lange anzuschauen, daher ist es ihm wohl auch nicht aufgefallen. Wird der Form her erstmal weitergeleitet nehme ich an...

      @stubentiger: Deine Zitate wurden teilweise von den Leuten selbst (z.B. forenuser) wieder revidiert, da sie nun anderer Ansicht sind. Das haben wir ja hier schon lange diskutiert. Ich fasse daher noch mal den aktuellen Stand schnell zusammen, dann muss man sich nicht alles noch mal detailliert durchlesen:

      Alle Aussagen hier lassen sich durch Screenshots und Zitate aus ebay AGB sowie Gesetzestexte belegen.
      1. AG hat 1000 Euro geboten, wurde so mit 300 Euro HB. GR hat 1010 Euro überboten (Hierbei handelt es sich laut Aussage von GR in Wahrheit um AG, er war also bereit 1010 Euro für den Rechner zu zahlen). GR hat nach etwa 1 Stunde zurückgezogen. AG hat mit 300 Euro gewonnen. GR hat die 300 Euro überwiesen.
      2. Da GR mir ggü. nie das Gebot angefechtet hat, besteht ein Kaufvertrag mit GR über 1010 Euro. Das Gebot wurde lediglich technisch zurückgenommen.
      3. AG hat keinerlei Vertrag mit mir, da er überboten wurde, unabhängig was danach passiert ist.
      4. GR hat mit den 300 Euro eine Anzahlung geleistet, die restlichen 710 Euro stehen demnach noch aus. Sollte er dem Vertrag nicht nachkommen wollen, biete ich ihm an gegen Zahlung eines Schadens (z.B. 200 Euro), entstanden durch den Wertverlust durch den verzögerten Verkauf, den Fall ruhen zu lassen. Auf dieses Angebot wurde bisher nicht eingegangen.
      5. Nun hat GR Prozesskostenhilfe beantragt und gibt an die Zahlung von 300 Euro für AG geleistet zu haben.


      Was man jetzt natürlich argumentieren könnte, aber das kann ich ja auch erst seit dem schreiben wissen. Wenn in Wirklichkeit AG doppelt geboten hat, dann könnte auch er den Kaufvertrag über 1010 Euro haben, auch wenn er sich selbst überboten hat. Da muss ich noch mal drüber nachdenken.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rumpel ()

    • Daher heute morgen schon mein Rat, die Argumentation wg. Nichtwissen abzublocken.
      Was die Beiden intern für Händel haben, ob es evt. sich nur um 1 Person handelt geht Rumpel nix an.
      Es kommt einzig darauf an, ob der Höchstbieter einen gesetzlichen Grund zum Zurückziehen seines Gebots hatte. Das sehe ich nicht. Wird in einem Rechtstreit nicht interessieren.
    • Warum ist man seitens des angeblichen Käufers noch nicht vor Gericht gegangen, wenn man sich seiner Sache doch so sicher ist ?
      Die Zahlung bei ca. 300 .- Streitwert ist relativ gering. Ich weiß es nicht. Bei mir waren es z.B. so um die 25%, die ich gezahlt hatte.
      Das bekommt man wieder, sofern der Streitgegner verliert und etwas hat.

      Und was wollen die denn noch? 1/2 Jahr und NICHTS hat sich getan.
      Es ist aber schon sehr wichtig zu wissen, ob es nur eine Person war, die mit mehreren accs arbeitet. Dann ist der Schwindel perfekt.

      Alles nur blöff ! weiter nichts. Das Schreiben ist eine einzige Lügengeschichte.
    • Pfeffersagg008 schrieb:

      Warum ist man seitens des angeblichen Käufers noch nicht vor Gericht gegangen, wenn man sich seiner Sache doch so sicher ist ?


      Warum ist man seitens des angeblichen VERKäufers noch nicht vor Gericht gegangen, wenn man sich seiner Sache doch so sicher ist ? ... frag ich mich aber dann

      und wenn man sich so sicher ist, würd als Kommentar tatsächlich ein Link hierher reichen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:

      Pfeffersagg008 schrieb:

      Warum ist man seitens des angeblichen Käufers noch nicht vor Gericht gegangen, wenn man sich seiner Sache doch so sicher ist ?
      Warum ist man seitens des angeblichen VERKäufers noch nicht vor Gericht gegangen, wenn man sich seiner Sache doch so sicher ist ? ... frag ich mich aber dann

      und wenn man sich so sicher ist, würd als Kommentar tatsächlich ein Link hierher reichen.
      Wer zwingt den Rumpel dazu? Niemand.
      Der Rumpel hat doch keinerlei Not und Veranlassung dazu. Warum sollte er. Ich würde es auch nicht machen.
      Wer sitzt denn in der Falle?


      Der angebliche Käufer jammert doch rum und ist in Bedrängnis, dass man ihn auf die Schliche kommt und seinen Betrugsversuch enttarnt.
      Er will doch was vom VK? oder sehe ich es nicht richtig?
      Der weiß doch ganz genau, was passiert, deshalb versucht er es auf andere Art und Weise. Soll er doch.