Um richtig antworten zu können müssen wir doch erst einmal wissen, was genau dem Richter vorgetragen wurde. Man kann im Prinzip ja auch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Allgemein sehe ich das aber immer noch so, dass es laut Ebay-AGB nie zu einem Kaufvertrag gekommen ist. Nur auf die Erfüllung dessen wird ja nicht geklagt. Man wird ja Geld von dir. Und das ist eben die Frage. Aus welchen Gründen?
Allgemein sehe ich das aber immer noch so, dass es laut Ebay-AGB nie zu einem Kaufvertrag gekommen ist. Nur auf die Erfüllung dessen wird ja nicht geklagt. Man wird ja Geld von dir. Und das ist eben die Frage. Aus welchen Gründen?