Nur ein paar Gedanken meinerseits, ohne jegliche Wertung. Keinerlei Beratung, keinerlei Kritik.
Ich sehe es so: Es ist mit dem Fall des Hammers ein Vertrag über 371.- zustande gekommen. Das erschien am Ende der Auktion und ist erstmal Gesetz. Dieser wird meinerseits voll berechtigt angefochten, aufgrund der Gebotsabschirmung.
Die 'Bucht' hält sich diesbezüglich sehr bedeckt und schreitet nicht ein. Es geht sie nichts an, sagen sie und fertig.
Für mich gilt der Vertrag über 371.- nicht, sondern ich behaupte, dass ich mit dem GR einen Vertrag habe über 1010.- . Jetzt habe ich die Möglichkeit, dies zivilrechtlich durchzusetzen, damit es höchstrichterlich besiegelt wird mit einem Urteil. Ich mache es aber nicht aus besagtem Grund, der hier bereits mindestens 20 Mal genannt wurde.
Jetzt will die Gegenseite das Mac oder die 371.- . Der GR will klagen und hat PKH beantragt.
Ich habe aber bisher gar keinen Vertrag mit dem GR. Ich habe immer noch einen Vertrag mit dem AG, den ich jedoch nicht anerkenne.
Ein Rechtsgeschäft wird i.d.R. durch den VK und den AG getätigt. Ich verkaufe das Mac an den AG und im Gegenzug überweist mir der AG den fälligen Betrag.
Der AG hat mit also den Betrag zu überweisen.
Der AG hat nichts überwiesen. Es hat der GR überwiesen, mit dem ich keinen Vertrag habe. Es darf aber nicht so ohne Weiteres ein anderer überweisen. Dazu bedarf es meiner Zustimmung.
Es hat eine Person, mit der ich keinen Vertrag habe, mir mal 371.- überwiesen. Ja , wie kommt er dazu? Der will mir das Geld schenken. Er hat es ja nicht aus Versehen, sondern im vollen Bewusstsein seiner geistigen Kräfte getan. Bei einem Versehen zahle ich natürlich zurück. Das ist es aber nicht.
Hierbei ist ein neuer Vertrag entstanden, ein Schenkungsvertrag, den ich gerne bereit bin anzunehmen.
Ich sehe es so: Es ist mit dem Fall des Hammers ein Vertrag über 371.- zustande gekommen. Das erschien am Ende der Auktion und ist erstmal Gesetz. Dieser wird meinerseits voll berechtigt angefochten, aufgrund der Gebotsabschirmung.
Die 'Bucht' hält sich diesbezüglich sehr bedeckt und schreitet nicht ein. Es geht sie nichts an, sagen sie und fertig.
Für mich gilt der Vertrag über 371.- nicht, sondern ich behaupte, dass ich mit dem GR einen Vertrag habe über 1010.- . Jetzt habe ich die Möglichkeit, dies zivilrechtlich durchzusetzen, damit es höchstrichterlich besiegelt wird mit einem Urteil. Ich mache es aber nicht aus besagtem Grund, der hier bereits mindestens 20 Mal genannt wurde.
Jetzt will die Gegenseite das Mac oder die 371.- . Der GR will klagen und hat PKH beantragt.
Ich habe aber bisher gar keinen Vertrag mit dem GR. Ich habe immer noch einen Vertrag mit dem AG, den ich jedoch nicht anerkenne.
Ein Rechtsgeschäft wird i.d.R. durch den VK und den AG getätigt. Ich verkaufe das Mac an den AG und im Gegenzug überweist mir der AG den fälligen Betrag.
Der AG hat mit also den Betrag zu überweisen.
Der AG hat nichts überwiesen. Es hat der GR überwiesen, mit dem ich keinen Vertrag habe. Es darf aber nicht so ohne Weiteres ein anderer überweisen. Dazu bedarf es meiner Zustimmung.
Es hat eine Person, mit der ich keinen Vertrag habe, mir mal 371.- überwiesen. Ja , wie kommt er dazu? Der will mir das Geld schenken. Er hat es ja nicht aus Versehen, sondern im vollen Bewusstsein seiner geistigen Kräfte getan. Bei einem Versehen zahle ich natürlich zurück. Das ist es aber nicht.
Hierbei ist ein neuer Vertrag entstanden, ein Schenkungsvertrag, den ich gerne bereit bin anzunehmen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pfeffersagg008 ()