Hört sich unlogisch an, gell?
Ist es aber nicht. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde auf Grundlage der Aussagen des prozesswilligen GR entschieden. Es waren die eigenen Angaben von GR (und sonst wohl niemanden), dass es AG gewesen wäre, die sowohl mit Account AG alsauch GR geboten hätte und außerdem die Zahlung von GR nur für AG (zur Mietzahlung) geschehen wäre.
Auf dieser Grundlage hat der RIchter entschieden. Und man kann da eben Null, nada, nichst sehen, weshalb GR auf dieser Grundlage zum erfolgreichen Kläger werden könnte.
PKH-Verfahren zu Ende....Affe tot für GR auf Grundlage dieser Klageerhebung
ABER
Rumpel muss sich nicht zwangsweise einlassen auf den Glauben des Richters auf die Aussagen des GR. Dabei muss der Richter Gr nicht mal "wirklich geglaubt" haben. Für Rumpel bleibt das aber auf jeden Fall eine Behauptung von GR, unbewiesen und nur auf eine von mittlerweile mehreren "Geschichten" des GR gestützt.

Ist es aber nicht. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde auf Grundlage der Aussagen des prozesswilligen GR entschieden. Es waren die eigenen Angaben von GR (und sonst wohl niemanden), dass es AG gewesen wäre, die sowohl mit Account AG alsauch GR geboten hätte und außerdem die Zahlung von GR nur für AG (zur Mietzahlung) geschehen wäre.
Auf dieser Grundlage hat der RIchter entschieden. Und man kann da eben Null, nada, nichst sehen, weshalb GR auf dieser Grundlage zum erfolgreichen Kläger werden könnte.
PKH-Verfahren zu Ende....Affe tot für GR auf Grundlage dieser Klageerhebung
ABER
Rumpel muss sich nicht zwangsweise einlassen auf den Glauben des Richters auf die Aussagen des GR. Dabei muss der Richter Gr nicht mal "wirklich geglaubt" haben. Für Rumpel bleibt das aber auf jeden Fall eine Behauptung von GR, unbewiesen und nur auf eine von mittlerweile mehreren "Geschichten" des GR gestützt.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()