Fakt ist im Moment, dass jemand mit einem ähnlichen Namen wie der Name, den AG bei ebay angegeben hat, behauptet, Geld von Rumpel wegen "ungerechtfertigter Bereicherung" zurück zu bekommen habe.
Dieses Geld wurde allerdings weder von jemanden mit dem bei ebay hinterlegten Namen der AG überwiesen, noch von der Person, die nun den Mahnbescheid veranlasst hat.
Des weiteren gibt es einen GR, der das Höchstgebot in der Auktion abgegeben und ohne gültige Erkärung technisch zurückgezogen hat. Oder war das auch AG? (Wir wissen es nicht)
Diese Person GR hat allerdings vom eigenen Konto einen Betrag in der Höhe des Gebotes von AG überwiesen, bestreitet jedoch (nach langer Zeit) unter dem Account GR überhaupt geboten zu haben. Dies wäre wiederum nach Aussage von GR ebenfalls AG gewesen.
Wenn es also stimmen würde, dass GR "im Namen" von AG (oder immerhin im Namen von jemanden mit ähnlichem Namen) überwiesen hat, warum soll es dann nicht stimmen, dass AG auch die Nutzerin des accounts von GR war?
Oder genau umgekehrt: Wenn es stimmen sollte, dass GR für AG überwiesen hat, warum sollte es dann nicht stimmen, dass AG auch der Überbieter und Gebotsrückzieher war?
Alles klar?
Welcher ("Real"-)Name für AG taucht eigentlich in den Unterlagen zum PKH-Verfahren von GR auf?
Dieses Geld wurde allerdings weder von jemanden mit dem bei ebay hinterlegten Namen der AG überwiesen, noch von der Person, die nun den Mahnbescheid veranlasst hat.
Des weiteren gibt es einen GR, der das Höchstgebot in der Auktion abgegeben und ohne gültige Erkärung technisch zurückgezogen hat. Oder war das auch AG? (Wir wissen es nicht)
Diese Person GR hat allerdings vom eigenen Konto einen Betrag in der Höhe des Gebotes von AG überwiesen, bestreitet jedoch (nach langer Zeit) unter dem Account GR überhaupt geboten zu haben. Dies wäre wiederum nach Aussage von GR ebenfalls AG gewesen.
Wenn es also stimmen würde, dass GR "im Namen" von AG (oder immerhin im Namen von jemanden mit ähnlichem Namen) überwiesen hat, warum soll es dann nicht stimmen, dass AG auch die Nutzerin des accounts von GR war?
Oder genau umgekehrt: Wenn es stimmen sollte, dass GR für AG überwiesen hat, warum sollte es dann nicht stimmen, dass AG auch der Überbieter und Gebotsrückzieher war?
Alles klar?
Welcher ("Real"-)Name für AG taucht eigentlich in den Unterlagen zum PKH-Verfahren von GR auf?