Ihr bedenkt aber schon, daß die Musik bezahlt wer sie bestellt?
Einen rechtsgültigen Kaufvertrag sehe ich immer noch nicht. Das wird wohl auch nur vor Gericht zu klären sein.
Momentan hat TE allerdings Geld auf das er, zunächst, keinen Anspruch hat.
Problem:
TE möchte den KV durchsetzen und/oder Schadenersatz. Da wird er um den Anwalt nicht herumkommen!
Fernerhin hat er keine RV. Da wären wir wieder bei meinem ersten Satz.
Und nu möchte der vermeindliche K das Geld zurück. Auf ein dubioses QuälPal-Konto.
Auf die Gefahr hin mich zu widerholen:
Das gezahlte Geld zurückbuchen auf das Absenderkonto. Das als "Anzahlung" zu sehen, sorry so funktioniert das nicht!
Der Versuch einen KV durchzusetzen bzw. evt. Schadenersatzansprüche hat damit erstmal nichts zu tun sondern ist getrennt zu betrachten.
Einen rechtsgültigen Kaufvertrag sehe ich immer noch nicht. Das wird wohl auch nur vor Gericht zu klären sein.
Momentan hat TE allerdings Geld auf das er, zunächst, keinen Anspruch hat.
Problem:
TE möchte den KV durchsetzen und/oder Schadenersatz. Da wird er um den Anwalt nicht herumkommen!
Fernerhin hat er keine RV. Da wären wir wieder bei meinem ersten Satz.
Und nu möchte der vermeindliche K das Geld zurück. Auf ein dubioses QuälPal-Konto.
Auf die Gefahr hin mich zu widerholen:
Das gezahlte Geld zurückbuchen auf das Absenderkonto. Das als "Anzahlung" zu sehen, sorry so funktioniert das nicht!
Der Versuch einen KV durchzusetzen bzw. evt. Schadenersatzansprüche hat damit erstmal nichts zu tun sondern ist getrennt zu betrachten.