schabbesgoi schrieb:
Immerhin hätte ich große Zweifel über die Herkunft des Geldes und die Rechtmäßigkeit einer Überweisung an ein PP-Konto.
Das ist zwar richtig, aber kein Grund, das Geld nicht dahin zurückzuführen, wo es hergekommen ist.
schabbesgoi schrieb:
Immerhin hätte ich große Zweifel über die Herkunft des Geldes und die Rechtmäßigkeit einer Überweisung an ein PP-Konto.
Kaiolito schrieb:
Es würde mich nicht einmal wundern, wenn dieser zur Artikelnummer zusätzlich den Account in den Überweisungszweck eingetragen hätte. Dies kann mir aber leider nur der TE beantworten.
schabbesgoi schrieb:
Was hat er denn nun als letztes verlangt? Wenn es nur noch "sein Geld" ist, dann hat er eventuell verstanden, dass er die Sache mit der Gebotsabschirmung nur zu 90% begriffen und damit die Sache verkackt hat.
Gerne wissen würde jetzt auch ich noch, wie diese Rechner normalerweise auslaufen. Sind 371 noch ein Schnäppchenpreis, für den sich Betrug lohnt?
Mirabella Neumann schrieb:
Oder hat der Gebotsrückzieher irgendwann, irgendwelche Ansprüche auf das Gerät geltend gemacht?
Ich habe es so verstanden, dass nur der Zweitbieter Ansprüche stellt.
Kaiolito schrieb:
Das Gericht hat drei Möglichkeiten (kein Anspruch auf Vollständigkeit):
1.) Klageabweisung, weil eine berechtigte Gebotsrücknahme erfolgt ist, mit Verzinsung des einbehaltenen Betrages und TE trägt sämtliche Kosten.
2.) Die erkennen die Gebotsabschirmung und gestehen dem TE gegen herausgabe des PC die Zahlung des Zeitwertes zu = Kosten werden gegeneinander aufgehoben und der TE hat rund 50 % an der Backe.
3.) Der TE bekommt zu 100 % Recht und die Gebotsabschirmung wird erkannt, dem TE stehen deutlich mehr als der Zeitwert zu und hat keine eigenen Kosten. Hierzu müsste das Gericht auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages trotz Gebotsrücknahme entscheiden.
Wie auch immer, der TE trägt ein erhebliches Kostenrisiko, daher halte ich Ratschläge in Richtung Klage etwas zu wenig vorsichtig.
schabbesgoi schrieb:
Viele Möglichkeiten, ja. Aber bedarf es einer umgehenden Anfechtung (Erklärung) gegenüber dem TE und ist diese erfolgt?
Mirabella Neumann schrieb:
TE muss also aufpassen, dass die Annahme der Zahlung nicht doch letztlich als Zustimmung des Kaufvertrages mit dem Zweitbieter gewertet wird.
Wenn TE wiederum ein Vertragsverhältnis mit dem Rückzieher durchsetzen möchte, dann muss er das ihm gegenüber tun und ihn zur Zahlung hieraus auffordern.
Mit dem Zweitbieter und dessen Zahlung (egal wer Überweiser war), hat das doch gar nix zu tun.
Wenn TE ein Vertragsverhältnis mit dem Zweitbieter bestreitet, dann muss das Geld zurück.
werv schrieb:
Ob TE nicht einfach zuerst eine Anzeige wg Verdacht auf Betrug bei Staatsanwaltschaft stellen sollte?
*alte_eule* schrieb:
schabbesgoi schrieb:
Immerhin hätte ich große Zweifel über die Herkunft des Geldes und die Rechtmäßigkeit einer Überweisung an ein PP-Konto.
Das ist zwar richtig, aber kein Grund, das Geld nicht dahin zurückzuführen, wo es hergekommen ist.
Rumpel schrieb:
Das mit dem Geld zurück geht ja nicht, da ich kein Geld von dem Auktionsgewinner, sondern von dem Gebotszurückzieher erhalten habe.
schabbesgoi schrieb:
Überlegen wir die Betrugsanzeige....kann man der Staatsanwaltschaft dann auch die Obhut/Verantwortung über die gezahlte Summe geben? Immerhin hätte ich große Zweifel über die Herkunft des Geldes und die Rechtmäßigkeit einer Überweisung an ein PP-Konto.
Rumpel schrieb:
Als Antwort erhielt ich zunächst kuriose Mails, dass er bald in Urlaub ist, dass er es ganz dringend braucht. Dann hat er mir 50 Euro extra geboten, dann 100 Euro. Immer wieder gefragt ob das ein Scherz ist, das ich der Betrüger bin etc. Zum Schluss hat er dann nurnoch das Geld via Paypal an irgendeine neue Adresse gefordert und mehrmals neue Fristen gesetzt, diese dabei verkürzt und verlängert wie er wollte. Die letzte Frist war für Mittwoch den 20.08.
Rumpel schrieb:
Lasse ich mir mal durch den Kopf gehen. Allerdings sollte anhand der Beweislage Fall 3 eintreten. Fall 2 ist sowieso für mich nicht sinnig, da ja Ebay Artikel bzw. Artikel aus Auktionen nicht zu Zeitwerten verkauft werden sondern zu dem Preis den die Bieter bereit sind zu zahlen. In diesem Fall wären das eben 1010 Euro.Kaiolito schrieb:
3.) Der TE bekommt zu 100 % Recht und die Gebotsabschirmung wird erkannt, dem TE stehen deutlich mehr als der Zeitwert zu und hat keine eigenen Kosten. Hierzu müsste das Gericht auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages trotz Gebotsrücknahme entscheiden.
Wie auch immer, der TE trägt ein erhebliches Kostenrisiko, daher halte ich Ratschläge in Richtung Klage etwas zu wenig vorsichtig.
schabbesgoi schrieb:
Rumpel schrieb:
Als Antwort erhielt ich zunächst kuriose Mails, dass er bald in Urlaub ist, dass er es ganz dringend braucht. Dann hat er mir 50 Euro extra geboten, dann 100 Euro. Immer wieder gefragt ob das ein Scherz ist, das ich der Betrüger bin etc. Zum Schluss hat er dann nurnoch das Geld via Paypal an irgendeine neue Adresse gefordert und mehrmals neue Fristen gesetzt, diese dabei verkürzt und verlängert wie er wollte. Die letzte Frist war für Mittwoch den 20.08.
...und das rote Lämpchen in meinem Kopf glimmt immer mehr.....
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Rumpel schrieb:
Durch den zwischenzeitlichen Ablauf der Garantie würde ich mal grob 100 Euro weniger (vielleicht 150) rechnen der mir durch die ganze Sache als Schaden entstanden ist.
werv schrieb:
Das glimmert schon bei jedem von uns seit von der Paypal Rückzahlung gesprochen wurde. Vor allem bin
ich da immer mehr der Überzeugung, dass man dort nicht viel erreichen wird und man wird auch nicht
viel rausholen können.
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oldschmatterhand schrieb:
Rumpel schrieb:
Durch den zwischenzeitlichen Ablauf der Garantie würde ich mal grob 100 Euro weniger (vielleicht 150) rechnen der mir durch die ganze Sache als Schaden entstanden ist.
... nach Auktionsende war noch 1 Woche Garantie drauf ... Wenn alles gut gelaufen wäre, hätte der Käufer den Artikel 1 oder 2 Tage vor Garantieablauf erhalten ...
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Rumpel schrieb:
1. Ich will auf keinerlei Kosten sitzen bleiben. Dazu zählt auch, dass ich für die Ebay Gebühren ja bei Rückzahlung des Geldes in Vorleistung treten würde.
Rumpel schrieb:
Normalerweise sollte mir hier ein Schaden zustehen, da ich den Artikel nun günstiger weiterverkaufen muss
Rumpel schrieb:
3. Die Aktion die der/die Bieter hier abgezogen habe finde ich unter aller Sau.
Rumpel schrieb:
4. Ich will mich nicht am Geld bereichern. Die 370 Euro oder was sind mir egal, kann die auch gerne zurückzahlen oder spenden.