Gebotsabschirmung mit Zahlung per Überweisung

    • @Krennz

      Ein Fall wurde eröffnet. Der TE hat keinen Grund weiter mit dem vermeintlichen Käufer zu sprechen/schreiben.
      Die Kohle geht zurück und im Zweifelsfall gibt es noch eine einzige Mail. Die in der das Storno und die Rücküberweisung von der Bank bestätigt wird.......... und gut ist.
    • Ich bin jetzt gerade etwas unsicher.
      Bekommt TE nicht auch die Provision zurück, wenn nach Falleröffnung "Nichterhalt" zurückgezahlt wird?
      Dann wäre doch auch das Provisionsproblem gelöst und TE könnte sich in Ruhe überlegen, ob er später den Rückzieher in Anspruch nimmt oder nicht.

      Edit: Eule, er sollte die Rückbuchung/Rücküberweisung im Fall hochladen bzw. notfalls per Fax schicken (weniger empfehlenswert).

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    • #122

      Klar muss er das innerhalb des Falles erklären, wobei dies schon vorliegen sollte und klar, muss er den Mist noch einmal schreiben, Belege dazu und dann auf die Gutschrift der Provision hoffen.
      Und natürlich erfährt das auch der Käufer, deshalb habe ich ja geschrieben, dass (wenn überhaupt) nur noch eine Mail gesendet werden sollte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Wenn über Paypal bezahlt und erstattet wurde, läuft die Provisionserstattung automatisch.

      Hier wurde nicht über Paypal bezahlt - kann und darf zur eigenen Sicherheit des TE auch nicht so erstattet werden. Außerdem besteht dann auch kein für das System erkennbarer Zusammenhang zwischen Auktion und Zahlung. Entsprechend findet keine automatische Erstattung statt.

      An dieser Stelle würde bei Banküberweisung normalerweise die Meldung des nicht bezahlten Artikels mit der Einigung folgen. Das Ding ist durch und kann nicht nochmals geöffnet werden.
    • Holla, da war ja schon wieder richtig was los.

      @Rumpel hatte mir die Daten von den letzten 3 Bietern geschickt. Der Dritte, wo ich vermutet habe, der könnte auch seine Finger mit im Spiel gehabt haben, ist definitv raus. Übrig bleiben Gebotsrückzieher (GR), Höchstbietender (HB) sowie diese PayPal-Zahlungsadr. (PP).

      Auf die Einzelheiten gehe ich gar nicht mehr genauer ein. Das dürfte mittlerweile soweit alles geklärt sein. Fakt ist HB hat keinen Kaufvertrag (KV), den hätte höchstens (GR) wenn die Gebotsrücknahme nicht berechtigt gewesen ist, wovon ich überzeugt bin. HB hat die EOA-Mail bekommen, GR hat die Überweisung getätigt und will nun das Geld zurück an PP.

      Diese 3 Personen gibt es und kennen sich auch. Zwei von denen (GR und HB) wohnen im selben Haus. PP wohnt im selben Ort. Die drei Personen charakterlich einzuschätzen ist unmöglich. Sie sind Jung, sportlich und mindestens eine Peron (HB) hat ein abgelossenes Studium im Grafik / Design-Bereich. Zufällig verkauft GR dann noch gerade über Kleinanzeigen ein iMac und ein 15" MacBook. Sollte das 13" für unterwegs dienen?

      Das es der Versuch war, günstig an das MacBook zu kommen, ist eindeutig. HB hat ja schon bei dem Gebot 1000,- € eingegeben, obwohl das Teil nur um die 500 - 600 € kostet. Die 1200 €, die dann von GR nachgeschoben wurden, waren ganz klar nur eine Sicherungsmaßnahme, dass keiner mehr auf das MacBook bietet und nach der Gebotsstreichung ein Schnäppchen übrig bleibt. Immerhin stand das MacBook bei etwa dem doppelten seines Zeitwertes bevor das Gebot gestrichen wurde und der Preis auf rund 1/3 (371,- €) fiel.

      Was tun?

      Strafrechtlich? Theoretisch kann man über eine Betrugsanzeige nachdenken. Die würde garantiert in kürze wegen Geringfügigkeit wieder eingestellt. Bringt also nichts.

      Zivilrechtlich? Da wäre sicherlich auch was machbar. Aber auch hier wurde schon genug pro und contra erwähnt. Ich für mich würde diesen Weg auch nicht gehen. Der Aufwand wäre es mir nicht wert, auch wenn die Gewinnaussichten nicht schlecht wären.

      Ich würde das ganze als Erfahrung abhaken und eine Rücküberweisung an GR veranlassen. Eine Zahlung an PP würde ich auf keinen Fall leisten. Worüber man evtl nachdenken könnte wäre, ob man sich nicht mit dem "Sprecher" der zwei bzw. drei Früchtchen darauf einigen könnte, dass TE die eBay-Provision einbehält und nur den Restbetrag überweist, wenn das nicht anders (über das Ebay-System) erledigt werden kann.

      Alles andere steht in keiner vernünftigen Relation zu einander.

      Dennoch war und ist es ein interssanter Fall.
    • Der Rückzieher (GR) hat gezahlt ? Und der Höchstbieter (HB) fordert sein Geld von TE im Ebay-Fall? seltsam................

      Sollte TE nicht erst mal einen Beweis dafür verlangen, dass HB überhaupt was gezahlt hat? Und sollte GR nicht erst mal anmelden, dass er Geld zurück will?

      Ansonsten: Auch keine (eigene) Überweisung an GR, einzig ein Zahlungsrückabwicklung der Transaktion über die Bank. Wer immer der Besitzer dieses Kontos ist, ob nun GR oder sonst wer...
    • FU, danke für die Infos.
      Demnach könnte aber die Darstellung lt. meines Posts # 117 als Erklärung immer noch dienen. Wenn auch leicht abgewandelt, weil es auch "PP" gibt.
      Was aber spricht gegen eine Anzeige? Könnte sich TE damit irgendwie schaden?

      schabbes, ich verstehe deinen Einwand nicht. GR hat für HB gezahlt. In Höhe des fälligen Betrages und für das Produkt (lt. Verwendungszweck), weil ein Vertrag zw. TE und HB behauptet wurde.
      TE bestreitet diesen Vertrag, also Geld zurück, wovon es kam. Ob von mir, dir, den Papst, GR oder Angela Merkel ist doch egal.
      Wenn HB nun behauptet das sei sein Geld, was aber wiederum PP zustünde, dann ist das doch alles deren Bier und sie hätten das ggf. intern zu klären.
      Bei TE ging eine ungerechtfertigte Zahlung ein, nämlich für einen nicht existenten Vertrag über 3XX Euro, die geht per Rückbuchung zurück. Fertig!
    • Rumpel schrieb:

      Die Überweisung geht vom Namen des Gebotszurückziehers aus, im Zweck steht nur der Name des Produkts. Kein Ebayname, keine Artikelnummer.


      Deshalb Mira :) Wenn TE irgend was anderes macht als genau diese Bank-Transaktion zu stornieren, könnte GR (bzw. der Überweiser, der Kontoinhaber) behaupten, "sein" Geld nie zurück bekommen zu haben, welches versehentlich überwiesen wurde, da GR öfters Notebooks kauft oder sonst ein Grund...

      "GR hat für HB gezahlt" <- dies ist vorerst nur Dein "logischer Schluss", aber absolut nicht belegt.

      Bisher kann ich auf jeden Fall nicht sehen, dass HB gezahlt hätte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Doch, es ist belegt, dass die Zahlung für den mit HB behaupteten Vertrag geleistet wurde.
      Zumindest geht das aus dem Verwendungszweck und vor allem aus dem Überweisungsbetrag hervor.
      Ich konnte hier nirgends lesen, dass GR einen Vertrag mit seiner Person behauptet hat.
      Das stellte nur TE in den Raum.
      Und noch einmal. HB selbst muss nicht zahlen, das kann jeder tun, der sich dazu berufen fühlt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • #131

      Was gegen eine Anzeige spricht?

      Die Frage ist berechtigt. Evtl. der Umstand, dass die Judikative nicht mit jedem kleinsten Fall beschäftigen werden muss und sie dadurch mehr Zeit haben, um sich auf die großen Fische konzentrieren zu können? Ich weiß es nicht? Ich weiß nur, dass die Staatsanwaltschaft den Fall einstellen wird. Ich vermute sogar, dass die noch nicht einmal mit den Ermittlungen anfangen werden. Kann sein, dass sie es versuchen werden, der / den Beschuldigten eine geringe Geldstrafe aufzubrummen. Aber selbst das glaube ich nicht.

      Ich weiß auch nicht, ob die den Ermittlungsbehörden bereits bekannt sind oder nicht. Bei ihren Auftritten im WWW steht denen das nicht auf die Stirn geschrieben. Wenn Du mich nach meinem Gefühl fragst, dann würde ich eher zu einem "Nein" hin tendieren. Meine Hand würde ich aber nicht dafür ins Feuer legen.

      Fakt ist, dass die versucht haben @Rumpel zu überrumpeln (schönes Wortspiel :) ). Entsprechend würden viele sagen, das ist ein Betrugsversuch. Was aber aus den Beschuldigten passieren wird, wenn sie noch nie aufgefallen sind, wenn sie teilweise noch unter das Jugendstrafrecht fallen, wenn sie einen festen Wohnsitz und einer geregelten Arbeit nachgehen, wissen wir doch alle.

      Das muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er eine Anzeige erstattet oder nicht.
    • forenuser schrieb:

      Dennoch war und ist es ein interssanter Fall.


      Dem schließe ich mich mal an. Insbesondere, weil ich die Meinung habe, dass wir es in diesem Fall mal nicht mit einem hilf- und wehrlosen TE zu haben, sondern mit jemanden, der/die durchaus in der Lage ist, unsere Gedanken, Meinungen, Ratschläge und Ideen mit eigenem Bewusstsein zu lesen, es als Denkanstöße zu verstehen und dann für sich zu entscheiden.
      Da kann man dann schon mal ein wenig mehr ins "Wenn und Aber" ohne jemandem zu schaden :)
    • @FU: Ich stimme dir vollkommen zu. Vielleicht würde aber auch
      nicht schlecht sein, dass wir (als Forum) dem persönlichkeitgespaltenen Käufer
      nun etwas Aufmerksamkeit schenken? ;)
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ich konnte hier nirgends lesen, dass GR einen Vertrag mit seiner Person behauptet hat.


      Das konnte ich auch nicht lesen. Aber auch nicht, dass GR irgendein Geld zurück verlangt hätte.
      Identifiziert ein Produktname eines Massenprodukts und ein Betrag eindeutig einen Zahlungszweck?

      Im "normalen Leben" unter ehrlichen Leuten wohl...man verlässt sich meist darauf. Aber bei diesem "Wirrwar" hier, wo irgendwie alle Adressen und Konten durcheinander fliegen?
    • schabbes, du kannst hier noch 25 Nebenbaustellen eröffnen, wenn dir danach ist.
      TE hat eine unberechtigte Zahlung erhalten, also Rückbuchung.
      Zufällig deckt sich das mit der Forderung im Ebay-Fall, also Hochladung der Rückbuchung.
      Dann bekommt TE evtl. wenigstens seine Provision zurück und hat ausserdem endgültig den behaupteten Vertrag mit HB vom Hals.
      Der tritt ja offenbar mit der Rückforderung vom Vertrag zurück und scheint nicht weiter auf Lieferung zu bestehen.
      Für evtl. andere Aktivitäten läuft die Zeit nicht davon.
      In der Ruhe liegt die Kraft :)