Gebotsabschirmung mit Zahlung per Überweisung

    • Das war sicher nicht der erste Fall dieses Duos (Trios?) und wird auch unter Garantie nicht deren letzter sein.
      Das ist doch eine schön unauffällige Betrugsmasche und die meisten Verkäufer werden wohl murrend versenden
      und sich leider nicht an dieses Forum wenden. Von daher wäre es natürlich besser, solchen Typen ein deutliches
      Stoppsignal zu senden in Form einer Betrugsanzeige. Selbst wenn diese voraussichtlich eingestellt würde,
      ließen die sich selbst für clever haltenden Jungs vielleicht ab von ihrem Tun.
    • pewebe schrieb:

      Das war sicher nicht der erste Fall dieses Duos (Trios?) und wird auch unter Garantie nicht deren letzter sein.
      Das ist doch eine schön unauffällige Betrugsmasche und die meisten Verkäufer werden wohl murrend versenden
      und sich leider nicht an dieses Forum wenden.
      Und nun ist es zu spät. Es wäre schön, wenn es nun für mehrere Jahre auch an der ersten Seite von Google erscheinen würde.
      Es würde einige Leute schützen.

      Sollte jemand in der Zukunft das hier lesen - dann meldet es hier direkt oder an die Redaktion bitte!
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Ich tendiere auch zu einer Anzeige, denn wer angezeigt wurde, der erfährt doch davon, egal was dann geschieht.
      Ich habe 3 oder 4mal in meinem Leben Anzeige erstattet, einmal wurde ich angezeigt.
      Alles wurde eingestellt.
      Aber, als ich angezeigt wurde, erfuhr ich zumindest davon. Nicht schriftlich, sondern per Telefon.
      Allerdings war diese Anzeige auch so lachhaft, dass sich weder für die Polizei, geschweige denn Staatsanwaltschaft, irgendwelche Mühen lohnten.
      Bei der Sachlage von TE sieht das schon etwas anders aus.
      Ich vermute, da würde zumindest schriftlich zur Stellungnahme (von und/oder HB/GR/PP) aufgefordert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Ups, ihr müsst mich ja jetzt für die letzte Rabaukin halten........bin ich aber nicht.
      2mal Fahrrad geklaut, 2mal Auto aufgebrochen, einmal stand ein Einbrecher in meiner Wohnung vor meiner Nase.
      (Hurra, ich lebe noch, der hatte nämlich mindestens ein Stemmeisen in seinem Jacket).
      Na ja, und als ich angezeigt wurde..........war nur Telefonat mit Polizei (rief mich an), später Telefonat, der Anzeiger habe es sich anders überlegt.
      Ich weiß nicht wirklich, wie das damals gehandhabt wurde.
      Nach dem Telefonat seitens der Polizei "alles sei gut", habe ich nie wieder etwas davon gehört. Ist 10 Jahre her.
      Aber wie gesagt, ganz anderer Sachverhalt als bei TE,
    • Nun sind wir doch schon näher beieinander. Fragte ich vorher schon mal, ob jemand weiß, ob man der Staatsanwaltchaft dann auch die Obhut/Verantwortung für das Geld überlassen kann, wo das alles so durcheinander ist ....Die Staatsanwaltschaft kann dann ja, egal ob Einstellung oder nicht, das Geld der richtigen Stelle zuweisen.

      Anzeige des Betrugs unter Angabe des ominösen Zahlungseingangs vom Drittkonto natürlich und mit der Bitte an die Staatsanwaltschaft doch bitte zu entscheiden, was man mit dem Geld machen soll (und ob eine Rücküberweisung in Ordnung ist). Wie lange dauert so was?

      Im Fall angeben, dass man Anzeige erstattet hat und über die "Rück?"-Zahlung die Behörde entscheiden wird, wenn sie sicher weiß, ob das Geld nun HB, PP oder GR oder noch jemand anderen zusteht.
      Könnte das machbar und sinnvoll sein?

      Auf der einen Seite kann ich ja FUs Argumentation verstehen, dass man jungen dummen Leuten nicht ein weiteres ehrliches Leben versauen muss. Auch bin ich kein Freund davon, den Behörden unnötige Arbeit zu machen. Auf der anderen Seite brauchen die "Jüngelchen" einen Dämpfer. Dass sie ernsthaft Betrug versucht haben, darüber sind wir uns doch (gefühlt) einig? Natürlich weiß niemand hier genau, woher die Rechner sind, die einer der Beteiligten woanders gerade anbietet...."Harmlose Kids" verkaufen normalerweise nicht Apples während sie woanders wieder welche Einkaufen....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • *alte_eule* schrieb:

      Schabbes. Uninteressant. Wenn es nicht die Zahlung von HB wäre, wäre es eine Zahlung von XY zu der es überhaupt keinen Zusammenhang gibt. In dem Fall wäre es ein Irrläufer, der genauso zurück zu senden wäre, weil kein Anspruch besteht.
      Das sehe ich ein, aber wie sind hier die Fristen? Wenn mir irgendwer fälschlicherweise Geld überweist, kann von mir ja nicht verlangt werden, dass ich täglich mein Konto prüfe und es sofort zurück zahle. Wenn dann prüfe ich die Monatsabrechnung. Im Falle einer Falschüberweisung die mir entgeht müsste sich auch der Überweiser mit seiner Bank, diese Bank mit meiner Bank und meine Bank mit mir in Verbindung setzen. Außerdem müsste hier eine angemessene Frist zur Rückzahlung gesetzt werden von vielleicht 2 Wochen. Mir wurden quasi von einem Unbeteiligten willkürliche Fristen von 1-3 Tagen gesetzt und diese immer wieder aufgehoben und neu gesetzt. In 1-3 Tagen kann ich das unmöglich prüfen und mit der Bank die Rückabwicklung vornehmen.
      Wenn ich also mal davon ausgehe wäre es kein Problem das ich das Geld solange behalte bis das ganze durch Ebay geklärt ist, ich rate jetzt einfach mal das das so 1 Monat dauert, Ebay ist wirklich extrem unkooperativ. Leider...
      Ich will keine Kosten und keine Vorleistung auf Gebühren haben für einen Fall in dem ich der Geschädigte bin! Sorry, aber irgendwie ist es auch nachvollziehbar oder?

      forenuser schrieb:

      Das überlasse ich @Rumpel.

      Soll er entscheiden ob und wann. Ich denke, er will erst einmal mit denen die Sache zum Abschluss bringen.
      Können wir nach der Klärung des Falls drüber reden. Natürlich kann ich hier keine Hetze betreiben und persönliche Daten offen legen. Ebaynamen und Links sollten aber gehen, vielleicht hat hier einer mehr Ahnung?
      Aktuell würde ich die Mods darum bitten die Bilder, die von mir gepostet wurden zu löschen, denke ich habe alles hinreichend und glaubwürdig belegt und anhand der Bilder kann man immer noch auf den Fall schließen, was ich zum jetzigen brisanten Zeitpunkt verhindern möchte.

      werv schrieb:

      @FU: Ich stimme dir vollkommen zu. Vielleicht würde aber auch
      nicht schlecht sein, dass wir (als Forum) dem persönlichkeitgespaltenen Käufer
      nun etwas Aufmerksamkeit schenken? ;)
      Wie gesagt. Hetze nein. Informationen zum Fall insofern rechtlich korrekt gerne.

      schabbesgoi schrieb:

      forenuser schrieb:

      Dennoch war und ist es ein interssanter Fall.


      Dem schließe ich mich mal an. Insbesondere, weil ich die Meinung habe, dass wir es in diesem Fall mal nicht mit einem hilf- und wehrlosen TE zu haben, sondern mit jemanden, der/die durchaus in der Lage ist, unsere Gedanken, Meinungen, Ratschläge und Ideen mit eigenem Bewusstsein zu lesen, es als Denkanstöße zu verstehen und dann für sich zu entscheiden.
      Da kann man dann schon mal ein wenig mehr ins "Wenn und Aber" ohne jemandem zu schaden :)
      Vielen Dank, ich hoffe hier richtig zu entscheiden, auch wenn das bedeutet, dass der Betrüger ungestraft davon kommt. Das tut mir allerdings in der Seele weh, aber ich denke ihr könnt meine Situation nachvollziehen. Noch ist allerdings alles offen.
    • zu #143

      Nicht das einer mich falsch versteht. Auch ich bin dafür, dass jeder Betrüger der greifbar ist, auch die Konsequenzen für sein Handeln zu spüren bekommen sollte. Auch in diesem Fall. Aber das ...

      Mirabella Neumann schrieb:

      als ich angezeigt wurde, erfuhr ich zumindest davon.

      kann man nicht verallgemeinern. Nicht jeder Angezeigte erfährt von den Ermittlungen die gegen ihn laufen. Die Meistens erfahren früher oder später sicherlich davon. Spätestens wenn ihnen die stählerne 8 angelegt wird. Aber da sind wir hier weit entfernt von.

      Les mal §170 der StPo Abs. 2. Da steht:
      Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist

      Hervorhebung von mir.

      Bedeutet um Umkehrschluss: Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, ohne dass der Beschuldigten von diesem Verfahren in Kenntnis gesetzt wurde, dann erfährt der Beschuldigte auch nie, dass gegen ihn ermittlet wurde. Die Einstellung selbst kann auch nach §153 StPo erfolgen. Da läuft es genau so ab, auch wenn es nicht expliziet dort erwähnt wird.

      Einzig der Anzeigenerstatter muss bei der Einstellung eines Verfahrens von der Staatsanwaltschaft darüber nach §171 StPo informiert werden.

      @Rumpel
      Hier brauch nichts entfernt werden. Es ist alles im grünen Bereich. Nichts von hier dürfte deinen Verhandlungen schaden. Im Gegenteil. Sollte der Trupp sich uneinsichtig zeigen, kannst du denen sogar getrost den Link zu diesem Thread schicken.

      Denn hier steht unüberlesbar für jeden, was für einen Bockmist die gebaut haben. Es wäre wesentlich besser für den Trupp, wenn sie wesentlich kleinere Brötchen backen würden.

      Nur für den Fall der Fälle. ;)

      pewebe schrieb:

      Das war sicher nicht der erste Fall dieses Duos (Trios?) und wird auch unter Garantie nicht deren letzter sein.

      @Pewebe
      Es sieht alles danach aus, dass das deren erster Versuch war. Vermutlich wird es auch deren Letzter, maximal Vorletzter gewesen sein. Denn es wurde schon dafür gesorgt, dass die zukünftig etwas genauer unter Beobachtung stehen! Nochmal der selbe Mist und sie bekommen sicherlich einen Freiflugschein spendiert! Wäre nicht der Erste Abschirmer, der von eBay deswegen über den Jordan geschickt wurde!
    • *alte_eule* schrieb:

      Tja, und dann gab es zwei Rechner, wobei beide Inhaber mit ihrem Account eingeloggt waren, durch die Anonymisierung hat man in dem Moment nicht einmal gewusst, dass es der Partner war.

      ist Männe und mir tatsächlich so ähnlich passiert - ich hatte meinen Maximalgebot eingegeben und war Höchstbietende, Männe wollte mir einen Gefallen tun, hat nicht auf die Bieter geachtet (zu der Zeit gab's noch keine Anonymisierung) und ordentlich nachgelegt ... gewonnen hat dann doch ein anderer, der Verkäufer hat sich gefreut
    • Rumpel,

      der Fragevon Mirabella, warum du dich so zierst, schließe ich mich ausdrücklich an.

      Du hast vom Moment der Kenntnis an, wo dir bekannt ist, dass eine unberechtigte Zahlung bei dir eingegangen ist, unverzüglich zu erstatten.
      Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern.

      Jetzt ist Wochenende, deine Filiale ist wahrscheinlich geschlossen und auch telefonisch nicht zu erreichen. Entsprechend ist Montag ab jetzt dein erster Stichtag. Du kannst erst Mittwoch in die Stadt, du musst persönlich bei der Bank aufschlagen, um das zu veranlassen. Dann machst du es eben am Mittwoch.
      Keinesfalls bleibt dir aber ein "wenn ich mal Lust oder Zeit habe" freigestellt. Du hast dir die Zeit zu nehmen!
      Alles andere ist Unterschlagung - und dann deinerseits eine Straftat!

      Bei dir scheint nicht angekommen zu sein, dass die Sicherheitsabteilung von eBay absolut nichts damit zu tun hat, dass du hier erstattten musst. Du könntest genauso gut angeben "ich warte auf den Mann im Mond". Die sind nicht in euren (nicht existenten) Vertrag involviert. Die klären lediglich hausintern, wie sie mit den von dir gemeldeten Accounts verfahren. Sie sind auch kein Gericht oder Richter!
    • Nicht, dass ich irgendwelchen stories dieser 3 evtl. Jungganoven Glauben schenken würde, aber ich habe mich tatsächlich auch einmal versehentlich mit einem Zweitaccount selbst überboten.
      Wobei ich dann aber meine eigene Blödheit mit Fassung ertrug und das bescheuerte Gebot nicht zurückzog.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      ...
      Wenn eine Rücknahme erfolgt ist das zurückgenommene Gebot noch gültig.

      Ich gehe davon aus, daß der Kaufvertrag mit dem Bieter, der sein Gebot zurückgenommen hat, zustandegekommen ist, entsprechend muß sein Gebot gültig sein bis zum Beweis des Gegenteils. Und auch das zuvor abgegebene Gebot ist erloschen. Wenn das nicht so klar verständlich war, dann lag es an der Uhrzeit.

      Ich hatte Deinen Kommentar so verstanden, daß es eben möglich sein sollte, daß das zweithöchste Gebot nach der Rücknahme des höchsten Gebotes wieder Bestand haben sollte und das ist ja nun nicht der Fall, egal ob eine Rücknahme erfolgt ist, obwohl man sich hier über die eBay-AGB, die nur von einem Erlöschen des vorherigen/umterlegenen Gebotes spricht, wenn diese von einem anderen Käufer kommt, was bei einer Personalunion nicht gegeben ist.

      werv schrieb:

      Heiner.Hemken schrieb:

      werv schrieb:

      ...
      Mach was du willst......................... es ist dein Geld, was du verschleuderst.
      @Heiner: Erstmal eine Frage am Rande - wie bist du zu so einem Zitat gekommen?

      Kaiolito schrieb:

      #83

      @werv

      Heiner hat da versehentlich einen meiner Sätze verwendet. War sicher keine Absicht.


      Danke für die Klarstellung und Entschuldigung für das fehlerhafte Zitat.


      werv schrieb:

      Ich sehe bei Gericht die Möglichkeit der Anerkennung von Bidshielding als problematisch.
      ...

      Das muß es auch nicht. Es reicht aus, die Wirksamkeit des zurückgenommenen Gebotes und damit das Bestehen eines Kaufvertrages nachzuweisen.

      Rumpel schrieb:

      ...
      Die Überweisung geht vom Namen des Gebotszurückziehers aus, im Zweck steht nur der Name des Produkts. Kein Ebayname, keine Artikelnummer. Im Grunde ist die Überweisung also nur dem Gebotsrückzieher zuzuordnen.

      Na, dann ist es doch klar als Teilzahlung zu verstehen und das würde auch das Gericht so verstehen, denn mit dem "Zweitbieter" ist kein Vertrag zustandegekommen. Warum sollte der also einen Kaufpreis überweisen?

      Rumpel schrieb:

      ...
      Das mit der Vertragsannahme durch Schweigen ist interessant, vielleicht sollte ich die 1010 Euro zunächst gegenüber dem Gebotsrückzieher erklären? Kann ja direkt an dieses Mitglied schreiben, dass ich noch die Differenzzahlung wünsche.

      A propos Schweigen, siehe: de.wikipedia.org/wiki/Schweigen_%28Recht%29

      Neben der von mir schon angesprochenen Widerklage kannst Du, wenn Du nicht auf den ersten Schritt des Käufer warten willst, diesen mit Fristsetzung zur Zahlung des Restbetrages, um den Kaufvertrag zu erfüllen auffordern und nach fruchtlosem Verstreichen, vom Kaufvertrag zurücktreten. Dann hast Du die Möglichkeit, das MacBook anderweitig zu verkaufen und die Kaufpreisdifferenz und die Kosten als Schadensersatz zu verlangen und gleich praktischer Weise von der Anzahlung einbehalten.

      Sobald aber die Gebotsabschirmung (an)erkannt wird - dann werden die Gebote des Höchtbieters zum Mittel dieser Abschirmung.
      Also wird ggf. daraus abgeleitet, dass es da nie einen Willen zum Vertrag geben hat. Somit hättest du auch ggf. nichts davon.

      Es sollte aber möglich sein, deine Unkosten einzuklagen (Gebühren und die Wertminderung bei deinem PC)[/quote]
      Wenn kein Wille zum Vertrag vorhanden war, auf welcher Anspruchsgrundlage sollen dann die Gebühren und die Wertminderung einforderbar sein?

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Das Gericht würde aber auch davon ausgehen, dass eine Teilzahlung gar nicht erfolgt sein kann, weil der Gebotszurückzieher die Bankverbindung gar nicht haben konnte, weil er keine EOA bekommen hat. Damit leistete er keine Teilzahlung, sondern "aus freundschaftlichen Gründen" eine Vollzahlung für den unterlegenen Bieter, der dann wieder zum Höchstbieter (aus technischen Gründen) wurde.

      Es gibt so viele Möglichkeiten, das so darzustellen, dass bei einem zivilrechtlichen Verfahren nix bei rauskommt.

      EDIT:
      Zwar würde das natürlich auch die Gebotsabschiermung erklären und darstellen können, aber auch dafür gibt es reihenweise mögliche Erklärungen. Die wären dann abzuwägen und ehrlich gesagt, glaube ich nicht, dass da eine Wahrheitsgehaltsprüfung vorgenommen wird. Es wird der überzeugendere Vortrag entscheiden, der wahrscheinlich in einem schriftlichen Verfahren abgewickelt wird. Dann wird ein Richter darauf kommen, dass es ja logisch ist, ein Gebot zurück zu ziehen, wenn der Gegenstand nur einen Wert von 500 - 600 € hat, der zweibietende wird argumentieren, dass er das Teil unbedingt wollte und deshalb so hoch geboten hat.
      Dann kommen noch 20 Beispiele für ähnliche Verkäufe die in diesem Preissegment lagen................... es wäre insgesamt ein riskantes Spiel, was mit erheblichen weiteren Kosten verbunden sein kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Rumpel schrieb:

      Soeben hat sich was getan!

      Der Käufer hat einen Fall geöffnet, dass der Artikel nicht geliefert wurde. Als Erklärung hat er dabei geschrieben "Überweisen sie sofort mein Geld zurück!!!"
      Ich habe bis Ende des Monats Zeit zu Antworten.
      ...

      Dem zu entgegnen sollte wohl kein Problem sein, denn es ist kein Kaufvertrag mit diesem zustandegekommen. Das versteht auch sicher eBay.

      Mirabella Neumann schrieb:

      ...
      Bei TE ging eine ungerechtfertigte Zahlung ein, nämlich für einen nicht existenten Vertrag über 3XX Euro, die geht per Rückbuchung zurück. Fertig!

      Wieso macht Ihr Euch die Mühe, hier Schlüsse zu ziehen, wo es keine gibt/geben sollte. Für einen nicht existenten Vertrag kann es keine zuordnenbare Zahlung geben,. Fertig!
      Kommt also ein Betrag von dem GR, dann ist das eine Teilzahlung auf den bestehenden Vertrag und der TE darf davon ausgehen, dass die Restzahlung folgt und sie anmahnen, wenn dem nicht so ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Doch, es ist belegt, dass die Zahlung für den mit HB behaupteten Vertrag geleistet wurde.

      Das ist eben nicht belegt, sondern ein Schluß, mehr nicht.

      Mirabella Neumann schrieb:

      ...
      Und noch einmal. HB selbst muss nicht zahlen, das kann jeder tun, der sich dazu berufen fühlt.

      Dann ist die Zahlung vom TE auf den bestehenden Kaufvertrag anzurechnen und der besteht zwischen dem TE und dem GR.

      *alte_eule* schrieb:

      Schabbes. Uninteressant. Wenn es nicht die Zahlung von HB wäre, wäre es eine Zahlung von XY zu der es überhaupt keinen Zusammenhang gibt. In dem Fall wäre es ein Irrläufer, der genauso zurück zu senden wäre, weil kein Anspruch besteht.

      Was? Der TE erwartet eine Bezahlung des Kaufgegenstands und dieser rechnet er auch die Zahlung zu.