Gebotsabschirmung mit Zahlung per Überweisung

    • Eskalation und Drohkulisse

      Ich vermute mal,daß die im Aufbau begriffene Drohkulisse(der Gegenseite)im Sinne einer Eskalation genau das Messer ist,in welches HB und GA ihrerseits hineinlaufen sollen.

      Da die beiden reichlich tölpelig agieren,braucht TE nur abzuwarten(und selbst nichts zu investieren),außer deren Forderungen und Nötigungsverhalten zurückzuweisen.

      Irgenwann sollte er dann ganz "cool" mitteilen,daß er um die Zusendung der Klageschrift bäte,um weitere Kosten(für die Gegenseite!!)zu vermeiden.

      petergabriel

      Ist schon richtig so:kein Punkt dem Feind!
    • forenuser schrieb:

      @Rumpel
      GR hat sich ja offensichtlich per Mail bei Dir gemeldet. Hat HB das auch mal gemacht oder läuft das alles nur über eBay ab?
      Alles lief über eBay ab bisher, die E-Mail sehe ich als nichtig an, da er nicht einmal wusste ob es meine korrekte E-Mail Adresse ist und ich nicht darauf reagiert habe. Die letzten Nachrichten kamen von GR und HB via Ebay, siehe mein letzter Post.

      petergabriel schrieb:

      Ist schon richtig so:kein Punkt dem Feind!
      +1
      Ich habe schon langsam Lust den Fall vor Gericht eskalieren zu lassen, weil mich diese hinterlistige Art so ärgert, aber ich warte erstmal ab.

      Hudor schrieb:

      @Rumpel

      ich muß auch noch eine Frage nachschieben. Soll das Geld immernoch nur an PayPal zurückgezahlt werden oder hat sich das mittlerweile erledigt ?
      Jetzt soll es an Gebotsrückzieher. Zuvor sollte es erst per Paypal und ich glaube (bin mir nichtmehr sicher) auch mal an Auktionsgewinner. Der Auktionsgewinner hat aber m.E. nach keine Vollmacht um Rückzahlungen an Gebotsrückzieher zu fordern.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Darf ich fragen, weshalb du zur Schließung des Falls aufgefordert hast?
      Was ist denn an dem Ebay-Fall aus deiner Sicht so wichtig?
      Ich blicke nicht wirklich, welche Taktik dahintersteckt bzw. welches Signal das deinerseits setzen soll.
      Weil der Fall nichtig ist. Kein Vertrag, keine Zahlung, kein Vertragspartner, keine Vollmacht.
      (Übrigens auch keinerlei Beweise für irgendeine Zahlung geliefert bisher)
    • "Im eigenen Saft.....

      will der TE die Gegenseite "schmoren lassen" dh.deren ausgestrecktes Messer(gegen ihn)soll sich gegen sie selbst wenden.

      Er will sie Schritt für Schritt und systematisch "fertigmachen".

      Mir gefällt das so,besonders,wenn er irgendwann mit der süffisanten Bemerkung,"um Ihnen(der Gegenseite)weitere unnötige Kosten zu sparen" deren Klageschrift anfordert.

      Da diese NIE kommen wird,steht er als Sieger fest.

      petergabriel
    • Rumpel schrieb:

      Jetzt soll es an Gebotsrückzieher. Zuvor sollte es erst per Paypal und ich glaube (bin mir nichtmehr sicher) auch mal an Auktionsgewinner. Der Auktionsgewinner hat aber m.E. nach keine Vollmacht um Rückzahlungen an Gebotsrückzieher zu fordern.
      Schade - dann fällt eine Vermutung die ich noch wegen PayPal hatte wohl doch eher weg.
    • Rumpel schrieb:

      Die Gebotsrückzieherin kann ja nur Leistungen aus dem Vertrag über 1010 Euro fordern, da sie bisher keinerlei Kontakt zu mir hatte. Vielleicht handelt es sich bei Auktionsgewinner doch um einen Fake Namen? Was hätte das für Konsequenzen? Eine Lieferung an einen Fake Namen hätte nie erfolgen können.
      Eine Lieferung an einen Fake-Namen kann durchaus erfolgen sogenannte Haus Drops ( wenn ich mich richtig erinnere ). Mit einem Fake kann man aber keinen gültigen Vertrag haben. Aber den hast du ja mit AG so oder so nicht.

      Sollte GR samt Bankkonto ein Fake sein wäre es interessanter ... es hätte Dir Geld überwiesen und könnte meiner Meinung nach nichts zurückfordern.

      Aber Forenuser hatte die Daten ja überprüft.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hudor ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ich muss noch sortieren.
      Ich hatte die Frage bereits gestellt, vielleicht habe ich die Antwort überlesen.
      Wohin sollte denn geliefert werden?
      HB, GR, PP oder XYZ?
      Okay nochmal zur Übersicht:
      HB hat Auktion "gewonnen" und Gespräche geführt mit Aussage das GR Bekannte ist.
      GR hat bezahlt.
      HB fordert Zahlung an PP, später an GR. Das ist alles was ich über PP hab.
      GR einziger Kontakt war, dass ich ein Betrüger bin und sich Polizei und Anwalt meldet. Hier wurde dann erstmals auch von GR Überweisung an GR gefordert.
      (Hier könnte ich natürlich fragen, ob es sich dabei um einen angefragten Rücktritt vom Kaufvertrag handelt?)
      HB hatte eigene Lieferdaten angegeben.
      GR und HB haben gleiche Adressen, aber unterschiedliche Namen.
      Polizei und Anwalt sollen über GR laufen.
      Beide fordern zuletzt Zahlung an GR.
    • Wenn man sich den Geld- und geplanten Warenfluss als Diagramm vorstellt, dann sieht es aus wie Dreiecksbetrug.
      Mit HB als Täter, der die Ware empfängt und GR als Opfer, das zahlt und nix erhält.
      Das würde sich auch nicht ändern, wenn PP eine Rückzahlung erhalten hätte.
      Dieser Opferrolle wird GR auch gerade, zumindest lt. Korrespondenz gerecht, indem sie vorgibt Polizei und RAin mit dieser Angelegenheit betraut zu haben.
      Durch die kürzlich geforderte Rückzahlung an GR, von PP ist wohl keine Rede mehr, wäre das, was wie Dreiecksbetrug aussieht "bereinigt".
      GR hätte keine Opferrolle mehr.

      Durch die Gebotsabschirmung mit dem GR-Account ergibt sich der Kaufvertrag mit GR, während HB vorgibt Anspruch auf die Ware zu haben und durch Verhandlungen gerade den Kaufpreis erhöht.

      Von wem sollen die 150 Euro bzw. das Smartphone denn kommen? Auch von GR oder von HB? Oder gar PP?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • petergabriel schrieb:

      Ich vermute mal,daß die im Aufbau begriffene Drohkulisse(der Gegenseite)im Sinne einer Eskalation genau das Messer ist,in welches HB und GA ihrerseits hineinlaufen sollen.
      ...

      Da vermutest Du nichts falsches.

      petergabriel schrieb:

      ...
      Er will sie Schritt für Schritt und systematisch "fertigmachen".

      Die demontieren sich gerade eh selbst.

      petergabriel schrieb:

      ...
      Mir gefällt das so,besonders,wenn er irgendwann mit der süffisanten Bemerkung,"um Ihnen(der Gegenseite)weitere unnötige Kosten zu sparen" deren Klageschrift anfordert.
      ...

      Na, ja, daß wäre eher was fürs Ego.

      Ein Klage zu erhalten, wäre nicht das schlechteste, denn entweder ist diese unbegründet, wenn vom "HB" oder aber der TE reicht Widerklage gegen eine Klage der "GR" ein und kommt so billiger zu seinem Recht.

      Rumpel schrieb:

      ...
      GR einziger Kontakt war, dass ich ein Betrüger bin und sich Polizei und Anwalt meldet. Hier wurde dann erstmals auch von GR Überweisung an GR gefordert.
      (Hier könnte ich natürlich fragen, ob es sich dabei um einen angefragten Rücktritt vom Kaufvertrag handelt?)

      Definitiv nein, denn es besteht kein Anspruch auf Rücktritt noch auf Rücküberweisung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Zuerst einmal ist noch kein Urteil ergangen.

      Es geht um die Gerichtskosten, die man vor Verhandlungsbeginn zu zahlen hat und da liegt es, bei den "HB bzw. "GR", diese vorzustrecken, während der TE dahingehend keine hat, auch dann nicht, wenn er die Widerklage erhebt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Mirabella Neumann schrieb:


      Von wem sollen die 150 Euro bzw. das Smartphone denn kommen? Auch von GR oder von HB? Oder gar PP?
      Die sollten von HB kommen, bzw. ich vemute das es sich um einen Fake Namen handelt, daher hätte vermutlich GR überwiesen.


      Ich warte jetzt mal ab was kommt. Ich glaube ich hatte noch nicht erzählt, dass HB mir auch noch angeboten hat die Anzeige fallen zu lassen, den Ebay Fall zu schließen und mich positiv zu bewerten, wenn ich jetzt noch rücküberweise an GR.
      Nächste Woche kann ich dann mal weiter sehen, dann ist die von mir gesetzte Frist abgelaufen.
    • Wenn du auf einen Vertrag mit GR bestehst und die 371 Euro als ihre Anzahlung siehst, als was würdest du denn eine Zahlung von HB verbuchen?
      Wohin würdest du das Gerät denn dann schicken?
      Die Lieferadresse müsste dir dann eigentlich GR nennen, aber weißt du, mit wem du da jeweils wirklich kommunizierst?
      Von Ebay hast du doch von GR nur eine Melde-, aber keine Lieferadresse oder?

      Nicht, dass ich wirklich an einen Dreiecksbetrug glaube, aber es zeigt doch, dass es nicht zwangsläufig eine stümperhafte Gebotsabschirmung sein muss.
      Hier leuchteten ja bei mehreren Usern Warnlämpchen auf, dass da mehr bzw. etwas anderes dahinterstecken könnte.
      Z. B. unautorisierter Zugriff auf Konto und/oder PC (HB und GR leben doch in einem Haus) oder sonst irgendetwas.
      Was sollte denn z. B. die Aktion mit dem PayPal-Konto?

      Es kann, muss aber nicht so sein, dass das Trio zusammenarbeitet.
      Genauso kann es auch sein, dass nicht nur du, sondern auch einer aus dem Trio geschädigt werden sollte/wurde.

      Wieso Fake-Name? Die Existenz aller 3 Personen wurde doch von FU überprüft und bestätigt.

      Ob da wirklich 2 oder 3 um deine Gnade betteln oder ob sich das Trio nicht (teilweise) gegenseitig übers Ohr haut, kann man jedenfalls derzeit nicht wirklich beurteilen.

      Hier wurde von Heiner ja fast alles als Phantasie abgetan, was nicht Kaufvertrag, notwendige Anfechtungserklärung oder Anzahlungskonstrukt hieß.
      Ich sah diese Warnlämpchen, da könne mehr dahinterstecken, zunächst als Nebenbaustelle, denn ich hatte ja die Tendenz, und stand damit nicht alleine,das Geld durch die Bank zurückbuchen zu lassen (den Betrag konntest du keinem Vertrag zuordnen), um dann in Ruhe zu überlegen, ob und wie gegen GR vorzugehen sei.

      Du hast dich offenbar dafür entschieden, das Spiel weiterzuspielen und das Geld daher bisher behalten.

      Für mich ist das jedenfalls Grund genug, diese Warnlämpchen nicht mehr als Nebenbaustelle, sondern als Hauptbaustelle zu sehen, denn man weiß derzeit nicht, was sich wirklich dahinter verbirgt und was das für dich ggf. für Konsequenzen haben könnte.
      Wenn du dich weiter auf dieses Spiel einlässt, muss dir schon klar sein, dass es noch eine überraschende Wende geben kann, die nicht unbedingt (auch finanziell) in deinem Sinne verlaufen muss, aber natürlich kann.

      Die Ausführungen von L.(Ebay-Hotline) zur Provisionsgutschrift habe ich gefunden, aber bisher nur überflogen, das kommt ja offenbar nicht zum Tragen bzw. hat noch Zeit.

      Wenn du die 371 Euro als Anzahlung siehst, dann steht dir ohnehin keine Gutschrift zu, sondern du müsstest dann eigentlich Provision auf 1010 Euro zahlen.......

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Wenn du auf einen Vertrag mit GR bestehst und die 371 Euro als ihre Anzahlung siehst, als was würdest du denn eine Zahlung von HB verbuchen?

      Gar nicht, da er in keinem Schuldverhältnis mit dem "HB" steht.

      Mirabella Neumann schrieb:

      ...
      Die Lieferadresse müsste dir dann eigentlich GR nennen, aber weißt du, mit wem du da jeweils wirklich kommunizierst?

      Ja und wenn diese dann als Empfänger den "HB" benennt, ist er seine Pflicht nachgekommen.

      Mirabella Neumann schrieb:

      ...
      Es kann, muss aber nicht so sein, dass das Trio zusammenarbeitet.

      Wieso Trio?

      Mirabella Neumann schrieb:

      ...
      Hier wurde von Heiner ja fast alles als Phantasie abgetan, was nicht Kaufvertrag, notwendige Anfechtungserklärung oder Anzahlungskonstrukt hieß.
      Was anderes als Phantasie soll es denn sein, nichts davon ist nachweisbar oder hat eine Anspruchsgrundlage. Und nein, es ist kein Konstrukt. Wenn ich einen Kaufvertrag habe und erhalte von der anderen Vertragspartei eine Zahlung, egal in welcher Höhe, dann rechnet man diese auch die Zahlungspflicht gem. des Kaufvertrages an.

      Mirabella Neumann schrieb:

      ...
      Für mich ist das jedenfalls Grund genug, diese Warnlämpchen nicht mehr als Nebenbaustelle, sondern als Hauptbaustelle zu sehen, denn man weiß derzeit nicht, was sich wirklich dahinter verbirgt und was das für dich ggf. für Konsequenzen haben könnte.

      Und genau aus diesem Grund stützt man sich auf be- und nachweisbare Tatsachen und Gesetze.