Gebotsabschirmung mit Zahlung per Überweisung

    • @Mirabella:

      Ich denke,Du überschätzt(!!)die andere Seite bezüglich Ihrer rechtlichen Kenntnisse,intellektuellen Fähigkeiten und Handlungsfähigkeiten.Außerdem sind sie-----da stimme ich Dir zu--in sich gespalten/zerstritten/nicht abgestimmt(jeder kocht sein eigenes Süppchen).

      Die "Gemeinsamkeit" besteht allerdings darin,daß Ihnen "dämmert",daß sie Mist gebaut haben und---wie TE uns mitgeteilt hat---schon um Gnade bitten.

      Der TE soll sie richtig schön systematisch "einstielen" und ihnen eine Lektion verpassen,die sie nicht vergessen werden.

      Juristerei bezüglich Pflichten seinerseits etc etc etc ist hier völlig fehl am Platze.Selbst ein normaler Anwalt würde ihnen bei dem geringen Streitwert nicht helfen wollen/können.

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • Falls(!!)eine Rechtsschutzversicherung bei der Gegenseite vorhanden ist,

      macht das ca.€80.- für den Anwalt.

      Und dafür soll er sich bei DEN Erfolgsaussichten mit der Sache beschäftigen??

      Und:glaubst Du,daß eine RSV hier eine Deckungszusage gibt???

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • Ob sie zusammenhalten, ob sie verkracht sind, ob einer beim anderen Schulden hat, ob vielleicht beide bei PP Schulden haben, ob da in Wirklichkeit die ganze Zeit nur einer agiert, was auch immer, ich habe keine Ahnung.
      Im Moment sieht es so aus, als wollten sie (oder nur einer) verzweifelt versuchen, da wieder rauszukommen.
      Das kann auch so sein, aber TE sollte schon aufpassen, dass er sich nicht in eine Richtung froh redet, damit es für ihn so passt wie er es gerne hätte.

      Wieso vermutet er denn nun HB als Fake? Es wurde doch überprüft, dass es diese 3 Personen gibt.
    • Hier wurde z. B. von Vollmachten erzählt, die der eine von dem anderen nicht hätte.
      Das ist schon richtig, aber rein theoretisch wäre es auch kein Zauberwerk, wenn einer munter unberechtigt (und ohne Kenntnis des anderen) auf Konto oder PC/Daten des anderen zugreifen würde, zumal 2 in einem Haus bzw. sogar evtl. in einem Haushalt wohnen.

      Ich habe schon ein bisschen den Eindruck, dass das auf Biegen und Brechen so gestrickt werden soll, damit es für TE passt.
      Kann ja auch sein, muss es aber nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Mirabella Neumann schrieb:


      Mirabella Neumann schrieb:

      Ob sie zusammenhalten, ob sie verkracht sind, ob einer beim anderen Schulden hat, ob vielleicht beide bei PP Schulden haben, ob da in Wirklichkeit die ganze Zeit nur einer agiert, was auch immer, ich habe keine Ahnung.
      ...

      Hier wurde z. B. von Vollmachten erzählt, die der eine von dem anderen nicht hätte.
      Das ist schon richtig, aber rein theoretisch wäre es auch kein Zauberwerk, wenn einer munter unberechtigt (und ohne Kenntnis des anderen) auf Konto oder PC/Daten des anderen zugreifen würde, zumal 2 in einem Haus bzw. sogar evtl. in einem Haushalt wohnen.

      Ich habe schon ein bisschen den Eindruck, dass das auf Biegen und Brechen so gestrickt werden soll, damit es für TE passt.
      ...

      Wenn das, sich an die Tatsachen halten auf Grundlage von Gesetzen/AGB bei Dir als "Biegen und Brechen" durchgeht. Was ist das dann, was Du da oben zusammenreimst?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Ich reime mir gar nix zusammen, sondern stelle Fragen.
      Z. B. die, weshalb HB denn nun Fake sein soll.
      Auffällig finde ich allerdings, dass du mir Fragen an Rumpel beantwortest, die eigentlich nur er beantworten kann.
      Aber wenn das Rumpel nicht stört, dann ist mir das auch recht.
      Ich habe keine Ahnung, was da wirklich läuft und habe auch nix anderes behauptet.
      Weiterhin viel Erfolg :)
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ich reime mir gar nix zusammen, sondern stelle Fragen.
      Z. B. die, weshalb HB denn nun Fake sein soll.
      Auffällig finde ich allerdings, dass du mir Fragen an Rumpel beantwortest, die eigentlich nur er beantworten kann.
      Aber wenn das Rumpel nicht stört, dann ist mir das auch recht.
      Zu 1: Forenuser hat, ähnlich wie ich zuvor, die zu den Daten im Internet recherchiert. Hier taucht Auktionsgewinner nur auf Seiten auf, bei denen man sich durchaus mit einem Kosenamen anmelden könnte oder nicht seinen richtigen Namen angeben möchte. Ob es sich um eine real existierende Person handelt ist nicht sicher klar. Aufgrund der zahlreichen Verbindungen und Übereinstimmungen zweifel ich dies an.

      Zu 2: Stört mich nicht, Heiner.Hemken hat eine ausreichende Kenntniss über den Fall und Erfahrung.


      Heute habe ich eine Mail von
      derswebhelp@ebay.de
      erhalten. Auf diese Mail kann man nich direkt antworten (glaube ich). Ich bin mir nicht sicher ob sie durch den Fall automatisiert gesendet wurde (es steht kein Verweis zum Fall dabei) oder weil vielleicht einer der Betroffenen sich an den eBay Support gewendet hat. In der Mail steht nur, dass ich mich mit dem Auktionsgewinner in Verbindung setzen soll, weil er angibt Geld überwiesen zu haben und dieses zurück will. Ist also für mich im Prinzip egal die Mail, wüsste nur gern ob das bedeutet, dass er (heute) beim Support angerufen hat, was ja wieder im Gegensatz zu dem Gespräch/Kontakt mit dem Anwalt stehen würde.
    • @Mirabella

      Ich kann verstehen das Rumpel nicht alle Fragen beantwortet. Immerhin ist das ein öffentliches Forum.

      Man kann sich für alle Hintergründe interessieren - aber kein Verkäufer ist verpflichtet Recherchen nach Polizeistandard zu betreiben wenn es zu solchen Problemen kommt.Im Zweifel ist es besser sich an das zu halten und zu dem zu äußern was offensichtlich ist.

      Wenn wir hier als nicht Betroffene rumspekulieren ist das etwas anderes.

      Ich bin ja auch einer derer die mit der PayPal Zahlung Probleme hatten. Die erste Vermutung - daß das GR Konto gekapert ist hat sich durch Forenusers Recherchen und den nun bestehenden GR Kontakt zu Rumpel über ebay für mich entkräftet.

      Ich sehe daher hier niemanden unverschuldet betroffen.

      Eine ganz einfache Begründung warum man unbedingt über PayPal das Geld zurück wollte könnte jene sein, daß staatliche Leistungen bezogen werden und man keinen Wert auf Zahlungseingänge womöglich noch mit einer ebay Artikelnummer oder einem Accountnamen im Verwendungszweck legt. Bei Ausgängen gibt man vorsichtshalber einfach keinen Verwendungszweck an - wie hier auch geschehen. Zahlungseingänge sind aber für das Amt interessant und werden bei ALG2 auch regelmäßig anhand der Kontoauszüge überprüft.


      Über ebay wird von HB/GR versucht billig einzukaufen - über die Kleinanzeigen wird von PP- Account Inhaber verkauft.



      Ich sehe hier drei Kerlchen die hoffentlich recht schnell an den falschen geraten sind.Und jetzt braten sie im eigenen Saft- und das haben Sie auch verdient. Vieleicht lernen sie etwas daraus. :D
    • Hudor, ich beanstande nicht, dass/wenn Rumpel nicht alle Fragen beantwortet.
      Ich stellte nur verwundert fest, dass Heiner mir Fragen beantwortete, die ganz gezielt an Rumpel gerichtet waren.
      Ich habe aber inzwischen keine Fragen mehr und auch alles geschrieben, was es aus meiner Sicht dazu zu schreiben gibt.
      Ich schiebe irgendwann später noch die Ausführungen zur Provisionsgutschrift dazwischen, da sind nämlich die Ausführungen von L. generell ganz interessant.
    • Provisionsgutschrift ist hier zwar mittlerweile OT, weil sich TE diese HB-GR-PP-Geschichte weiterhin antut gönnt, aber da das hier anfänglich Thema war:
      Bei Fall "Nichterhalt", ich beschränke mich jetzt auf Zahlung per Überweisung, sollte VK Sendungsnummer bzw. Rückzahlungsbeleg im Fall hochladen, auch wenn das zuvor schon erfolgt ist.
      Schließt der K den Fall, erfolgt keine Gutschrift, denn dann ist davon auszugehen, dass die Angelegenheit erledigt, also Lieferung oder Rückzahlung erfolgt ist.
      Wird der Fall an den Kundendienst übergeben und für den VK entschieden, dann sollte die Gutschrift automat. erfolgen, was aber nicht immer geschieht.
      Hat man (ungerechtfertigt) keine Gutschrift erhalten, empfiehlt L. (zumindest für private VK) nicht bei Ebay anzurufen, sondern das Kontaktformular, damit die Angelegenheit nicht bei Hans oder Anna, sondern direkt in der Gebührenabteilung zur Bearbeitung landet.
      Kostenloses Kontaktformular - Verkaufen - Ebay-Rechnung und Gebühren
      Wichtig: Ganz gezielt und unmissverständlich um eine Gutschrift bitten und darauf verweisen, dass man in den letzten 18 Monaten keine Kulanzgutschrift erhalten habe (wenn es zutrifft).
      Das betrifft auch andere Fälle, nicht nur "Nichterhalt".
      Wobei z.B. bei abgelehnten Transaktionsabbrüchen auch nachträgliche Gutschriften unabhängig von dieser 18 Monate/Kulanzregelung grundsätzlich möglich sind, wenn aus dem Schriftverkehr eindeutig eine Einigung zum Transaktionsabbruch hervorgeht.
      Auch in den Fällen, in denen der VK einen "nichtbezahlten Artikel" versehentlich nicht fristgerecht geschlossen hat, ist eine nachträgliche Gutschrift auf direkte, konkrete Anfrage grundsätzlich möglich.
      Auch hier offenbar unabhängig von dieser Kulanzregelung/18 Monate.
      Unsere Konstellation (bei 2 etwas komplizierten Fällen) war auch völlig anders (Gutschrift ist aber schließlich erfolgt).
      Wir haben jedenfalls diese 18-Monats-Kulanzregelung noch nie in Anspruch genommen. Versuch macht aber bekanntlich kluch :)
    • Im Internet habe ich ein Gerichtsurteil gefunden, die wahrscheinlich den TE helfen könnte!
      Es geht um unrechtmäßigen Zurücknahme der Gebote.

      Wer Gebote unrechtmäßig zurück nimmt, ohne, dass dieser Person sofort den Irrtum anfechtet, ist verpflichtet den Artikel zu den Gebot abzunehmen.

      Dabei habe ich ein Gerichtsurteil im Internet gefunden:
      openjur.de/u/96918.html

      AG Menden · Urteil vom 10. November 2003 · Az. 4 C 183/03

      Es ist klar, dass der GR den McBook zu 1010,- abnehmen muss. Er hat sein Preisirrtum nicht sofort angefechtet.

      Desweitere mit den Geldeingang würde ich den TE empfehlen eine Gang zu seiner Hausbank gehen und dort mit den sog. "Geldwäscheabteilung" in Verbindung zu setzten. Dort könnte er sicherlich mit weitere Unterstützung bzw. Empfehlung für weitere Vorgang bekommen. Es kommt einfach - auch für mich - komisch vor, dass HB das Geld auf sein Konto überweist und danach aufordert auf einer Paypal-Konto mit unbekannter Empfänger überweisen soll. Eventuell kann es auch eine neue Masche sein.

      Außerdem glaube ich kaum, dass der HB zu Anwalt oder gar zur Kripo, weil er sonst in Erklärungsnot geraten kann.
    • Und es geht in die nächste Runde. Heute kam Post vom Anwalt, allerdings doch sehr seltsam. Einige Punkte die mich sehr stutzig machen.

      1) Brief kam normal, nicht per Einschreiben etc.
      2) Falsche Summe (um 0,90 Euro vertan)
      3) Mal wird von der Vorname der Mandantin mit ü mal mit u geschrieben.
      4) Überhaupt kein Druck Aufbau, wie es normal bei Anwälten der Fall ist.
      5) Es wird nur vom Account des Auktionsgewinner gesprochen und dieser mit dem Mandant Gebotsrückzieher verbunden. Der Account des Gebotsrückziehers wird nicht angesprochen. Ebenso nicht die Person des Auktionsgewinners.
      6) Es wird nicht auf den 1000 Euro Kauf eingegangen, sondern nur die Sache der Gebotsabschirmung angesprochen.
      7) Es wird mir noch mal 150 Euro angeboten
      8 ) Es wird mal von Mandant und mal von Mandantin gesprochen.
      9) Weitere Rechtschreibfehler und keine besondere Hervorhebung der Frist etc. Briefkopf und Papier wirkt auch sehr schlicht.





      Die Kanzlei scheint zu existieren, allerdings ist die wohl alleine Selbständige Anwältin erst 30 Jahre alt, kann also noch nicht lange im Beruf sein. Die Kanzlei besteht wohl nur aus der einen Anwältin ohne weiter Mitarbeiter.


      Die Anwältin und die Mandantin sind beide etwa gleich alt, wohnen beide in der gleichen Stadt und haben vermutlich (ohne jetzt irgendwas unterstellen zu wollen) beide die gleiche ethnische Herkunft.
    • Mir hat sich noch eine Frage aufgetan, die sich durch einen befreundeten Jura Studenten ergeben hat:

      Die eBay AGB gelten zwischen eBay und mir. Außerdem zwischen eBay und dem Käufer. Aber gelten die eBay AGB auch zwischen Käufer und Verkäufer?
      Es gibt wohl schon einige Urteile dazu, konnte jetzt aber keine eindeutige Richtung feststellen.

      Ich würde sagen sie gelten zwischen Käufer und Verkäufer und werden dementsprechend zur Auslegung der Erklärungen verwendet, aber eine Garantie/Nachweis dazu konnte ich jetzt so nicht finden.
    • Rumpel schrieb:

      Mir hat sich noch eine Frage aufgetan, die sich durch einen befreundeten Jura Studenten ergeben hat:

      Keinen Jura-Studenten aufsuchen, sondern mit dem gesamten Verlauf + kleine übersichtliche Zusammenfassung und diesem "Schreiben" ab zu einem Anwalt und fertig. Wenn du jetzt wirklich Kontakt mit einer Anwältin hast, dann brauchst du auch einen Anwalt. Ich würde den Teufel tun einem Anwalt/Anwältin (auch wenn der Brief vll. Ungereimtheiten hat) selber zu antworten und nur ein falsches Wort zu verwenden, dass im Nachhinein gegen einen verwendet wird. Wenn die den Brief nur zusammengeschustert haben (vll. weiß die Anwältin ja nicht mal was davon?), dann könnte das immer besser werden ...
    • Hier können Dir meiner Meinung nach Urteile des BGH zum Auktionsabbruch helfen.

      Hier ein BGH-Urteil , lies insbesondere Ziffer 15. BGH 8. Juni 2011, AZ: VIII ZR 305/10
      juris.bundesgerichtshof.de/cgi…8&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf

      Die ebay-AGB legen fest, wie bei ebay ein Kaufvertrag zu stande kommt und welche Ausnahmen zulässig sind. Sie gelten für alle, die den AGB zugestimmt haben und bei ebay handeln, also auch im Verhältnis von K und VK.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Der Thread ist zwar schon etwas älter, aber der Fall nach wie vor aktuell. Kann sich ja ganz schön hinziehen sowas....
      Ich update daher mal den Status:

      1. Auf das Schreiben des Anwalts habe ich geantwortet und noch mal mein Angebot unterbreitet gegen Zahlung eines Schadens den Fall ruhen zu lassen. Außerdem habe ich um Zusendung der ordnungsgemäßen Vollmacht gebeten. Das war noch im September, seitdem habe ich vom Anwalt nichts mehr gehört. Auch die Bieterin hat sich seitdem nicht mehr persönlich gemeldet.
      2. Im Dezember kam ein Mahnbescheid, laut dem ich den vollen Betrag zzgl. der Gebühr für den Mahnbescheid überweisen sollte. So einen Mahnbescheid stellt ein Mahngericht einfach an jeden ohne Nachfrage aus, man muss nur die entsprechende Gebühr zahlen. Ich habe diesem Mahnbescheid widersprochen.
      3. Nun im Februar kam ein richterliches Schreiben. Die Gegenpartei hat (auf sehr kuriose Weise) Prozesskostenhilfe beantragt. Der Richter prüft nun ob die Vorraussetzungen dazu gegeben sind, also z.B. ob der Rechtsstreit Chance auf Erfolg hat. Der Antrag wurde teils handschriftlich oder mit handschriftlichen Anmerkungen, einer extrem hohen Anzahl an Rechtschreibfehlern und sogar mit einer Stellungsnahme die rechtlich klar zu meinen Gunsten entscheiden sollte, gestellt. z.B. gibt die Bieterin zu sich beim Gebot vertan zu haben (sie wollte ihr Höchstgebot erhöhen, war aber mit einem anderen Account drin und hat sich damit selbst überboten. Die Absicht zur Zahlung des hohen Gebots bestand also!) und das man das ja in Ebay einfach zurücknehmen kann. Außerdem fordert sie den Richter auf mich zu verurteilen....

      Nun soll ich binnen 2 Wochen ggü. dem Richter Stellung nehmen, damit er den Fall prüfen kann.
      Wie schreibt man nun an einen Richter? Kurz und knapp mit 1-2 klaren Argumenten. Ausführlich mit vielen Belegen?
      Im Grunde reicht ja der Hinweis schon aus, dass die falsche Partei klagen möchte oder das um den falschen Betrag geklagt wird....

      Für Ideen bin ich dankbar.

      Gruß
      Rumpel
    • Meine Idee :

      Deine Gegenseite hat sich an einen Rechtspfleger gewandt, um die Prozesskostenbeihilfe zu beantragen.
      An einen Rechtspfleger würde ich mich an Deiner Stelle ebenfalls wenden, um ein Schreiben zu formulieren und ein Gerichtsverfahren abzuwenden.
      Wichtig ist dann, dass Du klar argumentierst, damit die Sache verständlich wird.

      Nur ein Gedanke.Für bessere Ideen bin auch ich dankbar.