@biguhu ,
Mit besiegelt ist allgemein gesehen, im Normalfall, diese Bestätigungsmail gemeint. Diese basiert auf dem zustande gekommenen Auktionsergebnis mit dem zuletzt erzielten Höchstgebot.
Vergleich: Auktion, mit Fall des Hammers verkündet der Auktionator den zustande gekommenen Vertrag. Der ist rechtskräftig.
Wir hier wissen um das Problem. Aber Außenstehende kennen es nicht und sind der Meinung, dass die 371.- zählen. Es müsste ein Dokument her, in welchem für Jedermann ohne Umstände sofort zu erkennen ist, dass die 1010.- volle Rechtskraft besitzen. Es kann nicht so sein, dass ein Außenstehender erst BGB und eBay-Richtlinien lesen muss, um zu erkennen, dass die 1010.- als Ergebnis der Auktion anzusehen sind.
Mit besiegelt ist allgemein gesehen, im Normalfall, diese Bestätigungsmail gemeint. Diese basiert auf dem zustande gekommenen Auktionsergebnis mit dem zuletzt erzielten Höchstgebot.
Vergleich: Auktion, mit Fall des Hammers verkündet der Auktionator den zustande gekommenen Vertrag. Der ist rechtskräftig.
Wir hier wissen um das Problem. Aber Außenstehende kennen es nicht und sind der Meinung, dass die 371.- zählen. Es müsste ein Dokument her, in welchem für Jedermann ohne Umstände sofort zu erkennen ist, dass die 1010.- volle Rechtskraft besitzen. Es kann nicht so sein, dass ein Außenstehender erst BGB und eBay-Richtlinien lesen muss, um zu erkennen, dass die 1010.- als Ergebnis der Auktion anzusehen sind.