Bezüglich dem "Adhäsionsverfahren", heißt aber trotzdem dass ich meine Ansprüche auf Rückzahlung des gezahlten Geldes irgendwie geltend machen muss, oder? Die kann ja dann im gleichen Strafverfahren passieren - oder wie sollte das weitere Verhalten hier sein?
Danke und Gruß,
Jachrima
Danke und Gruß,
Jachrima