Notebook bezahlt und nicht geliefert

    • Und weiter geschaut.

      Irgendwie hat besagter VK es geschafft, eine 9,5mm-Festplatte in den 7mm-Slot zu quetschen. Das geht nur, wenn kein HDD-Caddy dabei ist (ist er nicht) und man ordentlich Gewalt anwendet. Das habe ich ihm so mitgeteilt und um Nachbesserung gebeten, gern auch mit Zusendung der alten HDD.

      Meine erste Frist zur Nachbesserung habe ich via eBay gestellt, er hat geantwortet - also kann man von einem Empfang ausgehen und die Frist ist gültig?

      Ich schreibe mir derzeit alle Mängel mit und drucke den Schriftverkehr aus. Muss ich noch mehr machen? Und wenn ich nach den 14 Tagen zum Anwalt gehe:
      a) was kostet mich das ca?
      b) kann ich ihm die Anwaltskosten in Rechnung stellen?

      Ein langsam genervter:
      Micha
    • Am bestens du besserst nichts aus, sondern überlässt es den Verkäufer

      1. Möglichkeit:
      1) Du dokumentierst alles schriftlich und machst Fotos - möglichst von allen Mängel.
      2) Du schickst das Laptop wieder zurück und forderst auf eine wie in Auktion beschriebene Laptop zu senden. Dann setzt du eine Frist von zwei Wochen auf per Mail und Post mit Einschreiben mit Rückschein. Wichtig das Laptop versichert versenden!

      Was kommt in Mail und Brief rein:
      - genaue Beschreibung der Mängeln (kappute Festplatte, fehlende Software)
      - Aufforderung Artikel wie in Auktion beschrieben senden
      - Zweiwöchige Frist mit genauen Datum angeben
      - Und Schlusssatz: Drohung mit Anwalt

      3) Sollte das Laptop in zwei Wochen nicht bei dir ankommen, dann nimmst du dir den Anwalt und lässt deine Forderung gerichtlich durchsetzten.

      2. Möglichkeit:
      Du gehst sofort zum Anwalt und überlässt es ihm das Porblem zu lösen

      3. Möglichkeit:
      Du tretest von Vertrag zurück und lässt dir das Geld zurücküberweisen.

      BloqueNegro schrieb:

      a) was kostet mich das ca?
      Keine Ahnung, musst du den Anwalt fragen.

      BloqueNegro schrieb:

      b) kann ich ihm die Anwaltskosten in Rechnung stellen?
      Ja, ich denke du kannst ihm die Anwaltskosten in Rechnung sellten, aber zuerst musst du vorstrecken.



      Warten wir mal ab, was die anderen dazu meinen.

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    • BloqueNegro schrieb:

      ...
      Meine erste Frist zur Nachbesserung habe ich via eBay gestellt, er hat geantwortet - also kann man von einem Empfang ausgehen und die Frist ist gültig?

      Hat er denn inhaltlich Bezug auf die e-Mail genommen?

      BloqueNegro schrieb:

      ...
      Ich schreibe mir derzeit alle Mängel mit und drucke den Schriftverkehr aus. Muss ich noch mehr machen? Und wenn ich nach den 14 Tagen zum Anwalt gehe:
      a) was kostet mich das ca?
      b) kann ich ihm die Anwaltskosten in Rechnung stellen?
      ...

      a) Hängt von dem Streitwer ab.
      b) Ja, wenn Verzug eingetreten ist.
    • Heiner.Hemken schrieb:

      ay gestellt, er hat geantwortet - also kann man von einem Empfang ausgehen und die Frist ist gültig?

      Hat er denn inhaltlich Bezug auf die e-Mail genommen?[/quote]Ja hat er.

      Die erste Nachricht hatte u.a. die gröbsten Fehler beinhaltet (gerissenes Palmrest, abgenutzter Displaydeckel, fehlende Software, fehlende Verschraubund der HDD-Abdeckung) sowie eine - rechtlich unhaltbare - Nachforderung von 350€. Dies habe ich in einer zweiten Nachricht auf die korrekten 275€ korrigiert und ihm eine Nachbesserungsfrist von 14 Tagen gestellt.

      Geantwortet hat er mir mit dem Hinweis da "ich doch kaum noch mehr Geld reinpumpen möchte", ich es hätte bemerken müssen dass das Gerät mit Software nicht dem KP entspricht. Weiterhin beharrt er auf Irrtum, da er die Auktion gar nicht selbst erstellt habe und die Beschreibung per Copy&Paste eingefügt hätte.
      Weiterhin bot er mir eine Vollerstattung an.

      Ich habe diese in einer weiteren Nachricht abgelehnt und auf den überzogenen KP des Gerätes in seinem tatsächlichen Zustand hingewiesen. In einer weiteren Nachricht habe ich ihm eine Nachbesserung von 150€ angeboten - das würde ca. die Reperaturkosten decken, nicht jedoch die fehlenden Lizenzen. Gestern dann die letzte Nachricht über die falsch verbaute HDD.

      Die groben Fehler kennt er also auf jeden Fall, beim HDD-Caddy kann man davon ausgehen - rechtlich sicher ist es nicht. Ich werde diese Schäden heute genaustens dokumentieren und ihm ein Einschreiben senden. Die Frist würde ich auf den 9.10 terminieren, 14 Tage nach der ersten Nachricht.