Und weiter geschaut.
Irgendwie hat besagter VK es geschafft, eine 9,5mm-Festplatte in den 7mm-Slot zu quetschen. Das geht nur, wenn kein HDD-Caddy dabei ist (ist er nicht) und man ordentlich Gewalt anwendet. Das habe ich ihm so mitgeteilt und um Nachbesserung gebeten, gern auch mit Zusendung der alten HDD.
Meine erste Frist zur Nachbesserung habe ich via eBay gestellt, er hat geantwortet - also kann man von einem Empfang ausgehen und die Frist ist gültig?
Ich schreibe mir derzeit alle Mängel mit und drucke den Schriftverkehr aus. Muss ich noch mehr machen? Und wenn ich nach den 14 Tagen zum Anwalt gehe:
a) was kostet mich das ca?
b) kann ich ihm die Anwaltskosten in Rechnung stellen?
Ein langsam genervter:
Micha
Irgendwie hat besagter VK es geschafft, eine 9,5mm-Festplatte in den 7mm-Slot zu quetschen. Das geht nur, wenn kein HDD-Caddy dabei ist (ist er nicht) und man ordentlich Gewalt anwendet. Das habe ich ihm so mitgeteilt und um Nachbesserung gebeten, gern auch mit Zusendung der alten HDD.
Meine erste Frist zur Nachbesserung habe ich via eBay gestellt, er hat geantwortet - also kann man von einem Empfang ausgehen und die Frist ist gültig?
Ich schreibe mir derzeit alle Mängel mit und drucke den Schriftverkehr aus. Muss ich noch mehr machen? Und wenn ich nach den 14 Tagen zum Anwalt gehe:
a) was kostet mich das ca?
b) kann ich ihm die Anwaltskosten in Rechnung stellen?
Ein langsam genervter:
Micha