Emilio154 schrieb:
Der Punkt ist nur das der Händler "kosten" verursacht hat ohne meine Zustimmung. An und für sich kein Problem, aber die rüpelhafte Art und Weise wie ich angeschrieben werde, das handeln ohne Rückmeldung, der nicht funktionierende Drucker und dieses Gefühl der Preistreiberei haben meine Zahlungsmoral doch erheblich gesenkt.
Deine Zahlungsmoral sollte sich an den rechtlichen Ansprüchen orientieren.
Emilio154 schrieb:
Deshalb will ich wissen, ob ich wirklich verpflichtet bin zu Zahlen, da der erneute Versand nun einmal ohne meine Zustimmung geschehen ist.
Du hast einen Vertrag mit dem Händler abgeschlossen, den dieser mit der Zusendung des Kaufgegenstands zu erfüllen versucht hat. Die Tatsache, daß UPS die Sendung nicht zustellen konnte, ist von Dir zu vertreten. Somit hast Du auch die erneuten Versandkosten zu tragen, wenn Du am Kaufvertrag festhalten willst, was der Händler aufgrund Deiner Nachfrage zum Abbruch der Rücksendung annehmen durfte.
Emilio154 schrieb:
Und was mir jetzt viel mehr sorgen macht ist, dass dieser Drucker wirklich nur graue Seiten druckt...
Das ist ein Fall für die Sachmangelhaftung. Siehe § 434 BGB
Emilio154 schrieb:
...
Die nichtannahme hätte ja auch einen Wiederruf ausdrücken können.
Nein. Siehe § 355 Abs. 1 BGB
Emilio154 schrieb:
Das heißt wenn ein Verkäufer ein Paket zurückbekommt, kann er das einfach so wieder zum Verkäufer schicken und diesem in Rechnung stellen, ohne Ihn dazu zu kontaktieren. Puh das hätte ich jetzt echt nicht gedacht. Krass.
Aber danke für eure Antworten und vor allem Geduld
Dann solltest Du Dir einmal ansehen, was zu einem Kaufvertrag gehört, u.a. die Pflicht zur Abnahme des Kaufgegenstands durch den Käufer. Siehe § 433 Abs 2 BGB
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()