Wer trägt jetzt die Versandkosten (2ter Versand)

    • Wer trägt jetzt die Versandkosten (2ter Versand)

      Hallo,
      ich habe bei eBay einen Drucker ersteigert (Bei gewerblichem Händler). Der wurde auch geliefert, allerdings war ich zu dem Zeitpunkt nicht vor Ort. UPS hat Ihn deshalb an den Händler zurückgeschickt. Das habe ich mitbekommen am Tag, an dem UPS angefangen hat mit dem zurücksenden. Folglich habe ich UPS und Händler kontaktiert, ob sich das irgendwie abbrechen ließe.
      Das hat leider nicht geklappt. Den Händler habe ich mit dem Wortlaut: "Jetzt ist meine Frage ob sich da noch irgendetwas machen lässt?" angeschrieben.
      Allerdings habe ich wohl den "Fehler" gemacht über Ebay auf "Käufer kontaktieren" zu gehen und habe so in meiner unwissenheit einen "Fall" geöffnet. Jetzt hat der Händler ohne absprache der Drucker sofort nach erhalt (einige Tage nach meinem Anschreiben) erneut zu mir versendet. Mit der Ankunft des Druckers erreichte mich auch ein recht unfreundliches Schreiben ohne Anrede etc. wieso ich denn einen Fall eröffnet hätte, das würde jetzt Nachteile beim Händler verursachen und wer denn bitte die Versandkosten tragen soll.

      Und genau das ist jetzt auch meine Frage. Eigentlich ist es ja druchaus mein Fehler, dass der Drucker wieder zurück ist. Aber ich wurde vor Versand nicht erneut kontaktiert und gefragt, ob dass denn so korrekt sei. Also hat der Händler das Teil auf eigene Faust losgeschickt. Und das ist ja nun einmal nicht mein Problem.




      Abgesehen davon habe ich den Händler im Verdacht der Preistreiberei, da bei meiner Auktion jemand mitgeboten hat der zu 90% bei diesem Händler kauft und alle paar h ungefär den selben Betrag auf gleiche Produkte bietet. Was mich jetzt dem Verkäufer gegenüber nicht besonders Positiv stellt. Kann man so etwas eigentlich bei Ebay melden?
      Davon dass der Drucker jetzt Mätzchen macht und ein komplett verschmiertes Bild ausdruckt will ich jetzt gar nicht reden. Ich lasse den Fall aber zur sicherheit mal offen.
    • Emilio154 schrieb:

      Der wurde auch geliefert, allerdings war ich zu dem Zeitpunkt nicht vor Ort. UPS hat Ihn deshalb an den Händler zurückgeschickt.


      War die Lieferung/Sendung denn seitens UPS avisiert? Gibt es dort in den AGB keinen zweiten Zustellversuch?

      Emilio154 schrieb:

      "Jetzt ist meine Frage ob sich da noch irgendetwas machen lässt?" angeschrieben.
      Allerdings habe ich wohl den "Fehler" gemacht über Ebay auf "Käufer kontaktieren"


      Mein letzter Kenntnistand dazu war, dass jede "Frage" bis auf "Sonstiges" einen Fall eröffnete, aber das eigentlich teilweise abgestellt werden sollte. Deshalb interessenhalber: unter welcher "Frage" hast du Kontakt aufgenommen?

      Emilio154 schrieb:

      und wer denn bitte die Versandkosten tragen soll.


      Der Gewerbliche ist für mangelfreie Lieferung zuständig, und dazu müsst auch ein zweiter Versuch bzw Benachrichtigung und Abholmöglichkeit gehören. Falls UPS da Mist gebaut hat, wie es wohl auch vorkommen soll supportnet.de/fresh/2005/3/id1036129.asp
      muss der Verkäufer als Auftraggeber sich wohl mal mit UPS auseinandersetzen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Also das die Ware nicht bei mir angekommen ist war definitiv meine Schuld. Ich musste Kurzfristig für eine Woche verreisen, und das war halt genau die Woche in der UPS 3x vorbei geschaut hat und das Paket 5 Tage auf Lager gehalten hat. Die schicken das halt dann zurück anstatt es nem Nachbarn oder so zu geben.

      Ich habe beim Kontaktieren des Verkäufers über Ebay angegeben, das ich die Ware nicht erhalten habe. Was ja auch der fall war. Hab auch beschrieben, dass ich die Woche nicht da war. Und hatte eigentlich nur wissen wollen "Wat nu?"
    • Emilio154 schrieb:

      Also das die Ware nicht bei mir angekommen ist war definitiv meine Schuld.



      Tja. Wenn du das einsiehst, steht dem ja nix entgegen, dass du das übernimmst, denn du hättest ja auch während oder vor deiner Reise Kontakt zu UPS aufnehmen können und eine andere Vereinbarung treffen könne, sobald du wusstest, dass du verreisen musst.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Der Punkt ist nur das der Händler "kosten" verursacht hat ohne meine Zustimmung. An und für sich kein Problem, aber die rüpelhafte Art und Weise wie ich angeschrieben werde, das handeln ohne Rückmeldung, der nicht funktionierende Drucker und dieses Gefühl der Preistreiberei haben meine Zahlungsmoral doch erheblich gesenkt.
      Deshalb will ich wissen, ob ich wirklich verpflichtet bin zu Zahlen, da der erneute Versand nun einmal ohne meine Zustimmung geschehen ist.

      Und was mir jetzt viel mehr sorgen macht ist, dass dieser Drucker wirklich nur graue Seiten druckt...
    • Emilio154 schrieb:


      Also das die Ware nicht bei mir angekommen ist war definitiv meine Schuld. Ich musste Kurzfristig für eine Woche verreisen, und das war halt genau die Woche in der UPS 3x vorbei geschaut hat und das Paket 5 Tage auf Lager gehalten hat. Die schicken das halt dann zurück anstatt es nem Nachbarn oder so zu geben.

      Ich habe beim Kontaktieren des Verkäufers über Ebay angegeben, das ich die Ware nicht erhalten habe. Was ja auch der fall war. Hab auch beschrieben, dass ich die Woche nicht da war. Und hatte eigentlich nur wissen wollen "Wat nu?"


      zum einen muß kein Verkäufer mit Dir vor dem Versand Rücksprache halten

      Du zahlst, der Verkäufer versendet nach Zahlungseingang, sofern kein Kauf auf Rechnung angegeben war

      Verkäufer (zumal gewerbliche) markieren ihre Verkäufe als verschickt oder senden eine Nachricht (ggf. auch mit Sendungsnummer), wenn der Artikel unterwegs ist

      wenn Du jetzt "kurzfristig" verreisen mußt, und nicht in der Lage bist, den Empfang zu organisieren, ist das wohl kaum die Schuld des Verkäufers (hast Du ja oben auch schon zugegeben, dementsprechend hat nicht der Händler die Kosten verursacht, sondern Du) - also sollte der m. M. auch nicht auf den Kosten sitzen bleiben, selbst wenn er gewerblicher Verkäufer ist
    • Ich habe ja den ersten Versand und die Ware bezahlt. Mein problem ist der zweite Versand.
      Der lief meiner Ansicht nach so ab:

      Ich - Äh hab da ein Problem mit dem in Empfangnehmen des Paketes gehabt, lässt sich der Rückversand zu Ihnen abbrechen?
      VK - "Stille"
      *6Tage später*
      VK - Haben ihnen jetzt erneut zu geschickt. Was soll der Mist?!!!111einself
      Ich - Äh...

      Mir geht es also vor allem darum, dass der Verkäufer eigenmächtig einen Versand veranlasst hat, den ich nicht zugestimmt habe und auch nicht bezahlt habe und jetzt wissen will wer das bezahlt.
      Wenn ich gefragt worden wäre, in einem Tonfall der akzeptabel ist, wäre die ganze Geschichte kein Problem.
      Aber ich habe ein Problem damit wenn einfach gemacht wird und man mir dann dumm kommt.
      Die nichtannahme hätte ja auch einen Wiederruf ausdrücken können.
    • Emilio154 schrieb:

      Mir geht es also vor allem darum, dass der Verkäufer eigenmächtig einen Versand veranlasst hat, den ich nicht zugestimmt habe und auch nicht bezahlt habe und jetzt wissen will wer das bezahlt.

      Du.

      Emilio154 schrieb:

      Die nichtannahme hätte ja auch einen Wiederruf ausdrücken können.

      Hätte sie nicht, weil ein Widerruf seit kurzem ausdrücklich erklärt werden muss. Das hast du nicht getan.
    • Das heißt wenn ein Verkäufer ein Paket zurückbekommt, kann er das einfach so wieder zum Verkäufer schicken und diesem in Rechnung stellen, ohne Ihn dazu zu kontaktieren. Puh das hätte ich jetzt echt nicht gedacht. Krass.
      Aber danke für eure Antworten und vor allem Geduld ;)

      Und was würdet ihr jetzt wegen des Druckers machen da der nur ein verschmiertes Bild ausgibt? Oder kann man keine Nachbesserung bei gebrauchten sachen verlangen. Immerhin stand in der Beschreibung des Händlers, der Drucker sei gereinigt worden, und würde ein sauberes Druckbild abliefern.

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    • Den Fall hast du schon geöffnet. Nochmal geht nicht. Entsprechend solltest du deinen VK jetzt über das System kontaktieren und reklamieren.
      Er wird wahrscheinlich eine Rücksendung verlangen und kann dann reparieren oder durch einen neuen Drucker ersetzen.

      Jedenfalls darf er noch 2mal nachbessern, es sei denn, du erklärst jetzt den Widerruf und sendest zurück.
    • Emilio154 schrieb:

      Der Punkt ist nur das der Händler "kosten" verursacht hat ohne meine Zustimmung.

      Darf ich mal fragen wie du dir das in der Praxis vorstellst?
      Der Händler/VK soll/muß fragen wann dir eine Zusendung genehm ist? Sorry aber sowas ist im Fernabsatz nicht vorgesehen!
      Insofern hat er richtig und umgehend reagiert und deine Ware wieder auf den Weg gebracht.
      Für deinen "kurzfristigen" Urlaub trägt er nicht die Verantwortung und dass er nicht hocherfreut reagiert weil du ihm einen "Mangel" verursacht hast ist zwar nicht sonderlich professionell aber nachvollziehbar.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Nein wenn einer gar nichts dafür kann, dann ist es der Händler der nicht wissen kann das der K verreisen muss.
      Wie wäre es mit einem kurzen Schreiben oder einem Anruf gewesen, dass er nicht da ist und die Ware bitte später verschickt wird?
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Paketversender aus OHV schrieb:

      ich kann den TE verstehen

      Das kann ich mir vorstellen!
      Nur kann man von niemandem verlangen, daß er vor dem Versand der Ware den K anschreibt wann es denn genehm sei.
      Erstens wäre dies ein enormer Aufwand und zweitens würden 99,9% der K den VK für völlig bescheuert halten.
      Die überwältigende Mehrheit der K geht beim "Sonderfall" EBay davon aus, daß die Ware umgehend nach Geldeingang auf die Reise geht!
      Abgesehen davon, daß der Händler bei solch irrwitzigem Vorgehen nicht sehr lange auf EBay handeln könnte.

      Für die restlichen 0,01% empfiehlt sich Selbstabholung, da kann dann auch kurzfristig was dazwischenkommen.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

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    • Also das ich weg war war so nicht geplant. Ich hab halt vorher schon die Mail bekommen dass die Ware bezahlt wurde und versendet wird. Also habe ich gedacht, was solls ist ja eh schon bei UPS. Die werden das dann bestimmt beim Nachbarn abgeben (gibts reichlich bei mir). Da hab ich mich halt deftig geschnitten. UPS tut das nicht. Also habe ich versucht noch rechtzeitig zurückzukommen. Bin leider erst genau an dem Tag zurückgekommen, als UPS seinen Finalen Lieferversuch gemacht hat und das Teil auf heimreise geschickt hat. Die Idee den Verkäufer zwecks einer Tracking-Nummer fürs Paket anzuschreiben ist mir erst danach gekommen. Warscheinlich kauf ich für den gedanken zu wenig im Netz ein. Hab so eine Nummer noch nie benutzt gehabt. War aber ganz interessant zu sehen wie sich das Paket von mir entfernt :S.

      Ist halt einfach ganz dumm gelaufen. Soetwas passiert und kostet halt die 10€

      Aber der Tonfall des Verkäufers war einfach nicht in Ordnung. Als ob ich den Kram aus spaß machen würde. Ich denke das werde ich dem auch sagen, wenn ich den Drucker reklamiere. (Was für nachteile hat so ein "Fall" eigentlich für den Verkäufer?)





      Bzgl. UPS: Ich finde für Privatpersonen recht unattraktiv. Geben nicht beim Nachbarn ab, und liefern zwischen 12 und 2 und nur Werktags. Wer ist da denn zu Hause?

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    • Emilio154 schrieb:

      Aber der Tonfall des Verkäufers war einfach nicht in Ordnung. Als ob ich den Kram aus spaß machen würde. Ich denke das werde ich dem auch sagen, wenn ich den Drucker reklamiere. (Was für nachteile hat so ein "Fall" eigentlich für den Verkäufer?)





      Bzgl. UPS: Ich finde für Privatpersonen recht unattraktiv. Geben nicht beim Nachbarn ab, und liefern zwischen 12 und 2 und nur Werktags. Wer ist da denn zu Hause?

      Dass der Tonfall nicht professionell war hab ich bereits geschrieben!
      Der VK hat in dem Fall wohl einen Vertrag und somit Sonderkonditionen bei UPS, das rechnet sich vor allem wenn man "kostenlosen Versand" angibt. Es ist übrigens ein Irrglaube, daß andere Paketdienste einfach so beim Nachbarn abgeben dürfen nur weil es der eine oder andere macht.

      Der Nachteil den der VK bei zuvielen "Fällen" hat ist dass er u.U. von der Plattform fliegt und nicht mehr bei EBay verkaufen darf!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

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    • Tja gut für dich "Paketversender aus OHV", ich bins jedenfalls nicht :D

      Der Versand war extra Ausgeschildert. Also nix "kostenloser Versand" rechnen tut sich da wohl eher die Differenz von den 9,99€ die ich bezahlt habe zum Real bezahltem Preis an UPS. Egal ob diese jetzt positiv oder negativ ist. Dass der Händler drauf zahlt glaube ich jetzt aber weniger.
      Und danke für die Info mit den "Fällen"

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Emilio154 ()