Wer trägt jetzt die Versandkosten (2ter Versand)

    • Emilio154 schrieb:

      Der Punkt ist nur das der Händler "kosten" verursacht hat ohne meine Zustimmung. An und für sich kein Problem, aber die rüpelhafte Art und Weise wie ich angeschrieben werde, das handeln ohne Rückmeldung, der nicht funktionierende Drucker und dieses Gefühl der Preistreiberei haben meine Zahlungsmoral doch erheblich gesenkt.

      Deine Zahlungsmoral sollte sich an den rechtlichen Ansprüchen orientieren.

      Emilio154 schrieb:


      Deshalb will ich wissen, ob ich wirklich verpflichtet bin zu Zahlen, da der erneute Versand nun einmal ohne meine Zustimmung geschehen ist.

      Du hast einen Vertrag mit dem Händler abgeschlossen, den dieser mit der Zusendung des Kaufgegenstands zu erfüllen versucht hat. Die Tatsache, daß UPS die Sendung nicht zustellen konnte, ist von Dir zu vertreten. Somit hast Du auch die erneuten Versandkosten zu tragen, wenn Du am Kaufvertrag festhalten willst, was der Händler aufgrund Deiner Nachfrage zum Abbruch der Rücksendung annehmen durfte.

      Emilio154 schrieb:


      Und was mir jetzt viel mehr sorgen macht ist, dass dieser Drucker wirklich nur graue Seiten druckt...

      Das ist ein Fall für die Sachmangelhaftung. Siehe § 434 BGB

      Emilio154 schrieb:

      ...
      Die nichtannahme hätte ja auch einen Wiederruf ausdrücken können.

      Nein. Siehe § 355 Abs. 1 BGB

      Emilio154 schrieb:

      Das heißt wenn ein Verkäufer ein Paket zurückbekommt, kann er das einfach so wieder zum Verkäufer schicken und diesem in Rechnung stellen, ohne Ihn dazu zu kontaktieren. Puh das hätte ich jetzt echt nicht gedacht. Krass.
      Aber danke für eure Antworten und vor allem Geduld ;)

      Dann solltest Du Dir einmal ansehen, was zu einem Kaufvertrag gehört, u.a. die Pflicht zur Abnahme des Kaufgegenstands durch den Käufer. Siehe § 433 Abs 2 BGB

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    • anwaltauskunft.de/magazin/wirt…hbarn-das-gilt-rechtlich/
      ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt…sfrist-rechtsanwalt/4637/
      Da nehme ich freundlicherweise ein Paket in Empfang, wenn der Inhalt dann kaputt ist, kann ich mich auch noch rumärgern.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel

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    • Paketversender aus OHV schrieb:

      Aber auch die Paketdienstleister sollten mal hinterfragen ob nicht die Nachbarschaftsabgabe sinnvoll ist und wäre.

      So wäre hier Dopel und Dreifachtransport vermieden worden ...

      Abgesehen von der Haftungsfrage, wo fängt Nachbarschaft an und wo hört sie auf?
      Praktisch undurchführbar und eine selten *bleep* Idee.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Aber auch die Paketdienstleister sollten mal hinterfragen ob nicht die Nachbarschaftsabgabe sinnvoll ist und wäre.


      oder das Paket wär ganz verschwunden ...
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Paketversender aus OHV schrieb:

      Aber auch die Paketdienstleister sollten mal hinterfragen ob nicht die Nachbarschaftsabgabe sinnvoll ist und wäre.

      Von der Post weiss ich z.B., dass die eine Arbeitsanweisung haben keine Nachbarschaftsabgabe durchzuführen. Ausnahme der Empfänger hat dafür eine Genehmigung erteilt.
      Kleines Beispiel: Bei mir im Dorf fährt schon ewig der selbe Postbote. Die meisten Einwohner kennt er. Da gibt er auch bei Nachbarn ab. Bei neu zugezogenen, findet sich ein Zettel im Briefkasten wo sie ihr Paket abholen können.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      wo fängt Nachbarschaft an und wo hört sie auf?

      Genau das ist auch ein Problem. Hatte ich erst kürzlich mit Hermes: Der Fahrer hat das Paket eine Straße weiter abgegeben. Zettel war natürlich keiner drin im Briefkasten.
      Abends steht in der Sendungsverfolgung: "Zugestellt"
      Anruf bei Hermes brachte dann am nächsten Tag Aufklärung.
    • Heiner.Hemken schrieb:

      Dann solltest Du Dir einmal ansehen, was zu einem Kaufvertrag gehört...
      Danke für die Hinweise über meine Rechte und Pflichten :thumbsup: mir hats geholfen.
      Ich habe den Verkäufer auch kontaktiert, und ihm den Defekt geschildert. Daraufhin hat dieser mir Umtausch oder Geld zurück angeboten. Ich habe ihm dann gesagt, dass ich einen Umtausch vorziehen würde und vorgeschlagen, dass ich das Paket auf "eigene Faust" zurücksende und wir damit dann doch quitt wären, wegen der Versandkosten, die ich ja einmal Verschuldet hatte.
      Darauf hat der Verkäufer dann aber nicht mehr geantwortet. ?( Stattdessen hat er die Nummer der Sendungsverfolgung in der man Sieht dass der Drucker bei mir angekommen ist, in den "Fall" eingefügt und diesen kommentarlos an den Ebay Kundenservice weitergeleitet. Und ich denke mal dieser wird den Fall schließen, da er ja unter "Paket nicht angekommen" läuft. Mein Problem damit ist, dass ich dem Händler nicht wirklich über den weg traue. Bzw. er reagiert so unberechenbar. Da würde ich doch gerne den Käuferschutz genießen, falls da was mit dem Austausch nicht klappt.

      Was würdet Ihr jetzt machen? An die E-Mail Adresse schreiben und noch einmal nachhaken, oder eBay kontaktieren und versuchen einen neuen Fall aufzumachen?
      Ich verstehe den Knaben echt nicht... anstatt einfach kurz noch ne Antwort hinzuzutippen...
    • Emilio154 schrieb:

      Heiner.Hemken schrieb:

      Dann solltest Du Dir einmal ansehen, was zu einem Kaufvertrag gehört...
      Danke für die Hinweise über meine Rechte und Pflichten :thumbsup: mir hats geholfen.

      Und nur darauf kommt es an.

      Emilio154 schrieb:


      Ich habe den Verkäufer auch kontaktiert, und ihm den Defekt geschildert. Daraufhin hat dieser mir Umtausch oder Geld zurück angeboten. Ich habe ihm dann gesagt, dass ich einen Umtausch vorziehen würde und vorgeschlagen, dass ich das Paket auf "eigene Faust" zurücksende und wir damit dann doch quitt wären, wegen der Versandkosten, die ich ja einmal Verschuldet hatte.
      ...
      Was würdet Ihr jetzt machen? An die E-Mail Adresse schreiben und noch einmal nachhaken, oder eBay kontaktieren und versuchen einen neuen Fall aufzumachen?
      Ich verstehe den Knaben echt nicht... anstatt einfach kurz noch ne Antwort hinzuzutippen...


      Wenn man unter dem nicht definierten Begriff Umtausch die Lieferung einer mangelfreien Sache (§ 439 Abs. 1 BGB) verstehen soll, dann musst Du auch genau das vom Händler verklangen. Setzt ihm am besten noch eine Frist bis zu wann Du mit dem Ersatz rechnest.
      Dann ist warten angesagt.
    • Heiner.Hemken schrieb:

      Wenn man unter dem nicht definierten Begriff Umtausch die Lieferung einer mangelfreien Sache (§ 439 Abs. 1 BGB) verstehen soll, dann musst Du auch genau das vom Händler verklangen. Setzt ihm am besten noch eine Frist bis zu wann Du mit dem Ersatz rechnest.
      Dann ist warten angesagt.
      Das verstehe ich zumindest darunter. Aber ich muss doch vorher die mangelhafte Sache zurücksenden? Und soll ich einen neuen Fall mit dem konkreten Problem aufmachen, was den Händler sicherlich ärgern wird, oder ihn besser per Mail kontaktieren?
    • Ein kleiner Tipp: Du solltest die richtigen Begrifflichkeiten verwenden, damit auch keine Missverständnisse entstehen. Auch wenn der Händler von Umtausch gesprochen hat, bist Du ja letztlich der, der vorgibt, was er von dem Händler will.
      Der Käuferschutz von eBay ist unabhängig von der vertraglichen Seite auf den Kaufvertrag bezogen zu sehen. Das kannst Du dann ja als Fallback nutzen, wenn der Händler Deiner zweiten Aufforderung zur Nacherfüllung nicht nachkommt.
    • Heiner.Hemken schrieb:

      ...als Fallback nutzen...
      Das ist auch der Plan. Aber was ist, wenn eBay den Fall zu macht. Kann ich dann später noch einen neuen aufmachen? Und wenn ja bis wann? 30 Tage ab dem Zeitpunkt an dem ich bezahlt habe?

      Und was meinst du mit den richtigen Begrifflichkeiten? Ich habe bisher von einem mangelhaften Artikel gesprochen und einen Umtausch akzeptiert. Was ist daran falsch?

      PS Interesse halber: falls es zum Umtausch kommt, aber der Drucker mehr Seiten auf dem "Buckel" hat als der den ich ersteigert hatte (Seitenzahl war im Titel aufgeführt), was passiert dann?
    • Emilio154 schrieb:

      ...
      Und was meinst du mit den richtigen Begrifflichkeiten? Ich habe bisher von einem mangelhaften Artikel gesprochen und einen Umtausch akzeptiert. Was ist daran falsch?

      An sich ist da nichts falsch. Es hat sich erfahrungsgemäß aber gezeigt, daß man unter dem Begriff Umtausch nicht immer dasgleiche versteht. Manche reden von Umtausch, wenn es darum geht die Ware gegen Geld umzutauschen. Du wiederum um ein anderes Gerät zu bekommen.

      Wenn Du und der Händler aber einig seid, was ihr unter Umtausch versteht, ist doch alles unproblematisch

      Emilio154 schrieb:

      ...
      PS Interesse halber: falls es zum Umtausch kommt, aber der Drucker mehr Seiten auf dem "Buckel" hat als der den ich ersteigert hatte (Seitenzahl war im Titel aufgeführt), was passiert dann?

      Du musst keinen Artikel annehmen, der schlechter ist, als der, der Dir vertraglich zugesichert wurde.
    • Ich verstehe das ehrlich gesagt auch alles nicht mehr so ganz. Ich hatte ja einen Fall am laufen, wegen "nicht erhalten". Ich hatte den Verkäufer angeschrieben gehabt, dass ich den Drucker ersetzt haben möchte und wollte die Einzelheiten des Versands klären. Vor allem wollte ich klären ob ich dadurch, dass ich die Kosten für den Rückversand übernehme, die "Schuld" für den 2ten Versand begleichen könnte. Daraufhin kam nur die Meldung: "Der Verkäufer hat den Fall an den eBay Kundendienst weitergegeben" und da die Sendungsnummer angefügt wurde denke ich, dass der Verkäufer das initiiert hat. Dann habe ich diesen via E-Mail angeschrieben wieso er den Fall abgegeben hat, dadurch könnte ich nicht mehr mit ihm kommunizieren. Der Verkäufer hat aber jedgliche Schuld von sich gewiesen, was ich nicht wirklich glaube, wo kommt denn sonst die Nummer her? Daraufhin habe ich die Kommunikation per E-Mail fortgesetzt und wir waren meines Verständnisses nach so verblieben, dass ich den Drucker zurückschicke und einen neuen erhalte. Das habe ich dann auch gemacht. (Drucker ist noch unterwegs) Am nächsten Tag hat eBay dann den Fall "nicht erhalten" geschlossen und einen Neuen "produkt abweichend" aufgemacht und mir das Geld erstattet. Dieser Fall ist damit auch geschlossen.
      Jetzt habe ich zwar das Geld, aber den Drucker weggeschickt. Keine ahnung was da los ist. Ich will das Geld nicht dafür einen funktionierenden Drucker. Mal schauen, was jetzt passiert.
      Also keine Ahnung was der Verkäufer da macht.
    • Weiß ich ehrlich gesagt nicht wirklich. Da steht zwar "Der Verkäufer hat eine volle Rückerstattung auf Ihr PayPal-Konto vorgenommen" aber ich glaube nicht das dass der Verkäufer war, weil wenn der innerhalb von Minuten reagieren kann würde mich das nun aber wundern. Ich denke eher, dass das eBay veranlasst hat.
      Ausserdem habe ich kein PayPal? Habe via Lastschrift bezahlt. Wurde dann von PayPal im "auftrag" abgebucht.