Ebay-Kauf mit PayPal bezahlt, mit DHL versichert versendet - Totalverlust, Haftung, Abtrittserklärung verweigert

    • Mittwoch, 27. August, 20:33:

      lhamiltonF1 schrieb:

      Jetzt ist der Fernseher voll bezahlt die haben Ihn irgendwo zu stehen und niemand ermittelt.
      Donnerstag, 28. August, 07:07:

      lhamiltonF1 schrieb:

      Ja, es ist Anzeige erstattet worden wegen Betruges, sogar bei der Poizei :lach: schon vor langer langer Zeit.
      Nenne mal bitte das Datum der Anzeige.

      lhamiltonF1 schrieb:

      Ich habe hier immer nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und habe Euch allen jedes noch so winzige Detail zur Verfügung gestellt. Da kann es schon mal passieren das ich noch irgendwas vergessen habe zu erwähnen.
      Ein bisschen wirr das Ganze ... vielleicht solltest Du nicht nur zum Anwalt gehen ...
      viribus unitis semper et ubique
    • schabbesgoi schrieb:

      Das sehe ich nicht so. Wenn man die Regulierung des Verlustes nach HGB 421 als Empfänger der dhl gegenüber geltend macht, so wird dhl reagieren müssen. Wenn dhl den Absender befriedigt hätte, so müsste TE (oder sein Anwalt) sich an den Absender halten. Da das aber nun doch nicht so sein soll..... Deshalb fragte ich danach.
      Auszug aus
      § 421 Rechte des Empfängers:
      "Ist das Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert worden oder verlorengegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen; der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt."

      Fett und unterstrichen von mir, was mir dabei relevant erscheint.

      Der Empfänger kann Ansprüche anmelden, der Absender bleibt aber (letztlich) befugt diese Ansprüche geltend zu machen, bedeutet für mich: der Absender kann entscheiden, ob er die Ansprüche an den Empfänger abtreten will (Abtrittserklärung), wenn letzterer sie geltend macht, er muss dies aber offensichtlich nicht zwingend tun. Wenn der Absender dies nicht muss und die Ansprüche nicht abtritt, bleibt der Absender Vertragspartner des Frachtführers u. erhält ggf. dann auch die Entschädigung (u. im Gegensatz zum Empfänger, auch das Recht zu erfahren was mit der Sendung passiert ist).

      So jedenfalls verstehe ich das.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • statement schrieb:

      Und aus diesem Grunde würde ich auch Klage gegen PayPal einreichen - wenn Dein Anwalt sowieso schon am Werke ist ...

      Schön, daß du auch etwas zum Thema beiträgst auch wenn es nur Nonsens ist!
      PP ist hier nach seinen AGB verfahren diesewelche TE akzeptiert hat. Aus die Maus.

      Am besten gleich noch Saturn verklagigen, weil die Fernseher auf Kredit verkaufen und einen Weiterverkauf ermöglichen UND
      EBay, die schließlich die platte Form für derartige Betuppereien stellen. :rolleyes:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • lhamiltonF1 schrieb:

      Und zu Eurer Information, Ihr hattet alle Recht, ich selber kann die Post nicht verklagen da ich, wie Ihr alle richtigerweise bemerkt habt, hier nicht Vertragspartner der Post bin.

      Besser spät als nie. Ich verstehe nur nicht, wie es dein Anwalt nun anders erklärt hat, als die vielen sachkundigen Schreiber, die es hier mit viel Geduld versucht haben.

      lhamiltonF1 schrieb:

      Mir ist es ehrlich gesagt egal ob ich nun Vertragspartner bin oder nicht.
      Der Schaden ist mir entstanden.
      Und vor Gericht kommt dann alles auf den Tisch.

      Ich hoffe, dass dein Anwalt deinem kopflosen Vorgehen nicht nachgibt und alles wegen des lieben Geldes wegen (das er dann im Zweifelsfall von dir bekommt, egal wie erfolgreich ihr wart) mitmacht.

      lhamiltonF1 schrieb:

      Gestern Abend habe ich erfahren das die Post den Schaden noch nicht reguliert hat! (an die die sich jetzt angesprochen fühlen ja Ihr habt wieder nicht alle Details und chronologisch ist hier auch nichts geordnet bla bla).

      Und ja, nachdem du gestern Abend bis nach Mitternacht die gesamte Zeit gepostet hast, kommt diese Info wieder reichlich spät. Wie soll dir hier geholfen werden, wenn du

      a) viele Infos zu spät weiter gibst

      b) unsinnige Streitereien, ob DHL an dich zahlen musst, führst?

      lhamiltonF1 schrieb:

      Wenn es ordentlich aufgeklärt werden sollte und es möglicherweise noch weitere ähnlicher Fälle gibt die auch vor Gericht landen, werden hoffentlich die Regeln, AGBs und Gesetze von Post Ebay und PayPal soweit nachgebessert das sich sowas nicht wiederholen kann und man als ehrlicher eBayer oder Onlinekäufer davor geschützt wird.

      Das ist vielleicht Wunschdenken, aber nicht wirklich realisitisch. Alle Beteiligten Ebay, Post und PayPal haben soweit korrekt gehandelt. Sollte das Geld noch ausgezahlt werden, hast du nach §285 BGb einen Herausgabeanspruch gegenüber deinem Verkäufer. Dass der mittellos

      statement schrieb:

      Und aus diesem Grunde würde ich auch Klage gegen PayPal einreichen - wenn Dein Anwalt sowieso schon am Werke ist ...

      Ist wohl nur sarkastisch gemeint, denn PayPal hat seinen AGB entsprechend korrekt gehandelt.

      statement schrieb:

      Im Übrigen möchte ich anmerken, daß, meiner bescheidenen Meinung nach, durch den Verlust nur eines einzigen Mitgliedes (@pandarul) die Qualität dieses Forums erstaunlich gelitten hat - manches mal fühlt man sich an das eBay-Forum erinnert. Vielleicht sollte der Eine oder der Andere auch die Einlassungen der jeweiligen ´TE´ genauer lesen.

      Diese Diskussion führen wir bitte nicht hier, denn sie ist absolut OT!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      TE lasse dich hier nicht niedermachen.
      Wer weiß, vielleicht kann man davon ausgehen, dass die Leute, die hier so gerne per Smiley den Kopf gegen die Wand knallen, dadurch schon Schaden erlitten haben :D

      Das hat nichts mit niedermachen zu tun!
      Es ist lediglich der Versuch TE auf die wesentliche Schiene zu bringen, denn er verliert sich in Nebensächlich- und Unsinnigkeiten.
      Bringt ihn das irgendwie weiter? Nein!

      Und wenn die zur Verfügung gestellten Informationen nur bröckchenweise und unzusammenhängend gepostet werden ist es zielführend die gröbsten Irrtümer auszuräumen.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • iiiihhBääähh schrieb:

      schabbesgoi schrieb:

      Das sehe ich nicht so. Wenn man die Regulierung des Verlustes nach HGB 421 als Empfänger der dhl gegenüber geltend macht, so wird dhl reagieren müssen. Wenn dhl den Absender befriedigt hätte, so müsste TE (oder sein Anwalt) sich an den Absender halten. Da das aber nun doch nicht so sein soll..... Deshalb fragte ich danach.
      Auszug aus
      § 421 Rechte des Empfängers:
      "Ist das Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert worden oder verlorengegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen; der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt."

      Fett und unterstrichen von mir, was mir dabei relevant erscheint.

      Der Empfänger kann Ansprüche anmelden, der Absender bleibt aber (letztlich) befugt diese Ansprüche geltend zu machen, bedeutet für mich: der Absender kann entscheiden, ob er die Ansprüche an den Empfänger abtreten will (Abtrittserklärung), wenn letzterer sie geltend macht, er muss dies aber offensichtlich nicht zwingend tun. Wenn der Absender dies nicht muss und die Ansprüche nicht abtritt, bleibt der Absender Vertragspartner des Frachtführers u. erhält ggf. dann auch die Entschädigung (u. im Gegensatz zum Empfänger, auch das Recht zu erfahren was mit der Sendung passiert ist).

      So jedenfalls verstehe ich das.


      Das verstehst du falsch.
      Da steht schlicht und ergreifend, dass der (vorgesehene) Empfänger (ohne Abtretungserklärung) Ansprüche geltend machen kann.

      Edit: So stand es übrigens früher auch in den Hermes-AGB, was aber offenbar inzwischen geändert wurde.

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    • iiiihhBääähh schrieb:

      Ja, es ist Anzeige erstattet worden wegen Betruges, sogar bei der Poizei :lach: schon vor langer langer Zeit.(wenn Du schon mitreden willst pass besser auf!)
      "Pass besser auf" ist wahrlich der reinste Hohn, angesichts diesem, sowohl inhaltlich wie in der äusseren Form, geradezu unfassbar, wirrem u. aufgeblasenem Durcheinander das Du hier veranstaltest (insbesondere da in diesem speziellen Punkt, aus Deinem Geschreibsel obendrein NIRGENDS hervorgeht, dass Du bereits Anzeige erstattet hast).
      Dir brennt wirklich der Hut mein Gutster!

      Z.B. das PayPal in so einem Fall, wenn nachweislich der Käufer das Paket nicht erhalten hat, trotzdem einfach das Geld weitergegeben wird und eben nicht der Nachweis des Versandes ausreicht, sondern sichergestellt wird das der Käufer das Paket auch wirklich erhalten hat!
      PP ist ein Bezahldienst (oder zumindest sollte es "nur" ein solcher sein) und keine Vollkaskoversicherung, für Flitzpiepen, die unbedingt meinen einen 3k€ Artikel von einem privatem VK, praktisch ohne jegliche aussagekräftige Verkaufshistorie kaufen zu müssen (gerade mal etwas mehr als ein Dutzend Verkäufe u. darunter bereits eine neutrale BW).
      Im übrigen geht das Versandrisiko beim Kauf von privat auf den Käufer über. PP hat sich da nicht einzumischen u. Zahlungen an den VK einfach ein- oder zurück zu behalten. Die mischen sich bereits ohnehin viel zu viel in solche Angelegenheiten, die VK. u. K. untereinander betreffen u. die diese unter sich zu regeln haben.


      statement schrieb:

      Vielleicht sollte der Eine oder der Andere auch die Einlassungen der jeweiligen ´TE´ genauer lesen.
      Ich nehme an Du kannst bestimmt ein Beispiel nennen, für eine dieser "Einlassungen" (ich nenne diese jetzt mal ganz frei von der Leber weg, einen unzumutbaren Sauhaufen), die Du da im Auge hast und die man hätte "genauer lesen" sollen? :whistling:


      Ist zwar OT aber da der Name gerade fiel u. mir das auch schon aufgefallen ist. Was ist eigentlich mit "pandarul"? Warum schreibt der nicht mehr?

      ;)

      Willst Du eigentlich nur provozieren oder warum postest Du hier Deinen geistigen Erguss hier?
      Auf speziell Deine Meinung lege ich absolut keinen Wert, Du warst nicht dabei, es geht Dich auch nichts an und ich hab es satt jedesmal den gleichen Müll von Dir zu lesen.
      Es scheint mir eher das Du etwas wirr bist.
      Alle außer Dir werden daraus klug.
      Wenn Dir das alles zuviel ist lass es halt.
    • lhamiltonF1 schrieb:

      Es scheint mir eher das Du etwas wirr bist.


      Für mich ist jetzt genug. Auch von einem Geschädigtem und Threadersteller erwarte ich ein wenig Benimm.

      Abgesehen davon sehe ich nicht wirklich, dass der TE hier um irgendwelche Ratschläge ernsthaft anfragt.
      Es scheint sich mir mehr um eine unsortierte Berichterstattung unter gewollter Auslassung von jeweils relevanten Fakten zu handeln, was der TE anstrebt.
      Bei Bedarf würde ich aber noch einen dickeren Leitzordner spendieren, zur Ablage der umfangreichen Schriftsätze der Zukunft.

      lhamiltonF1 schrieb:

      und ich hab es satt jedesmal den gleichen Müll von Dir zu lesen.

      ...und ich habe es satt von Dir jeweils den bröckchenweise abgewandelten Müll zu lesen
      Mein Vorteil: Ich will hier ja nichts und brauche nichts von Dir :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Das verstehst du falsch.
      Da steht schlicht und ergreifend, dass der (vorgesehene) Empfänger (ohne Abtretungserklärung) Ansprüche geltend machen kann.
      Das steht da unter anderem, da steht aber auch noch dieser Satz: "der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt."
      Wie könnte Deiner Meinung nach der Empfänger nun Ansprüche nicht nur geltend machen, sondern (ohne Abtretung) diese erfolgreich durchsetzen, wenn der Absender befugt bleibt diese geltend zu machen? Wie ich meine geht das gar nicht, wenn der Absender, wie in diesem Fall offensichtl. geschehen, aktiv kundtut, dass er seine Ansprüche geltend machen will (u. nicht gedenkt diese abzutreten).
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    • lhamiltonF1 schrieb:

      Ich möchte mich hier einfach nur nicht runtermachen lassen von Leuten die selber nicht alles wissen aber denken Sie haben die Weisheit mit Löffeln gegessen.

      Statt das auf sich zu beziehen, solltest Du Dich lieber auf das fokussieren, was "diese Leute" zum Thema schreiben. Oder glaubst Du das die hier nur warten, bis einer daherkommt, etwas fragt und dann bricht die ganze Häme über ihn? So wichtig ist hier keiner, weder "diese Leute" noch Du selbst.

      lhamiltonF1 schrieb:


      Ihr solltet nicht vergessen wer der Geschädigte ist.

      Und Du solltest nicht vergessen, wem "diese Leute" hier schreiben, nicht dem Verkäufer, nich dem Versender und auch nicht DHL, sondern Dir!.

      lhamiltonF1 schrieb:


      Und zu Eurer Information, Ihr hattet alle Recht, ich selber kann die Post nicht verklagen da ich, wie Ihr alle richtigerweise bemerkt habt, hier nicht Vertragspartner der Post bin.

      Es geht hier nicht um Recht haben oder nicht, sondern um die richtige Betrachtung des Sachlage.

      lhamiltonF1 schrieb:

      ...
      Bin ich auch der letzte der nicht einsieht wenn er Unrecht hatte.

      Interessanterweise muß aber erst die Instanz Anwalt konsultiert werden, um das festzustellen, was an sich auch i.O. ist, nur aber das dann bitte gleich mitteilen, damit sich "diese Leute" dann nicht der Gefahr als Besserwisser oder unsachlich diskutierend bezichtigt zu werden.

      lhamiltonF1 schrieb:

      ...
      Wenn es ordentlich aufgeklärt werden sollte und es möglicherweise noch weitere ähnlicher Fälle gibt die auch vor Gericht landen, werden hoffentlich die Regeln, AGBs und Gesetze von Post Ebay und PayPal soweit nachgebessert das sich sowas nicht wiederholen kann und man als ehrlicher eBayer oder Onlinekäufer davor geschützt wird.

      Löblicher Gedanke aber so etwas von unrealistisch.

      lhamiltonF1 schrieb:

      ...
      Das kann ich zwar nicht beeinflussen, aber evtl. kann ich ein bisschen dazu beitragen alles ein bisschen sicherer zu gestalten.

      Dann viel Erfolg. ich bin aus der Sache draußen, nachdem hier soviel Informationen in der fast größtmöglichen, zeitlichen und inhaltlichen Streuung verteilt wurden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Darüber kannst du dich gerne mit H. P. unterhalten (s. link in 95) oder mit deinem RA oder auch mit Hermes, in deren AGB das jahrelang genauso verankert war.
      Hast Du das überhaupt gelesen, worum`s in Deinem Link geht?
      Da wurde lediglich dargelegt, dass die Vorschriften zu Frachtgeschäften auch auf Nichtkaufleute anwendbar sind u. nur ganz am Rande geht`s darum, was der Empfänger machen kann, wenn "der Verkäufer aber keine Lust hat, sich um irgend etwas zu kümmern", was hier gerade nicht der Fall war.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Ganz am Rande ist gut, darum geht es doch schon direkt unter "Ausgangslage".
      Ja, ich habe mich schon vor Jahren mit diesen §§ befasst, da hatte nämlich eine Freundin dieses Problem, allerdings mit Hermes, die den Anspruch meiner Freundin auch erst ablehnten, obwohl das damals noch in deren AGB stand.
      Woher hast du deine Sachkunde?