Mirabella Neumann schrieb:
Von wem hast du denn gestern Abend erfahren, dass DHL noch nicht erstattet hat?
Weißt du auch warum?
Mirabella Neumann schrieb:
Rege dich nicht auf.
Du hast Anzeige erstattet, du warst beim Anwalt, daran war doch nix falsch.
Ob der RA fähig ist, das muss sich noch erweisen.
Du könntest ihn ja mal mit dem § 421 HGB konfrontieren, egal, was hier irgendwer versteht oder nicht.
Du hast Recht Mirabella, ich hab jetzt mich abgeregt, jetzt wollen wir bitte ALLE sachlich und konstruktiv bleiben.
Ich bitte darum das dies jetzt auch von ALLEN anderen hier so gehandhabt wird.
Ich habe es gestern von meinem Anwalt erfahren der mit der Post korrespondiert.
Zwar gab es auch weiter keine Infos aber jedenfalls das hat er rausbekommen.
Den Grund kenne ich nicht.
Ich habe hier irgendwo gelesen das ich mich hier auf keine feste Frage festgelegt habe.
Doch hatte ich steht irgendwo in meinen wirren Posts, das war auch der Grund diesem Forum beizutreten.
Und zwar wollte ich ganz genau wissen ob eine Abtrittserklärung meines VK zwingend notwendig ist wenn ich direkt Schadenersatzansprüche ggf.DHL geltend machen möchte?
Diese Frage konnte mir mein Anwalt auch nicht so 100%ig beantworten.
Ja es stimmt irgendwo wurde ich berichtigt, es ist natürlich kein Sendungskauf sondern ein Versendungskauf.
Und was hier definitiv nicht stimmt ist das der VK die Wahl hat ob er mir die Abtrittserklärung gibt oder mir später den Betrag auszahlt.
Wenn der Verkäufer aufgrund des Sendungsverlusts, durch den er gemäß § 275 BGB von der Pflicht zur Leistung = Übergabe an den Käufer frei wird, einen Anspruch auf eine Versicherungszahlung gegen einen Versicherer erlangt, dann kann der Käufer die Herausgabe/Abtretung verlangen, § 285 BGB:
"Erlangt der Schuldner infolge des Umstands, auf Grund dessen er die Leistung nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu erbringen braucht, für den geschuldeten Gegenstand einen Ersatz oder einen Ersatzanspruch, so kann der Gläubiger Herausgabe des als Ersatz Empfangenen oder Abtretung des Ersatzanspruchs verlangen."
Der Käufer kann also nicht die Rückzahlung des Kaufpreises vom Verkäufer verlangen, sondern gemäß § 285 BGB kann er "nur" fordern, daß der Verkäufer ihm seine Versicherungsansprüche gegen den Transportversicherer abtritt (oder erhaltene Versicherungszahlungen herausrückt).
Aus diesem Grund war sich der Anwalt unsicher ob evtl. ohne Abtrittserklärung direkt reguliert hätte werden können.
Er sagte aber gestern das nix zu machen ist da die DHL ohne ATE NICHT an mich reguliert.
Egal also wie jetzt die Rechtslage aussieht, die DHL hält sich strikt an Ihren Versandpartner.
Was ich noch gern loswerden würde ist, wenn ich klage können sich vor Gericht alle möglichen Szenarien abspielen.
Die Gesetzte sind zwar eindeutig, doch das hindert clevere Betrüger nicht daran diese für sich zu nutzen.
Und um eben diese Lücken geht es.
Es ist immer alles eine Auslegungssache und niemand weiß zu welchem Schluss ein ordentliches Gericht nach Einsicht ALLER Fakten kommt?
Einer hier meinte sinngemäß auf mich bezogen ich bin selbst Schuld das mir diese Sache widerfährt, da ich nicht genügend aufgepasst und auf seine 37 Bewertungen geachtet habe wovon 1 neutral war.
Gut, das lass ich mir irgendwie gefallen das stimmt.
Nur ich bin nicht derjenige der den ganzen Mist verzapft hat.
Wer geht schon davon aus wenn ein Paket versichert versendet wird das es dann auf dem Postweg verschwindet?
Und selbst wenn, dann hat man ja immer noch PayPal.
Die haben mir bisher immer geholfen.
Diesmal nicht.
PayPal war meine Absicherung.
So ich hoffe das jetzt hier wieder Frieden herrscht und wer was nich versteht oder ne Frage hat soll einfach normal fragen und dann regt sich auch keiner auf.