Ebay-Kauf mit PayPal bezahlt, mit DHL versichert versendet - Totalverlust, Haftung, Abtrittserklärung verweigert

    • Hudor schrieb:

      schabbesgoi schrieb:

      Hudor schrieb:

      Das könnte zu Problemen führen ... Lieber den Spatz in der Hand als die .....

      eben....entweder dhl betrügen oder einen echten Kunden

      ich verstehe nicht was du damit meinst. Warum sollte man nicht beide gleichzeitig betrügen können ?(


      Damit rechnen, dass ein Kunde bei dieser Schadenshöhe einfach Ruhe gibt, dass ist mehr als naiv, dazu braucht es Verzweiflung. Spätestens bei der Weigerung des VK die Abtretungserklärung bezüglich dhl abzugeben, geht "jeder" bei über 2,5K Schaden zum Anwalt, in Foren oder zur VBZ. Egal ob PP oder nicht.

      Nicht nur Leute, die wegen 60 Cent "Versandkostenabzocke" zum Anwalt laufen wollen (Scherz am Rande)

      Edit: Inhaltlicher Zusatz: Mein Bauch fühlt übrigens "Verzweiflung" beim Betrüger und ungeheure Geldnot, wenn alles so stimmt, was TE sich erinnert und bis jetzt Preis gegeben hat. Aber keinen "neuen tollen Trick".

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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Zu 180:

      schabbes, ich kann diesbezügl. nur wiederholt auf # 151 und auf # 160 verweisen.
      Ich bin weder ausgebildete Juristin, noch arbeite ich bei Staatsanwaltschaft oder Polizei.


      Das musst Du ja auch nicht. Ich wollte nur anmerken, das wir hier gemeinsam auch erst mal den eigentlichen Kaufvertrag mal aus dem ganzen "drumherum" heraus picken mussten und bis jetzt noch nicht mal wissen, ob das überhaupt wichtig im Zusammenhang ist ;)

      Und bevor es verloren geht:

      lhamiltonF1 schrieb:

      Darauf meinte er es wären 2 Ausländer gewesen die das Gerät abgeholt haben und Sie hätten gleich so gierig geguckt was das für ein schöner Fernseher ist.
      Ich fragte Ihm was das soll und warum er solchen Leuten den Fernseher anvertraut?
      Schon da schwante mir übles.
      Und daher schließe ich darauf das der Fernseher keine Umverpackung hatte und die Transporteure auf jeden Fall gesehen haben was in der Verpackung sich für ein "Schatz" befindet!


      Damit hätte der Versender schon mal gegen die AGB der dhl verstoßen [3 (4)]. In wie weit die tragfähig sind und dhl schon deswegen eine Regulierung bei Diebstahl innerhalb ihrer Reihen wirksam ablehnen könnte, das weiß ich nun nicht. Sie (bzw ihre Subunternehmer) haben den Auftrag ja trotzdem angenommen...keine Ahnung.
      dhl.de/content/dam/dhlde/downl…ress-national-07-2013.pdf


      Die dhl weiß sehr genau, warum sie eine "neutrale" Verpackung fordert ;)
    • schabbesgoi schrieb:

      Edit: Inhaltlicher Zusatz: Mein Bauch fühlt übrigens "Verzweiflung" beim Betrüger und ungeheure Geldnot, wenn alles so stimmt, was TE sich erinnert und bis jetzt Preis gegeben hat. Aber keinen "neuen tollen Trick".
      Genau das ist bei mir anders - daher habe ich mich auf das Thema eingelassen.

      Aber wir sind doch wohl flexibel genug Fakten von bisherigen Vermutungen zu trennen.
    • Interessanter Thread. Habe jetzt nicht alles zu hundert Prozent lesen können, aber bei mir kommt gerade eine Frage auf. Der Fernseher wurde als Neugerät verkauft; bei dem Preis handelt es sich doch dann sicherlich nicht um einen marktüblichen Preis?
      Meiner Meinung besteht da doch noch ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Differenz zum marktüblichen Preis? Der Anspruch würde dann doch gegenüber DHL bestehen?
      ?(

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    • Deutsche Post AG
      Poststr. 5
      65439 Flörsheim am Main
      Hessen


      nolp.dhl.de/nextt-online-publi…pse-events-960901893471_1

      dort oder auf dem Weg von dort ... nach? ist der Fernseher also nach Sendungsverlauf

      am 08.07.2014
      nach Scannung 14:41 Uhr

      verschwunden (worden), wie kann man daraus jetzt die Verdächtigungen gegen die beiden Abholer herleiten?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Für Jene, die sich weiterhin damit beschäftigen möchten:
      Vielleicht ist es ja auch irgendwie wichtig, ob es sich bei diesem Maxitransport um Haftung (s. auch HGB) oder um eine Versicherung handelt?
      Ist wirklich nur eine Frage/Anregung.
      Ich selbst möchte mich darum nicht mehr kümmern, wünsche aber TE noch viel Gelassenheit und Erfolg :)

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    • Das habe ich noch schnell nachgeguckt

      Sie möchten Ihr Sendung versichert verschicken?

      Grundsätzlich haften wir für Ihren DHL Maxitransport beim deutschlandweiten Versand gegen Verlust oder Beschädigung bis 1.250 EUR. Für besonders wertvolle Sendungen bieten wir Ihnen darüber hinaus eine Transportversicherung bis 25.000 EUR an.
      Versicherungssumme Preis*
      Bis 2.500 EUR 15,00 EUR
      Bis 5.000 EUR 30,00 EUR
      Bis 10.000 EUR 60,00 EUR
      Bis 25.000 EUR 150,00 EUR

      Es ist also wohl beides? Ob das irgendwelche Konsequenzen hat :?:
    • Selbstdarstellung der dhl
      dhl.de/content/dam/dhlde/downl…rtversicherung-072013.pdf

      Daraus:
      Versichert ist der Wert Ihrer Sendung, das bedeutet die Wiederbeschaffungskosten zum Zeitpunkt
      der Abholung oder Einlieferung, jedoch maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme


      ...
      ...
      Was im Falle eines Schadens zu beachten ist
      Im Schadensfall müssen Sie den Wert der Sendung nachweisen (i. d. R. durch Quittung oder Beleg).
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Schabbes bleibt emsig :)
      Ahäm, für den Betrag über die Haftung (bis 1250 Euro) hinaus, wäre dann wer Versicherungsnehmer?
      Wem würde dann also die Leistung aus der Versicherung (nicht Haftung) zustehen?
      Fragen über Fragen......
      Vielleicht meldet sich hier ja noch Kaiolito zu Wort :)


      Aber schabbes lässt sich ungern per "Zuckerbrot und Peitsche" leiten, nur mal so nebenbei ;)
      Ems mal schön weiter, ich mach mal Pause bis sich im Fall was neues ergibt :)

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    • Hudor schrieb:

      Was passiert eigentlich wenn DHL die Schadensregulierung gegenüber dem Absender ablehnt ?

      Ist DHL dann fein raus aus dem Vertrag ?

      Wird an den Empfänger reguliert ?


      Ja das ist eine sehr gute Frage.
      Eines vorweg, soweit ich weiß hat DHL schon Regulierung zugesagt da Sie durch den Verlust in der Verantwortung stehen.
      Aber mal gesponnen die würden ablehnen, dann hätte der Versender nach Meinung der DHL einen Fehler beim Versand gemacht durch den DHL nicht haftbar gemacht werden kann.Das muss aber auch nicht immer stimmen sondern ist nur Meinung von DHL.
      Jetzt würde mir der VK mitteilen das die Regulierung seitens DHL abgelehnt wurde und ich dadurch nicht entschädigt werden kann.
      Aber, da es sich dann um einen Fehler des VK handelt den er begangen haben muss in dem Zeitraum bevor er das Paket DHL anvertraute, ist er wieder in der Pflicht mir zumindest mein Geld wiederzugeben.
      Das muss er dann machen und bleibt somit auf seinem Schaden sitzen und kann seinerseits die DHL verklagen.
      Deshalb hatte ich PayPal auch geschrieben Sie möchten bitte warten mit der Freigabe des Geldes bis alles einwandfrei aufgeklärt ist.
      Den sollte dieser Fall eintreten hätte ich wieder Anspruch auf mein Geld erlangt und PayPal hätte einen Fehler begangen.
      So ungefähr müsste es sich verhalten.
    • Hallo zusammen,

      lese "den Fall" mit, fast alles aber dann doch nicht 100% da zeitintensiv und für mich bissl anstrengend auch.

      Mir geht das mit dem Wertersatz bei Verlust aus versichertem Versand nicht aus dem Kopf.

      Versender (DHL, Hermes soweit ich weiß) fragen bei Verlusten aus ebay/Amazon Verkäufen ja immer nach Nachweisen über DIESE Verkäufe.

      Ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt weiß ich nicht; vllt. soll es schlicht die Wertermittlung erleichtern, vllt. spekuliert man bei den Versandlogistikern aber auch darauf, dass die Erstattungsbeträge so niedriger ausfallen.


      Wenn hier wie beschrieben der Wert der Sendung, bzw. Wiederbeschaffungskosten versichert sind, würde der VK bei Vorlage der Rechnung für den Kauf wohl 3000 Euro von DHL ausbezahlt bekommen da Neugerät.

      Folgendes Szenario neben dem vermuteten Betrug drängt sich da noch auf.

      Der ganze Kauf auf Kredit des TV, verscheuern dann bei eBay, dass sollte ursprünglich der Bargeldbeschaffung dienen.
      Den niedrigeren Erlös hat man dabei in Kauf genommen,wichtig war aufgrund akuter Geldnot, schnell an Bargeld zu kommen.
      Deshalb auch ein teures Gerät.

      Nun verschwindet der TV; in diesem "gedachten" Szenario echt Zufall; es gab keine Manipulationen, eingefädelter Diebstahl oder ähnliches.

      Der K meldet sich nun beim VK wegen der Sache und der Regulierung des Schadens.
      K setzt sich mit DHl in Verbindung.
      VK befasst sich nun auch mit der Sache und "studiert", wie das denn mit der Schadenregulierung ist.

      Dann bekommt VK mit, dass DHL Wertersatz leistet bzw. Wiederbeschaffungswert nach Vorlage der Kaufbelege.

      Jetzt kommt VK eine Idee.

      Würde er K eine Abtretungserklärung geben, würde K mit seinen eBay-Kaufunterlagen von DHL 2500 Euro (war das sie Kaufsumme?) von DHL verlangen und bekommen.

      Wenn VK aber selber die Ansprüche aus dem Verlust gegenüber DHL geltend macht und nun NICHT die Nachweise aus dem ebay Verkauf als Nachweis an DHL sendet sondern die "echten", also ursprünglichen Kaufbelege bei Saturn (3000 Euro waren das?), dann kann VK sich die 3000 Euro von DHL holen und zahlt an K die ebay Kaufsumme über 2500 Euro aus.
      Bleiben ihm 500 Euro und da denkt sich VK, das ist doch toll, das mach ich so, "niemandem ist geschadet".

      Könnte es vllt. auch so gewesen sein?

      lg
      jana
    • Ja.

      Aber der Fehler liegt im Detail.
      Selbstverständlich hat auch der VK anzugeben was sich in dem Paket befunden hat und was er für einen Erlös aus dem Verkauf hatte.
      Und zwar die Wahrheit.
      Ich habe ja zum Anfang schon gleich den wahren Schaden angezeigt.
      Wichtig hierbei ist normalerweise nicht der NP sondern eben der Erlös.
      Meine Anzeige bei der Post die Schadenhöhe betreffend ist zwar jetzt nicht mehr relevant da ich keinerlei Anspruch an die Post stellen kann da mir die Abtritterkläung verweigert wurde, dennoch hat natürlich die Post auch meine Unterlagen und wird diese sicher mit denen des vom VK abgleichen.
      Mal angenommen ich hätte am Anfang gar nichts gemacht die Post hätte nichts über das Ebaygeschäft erfahren und er hätte den NP als Schaden, also 3200,-€ angegeben und auch bekommen wäre es Versicherungsbetrug da er der Post den wahren Erlös aus dem Geschäft vorenthalten hat.
      Sagen wir weiterhin er hat also das Geld bekommen (3200,-€) und gibt mir meinen gezahlten Betrag zurück (2500,-€) macht er sich sogar doppelt strafbar.
      Er ist verpflichtet laut BGB § 285 mir den von der Post ausgezahlten Betrag zu erstatten bzw. schon vorher zu Abtretung.
      Jetzt würde ich das überprüfen lassen, wobei es äußerst schwierig ist, da ich vom VK keine oder falsche Infos zur Regulierung und von DHL gar keine Informationen bekomme da Abtretung verweigert wurde.
      Ich würde es aber über einen Anwalt bzw.Polizei Staatsanwaltschaft trotzdem herausbekommen und ich würde Ihn daraufhin anzeigen hätten wir einen Straftatbestand infolge dessen DHL geleistete Zahlungen sich ganz zurückholen könnte da es sich um Versicherungsbetrug handelt.
      In diesem Fall würde höchstwahrscheinlich nicht nur die Differenz also 700,-€ zurückgefordert werden sondern mit einer falschen Angabe erlischt normalerweise der komplette Versicherungsschutz.
      Jetzt aufgrund des Straftatbestandes könnte ich den VK wieder verklagen auf zurück Zahlung meiner 2500,-€ + aller für mich anfallenden Kosten (Anwalt, Zinsen ect.).
      Evtl. wäre es denkbar das in diesem Fall aus Kulanz wegen Ehrlichkeit meinerseits die Post den wahren Schaden an mich regulieren würde da zu diesem Zeitpunkt schon vor Gericht meine Ansprüche geklärt wären.
      Ansonsten wäre auch alternativ der Weg es über PayPal zurückzuverlangen.

      Also Fazit:

      Der VK verhält sich schon zum jetzigen Zeitpunkt nicht korrekt.
      Sollte er jetzt noch falsche Angaben über die Schadenhöhe machen und diese obendrein auch noch behalten wäre es Versicherungsbetrug und Betrug auch an mir.

      Ich hoffe Du konntest mir folgen und ich habe hier alles richtig dargestellt.
    • Kleiner Nachtrag noch das hatte ich auch schon in einer meiner vorherigen Post schon geschrieben......


      Der VK hat indirekt schon zugegeben das er das so machen will wie von Dir beschrieben.
      Er schrieb mir er sche.....t auf das BGB und ich bekomme mein Geld wieder sobald er das Geld von der Post hat.
      Das wäre sehr sehr schlecht für Ihn.
    • Huhu F1,

      ja, ich kann Dir folgen.

      Wir haben hier das gefühlte Recht oder Unrecht und letztlich das, was sich aus den Gesetzen und deren Paragraphen herleiten lässt, ganz nüchtern betrachtet.

      Ich weiß es nicht ob der Versandlogistiker bei der Wertermittlung ein Recht darauf hat zu erfahren bzw. die Info einzufordern, was es für einen Erlös es aus dem Online-Verkauf gab.

      Ist das der Wert der versicherten Ware dann? Wenn es z.B. ein Schnäppchen war?

      Betrug am K kann es nicht geben, wenn die Kaufsumme komplett erstattet wird dann.

      Versicherungsbetrug? Ich bin mir da echt nicht sicher, bin kein Advokat.
      Vielleicht ne Gesetzeslücke?

      Wie Schabbi zitierte was DHL kund tut:
      "Versichert ist der Wert Ihrer Sendung, das bedeutet die Wiederbeschaffungskosten zum Zeitpunkt
      der Abholung oder Einlieferung, jedoch maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme".

      Vllt. "positives, nicht betrügerisch motiviertes Tun unterstellt" denkt sich der VK einfach "wat für nen Schit Stress mit DHL, solln se mal zahlen und ich nehm die Differenz mit als sozusagen Aufwandsentschädigung".

      So steht halt die Frage im Raum: Wie bemisst sich der Wert einer Sendung ?

      lg
      jana

      PS. Ich hab mich hier nur kurz eingeklinkt, ich bin voll neutral, das Thema ist intessant